AG:Redaktion/GO

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Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe Redaktion vom 26.05.2012

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Aufgabenplan der AG

  • Aufgaben dürfen selbständig vom Kernteam bei einem (realen oder virtuellen) Treffen beschlossen werden
  • Korrekturlesen von Inhalten auf den offiziellen Seiten der PPÖ sowie sämtlicher außenwirksamer Texte (u.a. Flyer, Plakate, Unterlagen), Pressenachrichten, Nachrichten von BV, BGF, SG, Arbeitsgruppes, LOs und Mitgliederbeiträge
  • Die betroffenen Texte werden nicht direkt korrigiert, sondern der Text wird herauskopiert,

als externer Text durchgearbeitet und anschließend dem Autor als Korrekturvorschlag zugesendet.

  • Die AG sieht sich als Dienstleistung, die wahrgenommen werden kann, aber nicht muss, und die AG übernimmt keine inhaltliche Verantwortung.
  • Zusammenarbeit mit den AGs über den Koordinator der AG, der diese Aufgabe auch an eine andere Person delegieren kann, um Inhalte abzustimmen und möglichst zeitgleich Informationen zu publizieren.
  • Dieser Aufgabenplan gilt bis zur Auflösung durch die Kernmitglieder der AG oder durch das legitimierende Organ.

§ 2 Rechte der Arbeitsgruppe

  • Das Recht, Inhalte auf der Bundeswebseite insoferne zu verändern, um dadurch Fehler der Grammatik, Rechtschreibung und Orthographie hintanzuhalten. Möglichst nach Rücksprache mit dem jeweiligen Autor: Überprüfung auf inhaltliche Verständlichkeit und die Übereinstimmung mit dem Piraten-Kodex.

§ 3 Mitgliedschaften

  1. Kernteam
    • Das Kernteam besteht aus 2 bis 5 Mitgliedern;
    • Das Kernteam wird vom BV bestätigt;
    • Die Kernteammitglieder können vom BV aus dem Kernteam ausgeschlossen werden, wenn sie über einen Monat unentschuldigt nicht erreichbar sind oder die Pflichten über einen Monat verletzen;
    • Das Kernteam ist Ansprechpartner für BV, BGF, SG, Arbeitsgruppes, LOs und Mitglieder und diese Aufgabe kann an einzelne Mitglieder zugewiesen werden;
    • Die Kernteammitglieder können vom BV bei Unstimmigkeiten bezogen auf die AG-Arbeit ausgeschlossen werden;
    a) Rechte des Kernteams
    • Das Kernteam darf AG-Mitglieder ernennen und entfernen (siehe §4);
    • Die Kernteammitglieder dürfen einseitig das Kernteam verlassen;
    • Aufgaben und Ziele der Arbeitsgruppe bei Treffen zu beschließen bzw. zu ändern (Mitteilungspflicht an BV und BGF);
    • Wahrnehmen der Rechte der Arbeitsgruppe;
    b) Pflichten des Kernteams
    • Teilnahme an Treffen, soweit nicht entschuldigt;
    • Reaktion auf persönliche AG-Kommunikation innerhalb von 1 Woche soweit nicht entschuldigt;
    • Quartalsweiser Aktivitätsbericht der Arbeitsgruppe (durch das Team) mindestens im Wiki;
    • Reaktion auf allgemeine Anfragen innerhalb von 2 Wochen;
    • ordentliche Mitgliedschaft in der Piratenpartei;
    • Ankündigung von ordentlichen Treffen hat mindestens 5 Tage im voraus zu erfolgen; Ausnahme: Das Kernteam ist vollständig anwesend und einigt sich kurzfristig auf ein außerordentliches Treffen;
    • Das Kernteam hat sich um die Aufgabenverteilung innerhalb der AG zu kümmern und diese festzuhalten;
    • Austritt ist dem BV und dem restlichen AG-Kernteam schriftlich (per eMail) mitzuteilen;
    • Beschlüsse über Aufgabenänderungen sind dem BV bekannt zu geben.
  2. Mitglieder
    • Mitglieder werden vom Kernteam ernannt;
    • Mitglieder können bei Pflichtverletzungen, Unstimmigkeiten bezogen auf die AG-Arbeit oder Inaktivität von mehr als 6 Monaten mit schriftlicher Begründung vom Kernteam oder dem BV aus der AG ausgeschlossen werden;
    • Mitglieder müssen wenigstens einer Person des Kernteams ihre Kontaktdaten (Name, Email und Telefonnummer) zur Verfügung stellen.
    a) Rechte der Mitglieder
    • ("Sympathisant"enstatus, falls kein Mitglied der Piratenpartei (Status verfällt automatisch bei Austritt oder Ausschluss aus der AG, falls er im Zuge der AG-Mitgliedschaft vergeben wurde));
    • Mitglieder haben ein Recht auf Einweisung in die AG-Organisation und eine Einschulung in die Arbeitsmedien;
    • Mitglieder haben ein Recht auf Aufgabenzuweisung durch das Kernteam und können Aufgaben innerhalb der AG in beiderseitigem Einverständnis deligieren bzw. freie Unterarbeitsgruppen bilden;
    • Wahrnehmen der Rechte der Arbeitsgruppe;
    b) Pflichten
    • mindestens 2 x im Monat müssen die (Kern-)Mitglieder der AG-Redaktion zu einer Sitzung in einem öffentlich zugänglichen Medium (z.B.Mumble) zusammentreten
  3. Interessenten
    • Jeder kann selbständig Interesse bekunden, auch ohne einer Mitgliedschaft in der PPÖ.
    a) Rechte
    • Innerhalb von 2 Wochen eine Reaktion des Kernteams auf Interessensbekundungen.
    b) Pflichten
    • Annahme der Mitgliedschaft innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe durch das Kernteam - sollte dies nicht erfolgen wird davon ausgegangen, dass kein Interesse mehr besteht.

§ 4 Beschlüsse

  • Beschlüsse werden mit relativer Mehrheit (bei Gleichstand erfolgt Stichwahl, erneuter Gleichstand führt zu Neuwahlen) oder dem SK - Prinzip angenommen.

§ 5 Auflösen der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe wird durch einen BV-Beschluss aufgelöst, wenn:

  • das Kernteam über einen Monat hinweg weniger als 2 Mitglieder aufweist.

§ 6 Änderungen dieser GO

  • Änderungen werden durch das Kernteam bei einem Treffen beschlossen.
  • Änderungen müssen dem BV und den AG-Mitgliedern via eMail mitgeteilt werden.
  • Änderungen müssen vom BV angenommen werden, damit sie gültig sind (danach erfolgt die Weiterleitung an die Mitglieder).
  • BV muss zu den Änderungen innerhalb von 2 Wochen Stellung bezogen haben, ansonsten gelten sie automatisch als angenommen.
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