Liquid-Democracy-Ordnung
Satzung • Landesparteieinheitssatzung • Bundesgeschäftsordnung • Bundesfinanzordnung • Bundeswahlordnung • Liquid-Democracy-Ordnung • Schiedsgerichtsordnung • Kommunikationskonzept • Protokolle
Inhaltsverzeichnis |
§1. Allgemeines
(1) Liquid Democracy ist ein Konzept, das die Piratenpartei Österreichs benutzt, um basisdemokratische Legitimität mit modernen Mitteln möglichst umfassend zu gewährleisten.
(2) Das von der Piratenpartei Österreichs eingesetzte Werkzeug der Liquid Democracy ist Liquid.
(3) Es gibt zu jedem Zeitpunkt exakt eine gültige und verbindliche Instanz, die auf einem durch die BGF genehmigten Server aufgesetzt ist und unter der Kontrolle der Piratenpartei Österreichs steht. Die BGF hat für dessen Bekanntmachung an alle Mitglieder und eine kontinuierliche Erreichbarkeit zu sorgen.
(4) Den Landesorganisationen ist es möglich, durch eigene Landes-Liquid-Democracy-Ordnungen die Verwendung der Liquid Democracy auf Landesebene gemäß §9 detaillierter regeln.
§2. Gliederung
(1) Die Gliederung in Liquid spiegelt die Gliederung der Piratenpartei Österreichs wider.
(2) Die höchste Gliederung ist die Gliederung „Bundesweite Themen“. Folgende Untergliederungen für die entsprechenden Landesorganisationen existieren in dieser:
- Burgenland
- Kärnten
- Niederösterreich
- Oberösterreich
- Salzburg
- Steiermark
- Tirol
- Vorarlberg
- Wien
(3) Es existiert in den Gliederungen der Landesorganisationen für jede NUTS-3-Region (außer Wien) jeweils eine Gliederung, sofern zumindest zehn Mitglieder eine Postleitzahl in dieser NUTS-3-Region haben und die Einrichtung der Gliederung bei der BGF beantragen. Mitglieder ordnen sich durch die Angabe der Postleitzahl einer Region zu und sind dann in dieser stimmberechtigt. Jedes Mitglied kann sich, unabhängig von der LO-Zugehörigkeit, bis zu zwei Regionen zuordnen.
§3. Regelwerke
(1) Regelwerke definieren mögliche Abstimmungsmodi.
(2) Die verschiedenen Phasen eines Themas sind wie folgt definiert:
- „Neu“ ist die Phase von der Erstellung der ersten Initiative eines Themas bis zum spätestmöglichen Wechsel auf „Abgebrochen“ oder „Diskussion“ (abhängig vom „Quorum Thema“). In dieser Phase können Änderungswünsche und Gegeninitiativen eingebracht und Initiativen noch abgeändert und zurückgezogen werden. Diese Phase dauert, sofern nicht in (4) anders definiert, bei allen Regelwerken höchstens 14 Tage.
- „Diskussion“ ist die Phase, in der Änderungswünsche und Gegeninitiativen eingebracht werden können und Initiativen noch abgeändert und zurückgezogen werden können. Diese Phase dauert, sofern nicht in (4) anders definiert, bei allen Regelwerken mindestens 21 Tage.
- „Eingefroren“ ist die Phase, in der nur noch Gegeniniatitiven eingebracht werden können, aber keine weiteren Änderungen mehr möglich sind. Diese Phase dauert, sofern nicht in (4) anders definiert, bei allen Regelwerken 7 Tage.
- „Abstimmung“ ist die Phase, binnen derer abgestimmt wird. Diese Phase dauert, sofern nicht in (4) anders definiert, bei allen Regelwerken 28 Tage.
(3) Die Quoren und Mehrheiten sind wie folgt definiert:
- „Quorum Thema“ ist der nötige Anteil an Interessenten für ein Thema, damit das Thema in die Phase „Diskussion“ gelangt. Dieses Quorum ist, sofern nicht in (4) anders definiert, bei allen Regelwerken ≥ 1/20.
- „Quorum Initiative“ ist der nötige Anteil an Unterstützern für eine Initiative, damit sie bei der Abstimmung als Option zugelassen wird. Dieses Quorum ist, sofern nicht in (4) anders definiert, bei allen Regelwerken ≥ 1/20.
- „Mehrheit“ ist die nötige Mehrheit, die ein Antrag bei der Abstimmung prinzipiell benötigt, um angenommen werden zu können. (Wird mehr als ein Antrag angenommen, so entscheidet die Schulze-Auswertung der Reihungen der verschiedenen angenommenen Anträge über die Wahl des siegreichen Antrags.) Die Mehrheit ist, sofern nicht in (4) anders definiert, bei allen Regelwerken > 5/10.
(4) Die Regelwerke sind wie folgt definiert:
- Parteiprogrammantrag direkt
- Antrag zur Änderung des Parteiprogramms ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Mehrheit: > 6/10
- Diskussion: Phasenübergang auf „Eingefroren“ jede Woche am Montag um 06:00
- Antrag zur Änderung des Parteiprogramms ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Satzungsänderung direkt
- Antrag zur Änderung der Satzung ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Mehrheit: > 7/10
- Diskussion: Phasenübergang auf „Eingefroren“ jede Woche am Montag um 06:00
- Antrag zur Änderung der Satzung ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Geschäftsordnungsänderung und sonstige Ordnungsänderungen direkt
- Antrag zur Änderung einer Geschäftsordnung oder anderen Ordnung ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Mehrheit: > 6/10
- Diskussion: Phasenübergang auf „Eingefroren“ jede Woche am Montag um 06:00
- Antrag zur Änderung einer Geschäftsordnung oder anderen Ordnung ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- sonstiger direkter Beschluss
- Antrag zur direkten Beschlussfassung, sofern es sich nicht um Satzungs-, Geschäftsordnungs-, Programmänderungen oder Beschlüsse auf internationaler Ebene handelt. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde. Der Antrag muss eine eindeutige und explizite Zuweisung der Umsetzung an eine oder mehrere Personen beinhalten. Diese Person oder Personen müssen (Mit-)Initiatoren des Antrags sein und sich damit zur Umsetzung bereit erklärt haben.
- Neu: ≤ 8 Tage
- Diskussion: 15 Tage
- Eingefroren: 8 Tage
- Mehrheit: > 6/10
- Antrag zur direkten Beschlussfassung, sofern es sich nicht um Satzungs-, Geschäftsordnungs-, Programmänderungen oder Beschlüsse auf internationaler Ebene handelt. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde. Der Antrag muss eine eindeutige und explizite Zuweisung der Umsetzung an eine oder mehrere Personen beinhalten. Diese Person oder Personen müssen (Mit-)Initiatoren des Antrags sein und sich damit zur Umsetzung bereit erklärt haben.
- direkter internationaler Beschluss
- Antrag zur direkten Beschlussfassung, zur Annahme von Deklarationen und Änderungsanträgen der Piratenpartei Österreichs auf internationaler Ebene. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Neu: ≤ 1 Tage
- Diskussion: 5 Tage
- Eingefroren: 2 Tage
- Abstimmung: 14 Tage
- Antrag zur direkten Beschlussfassung, zur Annahme von Deklarationen und Änderungsanträgen der Piratenpartei Österreichs auf internationaler Ebene. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
- Misstrauensantrag direkt
- Antrag auf Absetzung eines gewählten Organs zwischen Mitgliederversammlungen. Der Antrag gilt mit Erreichen der Phase „Diskussion“ als ordnungsgemäß eingebracht. Unabhängig vom Beteiligungsquorum für andere direkte Beschlüsse ist der Antrag nur bindend, wenn mindestens x^0.6 Stimmen für die Absetzung abgegeben wurden. (x bezieht sich dabei auf die Gesamtanzahl der laut §5 und §6 stimmberechtigten Mitglieder der entsprechenden Gliederung.) Die Abstimmung ist offline und geheim durchzuführen und gilt zu diesem Zweck automatisch als unverbindlich und an die nächstfolgende Mitgliederversammlung verwiesen, wenn ein Antrag auf geheime Abstimmung die Abstimmungsphase erreicht.
- Neu: ≤ 7 Tage
- Diskussion: 5 Tage
- Eingefroren: 2 Tage
- Abstimmung: 14 Tage
- Mehrheit: > 5/10
- „Quorum Thema“: ≥ 1/10
- „Quorum Initiative“: ≥ 1/8
- Antrag auf Absetzung eines gewählten Organs zwischen Mitgliederversammlungen. Der Antrag gilt mit Erreichen der Phase „Diskussion“ als ordnungsgemäß eingebracht. Unabhängig vom Beteiligungsquorum für andere direkte Beschlüsse ist der Antrag nur bindend, wenn mindestens x^0.6 Stimmen für die Absetzung abgegeben wurden. (x bezieht sich dabei auf die Gesamtanzahl der laut §5 und §6 stimmberechtigten Mitglieder der entsprechenden Gliederung.) Die Abstimmung ist offline und geheim durchzuführen und gilt zu diesem Zweck automatisch als unverbindlich und an die nächstfolgende Mitgliederversammlung verwiesen, wenn ein Antrag auf geheime Abstimmung die Abstimmungsphase erreicht.
- Antrag auf Veröffentlichung
- Antrag auf Veröffentlichung gemäß Satzung §22.
- Neu: ≤ 7 Tage
- Diskussion: 10 Tage
- Eingefroren: 2 Tage
- Abstimmung: 10 Tage
- Mehrheit: > 6/10
- „Quorum Thema“: ≥ 1/10
- „Quorum Initiative“: ≥ 1/8
- Antrag auf Veröffentlichung gemäß Satzung §22.
- Änderung von Themenbereichen, Quoren, Fristen und Regelwerken
- Mit diesem Verfahren werden die Konfigurationen dieses Systems geändert.
- Neu: ≤ 8 Tage
- Diskussion: 15 Tage
- Eingefroren: 8 Tage
- Abstimmung: 8 Tage
- Mehrheit: > 6/10
- Mit diesem Verfahren werden die Konfigurationen dieses Systems geändert.
- Grundsatzprogrammantrag zur Mitgliederversammlung
- Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
- Neu: ≤ 14 Tage
- Diskussion: 700 Tage
- Eingefroren: 14 Tage
- Abstimmung: 7 Tage
- Mehrheit: > 7/10
- Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
- Parteiprogrammantrag zur Mitgliederversammlung
- Antrag zur Änderung des Parteiprogramms zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
- Neu: ≤ 14 Tage
- Diskussion: 700 Tage
- Eingefroren: 14 Tage
- Abstimmung: 7 Tage
- Mehrheit: > 6/10
- Antrag zur Änderung des Parteiprogramms zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
- Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung
- Satzungsänderungsantrag zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
- Neu: ≤ 14 Tage
- Diskussion: 700 Tage
- Eingefroren: 14 Tage
- Abstimmung: 7 Tage
- Mehrheit: > 7/10
- Satzungsänderungsantrag zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
- Geschäftsordnungsänderung und sonstige Ordnungsänderungen zur Mitgliederversammlung
- Antrag zur Änderung einer Geschäftsordnung oder anderen Ordnung zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
- Neu: ≤ 14 Tage
- Diskussion: 700 Tage
- Eingefroren: 14 Tage
- Abstimmung: 7 Tage
- Mehrheit: > 6/10
- Antrag zur Änderung einer Geschäftsordnung oder anderen Ordnung zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung.
- sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung
- Antrag zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung, sofern es sich nicht um Satzungs-, Geschäftsordnungs- oder Programmänderungen handelt.
- Neu: ≤ 14 Tage
- Diskussion: 700 Tage
- Eingefroren: 14 Tage
- Abstimmung: 7 Tage
- Antrag zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung, sofern es sich nicht um Satzungs-, Geschäftsordnungs- oder Programmänderungen handelt.
- Unverbindliches Meinungsbild (30–40 Minuten)
- Dieses Verfahren soll nur verwendet werden, wenn eine extrem kurzfristige Abstimmung notwendig ist (z. B. während einer Live-Debatte) und ein späteres Ergebnis gar keinen oder nur eingeschränkten Nutzen hat.
- Neu: ≤ 00:10:00
- Diskussion: 00:10:00
- Eingefroren: 00:10:00
- Abstimmung: 00:10:00
- „Quorum Thema“: ≥ 1/40
- „Quorum Initiative“: ≥ 1/40
- Dieses Verfahren soll nur verwendet werden, wenn eine extrem kurzfristige Abstimmung notwendig ist (z. B. während einer Live-Debatte) und ein späteres Ergebnis gar keinen oder nur eingeschränkten Nutzen hat.
- Unverbindliches Meinungsbild (24–32 Stunden)
- Dieses Verfahren soll nur verwendet werden, wenn eine kurzfristige Abstimmung notwendig ist und ein späteres Ergebnis gar keinen oder nur eingeschränkten Nutzen hat.
- Neu: ≤ 08:00:00
- Diskussion: 08:00:00
- Eingefroren: 08:00:00
- Abstimmung: 08:00:00
- „Quorum Thema“: ≥ 1/40
- „Quorum Initiative“: ≥ 1/40
- Dieses Verfahren soll nur verwendet werden, wenn eine kurzfristige Abstimmung notwendig ist und ein späteres Ergebnis gar keinen oder nur eingeschränkten Nutzen hat.
- Unverbindliches Meinungsbild (5–6 Tage)
- Dieses Verfahren soll nur verwendet werden, wenn eine kurzfristige Abstimmung notwendig ist und ein späteres Ergebnis gar keinen oder nur eingeschränkten Nutzen hat.
- Neu: ≤ 30:00:00
- Diskussion: 30:00:00
- Eingefroren: 30:00:00
- Abstimmung: 60:00:00
- „Quorum Thema“: ≥ 1/40
- „Quorum Initiative“: ≥ 1/40
- Dieses Verfahren soll nur verwendet werden, wenn eine kurzfristige Abstimmung notwendig ist und ein späteres Ergebnis gar keinen oder nur eingeschränkten Nutzen hat.
- Umfrage (kurze Diskussion, lange Abstimmung)
- Umfrage, um Piraten oder Parteiorganen eine Orientierungshilfe zu geben.
- Neu: ≤ 1 Tag
- Diskussion: 22:00:00
- Eingefroren: 02:00:00
- Abstimmung: 6 Tage
- „Quorum Thema“: ≥ 1/40
- „Quorum Initiative“: ≥ 1/40
- Umfrage, um Piraten oder Parteiorganen eine Orientierungshilfe zu geben.
- Unverbindliches Meinungsbild (12–15 Tage)
- Unverbindliches Meinungsbild um Piraten oder Parteiorganen eine Orientierungshilfe zu geben, insbesondere zur Vorbereitung oder Begleitung von Programmanträgen.
- Neu: ≤ 3 Tage
- Diskussion: 6 Tage
- Eingefroren: 3 Tage
- Abstimmung: 3 Tage
- Quorum Thema: ≥ 1/40
- Quorum Initiative: ≥ 1/40
- Unverbindliches Meinungsbild um Piraten oder Parteiorganen eine Orientierungshilfe zu geben, insbesondere zur Vorbereitung oder Begleitung von Programmanträgen.
- Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen)
- Meinungsbild, um Piraten oder Parteiorganen eine Orientierungshilfe zu geben.
- Neu: ≤ 8 Tage
- Diskussion: 15 Tage
- Eingefroren: 8 Tage
- Abstimmung: 8 Tage
- Meinungsbild, um Piraten oder Parteiorganen eine Orientierungshilfe zu geben.
- Antrag an den BV
- Antrag an den Bundesvorstand.
- Neu: ≤ 1 Tag
- Diskussion: 30 Tage
- Eingefroren: 0 Tage
- Abstimmung: 24 Stunden
- „Quorum Thema“: ≥ 0/10
- „Quorum Initiative“: ≥ 0/10
- Antrag an den Bundesvorstand.
- Antrag an die BGF
- Antrag an die Bundesgeschäftsführung.
- Neu: ≤ 1 Tag
- Diskussion: 30 Tage
- Eingefroren: 0 Tage
- Abstimmung: 24 Stunden
- „Quorum Thema“: ≥ 0/10
- „Quorum Initiative“: ≥ 0/10
- Antrag an die Bundesgeschäftsführung.
- Antrag an den LV
- Antrag an den Landesvorstand.
- Neu: ≤ 1 Tag
- Diskussion: 30 Tage
- Eingefroren: 0 Tage
- Abstimmung: 24 Stunden
- „Quorum Thema“: ≥ 0/10
- „Quorum Initiative“: ≥ 0/10
- Antrag an den Landesvorstand.
- Meinungsbild Gemeinderat
- Meinungsbild für Anträge, die im Gemeinderat behandelt werden sollen. Anträge können nur vom Mitglied des Gemeinderats selbst eingebracht werden, Gegenanträge von allen Mitgliedern. Der Gemeinderat kann das Enddatum für Abstimmungen individuell festlegen.
- Neu: ohne
- Diskussion: 01:00:00
- Eingefroren: 01:00:00
- Abstimmung: variabel
- „Quorum Initiative“: ≥ 1/40
- Meinungsbild für Anträge, die im Gemeinderat behandelt werden sollen. Anträge können nur vom Mitglied des Gemeinderats selbst eingebracht werden, Gegenanträge von allen Mitgliedern. Der Gemeinderat kann das Enddatum für Abstimmungen individuell festlegen.
- Presseaussendung
- Antrag zur direkten Beschlussfassung, eine Presseaussendung zu tätigen. Antragsteller sind selbst für die Aussendung verantwortlich, können sich dabei aber unter Verweis auf diesen Beschluss an einen Vorstand wenden. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur ein Beschluss, wenn dieses erfüllt wurde, andernfalls ein unverbindliches Meinungsbild für den Vorstand.
- Neu: ≤ 08:00:00
- Diskussion: 08:00:00
- Eingefroren: 08:00:00
- Abstimmung: 08:00:00
- Mehrheit: > 7/10
- Antrag zur direkten Beschlussfassung, eine Presseaussendung zu tätigen. Antragsteller sind selbst für die Aussendung verantwortlich, können sich dabei aber unter Verweis auf diesen Beschluss an einen Vorstand wenden. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur ein Beschluss, wenn dieses erfüllt wurde, andernfalls ein unverbindliches Meinungsbild für den Vorstand.
Die Anträge in Regelwerken „… zur Mitgliederversammlung“ werden manuell von der Arbeitsgruppe Liquid genau 28 Tage vor der Mitgliederversammlung von der Phase „Diskussion“ in die Phase „Eingefroren“ übergeführt. Die Anträge in Regelwerken „Antrag an …“ werden automatisch (durch ein Skript) um 19 Uhr am Vortag der Sitzung des entsprechenden Organs von der Phase „Diskussion“ in die Phase „Eingefroren“ übergeführt.
(5) Die Landesorganisationen können über eigene Landes-Liquid-Democracy-Ordnungen weitere Regelwerke einführen.
(6) Eine Änderung der Themenbereiche, Quoren, Fristen und Regelwerke für Abstimmungen ist über einen Antrag des Regelwerks „Änderung von Themenbereichen, Quoren, Fristen und Regelwerken“ möglich. Derartige Änderungsanträge wirken sich direkt auf dieses Dokument aus.
§4. Themenbereiche
(1) Die Themenbereiche dienen zur besseren Sortierung der verschiedenen Anträge und zur Ermöglichung einer separaten Stimmendelegation an eine Person je Themenbereich.
(2) Die Themenbereiche der Gliederung „Bundesweite Themen“ sind die folgenden:
- Bildung, Wissenschaft, Forschung
- Digitales, Urheber-/Patentrecht, Datenschutz
- Europa, Außen, Internationales, Frieden
- Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik
- Gleichstellung, Diversität, Integration
- Innen, Recht, Demokratie, Sicherheit
- Internationale Angelegenheiten
- Kinder, Jugend, Familie
- Liquid-Systembetrieb
- Sandkasten/Spielwiese
- Satzung, Parteistruktur
- Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten
- Sonstige politische Themen
- Umwelt, Tierschutz, Verkehr, Energie
- Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz
(3) Die Regelwerke in den Themenbereichen der Gliederung „Bundesweite Themen“ sind wie folgt definiert:
- In allen Themenbereichen stehen die folgenden Regelwerke zur Verfügung:
- Unverbindliches Meinungsbild (30–40 Minuten)
- Unverbindliches Meinungsbild (24–32 Stunden)
- Unverbindliches Meinungsbild (5–6 Tage)
- Umfrage (kurze Diskussion, lange Abstimmung)
- Unverbindliches Meinungsbild (12–15 Tage)
- Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen)
- In allen sachpolitischen Themenbereichen (das sind: Bildung, Wissenschaft, Forschung; Digitales, Urheber-/Patentrecht, Datenschutz; Europa, Außen, Internationales, Frieden; Gesundheit, Drogen-/Suchtpolitik; Gleichstellung, Diversität, Integration; Innen, Recht, Demokratie, Sicherheit; Kinder, Jugend, Familie; Umwelt, Tierschutz, Verkehr, Energie; Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz; Sonstige politische Themen) stehen zusätzlich die folgenden Regelwerke zur Verfügung:
- Parteiprogrammantrag direkt
- Parteiprogrammantrag zur Mitgliederversammlung
- Grundsatzprogrammantrag zur Mitgliederversammlung
- sonstiger direkter Beschluss
- sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung
- Presseaussendung
- Im Themenbereich Liquid-Systembetrieb steht zusätzlich das folgende Regelwerk zur Verfügung:
- Änderung von Themenbereichen, Quoren, Fristen und Regelwerken
- Im Themenbereich Satzung, Parteistruktur stehen zusätzlich die folgenden Regelwerke zur Verfügung:
- Geschäftsordnungsänderung direkt
- Geschäftsordnungsänderung zur Mitgliederversammlung
- Satzungsänderung direkt
- Satzungsänderung zur Mitgliederversammlung
- sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung
- Im Themenbereich Internationale Angelegenheiten steht zusätzlich das folgende Regelwerk zur Verfügung:
- direkter internationaler Beschluss
- Im Themenbereich Sonstige innerparteiliche Angelegenheiten stehen zusätzlich die folgenden Regelwerke zur Verfügung:
- Antrag an den BV
- Antrag an die BGF
- Antrag auf Veröffentlichung
- Misstrauensantrag direkt
- sonstiger direkter Beschluss
- sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung
- Im Themenbereich Sandkasten/Spielwiese stehen alle Regelwerke zur Verfügung.
(4) Sofern in der jeweiligen Landes-Liquid-Democracy-Ordnung keine abweichende Regelung getroffen wird, verfügt die Gliederung jeder Landesorganisation sowie alle darunter liegenden Gliederungen über genau einen Themenbereich „Hauptbereich“. Sofern in der jeweiligen Landes-Liquid-Democracy-Ordnung keine abweichende Regelung getroffen wird, stehen in der Gliederung der Landesorganisation sowie allen darunter liegenden Gliederungen in den jeweils thematisch passenden Themenbereichen die Regelwerke
- Unverbindliches Meinungsbild (30–40 Minuten)
- Unverbindliches Meinungsbild (5–6 Tage)
- Umfrage (kurze Diskussion, lange Abstimmung)
- Unverbindliches Meinungsbild (12–15 Tage)
- Unverbindliches Meinungsbild (4–5 Wochen)
- Parteiprogrammantrag direkt
- Parteiprogrammantrag zur Mitgliederversammlung
- Geschäftsordnungsänderung direkt
- Geschäftsordnungsänderung zur Mitgliederversammlung
- sonstiger direkter Beschluss
- sonstiger Parteitagsbeschluss zur Mitgliederversammlung
- Misstrauensantrag direkt
- Antrag an den LV (dieser nur in der Gliederung der Landesorganisation selbst)
zur Verfügung.
(5) Der Begriff „Mitgliederversammlung“ bezieht sich jeweils auf die Mitgliederversammlung der Gliederung, in der ein Antrag eingebracht wurde.
(6) Der Bereich „Sandkasten/Spielwiese“ dient dem Kennenlernen des Systems. Hier eingebrachte Anträge und erfolgte Abstimmungen sind keinesfalls als ernsthaft zu betrachten.
(7) Das Regelwerk „Meinungsbild Gemeinderat“ steht in allen Gliederungen nach §2 (3) zur Verfügung, in deren Region eine Gemeinde liegt, in der die Piratenpartei Österreichs im Gemeinderat vertreten ist.
§5. Stimmrecht
(1) Der Begriff „Stimmrecht“ umfasst sämtliche Möglichkeiten zur Teilnahme in Liquid.
(2) Alle Mitglieder, die einen aufrechten Mitgliedsbeitrag-Zahlungsstatus haben und die sich akkreditiert haben, haben Stimmrecht in der Gliederung „Bundesweite Themen“.
(3) Sofern in der jeweiligen Landes-Liquid-Democracy-Ordnung keine abweichende Regelung getroffen wird, haben alle Mitglieder, die in der Gliederung „Bundesweite Themen“ Stimmrecht haben, auch in der Gliederung der Landesorganisation Stimmrecht, der sie zugeordnet sind.
(4) Der Verlust des Stimmrechts beeinflusst keine früheren Aktivitäten des Mitglieds in bereits abgeschlossenen Systemprozessen, jedoch zukünftige Systemereignisse. Findet eine Auszählung erst nach dem Stimmrechtsverlust statt, so zählt die abgegebene Unterstützung, Stimme oder Delegation nicht.
(5) Durch die Satzung oder die Bundesgeschäftsordnung können sich zusätzliche Einschränkungen des Stimmrechts ergeben.
(6) Bei dauernder Inaktivität eines Benutzers werden die von ihm ausgehenden Delegationen deaktiviert. Dauernde Inaktivität liegt vor, wenn seit der letzten Anmeldung im Liquid-System mehr als 6 Monate vergangen sind.
§6. Akkreditierung
(1) Jedes Mitglied muss vor Erlangung des Stimmrechts in Liquid einmal initial akkreditiert werden.
(2) Die Akkreditierung erfolgt prinzipiell durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei einem Mitglied der BGF, bei einem Mitglied eines LV oder bei von BGF oder LV durch Beschluss legitimierten Personen.
(3) Die in (2) beschriebene Akkreditierung ist einerseits auf BGV oder LGV möglich, andererseits sollten zu diesem Zweck die nach (2) legitimierten Personen nach Möglichkeit regelmäßig auf Stammtischen oder sonstigen Parteiveranstaltungen anwesend sein, um eine möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Akkreditierung anzubieten.
(4) Für Mitglieder, für die die in (3) angegebenen Möglichkeiten der persönlichen Akkreditierung aus verschiedenen Gründen (entlegener Wohnort, Bettlägerigkeit, …) nicht möglich sind, sind anderweitige äquivalente Möglichkeiten der Akkreditierung vorzusehen, etwa eine Identifizierung per Postident, per Bürgerkarte, per notarieller Beglaubigung oder gegebenenfalls durch eine anderweitige persönliche Vereinbarung mit einer nach (2) legitimierten Person.
§7. Quoren
(1) Die Liquid-eigenen Quoren werden in den Regelwerken definiert.
(2) Das Stimmabgabe-Quorum beträgt x^0.6. x bezieht sich dabei auf die Gesamtanzahl der laut §5 und §6 stimmberechtigten Mitglieder der entsprechenden Gliederung. Sollte der Wert x^0.6 jemals 1% von x unterschreiten, so beträgt das Stimmabgabe-Quorum stattdessen 1% von x.
(3) Ein Antrag, der unter einem direkten Regelwerk eingebracht wurde, hat nur dann unmittelbare Gültigkeit, wenn das Stimmabgabe-Quorum erfüllt wurde. Ansonsten ist der Antragsteller dazu angehalten, den Antrag ein weiteres Mal in Liquid einzubringen und sich um eine bessere Formulierung und Mobilisierung bei der Abstimmung zu bemühen, oder den Antrag bei der nächsten Mitgliederversammlung einzubringen.
(4) Ob ein Antrag, der unter einem direkten Regelwerk eingebracht wurde, das Stimmabgabe-Quorum erreicht hat, wird durch Vergleich der Anzahl während der Abstimmungsphase abgegebener Stimmen mit der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder zum Zeitpunkt des Endes der Abstimmungsphase durch die AG Liquid ermittelt und öffentlich einsehbar dokumentiert.
§8. Beschlüsse und Abstimmungen
(1) „Beschlüsse“ sind jene Anträge, die bei einem Thema unter einem „direkten“ Regelwerk bei der Abstimmung gewonnen haben und das Stimmabgabe-Quorum erfüllen. Alle anderen Anträge stellen nur unverbindliche Meinungsbilder dar.
(2) Beschlüsse sind mit dem Ende der Abstimmung gültig. Bei allen anderen Abstimmungen obliegt es dem Antragsteller, den Antrag und das Abstimmungsergebnis gegebenenfalls bei einem entsprechenden Organ einzureichen.
(3) Wenn gegenüber der Geschäftsführung der jeweiligen Gliederung mindestens zehn Mitglieder schriftlich eine Abstimmung unter Beschreibung der technischen Unregelmäßigkeit binnen eines Monats nach Ende der Abstimmung beanstanden, hat die Bundesgeschäftsführung zu entscheiden, ob die Abstimmung ungültig ist. Entscheidet die Bundesgeschäftsführung, dass die Abstimmung ungültig ist, ist der Antragsteller dazu angehalten, den Antrag ein weiteres Mal in Liquid oder bei der nächsten Mitgliederversammlung einzubringen.
(4) Die Umsetzung von direkten Programmbeschlüssen und Ordnungsänderungen (also die Einarbeitung in Programm bzw. die entsprechende Ordnung) erfolgt durch die AG Liquid.
(5) Die Landesorganisationen können über eigene Landes-Liquid-Democracy-Ordnungen abweichende Regelungen dazu treffen, durch wen die Umsetzung direkter Beschlüsse in der betreffenden Gliederung erfolgt.
(6) Die Bundesgeschäftsordnung kann zusätzliche Einschränkungen und Prozesse zu Beschlüssen und Abstimmungen treffen.
(7) Beschlüsse aus zeitgleich endenden Initiativen werden im Zweifelsfall aufsteigend nach Themennummer umgesetzt.
§9. Landes-Liquid-Democracy-Ordnungen
(1) Jede Landesorganisation kann in ihrer Landes-Liquid-Democracy-Ordnung in folgenden Bereichen abweichende oder ergänzende Regelungen zu dieser Ordnung beschließen:
- Sie können nach §2 (3) Untergliederungen für unter der Landesebene existierende Organisationsebenen einführen.
- Sie können nach §3 (5) zusätzliche Regelwerke für die Untergliederung ihrer Landesebene sowie darunter liegende Untergliederungen einführen.
- Sie können nach §4 (4) verschiedene Themenbereiche für die Untergliederung ihrer Landesebene sowie darunter liegende Untergliederungen einführen.
- Sie können nach §5 (3) abweichende Regelungen für das Stimmrecht für die Untergliederung ihrer Landesebene sowie darunter liegende Untergliederungen treffen.
- Sie können nach §8 (5) abweichende Regelungen dazu treffen, durch wen die Umsetzung direkter Beschlüsse in der betreffenden Gliederung erfolgt.
§10. Weitere Zuständigkeiten
(1) Für die Wartung und Instandhaltung des Systems ist die AG Liquid in Zusammenarbeit mit der AG Technik zuständig.
(2) Die AG Liquid verpflichtet sich dazu, Liquid selbst intensiv zu nutzen, um eine möglichst hohe Antragsqualität zu fördern.
(3) Die AG Liquid darf Änderungen, welche Einfluss auf Themenbereiche, Quoren, Fristen, Regelwerke, Auszählungen und Delegationen haben (wie sie in diesem Dokument definiert sind), nur nach explizitem Beschluss einer solchen Änderung am laufenden System einspielen. Sonstige Änderungen darf die AG Liquid auch ohne expliziten Beschluss vornehmen.
§11. Einbindung von Offline-Piraten
(1) Die Ideen zur Einbindung von Offline-Piraten entwickeln sich ständig weiter. Dennoch wird es immer Piraten geben, die Liquid nicht nutzen werden. Sollte dieser Anteil zu groß werden, wird die direkte Beschlussfähigkeit durch das Stimmabgabe-Quorum aber ohnehin beschränkt.
(2) Zu Akkreditierungszeitpunkten soll nach Möglichkeit ein Rechner mit Zugang zu Liquid verfügbar sein, über den Offline-Piraten (mit technischer Unterstützung) beispielsweise ihre Stimme delegieren oder bei wichtigen Anträgen abstimmen können.
(3) Die AG Liquid hilft nach Bedarf und Möglichkeit, Liquid-Schulungen durchzuführen.
(4) Die AG Liquid ermöglicht Offline-Piraten und nichtzahlenden Mitgliedern, mittelbar über die AG Anträge und Änderungswünsche in Liquid einzustellen.
§12. Technische Sicherheit
(1) Die für den Betrieb des Liquid-Servers zuständigen Personen haben alle Prozesse, die zur Wartung und Sicherung des Servers notwendig sind, in angemessener Weise zu dokumentieren.
(2) Es muss öffentlich einsehbar sein, welche Version von Liquid eingesetzt wird, und der Quellcode von Modifikationen muss veröffentlicht werden. Außerdem muss der Quellcode von Software, die direkt im Zusammenhang mit der eingesetzten Liquid-Instanz steht (wie beispielsweise die Anbindung an die Mitgliederverwaltung) öffentlich verfügbar gemacht werden.
(3) Eingestellte Inhalte, die rechtliche Folgen für die Piratenpartei Österreichs haben könnten, werden auf Anweisung der AG Justitia gelöscht. Die Löschung wird protokolliert und die gelöschten Daten der Geschäftsführung der entsprechenden Gliederung sowie der AG Justitia zur Kontrolle vorgelegt.
(4) Datenbank-Dumps werden in einem Abstand von maximal 26 Betriebsstunden angefertigt und zumindest allen angemeldeten, nicht gesperrten Nutzern zur Verfügung gestellt.
Last Page Edit: Vilinthril 6.04.2014
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