Schiedsgericht/Anträge/2013-02-17

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LSG 2013-02-17

Antrag

Antragsteller: mitom2
Quelle: eingebracht per Forum, 17.02.2013, https://forum.piratenpartei.at/showthread.php?tid=3126

Text

nach BSGO § 5 (2)

> https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bunde....C3.BCssen

werden meinerseits hiermit die nutzungsbedingungen des forums angefechtet. begründung:

1)

die nutzungsbedingungen wurden ohne LQFB-verfahren eingeführt. da bei uns derart entscheidende dinge nur per basisbeschluss eingeführt werden können, war das satzungswidirg.

2)

die nutzungsbedingungen wurden intransparent eingeführt. ein verstoß gegen GO § 14 Transparenz.

> https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bunde...ransparenz

3)

die nutzungsbedingungen wurden derart eingeführt, dass dies eine nötigung darstellt. ohne annahme der nutzungsbedingung is es unmöglich, hier im forum gegen ebendiese per antrag ans SG vorzugehen.

4)

textauszug: "Dieses Forum ist ein Sync-Forum. Alle Beiträge können auch per Newsreader oder Mailingliste empfangen werden." - bei teilnahme via mailsystem, auf das jeder schreiben kann, is es unmöglich, vorher die selbe akzeptanz der nutzungsbedingungen wie im forum durchzuführen. eine ungleichbehandlung und damit ein verstoß gegen den gleichbehandlungsgrundsatz, einem der vier EU-grundrechte.

5)

die nutzungsbedingugen verstoßen gegen Satzung § 3 (1)

> https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzu...Mitglieder

textauszug: "Alle Mitglieder haben innerparteilich Antragsrecht gegenüber allen Organen. Sie haben das Recht auf umfassende innerparteiliche Information und Teilhabe an der innerparteilichen Diskussion. Sie haben das Recht, die Interessen der Partei im Rahmen dieser Satzung sowie der Geschäftsordnungen und Beschlüsse zu unterstützen." - die teilnahme is net gegeben, wenn man die nutzungsbedingungen net akzeptieren kann.

6)

meine texte sind generell "open source" (zur klarstellung: net "public domain", sondern tatsächlich "open source"), was bedeutet, dass diese texte von jedweer person sowohl entgletlich als auch unentgeltlich, sowohl mit namensnennung als auch ohne namensnennung, sowohl komplett, als auch in auszügen verwendet werden dürfen. jedwede einschränkung durch die lizenz cc-by-nc-nd

> http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/at/

is für mich absolut inakzeptabel.

7)

die nutzungsbedingungen verstoßen gegen Satzung § 3 (5), testauszug: "(5) Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Partei zu fördern, die Beschlüsse der Partei einzuhalten" da folgende beschlüsse net eingehalten werden:

> https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Progr...bestimmung

"Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden."

es handelt sich hierbei um - wie schon in 6) erwähnt - meine texte, und i will selbst kontrollieren, wie diese genutzt werden.

> https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Progr...chaffender

"Förderung der Selbstbestimmung Kulturschaffender

Die Piratenpartei Österreichs verfolgt das Ziel, die Abhängigkeit Kulturschaffender von der Verwertungsindustrie zu mindern."

besonders perfide: mit diesen nutzungsbedingungen nimmt die PPÖ die position der verwertungsindustrie ein. dass i in meiner rolle als publizist von der PPÖ abhängig sein soll, is ebenfalls inakzeptabel.

> https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Progr...C3.9Ferung

wir wollen § 188 StGB und § 248 StGB abschaffen, aber unsere nutzungsbedingungen sind selbst ein mittel gegen freie meinungsäußerung wie in 3) ausgeführt.

> https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Progr..._Internets

"Freiheit des Internets

Das Internet ist ein wichtiges Mittel, das den Menschen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Die Piratenpartei Österreichs setzt sich dafür ein, den freien Zugang zum Internet und seinen Inhalten auch weiterhin zu gewährleisten. Beschränkungen sowohl auf Anbieterseite (zum Beispiel Internetsperren) als auch auf Anwenderseite (zum Beispiel Three Strikes) sind abzulehnen."

wie ebenfalls in 3) bereits besprochen, handelt es sich bei den nutzungsbedingungen um eine beschränkung auf anbieterseite.

8)

das verhindern des editierens, textauszug: "Diese Lizenz verbietet kommerzielle Nutzung solcher Beiträge und, um vor einem Missbrauch in politischen Auseinandersetzungen zu schützen, auch Bearbeitungen der Beiträge." - das bedeutet, dass moderatoren eventuell vorhandene personenbezogene schützendwerte daten net aus den beiträgen entfernen dürfen. für eine "datenschutzpartei" (gerüchteweise sollen wir das sein) is das absolut inaktzeptabel.

9)

das verweigern der annahme der nutzungsbedingung is für alle akkreditiereten möglich, indem sie inis in LQFB einbringen, die dann vom bot im forum gepostet werden. in bezug auf 4) ebenfalls ein verstoß gegen den gleichbehandlungsgrundsatz der EU.

10)

textauszug: "Du räumst den Betreibern, Administratoren und Moderatoren dieses Forums jeweils das Recht ein, gegen die gültigen Forenregeln oder das Gesetz verstoßende Inhalte innerhalb des Forums und verbundener Archive nach eigenem Ermessen zu entfernen, durch Entfernung oder Überschreibung mit unbedenklichen Platzhaltern abzuändern, zu verschieben oder zu sperren." - das wiederum würde gegen die verwendete lizenz verstoßen, die es ausdrücklich verbietet, dass texte geändert werden.

11)

textauszug: "gegen [...] das Gesetz verstoßende Inhalte [...] nach eigenem Ermessen" - das wäre amtsanmaßung. was tatsächlich gegen das gesetz verstößt, kann nur ein ordentliches gericht feststellen.

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antrag: a) die nutzungsbedingungen werden vom SG für nichtig erklärt, die vorherigen wiedereingesetzt. b) jeder pirat wird per sachverhaltsdarstellung im nächsten newsletter über die nichtigkeitserklärung der nutzungsbedingungen informiert. c) der BGF wird aufgetragen, die notwendigkeit neuer nutzungsbedingungen so kunzutun, dass jeder pirat die möglichkeit hat, sich an deren entwicklung zu beteiligen. d) der BGF wird aufgetragen, eventuelle neue nutzungsbedingungen statutenkonform in LQFB einzubringen und derart zu betreuen, dass sichergestellt werden kann, dass die satzungsmäßigen und gesetzmäßigen rechte aller piraten - und sonstiger forenteilnehmer - in den neuen nutzungsbedingungen gesichert sind.

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persönliche anmerkungen:

  • ) derart lange texte schreib' i am liebsten mit ausreichend zeit zur recherche, was hier leider aufgrund von gefahr in verzug net möglich war. eventuell hab' i noch ein paar punkte nach dem elften vergessen.
  • ) i bin generell net im mumble. wenn Zener wünscht, kann er meine positionen in der verhandlung vertreten; i hab' da ausreichend vertrauen zu ihm.
  • ) das vorgehen der BGF diesbezüglich läßt eigentlich nur ein frustrierendes fazit zu:

hier wurde an jedem einzelnen eck unprofessionell gewerkelt, und das ganze noch dazu intransparent in einem pad entwickelt, ohne der basis die möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen, um zumindest die gröbsten fehler von vornherein auszuschließen.

  • ) deshalb beend' i meinen antrag mit weisen worten:

(16.02.2013 19:09)ipitimp schrieb: [...] Ohne eine Professionalisierung kann die Piratenpartei mMn nicht überleben. [...]

CU TOM

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