Benutzer:Alexis/AlexisEKV

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Inhaltsverzeichnis

E N T W U R F : Katalog betr. Verwarnung, Misstrauensanträgen, Parteiausschlussbegehren, Sperrung/Verlust von Organfunktionen, etc.

  • Verfasser: ALEXIS
  • Stand: 01.06.2016
  • Kontakt: Alexis@liquid.piratenpartei.at oder 0650/2520149

Vorbemerkungen

Ausgehend von Gesprächen mit – mindestens – einem weiteren Mitglied des Bundesschiedsgerichts, wäre es durchaus sinnvoll, einen Katalog an irregulären Handlungen samt Sanktionierungsmaßnahmen, gemeinsam mit allen Mitgliedern der Piratenpartei zu erarbeiten, damit bestimmte an das (Bundes-)Schiedsgericht gerichtete Anträge nicht ausschließlich mit „Werten“ und „Prinzipien“ der Piratenpartei begründet wird und allen Mitgliedern einen gewissen Handlungsrahmen geben könnten.

Grundsätzlich wird eine breite Beteiligung aller Mitglieder und Interessierte angestrebt, um einen möglichst breiten Diskurs zu führen.

Zeitlich ist keine Eile geboten. Grundsätzlich gilt: Qualität vor überhasteter Entscheidungen;


Thematische Stammtische

  • ThematischerMumbleStammtisch: 09.06.2016, 19:00-21:30 (MumbleRaum: "online-Stammtisch (24-7)")
  • Thematischer Stammtisch in Wien: Termin wird noch bekannt gegeben; Vorraussichtlich Mitte JULI oder Anfang AUGUST

Beispiele für Vergehen und Beispiele für etwaige Sanktionierungen

Beispiele für Vergehen, welche zu Verwarnungen führen könnten/sollen

  • Nicht Beantwortung von Mails von Mitgliedern durch Organe (auf Bundes- oder Landesebene),
  • Nicht Beantwortung von Mails von Mitgliedern durch AG-Mitglieder,
  • Grobe und Gröbste Verletzungen der Forumsregeln des Forums der Piratenpartei Österreichs,
  • Veröffentlichungen durch die jeweiligen Foren-Moderatoren von Beiträgen im Forum, welche gegen die Forensregeln und den Werten der Piratenpartei Österreichs verstoßen,
  • bewusste Verzögerungen (bewusstes Hinausschieben) bei der Organisation von Landesgeneralversammlungen,
  • bewusste Verzögerungen (bewusstes Hinausschieben) bei der Organisation von Bundesgeneralversammlungen,
  • Öffentliche Aussagen, welche einer „Rufschädigung“ nahe kommen oder diesen „Tatbestand“ erfühlen,
  • Öffentliche Beleidigungen von Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs oder deren Angehörigen (einschl. Freunden),
  • Beabsichtiges Verzögern von Offiziellen/Formellen Mitgliederversammlungen,
  • Beachsichtiges Verhindern von Offiziellen/Formellen Mitgliederversammlungen,

Beispiele für Vergehen, welche zu Misstrauensanträgen führen könnten/sollen

  • Informationszurückhaltung von Organen (auf Bundes- oder Landesebene) betreffend Piratentools und E-Mail-Accounts,
  • Informationszurückhaltung von Organen auf Landesebene gegenüber Organe auf Bundesebene,
  • Informationszurückhaltung von Organen auf Landesebene gegenüber den Mitgliedern der Landesorganisation im Rahmen von Wahlen
  • Nicht-Erscheinen bei LGVs bzw. auch BGVs von Wahlkandidaten (Spitzenkandidaten) im Zuge von Wahlen auf Landes- und Gemeindeebene
  • (geheime) informelle Gespräche und Absprachen in nicht-öffentlichen, sprich „geheimen“ Gruppen (Whatsapp, Facebook und Co.), welche nicht allen Mitgliedern der Piratenpartei offensteht,
  • wiederholte Nicht Beantwortung von Mails von Mitgliedern durch Organe (auf Bundes- oder Landesebene),
  • wiederholte Nicht Beantwortung von Mails von Mitgliedern durch AG-Mitglieder,
  • Ungenügende Anzahl an Aussendungen (Newslettern) an die Mitglieder, im Rahmen der Ausübung von Organfunktionen,
  • Minderwertige Aussendungen (Newslettern) an die Mitglieder, im Rahmen der Ausübung von Organfunktionen,
  • Veröffentlichungen durch die Foren-Moderatoren von Beiträgen im Forum, welche gegen die Forensregeln und den Werten der Piratenpartei Österreichs verstoßen, und der Piratenpartei nachweislich geschadet haben
  • Intransparenz bei der Vorbereitung von Kooperationen und Bündnissen mit anderen Parteien, im Rahmen einer Organsausübung,
  • Intransparenz im Zuge einer Mitwirkung bei der Vorbereitung von Kooperationen und Bündnissen mit anderen Parteien, durch einfache Mitglieder (ohne Organfunktionen),
  • wiederholte bewusste Verzögerungen (bewusstes Hinausschieben) bei der Organisation von Landesgeneralversammlungen
  • wiederholte bewusste Verzögerungen (bewusstes Hinausschieben) bei der Organisation von Bundesgeneralversammlungen,
  • Missachtung von Liquid-Anträgen (Anmerkung: Liquid-Anträge, samt der Erstellung von diesbezüglichen Gegenanträgen, sind Teil der demokratischen-basis-Arbeit)
  • Intransparenz bei der Wahl bzw. Bestimmung von Wahlkandidaten (sog. „Spitzenkandidaten),
  • finanzielles Misswirtschaften (Ankäufe bzw. allg. Geldausgaben ohne diesbezügliche gültige Beschlüsse)
  • Streuen von Gerüchten zur Diffamierung von Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs,
  • Missachtungen des Kodex der Piratenpartei Österreichs,
  • Wiederholtes beabsichtiges Verzögern von Offiziellen/Formellen Mitgliederversammlungen,
  • Wiederholtes beachsichtiges Verhindern von Offiziellen/Formellen Mitgliederversammlungen,

Beispiele für Vergehen, welche zu Parteiausschlussbegehren führen könnten/sollen bzw. diese rechtfertigen

  • wiederholte Informationszurückhaltung von Organen (auf Bundes- oder Landesebene) betreffend Piratentools und E-Mail-Accounts,
  • wiederholtes Nicht-Erscheinen bei LGVs bzw. auch BGVS, trotz schriftlicher Aufforderung von Wahlkandidaten (Spitzenkandidaten) im Zuge von Wahlen auf Landes- und Gemeindeebene,
  • Veröffentlichung von falschen Erklärungen im Rahmen der Ausübung einer Organfunktion
  • wiederholte Nicht-AUssendung von Aussendungen (Newslettern) an die Mitglieder, im Rahmen der Ausübung von Organfunktionen,
  • wiederholte Aussendungen von Minderwertigen Aussendungen (Newslettern) an die Mitglieder, im Rahmen der Ausübung von Organfunktionen,
  • bewusste Verzögerungen (bewusstes Hinausschieben) bei der Organisation von Landesgeneralversammlungen, mit gravierenden negativen Folgen für die Landesorganisationen bzw. Landesparteien,
  • wiederholtes finanzielles Misswirtschaften (Ankäufe bzw. allg. Geldausgaben ohne diesbezügliche gültige Beschlüsse),
  • wiederholte Missachtungen des Kodex der Piratenpartei Österreichs,
  • wiederholte Öffentliche Aussagen, welche einer „Rufschädigung“ nahe kommen oder diesen „Tatbestand“ erfühlen,
  • Falschaussagen im Rahmen von Misstrauensanträgen,
  • Falschaussagen im Rahmen von Parteiausschlussverfahren,
  • persönliche Einschüchterungen von Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs,
  • Persönliche Einschüchterungen von Bekannten (Freunde, Familienangehörigen) von Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs,
  • Persönliche Übergriffe (Tätlichkeiten) gegenüber Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs,
  • Persönliche Übergriffe (Tätlichkeiten) gegenüber Bekannten (Freunde, Familienangehörigen) von Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs,
  • Initierung von Gewalt (siehe § 4 (8) der Schiedsgerichtsordnung),
  • Androhung von Gewalt (siehe § 4 (8) der Schiedsgerichtsordnung),
  • Grobe Missachtung der Satzungen der Piratenpartei Österreichs (oder deren Unterorganisationen) (siehe § 4 (8) der Schiedsgerichtsordnung)
  • klare Diffamierungen von Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs ,einschl. der Menschen in deren Umfeld,
  • wiederholtes Streuen von Gerüchten zur Diffamierung von Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs,
  • (Be-)Nutzung der Piratenpartei zur „Geldwäsche“,
  • persönliche Verbindungen zu Organisationen der organisierten Kriminalität,
  • persönliche Verbindungen zu Organisationen des organisierten Verbrechens,
  • persönliche Verbindungen zu Organisationen, welche eine Unterwanderung der Republik anstreben,
  • Beabsichtiges Verzögern von Offiziellen/Formellen Mitgliederversammlungen, zum schwerwiegenden Nachteil der Piratenpartei Österreichs bzw. deren Unterorganisationen,
  • Beabchsichtiges Verhindern von Offiziellen/Formellen Mitgliederversammlungen, zum schwerwiegenden Nachteil der Piratenpartei Österreichs bzw. deren Unterorganisationen,

Beispiele von Vergehen, welche eine Sperrung oder den Verlust der Organfunktionen als auch administrativer Funktionen zu Folge haben (könnten):

  • nicht-Aktualisierung der Wiki-Seiten durch die zuständigen Organe,
  • nicht-Aktualisierung der einzelnen Homepages durch die zuständigen Organe,
  • wiederholte Ignorierung bzw. Nicht Beantwortung von Mails von Mitgliedern durch Organe (auf Bundes- oder Landesebene),
  • wiederholte Informationszurückhaltung von Organen (auf Bundes- oder Landesebene) betreffend Piratentools und E-Mail-Accounts,
  • wiederholtes Nicht-Erscheinen bei LGVs bzw. auch BGVS, trotz schriftlicher Aufforderung von Wahlkandidaten (Spitzenkandidaten) im Zuge von Wahlen auf Landes- und Gemeindeebene,
  • bewusste Verzögerungen (bewusstes Hinausschieben) bei der Organisation von Landesgeneralversammlungen, mit gravierenden negativen Folgen für die Landesorganisationen bzw. Landesparteien,
  • wiederholtes finanzielles Misswirtschaften (Ankäufe bzw. allg. Geldausgaben ohne diesbezügliche gültige Beschlüsse),
  • Gröbste Verletzungen des Kodex der Piratenpartei Österreichs,
  • wiederholte Öffentliche Aussagen, welche einer „Rufschädigung“ nahe kommen oder diesen „Tatbestand“ erfühlen,
  • Falschaussagen im Zuge von Misstrauensanträgen,
  • Falschaussagen im Zuge von Parteiausschlussverfahren,
  • persönliche Einschüchterungen von Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs,
  • Persönliche Einschüchterungen von Bekannten (Freunde, Familienangehörigen) von Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs,
  • Persönliche Übergriffe (Tätlichkeiten) gegenüber Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs,
  • Persönliche Übergriffe (Tätlichkeiten) gegenüber Bekannten (Freunde, Familienangehörigen) von Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs,
  • Initierung von Gewalt (siehe § 4 (8) der Schiedsgerichtsordnung),
  • Androhung von Gewalt (siehe § 4 (8) der Schiedsgerichtsordnung),
  • Grobe Missachtung der Satzungen der Piratenpartei Österreichs (oder deren Unterorganisationen) (siehe § 4 (8) der Schiedsgerichtsordnung)
  • klare Diffamierungen von Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs, einschl. der Menschen in deren Umfeld,
  • wiederholtes Streuen von Gerüchten zur Diffamierung von Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs,
  • Ungebührendes Verhalten als „Spitzenkandidat“,
  • – informelle – Absprachen hinsichtlich der Wahlen von Organen,
  • – informelle – Absprachen im Rahmen der Behandlung von Anträgen an SG/BSG durch die jeweiligen Mitgliedern,
  • Annahme von Geld oder anderen „Leistungen“ (Gütern) zu Beeinflussung von Wahlen oder Anträgen,
  • bewusstes Verhindern von Kanditaten im Rahmen von Wahlen oder Ernennungen von Organen,
  • Verhinderungen bzw. Behinderung von Mitgliedern des Schiedsgerichts bzw. des Bundesschiedsgericht bei der Behandlung von Anträgen, (Informationszurückhaltung),
  • Beabsichtigtes Verzögern bzw. Verhindern von Offiziellen/Formellen Mitgliederversammlungen während dem Innehaben einer Parteifunktion, zum schwerwiegenden Nachteil der Piratenpartei Österreichs bzw. deren Unterorganisationen,
  • Vorranreihung von Interessen anderer Parteien (bspw. Bündnispartner) gegenüber jenen der Piratenpartei,
  • bewusste Täuschung von Wahlberechtigten.

Schlussbemerkung

Es handelt sich hierbei lediglich um einen Entwurf, sprich ein grundsätzliches Diskussionspapier und ist ggw. kein off. Parteidokument.

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