AG:Justitia/GO

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Geschäftsordung der AG: Justitia
Übersicht · Geschäftsordnung · +
Last Page Edit: Romario 18.01.2013

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Ziele und Struktur der AG

  • Ziele und interne Struktur (Aufgabenverteilung) sind im Wiki auf der AG-Übersichtsseite zu hinterlegen
  • Aufgaben dürfen selbständig vom Kernteam bei einem Treffen beschlossen werden
  • Rechte müssen in der GO hinterlegt werden

Rechte der Arbeitsgruppe

  • Die AG:Justitia arbeitet in zusammenarbeit mit den jeweiligen AGs, die internen Gesetze und Richtlinien der Piratenpartei Österreichs aus.
  • Die AG:Justitia ist für das Recherchieren der jeweiligen Gesetzeslage zuständig.

Mitgliedschaften

Kernteam

  • besteht aus 2 bis 5 Mitgliedern
  • Kernteam wird vom BV bestätigt
  • Mitglieder werden vom BV aus dem Kernteam ausgeschlossen, wenn sie über einen Monat unentschuldigt nicht erreichbar sind oder ihren Pflichten über einen Monat nicht nachkommen
  • Ansprechpartner, kann auf einzelne Mitglieder eingeschränkt werden
  • können von BV bei Unstimmigkeiten bezogen auf die AG-Arbeit ausgeschlossen werden

Rechte

  • ernennen und entfernen von AG-Mitglieder
  • einseitig das Kernteam verlassen
  • Aufgaben und Ziele der Arbeitsgruppe bei Treffen zu beschließen
  • Wahrnehmen der Rechte der Arbeitsgruppe

Pflichten

  • Änderungsanträge zur BGV sind, so sie zumindest zwei Wochen vor Ende der Antragsfrist eingebracht werden, von der AG:Justitia auf vollständigkeit, Formulierung und Beschlüssfähigkeit zu prüfen und im Bedarfsfall korrigieren.
  • Teilnahme an Treffen
  • Reaktion auf persönliche AG-Kommunikation innerhalb von 3 Tagen
  • monatlicher Aktivitätsbericht der Arbeitsgruppe (durch das Team) mindestens im Wiki
  • Reaktion auf allgemeine Anfragen innerhalb von 1 Woche
  • ordentliche Mitgliedschaft in der Piratenpartei
  • Ankündigung von Treffen mindestens 5 Tage im Voraus
  • Aufgaben innerhalb der AG zu vergeben
  • Austritt ist dem BV und dem restlichen AG-Kernteam schriftlich mitzuteilen
  • Beschlüsse über Aufgabenänderungen sind dem BV bekannt zu geben

Mitglieder

  • werden vom Kernteam ernannt
  • können bei Pflichtverletzungen oder bei Inaktivität von mehr als 6 Monaten vom Kernteam ausgeschlossen werden
  • können von BV und Kernteam bei Unstimmigkeiten bezogen auf die AG-Arbeit ausgeschlossen werden

Rechte

  • Sympathisantenstatus, falls kein Mitglied der Piratenpartei (Status verfällt automatisch bei Austritt oder Ausschluß aus der AG, wenn er im Zuge der AG-Mitgliedschaft vergeben wurde)
  • Einweisung in AG-Organisation
  • Aufgabenzuweisung innerhalb der AG
  • Wahrnehmen der Rechte der Arbeitsgruppe

Pflichten

  • verfolgen der AG-Kommunikation (mindestens 1x in 2 Wochen)
  • mindestens 1x im Quartal Teilnahme an einem Treffen

Interessenten

  • jeder kann selbständig Interesse bekunden

Rechte

  • innerhalb von 2 Wochen eine Reaktion des Kernteams auf Interesse

Pflichten

  • Annahme der Mitgliedschaft innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe durch das Kernteam

AG-Kommunikation

  • Mailingliste
  • AG-Forum

Beschlüsse

  • Beschlüsse werden mit relativer Mehrheit angenommen (bei Gleichstand erfolgt Stichwahl, erneuter Gleichstand führt zu Neuwahlen)

Auflösen der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe wird durch einen BV-Beschluss aufgelöst, wenn:

  • das Kernteam über einen Monat hinweg weniger als 2 Mitglieder aufweist

Änderungen dieser GO

  • werden durch das Kernteam bei einem Treffen beschlossen
  • Änderungen müsssen dem BV und den AG-Mitgliedern via EMail mitgeteilt werden
  • müssen vom BV angenommen werden, damit gültig
  • BV muss zu den den Änderungen innerhalb von 2 Wochen Stellung bezogen haben, ansonsten gelten sie automatisch als angenommen
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