AG:Netzpolitik/GO

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Die AG Netzpolitik versteht sich als inhaltliche Arbeitsgruppe.

  • Die aktuellen Tätigkeiten der AG Netzpolitik und deren Status sind im Wiki bzw. im Forum hinterlegt.
  • Die AG Netzpolitik ist nur mit Aufgaben befasst, die mit Netzpolitik im weitesten Sinne in Verbindung stehen.
  • Die AG Netzpolitik nutzt die Dienste unterschiedlicher anderer operativer AG.
  • Die AG Netzpolitik macht reine programmatische Arbeit.

Inhaltsverzeichnis

Interne Kommunikation

Die Kommunikation zwischen den Kernmitgliedern und den Interessenten der Arbeitsgruppe wird über die durch die von der AG Technik bereitgestellten Kommunikationswerkzeuge abgewickelt.

Ist die AG Technik nicht im Stande, geeignete Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, nutzt die AG Netzpolitik ergänzend Werkzeuge nach eigenem Ermessen. Die Kommunikation zwischen den Kernmitgliedern der AG Netzpolitik kann auf die Kernmitglieder der Arbeitsgruppe beschränkt werden.

Mitglieder

Es wird zwischen Interessenten und Kernmitgliedern unterschieden. Interessent ist eine Person mit Interesse an regelmäßiger Mitarbeit an der AG Netzpolitik.

Jeder kann als Interessent der AG jederzeit beitreten. Jeder kann ohne Angabe von Gründen als Interessent zurücktreten.

Kernmitglied ist ein Pirat, der in der AG Netzpolitik stimmberechtigt ist. Interessenten und Kernmitglieder der AG Netzpolitik werden im Wiki auf der Übersichtsseite der AG Netzpolitik eingepflegt. Interessenten und Kernmitglieder beteiligen sich aktiv an der Arbeit der Arbeitsgruppe und übernehmen Aufgaben.

  • Jeder Pirat kann die Kernmitgliedschaft in der AG Netzpolitik beantragen.
  • Über den Mitgliedsstatus entscheiden die Kernmitglieder der AG Netzpolitik durch absoluten Mehrheitsbeschluss.
  • Kernmitglieder können auf eigenen Wunsch austreten.
  • Die Arbeitsgruppe besteht aus mindestens 2 Kernmitgliedern.
  • Die Arbeitsgruppe wird vom BV oder EBV legitimiert.

Beschlüsse

Die AG Netzpolitik fasst keine Beschlüsse, sondern ist ein Koordinierungsinstrument für die Arbeit seiner Kernmitglieder.

Auflösen der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe wird durch BV-Beschluss aufgelöst, wenn die AG Netzpolitik über 1 Monat hinweg weniger als 2 Kernmitglieder aufweist.

Änderungen dieser GO

Änderungen dieser GO werden von einer absoluten Mehrheit der Kernmitglieder beschlossen und dem BV zur Kenntnis gebracht.

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