AG:Interne Strukturen/GO

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AG:IS Geschäftsordnung (Entwurf)
Last Page Edit: Romario 21.01.2013
Hinweis: vorläufiger Entwurf der AG:IS während Sitzung vom 25.01.2012
Pad: https://ppoe.piratenpad.de/TF-IS-Entwurf-GO

Entwurf zur Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe Interne Strukturen (AG:IS)

Inhaltsverzeichnis

Aufgabenstellung

Die AG:IS versteht sich als Thinktank für mögliche Lösungen anstehender Aufgaben. Sie erarbeitet Strukturvorschläge und Empfehlungen.

  • Die aktuellen Aufgaben und deren Status sind sind im Wiki zu hinterlegen
  • Die Aufgabenorganisation erfolgt nach der Methodik der agilen Produktentwicklung "Scrum"
  • Die Kommunikation innerhalb der Arbeitsgruppe wird über im Wiki dokumentierte öffentliche Kanäle abgewickelt.

Mitgliedschaften

Jeder kann in der Arbeitsgruppe mitarbeiten. Mitgliedschaften sollen den Status und besondere Rechte und Pflichten darstellen. Es wird zwischen Interessenten, Mitgliedern und Kernteam unterschieden. Mitglieder und Interessenten der AG werden im Wiki auf der Übersichtsseite der AG:IS gepflegt.

Interessenten

Interessent ist eine Person mit regelmäßigem Interesse an der AG

  • Jeder kann als Interessent der AG beitreten.
  • Jeder kann ohne Angabe von Gründen als Interessent zurücktreten.

Mitglieder

Mitglieder beteiligen sich aktiv an der Arbeit der Arbeitsgruppe und übernehmen Aufgaben

  • Jeder Pirat kann die Mitgliedschaft beantragen.
  • über den Mitgliedsstatus entscheidet das Kernteam durch Mehrheitsbeschluss.
  • Mitglieder können auf eigenen Wunsch austreten oder bei Inaktivität von mehr als 1 Monat vom Kernteam ausgeschlossen werden.

Kernteam

Das Kernteam ist der primäre Ansprechpartner für die Arbeitsgruppe

  • Das Kernteam besteht aus mindestens 2 Mitgliedern.
  • Das Kernteam wird vom BV oder EBV legitimiert.

Beschlüsse

  • Beschlüsse werden von anwesenden Mitgliedern und Kernteammitgliedern getroffen
  • Die AG ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind, wovon mindestens eine Person dem Kernteam angehören muss.
  • Beschlüsse werden mit relativer Mehrheit angenommen.
  • Beschlüsse erlangen Gültigkeit mit Aufnahme in das Beschlussregister der AG.

Auflösen der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe wird durch BV-Beschluss aufgelöst, wenn:

  • das Kernteam über 1 Monat hinweg weniger als 2 Mitglieder aufweist.

Änderungen dieser GO

  • Können nur durch relative Mehrheit bei Stimmabgabe (authentifizierte, nachvollziehbare Willenserklärung, beispielsweise Mumble, signierte Email etc.) von mindestens 2/3 der Mitglieder bei Zustimmung von mindestens 2 Mitgliedern des Kernteams beschlossen werden.
  • Änderungen müsssen dem EBV und den AG-Mitgliedern via Email mitgeteilt werden
  • Werden Änderungen nicht innerhalb von 2 Wochen vom BV oder EBV beeinsprucht, erlangen sie automatisch Gültigkeit.
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