AG-BGV/BGV2011A/Anträge/TO12

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die BGV soll beschließen:

  • Jeder Amtsträger muß innerhalb eines Monats nach Amtsantritts eine vorbildliche Datenschutzerklärung unterschreiben und veröffentlichen. Die genaue Ausformulierung dieser Datenschutzerklärung bleibt jedem selbst überlassen (auf dass man sehe was der Jeweilige unter einer vorbildlichen Datenschutzerklärung versteht).
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