AG:Öffentlichkeitsarbeit/GO
Aus Piratenwiki
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Übersicht |
Inhaltsverzeichnis |
ziele der AG
- die aktuellen tätigkeiten der AG und deren status sind im wiki bzw. im forum hinterlegt
- die AG ist mit aufgaben befasst, die die darstellung der piraten in der öffentlichkeit betrifft
- erarbeiten einer öffentlichkeitsstrategie
- koordination von medienpräsenz, pr, marketing und werbung
mitglieder
- es wird zwischen kernmitgliedern und interessenten unterschieden.
- interessent ist eine person mit interesse an regelmässiger mitarbeit
- jeder kann der AG als interessent beitreten
- jeder kann ohne angabe von gründen als interessent zurücktreten
- kernmitglied ist ein pirat, der in der AG stimmberechtigt ist.
- kernmitglieder werden im wiki eingepflegt.
- kernmitglieder und interessenten beteiligen sich aktiv an der arbeit der AG und übernehmen aufgaben
- jeder pirat kann die aufnahme als kernmitglied beantragen
- über den mitgliederstatus entscheiden die kernmitglieder der AG mit mind 2/3*mehrheit
- kernmitglieder können auf eigenen wunsch austreten
- kermitglieder können mit mind 2/3 der stimmen der kernmitglieder aus der AG ausgeschlossen werden
- die Arbeitsgruppe besteht aus mindestens 3 kernmitgliedern
- fällt der kernmitgliederstand unter 3 personen und einigen sich die verbleibenden mitglieder nicht auf ein neues kernmitglied, hat der bv das recht ein neues kernmitglied zu bestimmen
- das kernteam hat das recht selbständig einen themensprecher zu wählen.
aufgaben
kernmitglieder können per mehrheitsbeschluss der AG ermächtigt werden, eine oder mehrere aufgaben innerhalb der AG selbständig zu übernehmen und diese bevollmächtigt auszuführen eine aufgabe muss wie folgt definiert werden:
- person die diese aufgabe übernimmt
- aufgabenliste und beschreibung
- entscheidungskompetenz und recht
- verantwortung
- eventuelle einbettung der aufgabe in einen gesamtablauf
- vertretung
- unterstützende personen
aufgaben können auch unter mehreren kernmitgliedern aufgeteilt werden
interessenten können an aufgaben mitarbeiten, jedoch nicht selbstverantwortlich übernehmen
eine aufgabe kann einem beauftragten mit mind 2/3 der stimmen der kernmitglieder entzogen werden
recht des kernteams
- aufnahme von weiteren mitgliedern
- erarbeiten und durchführen von öffentlichkeitsstrategien
- ansprechpartner für alle AG´s und die piratenbasis
pflichten des kernteams
- ein kernteam muss mitglieder der piratenpartei sein
- mindestens einmal monatlich an sitzungen der AG teilnehmen
- aktive mitarbeit bei sitzungen
- erstellung von protokollen von sitzungen
- veröffentlichung von protokollen
- aufgaben innerhalb der AG vergeben
- regelmässige berichte über aktivitäten an den bv
- reaktionen auf anfragen binnen 48 h an werktagen
beschlüsse
- die AG fasst nur für sich selbst beschlüsse. sie ist ein koordinierungsinstrument für die arbeit der mitglieder
- sollte eine abstimmung notwendig sein, werden diese mit 50 % + 1 der stimmen gefasst.
- abstimmungen bei sitzungen sind nur dann gültig, wenn die sitzung mind. 48 h vorher allen mitgliedern per mail angekündigt wurde und mind. 50 % der mitglieder anwesend sind.
auflösung der AG
- die AG kann durch einen beschluss des bv aufgelöst werden
- die AG muss durch den bv aufgelöst werden, wenn die AG über einen monat weniger als 3 kernmitglieder aufweist.
änderungen dieser go
- änderungen dieser go können von mind 2/3 der kernmitglieder beschlossen werden
- änderungen dieser go müssen dem bv und den AG*mitgliedern per mail mitgeteilt werden
- änderungen dieser go können vom bv binnen 2 wochen beeinsprucht werden. nach verstreichen dieser fritst gilt die go als angenommen