AG:Justitia/GO
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Geschäftsordung der AG: Justitia
Last Page Edit: Romario 18.01.2013
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Siehe auch: Geschäftsordung
Ziele und Struktur der AG
- Ziele und interne Struktur (Aufgabenverteilung) sind im Wiki auf der AG-Übersichtsseite zu hinterlegen
- Aufgaben dürfen selbständig vom Kernteam bei einem Treffen beschlossen werden
- Rechte müssen in der GO hinterlegt werden
Rechte der Arbeitsgruppe
- Die AG:Justitia arbeitet in zusammenarbeit mit den jeweiligen AGs, die internen Gesetze und Richtlinien der Piratenpartei Österreichs aus.
- Die AG:Justitia ist für das Recherchieren der jeweiligen Gesetzeslage zuständig.
Mitgliedschaften
Kernteam
- besteht aus 2 bis 5 Mitgliedern
- Kernteam wird vom BV bestätigt
- Mitglieder werden vom BV aus dem Kernteam ausgeschlossen, wenn sie über einen Monat unentschuldigt nicht erreichbar sind oder ihren Pflichten über einen Monat nicht nachkommen
- Ansprechpartner, kann auf einzelne Mitglieder eingeschränkt werden
- können von BV bei Unstimmigkeiten bezogen auf die AG-Arbeit ausgeschlossen werden
Rechte
- ernennen und entfernen von AG-Mitglieder
- einseitig das Kernteam verlassen
- Aufgaben und Ziele der Arbeitsgruppe bei Treffen zu beschließen
- Wahrnehmen der Rechte der Arbeitsgruppe
Pflichten
- Änderungsanträge zur BGV sind, so sie zumindest zwei Wochen vor Ende der Antragsfrist eingebracht werden, von der AG:Justitia auf vollständigkeit, Formulierung und Beschlüssfähigkeit zu prüfen und im Bedarfsfall korrigieren.
- Teilnahme an Treffen
- Reaktion auf persönliche AG-Kommunikation innerhalb von 3 Tagen
- monatlicher Aktivitätsbericht der Arbeitsgruppe (durch das Team) mindestens im Wiki
- Reaktion auf allgemeine Anfragen innerhalb von 1 Woche
- ordentliche Mitgliedschaft in der Piratenpartei
- Ankündigung von Treffen mindestens 5 Tage im Voraus
- Aufgaben innerhalb der AG zu vergeben
- Austritt ist dem BV und dem restlichen AG-Kernteam schriftlich mitzuteilen
- Beschlüsse über Aufgabenänderungen sind dem BV bekannt zu geben
Mitglieder
- werden vom Kernteam ernannt
- können bei Pflichtverletzungen oder bei Inaktivität von mehr als 6 Monaten vom Kernteam ausgeschlossen werden
- können von BV und Kernteam bei Unstimmigkeiten bezogen auf die AG-Arbeit ausgeschlossen werden
Rechte
- Sympathisantenstatus, falls kein Mitglied der Piratenpartei (Status verfällt automatisch bei Austritt oder Ausschluß aus der AG, wenn er im Zuge der AG-Mitgliedschaft vergeben wurde)
- Einweisung in AG-Organisation
- Aufgabenzuweisung innerhalb der AG
- Wahrnehmen der Rechte der Arbeitsgruppe
Pflichten
- verfolgen der AG-Kommunikation (mindestens 1x in 2 Wochen)
- mindestens 1x im Quartal Teilnahme an einem Treffen
Interessenten
- jeder kann selbständig Interesse bekunden
Rechte
- innerhalb von 2 Wochen eine Reaktion des Kernteams auf Interesse
Pflichten
- Annahme der Mitgliedschaft innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe durch das Kernteam
AG-Kommunikation
- Mailingliste
- AG-Forum
Beschlüsse
- Beschlüsse werden mit relativer Mehrheit angenommen (bei Gleichstand erfolgt Stichwahl, erneuter Gleichstand führt zu Neuwahlen)
Auflösen der Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe wird durch einen BV-Beschluss aufgelöst, wenn:
- das Kernteam über einen Monat hinweg weniger als 2 Mitglieder aufweist
Änderungen dieser GO
- werden durch das Kernteam bei einem Treffen beschlossen
- Änderungen müsssen dem BV und den AG-Mitgliedern via EMail mitgeteilt werden
- müssen vom BV angenommen werden, damit gültig
- BV muss zu den den Änderungen innerhalb von 2 Wochen Stellung bezogen haben, ansonsten gelten sie automatisch als angenommen