AG:Wirtschaft/GO
Arbeitsgruppe |
Wirtschaft |
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Übersicht |
Inhaltsverzeichnis |
1. Ziele der AG
Erarbeiten eines Wirtschaftsprogrammes im Sinne und unter Berücksichtigung des Piratenkodexes
2. Das Kernteam
a) Das Kernteam der AG-Wirtschaft besteht aus 3 Mitgliedern und wird vom BV bestätigt
b) Ein Kernteammitglied kann einseitig freiwillig aus dem Kernteam austreten
c) Beim Ausscheiden eines kernmitglieds hat das Restkernteam das Recht binnen zwei Wochen ein neues Mitglied zu kooptieren.
d) Bei Nichteinigung innerhalb dieser Frist hat der BV das Recht ein neues Kernteammitglied zu bestimmen.
e) Ein Kernteammitglied kann aus der AG nur mit Genehmigung des BV ausgeschlossen werden
f) Das Kernteam hat das recht selbständig einen Themensprecher zu wählen
2.1 Rechte des Kernteams
a) Aufnahme von weiteren Mitgliedern b) Erarbeiten eines Wirtschaftsprogramms c) Ansprechpartner für alle AG´s und die Piratenbasis
2.2 Pflichten des Kernteams
a) Ein Kernteammitglied muss Mitglied der Piratenpartei sein
b) Mindestens 1 x monatliche Teilnahme an AG-Sitzungen
c) Aktive Mitarbeit bei Sitzungen
d) Erstellung von Protokollen von Sitzungen
e) Veröffentlichung von Protokollen
f) Aufgaben innerhalb der AG zu vergeben
g) Regelmässige Berichte an BV über Aktivitäten
h) Reaktionen auf Anfragen binnen 48 h an Werktagen
3. Mitglieder
a) Werden vom Kernteam aufgenommen
b) Können bei Pflichtverletzungen oder Inaktivität vom Kernteam ausgeschlossen werden
c) Können bei Unstimmigkeiten bezogen auf die AG-arbeit aus der AG ausgeschlossen werden. Dies ist schriftlich zu begründen und dem BV mitzuteilen
4. Beschlussfassung
a) Beschlüsse werden mit relativer Mehrheit gefasst
b) Bei Stimmengleichstand entscheidet das Kernteam
5. Auflösung der AG
a) Die AG kann durch einen Beschluss des BV aufgelöst werden
b) die AG kann durch einstimmigen Beschluss des Kernteams aufgelöst werden
6. Änderungen der GO
Werden durch das Kernteam bei einer Sitzung beschlossen Änderungen müssen dem BV und den AG-Mitgliedern via Mail mitgeteilt werden Müssen vom BV innerhalb von 2 Wochen bestätigt werden bzw. beeinsprucht werden. nach verstreichen dieser Frist gelten die Änderungen als angenommen