AG:Politik 2.0/Direkte Demokratie

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Inhaltsverzeichnis

Antragsentwürfe

Antrag 1

Präambel – Direkte Demokratie

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich explizit für direktere Partizipation aller Bürger im politischen Prozess aus. Mittel- bis langfristig soll dies in einem System der liquid democracy geschehen, als kurzfristige Maßnahmen sind jegliche Schritte zur Einführung von mehr direkter Demokratie, die diesen Namen auch verdient, zu begrüßen und zu fördern.

Antrag 2

Modell für direkte Demokratie

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für die Umsetzung des folgenden Modells der direkten Demokratie aus:

Dem derzeitigen parlamentarischen Gesetzgebungsprozess sollen folgende direkt demokratischen Gesetzgebungsprozesse hinzugefügt werden: die Vetoinitiative, die Gesetzesinitiative und die Verfassungsinitiative. Diese drei Prozessarten gliedern sich wiederum jeweils in drei Stufen: Volkspetition, Volksinitiative und Volksabstimmung.

Für Gesetzes- und Verfassungsinitiativen gilt:

  • Zuerst kommt es durch eine Volkspetition zur Behandlung eines Themas im Parlament. Dieses muss noch nicht als Gesetzestext ausformuliert sein.
  • Bei Nichtbehandlung der Petition (die Entscheidung darüber treffen die Initiatoren der Petition) kann durch eine Volksinitiative ein konkreter Gesetzesvorschlag im Parlament vorgelegt werden.
  • Wird dieser nicht verabschiedet, kommt es automatisch zu einer Volksabstimmung über den konkret vorgelegten Gesetzestext, wobei das Parlament das Recht hat, einen Gegenvorschlag zu unterbreiten.

Für Vetoinitiativen gilt:

  • Gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz kann binnen vierzehn Tagen ab Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt eine Vetopetition eingebracht werden, um das Gesetz aufzuheben.
  • Bei Nichtumsetzung der Vetopetition (wenn das Gesetz also nicht durch das Parlament aufgehoben wird) kann durch eine Vetoinitiative binnen eines Monats ab Abschluss der Behandlung im Parlament eine Volksabstimmung über das Gesetz erzwungen werden.
  • Bis zur vollständigen Ausschöpfung des jeweiligen Vetoinitiativenwegs (also bis zur Volksabstimmung bzw. bis die Frist für die Unterschriftensammlung zu Petition oder Initiative erfolglos verstrichen ist) kann ein Gesetz nicht in Kraft treten.

Bezüglich der jeweils benötigten Unterstützerzahlen für Petition und Initiative sowie für die Regelungen bezüglich benötigtem Quorum und benötigter Mehrheit bei Volksabstimmungen spricht sich die Piratenpartei Österreichs für folgende Werte aus:

  • Vetoinitiative: 10 000 Unterstützer für die Petition; 50 000 Unterstützer für die Initiative; bei der Volksabstimmung einfache Mehrheit, kein Beteiligungsquorum.
  • Gesetzesinitiative: 20 000 Unterstützer für die Petition; 100 000 Unterstützer für die Initiative; bei der Volksabstimmung einfache Mehrheit, kein Beteiligungsquorum.
  • Verfassungsinitiative: 50 000 Unterstützer für die Petition; 200 000 Unterstützer für die Initiative; bei der Volksabstimmung einfache Mehrheit, kein Beteiligungsquorum.

Die Sammlung von Unterschriften soll deutlich vereinfacht, niedrigschwelliger und auch per Internet möglich sein. Eine Beschränkung auf Unterschrift beim Magistrat bzw. Gemeindeamt oder notarielle Beglaubigung ist im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß.

Die Behandlung von eingebrachten Petitionen und Initiativen im Parlament muss binnen drei Monaten ab Einreichung beginnen und binnen weiterer drei Monate abgeschlossen werden.

Die Gesetzestexte, die in Initiativen vorgeschlagen werden, sind von einer geeigneten Stelle auf ihre Zulässigkeit zu prüfen (also darauf, ob es sich um eine Gesetzes- oder Verfassungsinitiative handelt und ob die Initiative auf der richtigen Verwaltungsebene eingereicht wurde); zur Unterstützung von Volksinitiativen sollen die Beamten und Experten, die derzeit den Ministerien für die Gesetzeserstellung zur Verfügung stehen, auch Bürgerinitiativen inhaltlich und operativ bei der Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen unterstützen.

Für die Ausgestaltung des Volksabstimmungsprozederes spricht sich die Piratenpartei Österreichs dafür aus, sich am Modell der Schweiz zu orientieren, insbesondere hinsichtlich folgender Punkte:

  • pro Quartal jeweils ein festgelegter Volksabstimmungssonntag, an dem Volksabstimmungen gesammelt abgehalten werden;
  • „Volksabstimmungsbücher“, welche objektiv und kurz zusammengefasst die Vor- und Nachteile der Gesetzesvorschläge erläutern, von einer neutralen Volksabstimmungskommission in Zusammenarbeit mit Bürgerinitiativen und Parlament verfasst werden und allen österreichischen Haushalten rechtzeitig vor der Abstimmung zugeschickt werden;
  • eine Regelung für die Stichabstimmung, wenn gegen eine Gesetzes- oder Verfassungsinitiative ein Gegenvorschlag vom Parlament eingebracht wird.

Um eine Gängelung durch das Parlament und von oben verordnete Volksabstimmungen zu verhindern, fordert die Piratenpartei Österreichs weiters, dass vom Parlament selbst durch bloßen Parlamentsbeschluss keine Volksabstimmungen angesetzt werden können. Das vorgestellte Modell für direkte Demokratie soll die derzeitigen unzureichenden Elemente der direkten Demokratie im politischen Prozess vollständig ersetzen, Volksbegehren und Volksbefragung sind daher ebenfalls abzuschaffen.

Die Piratenpartei Österreichs fordert weiters eine Einführung vergleichbarer direkt demokratischer Prozesse auf Gemeinde-, Landes- und EU-Ebene.

Antrag 3

Verfassungsgebende Versammlung

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für die Volkswahl einer parteifreien verfassungsgebenden Versammlung nach isländischem Vorbild aus, welche eine zeitgemäße, übersichtliche, verständliche und inspirierende neue Verfassung für die Republik Österreich erarbeiten soll. Vorbild ist das isländische Stjórnlagaþing, welches im Jahr 2011 einen neuen Verfassungsentwurf für Island erarbeitet hat.

Der neue Verfassungsentwurf soll auch zum Anlass genommen werden, die unsägliche langjährige Praxis mit Zweidrittelmehrheit regierender großer Koalitionen auszumerzen, jedes noch so unbedeutende Gesetz im Verfassungsrang zu beschließen, um eine spätere Abänderung mit einfacher Mehrheit zu verhindern.

Der von der verfassungsgebenden Versammlung erarbeitete Entwurf soll einer Volksabstimmung unterzogen werden, für die ein 50%-iges Beteiligungsquorum (gemessen an der Anzahl der Wahlberechtigten bei der vorangegangenen Nationalratswahl) sowie eine 60%-ige Mehrheit notwendig sind. Mit der Annahme der neuen Verfassung sollen alle Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen ihren Verfassungsrang verlieren. Weiters sollen diesfalls auch zukünftige Verfassungsänderungen jeglicher Art zwingenden Volksabstimmungen mit denselben Bedingungen (50%-iges Beteiligungsquorum, 60%-ige Mehrheit) unterliegen. (Dies gilt dann auch für Verfassungsinitiativen im Sinne des Modells für direkte Demokratie.) Die neue Verfassung der Republik Österreich soll ein Dokument sein, das nicht beliebig jederzeit geändert werden kann, daher dieser strengere Schutz (welchen die derzeitige Verfassung bestehend aus B-VG und einem Flickwerk von unzähligen Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen leider nicht verdient hat).

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