Tätigkeit als Bezirksrat

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Ziel für die Wien-Wahl 2015 ist es in den Gemeinderat zu kommen. Selbst wenn wir das nicht schaffen, sollten wir doch in einigen Bezirken Bezirksräte in die jeweiligen Bezirksvertretungen bekommen.

Inhaltsverzeichnis

Zahlen Daten Fakten

- In Wien gibt es 1112 Bezirksräte. - In jeder der 23. Bezirksvertretungen sitzen (je nach Größe des Bezirks) zwischen 40 und 60 Mandatare - Ab 2,5% hat man sicher ein Mandat, in größeren Bezirken können aber auch schon 1,6% reichen um ein einen Sitz in der Bezirksvertretung zu erringen. - Bei 2 oder mehr Mandaten kann man einen Klub gründen und einen Klubobmenschen wählen. - Die zwei oder mehr Mandatare, die einen Klub gründen wollen müssen bei der Wahl auf der selben Liste kandidiert haben. Anders als zB im Europaparlament kann sich ein Pirat somit nicht einem anderen Klub anschließen. - Ein Mandatar erhält für seine Tätigkeit derzeit € 406,90 brutto / 14 Jahr. Dieses Einkommen muss versteuert werden, gilt aber nicht als Arbeitseinkommen und verhindert daher nicht den Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Stipendien. - Ein Klubobmensch erhält ca. € 1300 brutto / 14 Jahr - Die Landespartei einer in der Bezirksvertretung erhält für die Bezirke in denen Mandate errungen wurden vom Land Wien Förderung. Diese Beträgt € 7,33/Wahlberechtigten. Bei einer Wahlbeteiligung von ca. 70% ergibt das eine Förderung von ca. €10/erhaltener Stimme jährlich. - Für einzelne Sitzungen (in Ausschüssen) erhalten Mandatarinnen zusätzlich Sitzungsgeld. In der Praxis sind das keine relevanten Beträge - Für Kommissionierungen zu denen die Bezirksvorsteherin eine Bezirksrätin als Vertretung schickt erhält man nach Abgabe eines Berichts eine Aufwandsentschädigung von 40-50 Euro. In der Praxis entsendet die Bezirksvorsteherin zu Kommissionierungen hauptsächlich Bezirksrätinnen der eigenen Fraktion – besonders dann wenn es um wichtige Projekte geht.

Um zur Wahl der Bezirksvertretung antreten zu können braucht man 50 Unterstützungserklärungen im Bezirk. Sammeln mit Notar ist möglich.

Was kann ich als Bezirksrat tun?

In der Bezirksvertretung Anträge stellen.

Ausgangspunkt jeder Initiative ist ein Antrag an die Bezirksvertretung. Wird dieser mit Mehrheit angenommen (und nicht zur weiteren Diskussion in eine Kommission zugewiesen) , sollte er in Umsetzung gehen. In der Praxis werden die Anträge an die zuständigen Magistratsabteilungen geschickt, die überprüfen ob eine Umsetzung möglich ist, welche Kosten entstehen, usw. Da viele Anträge schubladisiert werden und irgendwo in der Umsetzung verebben oder auf ewig verschoben werden empfiehlt es sich eher wenige Anträge (3-4 pro Jahr) zu stellen, dann aber dran zu bleiben und auf die Umsetzung zu drängen.

Es gibt in der Regel 4 Bezirksvertretungssitzungen pro Jahr, sie Dauern in der Regel 5-8 Stunden.

Anfragen stellen

Besonders für die kleine Fraktionen und einzelnen Mandatarinnen sind Anfragen das wichtigeres Instrument als die Anträge . Anfragen werden in der Bezirksvertretung an das Exekutivorgan (die Bezirksvorsteherin oder ihre Stellvertreterinnen) gestellt und von diesem mündlich oder schriftlich beantwortet. Anfragen bieten erstens die Möglichkeit der Bezirksvorsteherin auf den Zahn zu fühlen und Transparenz zu schaffen. Zweitens sind Anfragen wichtig um Druck zur Umsetzung von Anträge aufzubauen. Es empfiehlt sich nach einem erfolgreichen Antrag in den nächsten BV-Sitzungen Anfragen zum Stand der Umsetzung eines Antrags zu stellen.

Kommissionen und Ausschüsse besuchen

Die Kommissionen und Ausschüssen werden von den Fraktionen beschickt. Aus wie vielen Mitgliedern (für gewöhnlich 10-15) eine Kommission besteht wird zu Beginn der Legislaturperiode festgelegt. Da die Sitze in der Kommission nach stärke der Fraktionen vergeben werden, kommen kleine Fraktionen oft nicht in die Kommissionen. Eine Bezirksrätin einer kleinen Fraktion hat dann zwar das Recht an den (nicht öffentlichen) Sitzungen der Kommissionen teilzunehmen. Sie hat aber kein Stimmrecht. Die Kommissionen haben nur beratende Funktion, in der Praxis hält sich aber die Bezirksvorsteherin an die Empfehlung der Kommission.

Während Kommissionen nur beratende Funktion haben sind die Ausschüsse Organe, die selber rechtsgeschäftlich Tätig werden. In der Praxis ist das vor allem der als Baubehörde 1. Instanz selber Baubescheide ausstellen kann.

Die einzelnen Kommissionen haben ca. 10 Sitzungen pro Jahr zu jeweils ca. 2 Stunden.

Sprechstunden halten

Jede Bezirksrätin ist verpflichtet eine Sprechstunde abzuhalten. In der Regel 1mal/Monat. Diese Sprechstunden bieten die Möglichkeit mit Bürgern zu reden – auch wenn der Zulauf in der Regel nicht all zu groß ist.

Öffentlichkeitsarbeit

Bezirksemedien allen voran die Bezirkszeitung ist durchaus zugänglich für PR und druckt gerne auch mal Geschichten mit Forderungen von Bezirksrätinnen ab. Auch hier empfiehlt sich, ein Projekt zu suchen, das relevant ist und an dem man längere Zeit – alle paar Wochen – dran sein kann.

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