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Inhaltsverzeichnis

Bürgerbeteiligung und Demokratie

Abkürzung

Die Piratenpartei Österreichs sieht Demokratie als die bestmögliche Herrschaftsform, da nur eine echte Demokratie ein faires und gerechtes Miteinander sowie den Ausgleich der Interessen Einzelner innerhalb eines Staates ermöglicht.

Digitale Medien überbrücken räumliche Distanzen und verbreiten Information schneller und gleichberechtigter, als dies bislang der Fall war. Es ist heute einfacher denn je, Information zu finden, zu sammeln oder einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das alles ermöglicht ganz neue und vorher undenkbare Lösungsansätze für die Verteilung von Macht im Staat; vor allem dezentralere Verwaltungen und die Einführung verteilter Systeme werden auf diese Weise stark vereinfacht.

Die digitale Revolution ermöglicht der Menschheit eine Weiterentwicklung der Demokratie, bei der die Freiheit, die Grundrechte, die Meinungsfreiheit sowie die Mitbestimmungsmöglichkeiten jeder und jedes Einzelnen gestärkt werden können. Die Piratenpartei sieht es als Ihre Aufgabe an, die Anpassung der gelebten Demokratie in der Republik an die neuen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts zu begleiten und zu gestalten.

Eine möglichst starke und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat erachten wir Piraten als absolut notwendig. Gerade die Unabhängigkeit der Judikative (vor allem des Verfassungsgerichtshofs) gilt es zu stärken und zu fördern, da sich diese mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.

Wir Piraten sind überzeugt, dass die Gemeinschaft einzelne Mitbürger nicht bevormunden darf. Damit der Bürger eine wohlüberlegte Entscheidung treffen kann, benötigt er eine gute, dezentrale, möglichst unabhängige, vielstimmige und stets wachsame Medienlandschaft aus Presse, Blogs und anderen Formen von medialer Öffentlichkeit. Diese ist daher für das einwandfreie Funktionieren der Demokratie unabdingbar. Eine kritische Medienlandschaft zu ermöglichen und vor Einschränkungen zu schützen sehen wir als wichtige Aufgabe des Staates und eines jeden Demokraten an.

Es ist Aufgabe des Staates, die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch durch eine Mehrheitsmeinung, zu schützen. Die Freiheit des Einzelnen findet dort seine Grenzen, wo die Freiheiten anderer unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, sich in die Politik einzubringen. Die Piratenpartei Österreichs steht für eine Politik, bei der jede und jeder mitmachen kann. Die Piratenpartei Österreichs setzt sich dafür ein, das Wahlrecht zu modernisieren, damit die einzelne Bürgermeinung und -stimme wieder mehr Gewicht bekommt.

Die Prinzipien „Open Government“ und „Open Data“ wollen wir in den Strukturen und Verfahren von Politik und Verwaltung etablieren und so zu einem neuen Politikstil beitragen.

Direkte Demokratie und Liquid Democracy

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich explizit für direktere Partizipation aller Bürger im politischen Prozess aus. Langfristig soll dies in einem System der Liquid Democracy geschehen, bis dahin sind jedoch als kurzfristigere Maßnahmen jegliche Schritte zur Einführung von mehr direkter Demokratie, die diesen Namen auch verdient, zu begrüßen und zu fördern. Die Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, über den Rhythmus der Legislaturperioden hinaus jederzeit über politische Fragen abstimmen zu können. Zu diesem Zweck muss weiters ein vollständig transparenter Politikprozess die Grundlage für informierte Entscheidungsfindung bilden.

Direkte Demokratie

https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/376.html

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für die Umsetzung des folgenden Modells der direkten Demokratie aus:

Dem derzeitigen parlamentarischen Gesetzgebungsprozess sollen folgende direkt demokratischen Gesetzgebungsprozesse hinzugefügt werden: die Vetoinitiative, die Gesetzesinitiative und die Verfassungsinitiative. Diese drei Prozessarten gliedern sich wiederum jeweils in drei Stufen: Volkspetition, Volksinitiative und Volksabstimmung.

Für Gesetzes- und Verfassungsinitiativen gilt:

  • Zuerst kommt es durch eine Volkspetition zur Behandlung eines Themas im Parlament. Dieses muss noch nicht als Gesetzestext ausformuliert sein.
  • Bei Nichtbehandlung der Petition (die Entscheidung darüber treffen die Initiatoren der Petition) kann durch eine Volksinitiative ein konkreter Gesetzesvorschlag im Parlament vorgelegt werden.
  • Wird dieser nicht verabschiedet, kommt es automatisch zu einer Volksabstimmung über den konkret vorgelegten Gesetzestext, wobei das Parlament das Recht hat, einen Gegenvorschlag zu unterbreiten.

Für Vetoinitiativen gilt:

  • Gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz kann binnen vierzehn Tagen ab Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt eine Vetopetition eingebracht werden, um das Gesetz aufzuheben.
  • Bei Nichtumsetzung der Vetopetition (wenn das Gesetz also nicht durch das Parlament aufgehoben wird) kann durch eine Vetoinitiative binnen eines Monats ab Abschluss der Behandlung im Parlament eine Volksabstimmung über das Gesetz erzwungen werden.
  • Bis zur vollständigen Ausschöpfung des jeweiligen Vetoinitiativenwegs (also bis zur Volksabstimmung bzw. bis die Frist für die Unterschriftensammlung zu Petition oder Initiative erfolglos verstrichen ist) kann ein Gesetz nicht in Kraft treten.

Bezüglich der jeweils benötigten Unterstützerzahlen für Petition und Initiative sowie für die Regelungen bezüglich benötigtem Quorum und benötigter Mehrheit bei Volksabstimmungen spricht sich die Piratenpartei Österreichs für folgende Werte aus:

  • Vetoinitiative: 10 000 Unterstützer für die Petition; 50 000 Unterstützer für die Initiative; bei der Volksabstimmung einfache Mehrheit, kein Beteiligungsquorum.
  • Gesetzesinitiative: 20 000 Unterstützer für die Petition; 100 000 Unterstützer für die Initiative; bei der Volksabstimmung einfache Mehrheit, kein Beteiligungsquorum.
  • Verfassungsinitiative: 50 000 Unterstützer für die Petition; 200 000 Unterstützer für die Initiative; bei der Volksabstimmung einfache Mehrheit, kein Beteiligungsquorum.

Die Sammlung von Unterschriften (auch zur Ermöglichung eines Wahlantritts) soll deutlich vereinfacht, niedrigschwelliger und auch per Internet möglich sein. Eine Beschränkung auf Unterschrift beim Magistrat bzw. Gemeindeamt oder notarielle Beglaubigung ist im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß. Bei Unterschriftenleistung per Internet wird durch eine geeignete verschlüsselte Veröffentlichung der abgegebenen Unterschriften sowie die Ermöglichung der Bestätigung der Unterschriftenleistung (zur Weiterleitung an die Unterschriftensammelnden) die Nachvollziehbarkeit der Unterschriftensammlung gewährleistet.

Die Behandlung von eingebrachten Petitionen und Initiativen im Parlament muss binnen drei Monaten ab Einreichung beginnen und binnen weiterer drei Monate abgeschlossen werden.

Die Gesetzestexte, die in Initiativen vorgeschlagen werden, sind von einer geeigneten Stelle auf ihre Zulässigkeit zu prüfen (also darauf, ob es sich um eine Gesetzes- oder Verfassungsinitiative handelt und ob die Initiative auf der richtigen Verwaltungsebene eingereicht wurde); zur Unterstützung von Volksinitiativen soll ein neu zu schaffender Wissenschaftlicher Dienst des Nationalrats auch Bürgerinitiativen inhaltlich und operativ bei der Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen unterstützen.

Für die Ausgestaltung des Volksabstimmungsprozederes spricht sich die Piratenpartei Österreichs dafür aus, sich am Modell der Schweiz zu orientieren, insbesondere hinsichtlich folgender Punkte:

  • pro Quartal jeweils ein festgelegter Volksabstimmungssonntag, an dem Volksabstimmungen gesammelt abgehalten werden;
  • „Volksabstimmungsbücher“, welche objektiv und kurz zusammengefasst die Vor- und Nachteile der Gesetzesvorschläge erläutern, von einer neutralen Volksabstimmungskommission in Zusammenarbeit mit Bürgerinitiativen und Parlament verfasst werden und allen österreichischen Haushalten rechtzeitig vor der Abstimmung zugeschickt werden;
  • eine Regelung für die Stichabstimmung, wenn gegen eine Gesetzes- oder Verfassungsinitiative ein Gegenvorschlag vom Parlament eingebracht wird.

Um eine Gängelung durch das Parlament und von oben verordnete Volksabstimmungen zu verhindern, fordert die Piratenpartei Österreichs weiters, dass vom Parlament selbst durch bloßen Parlamentsbeschluss keine Volksabstimmungen angesetzt werden können. Das vorgestellte Modell für direkte Demokratie soll die derzeitigen unzureichenden Elemente der direkten Demokratie im politischen Prozess vollständig ersetzen, Volksbegehren und Volksbefragung sind daher ebenfalls abzuschaffen.

Die Piratenpartei Österreichs fordert weiters eine Einführung vergleichbarer direkt demokratischer Prozesse auf Gemeinde-, Landes- und EU-Ebene.

Liquid Democracy

https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2338.html

Das langfristige Ziel der Piratenpartei Österreichs ist ein Systemwechsel von der repräsentativen bzw. direkten Demokratie hin zu einem System der Liquid Democracy. In einer immer komplexer werdenden Welt sind Methoden gefordert, die den Menschen Instrumente geben, um an politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen – entweder indem sie direkt daran mitwirken oder indem sie ihre Stimme an Menschen delegieren, auf deren Kompetenz sie vertrauen. Durch technische Innovationen und die Möglichkeiten zur Vernetzung im Internet müssen die demokratischen Instrumente nicht mehr strikt in „direkt“ und „repräsentativ“ unterteilt werden. Stattdessen gibt es nun die Möglichkeit, Mischformen und neue Konzepte zu entwickeln und einzusetzen. Wir sehen es als unsere Aufgabe, als Vorreiter zu fungieren, diesen Systemwechsel vorzubereiten und Aufklärungsarbeit zu leisten. Gleichzeitig wollen wir uns den offenen Fragen und Problemen widmen und versuchen, Lösungen mitzuentwickeln. Auch aus diesem Grund verwendet die Piratenpartei Österreichs zur internen Beschlussfassung bereits eine Form von Liquid Democracy.

Grundlagen

In einem System der Liquid Democracy können Stimmberechtigte bei jeder anstehenden Entscheidung ihr Stimmrecht selbst nutzen (wie in direktdemokratischen Systemen) oder es delegieren und ihr Stimmgewicht damit an jemand anderen übertragen. Delegationen können für einzelne Abstimmungen, für Themenbereiche oder für alle Entscheidungen pauschal gesetzt werden; Delegationen können prinzipiell jederzeit eingerichtet, abgeändert oder widerrufen werden.

Liquid Democracy ist damit vollständig rückwärtskompatibel zum derzeitigen System der repräsentativen Demokratie; ein Abstimmen bei einer Parlamentswahl im „alten“ System entspricht einer pauschalen Delegation im „neuen“ System, mit dem Vorteil, dass man diese Delegation flexibel abändern oder widerrufen kann. Weiters bleibt auch bei aufrechten Delegationen jederzeit die Möglichkeit für jede und jeden Stimmberechtigten, trotz einer Themenbereichs- oder Pauschaldelegation bei einzelnen Abstimmungen das Stimmrecht selbst wahrzunehmen.

Vorteile

Liquid Democracy bringt viele Vorteile mit sich. Jede und jeder Stimmberechtigte kann jederzeit direkt und einfach mitbestimmen, wenn das gewünscht wird; es besteht aber eben auch die Möglichkeit, das Stimmrecht flexibler und zielgerichteter an Parteien, Interessensgruppen oder Experten zu übertragen, als dies im derzeitigen System möglich ist.

Auch die Kontrolle des politischen Systems ist durch die Möglichkeit des raschen Widerrufs einer bestehenden Delegation und die Möglichkeit, durch unmittelbare und vorrangige Ausübung des Stimmrechts in einzelnen Abstimmungen direkt einzugreifen, deutlich besser gegeben, als dies selbst bei höchstmöglicher Transparenz und Ermöglichung direktdemokratischer Instrumente im derzeitigen System der repräsentativen Demokratie jemals möglich sein wird.

Schlussendlich ist einer der größten Vorteile, dass man nicht länger sein Stimmrecht bei Wahlen im wahrsten Sinne des Wortes „abgibt“, sondern jederzeit und niedrigschwellig in den politischen Prozess eingreifen kann, um sich und seinen Anliegen Gehör zu verschaffen.

Offene Fragen und Probleme

Es gibt noch einige offene Fragen und zu lösende Probleme diesbezüglich:

  • Die Ausübung des Stimmrechts muss natürlich prinzipiell geheim möglich sein; dies bedingt zunächst einmal die Entwicklung eines sicheren, geheimen, aber dennoch für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbaren E-Voting-Systems, welches es nach wie vor nicht gibt. Wir befürworten und unterstützen jegliche Bestrebungen in Kryptographie und Informatik zur Entwicklung eines solchen Systems und werden neue Entwicklungen und Technologien kritisch beobachten und prüfen.
  • Weiters bewegt sich die Offenheit oder Geheimheit des Abstimmungsverhaltens im Spannungsfeld zwischen Datenschutz/Schutz der Privatsphäre einerseits und Transparenz/Kontrolle der Politik andererseits. Delegationsempfangende, die de facto die Rolle von Abgeordneten im derzeitigen System übernehmen und ausüben, müssen ihr Abstimmungsverhalten offen legen, damit ihre Deleganten dieses prüfen, nachvollziehen und gegebenfalls darauf reagieren können. Mögliche Lösungsansätze wären hier eine Kopplung des Delegationsempfangs an Offenlegung des Abstimmungsverhaltens, evtl. mit einer gewissen Bagatellgrenze (entsprechend dem Anwendungsfall, dass man nur einige wenige Delegationen aus dem Bekannten- und Freundeskreis empfängt), oder als ersten Schritt eine Einschränkung der möglichen Delegationsempfangenden auf Repräsentanten von politischen Parteien und Interessenvertretungen.
  • Wenngleich schon sehr viele Stimmberechtigte den Umgang mit moderner Technik, dem Internet etc. gewohnt und auch darin geübt sind, gibt es doch nach wie vor jene (vornehmlich, aber nicht ausschließlich älteren) Menschen, die damit wenig oder gar nichts anfangen können. Hier gilt es, Mittel und Wege zu finden, welche auch die weniger Technikaffinen einbinden und es ihnen gestatten, an den durch moderne Technik ermöglichten Mitbestimmungskanälen teilzuhaben.
  • Schlussendlich ergeben sich durch die erwartbar stark divergenten Mehrheitsverhältnisse in verschiedenen Bereichen potenzielle Schwierigkeiten. Denkbar ist etwa, dass de facto in Umweltagenden nichts ohne die Grünen und in netzpolitischen Fragen nichts ohne die Piraten entschieden werden kann – die Finanzierung und Budgeterstellung aber weiterhin eher den traditionellen Mehrheiten gehorcht. Zusätzliche Varianz ergibt sich hier durch die jederzeit bestehende Möglichkeit der direkten Stimmrechtsausübung. Hier bedarf es geeigneter Mechanismen für Stichentscheide, Budgeterstellung, Projektfinanzierung, Konsensieren über Themengrenzen hinweg und dergleichen.

Vision

Die Piratenpartei Österreichs verspricht sich von Liquid Democracy eine grundlegende Änderung des politischen Systems. Wer sich an Entscheidungen zu einzelnen Themen oder Themenbereichen beteiligen möchte, hat jederzeit die Möglichkeit dazu. Wer sich in bestimmten Themenbereichen nicht selbst einbringen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, Personen ihres bzw. seines Vertrauens damit zu beauftragen.

Wahlrecht

Gegen Sperrklauseln

https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/78.html

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich gegen Sperrklauseln aus. Wahlhürden richten sich gegen den Grundgedanken der Demokratie. Wir befürworten aktiv eine Pluralität von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen in den gewählten Gremien. Auch kleinen Parteien und Gruppen darf der Einzug in Parlamente und Vertretungen nicht durch kaum überwindbare Zugangshürden erschwert werden. Die Piratenpartei Österreichs tritt für eine ersatzlose Streichung der Sperrklausel bei den Nationalratswahlen ein. Ebenso soll die Sperrklausel bei sämtlichen Gemeinderatswahlen, Landtagswahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament ersatzlos gestrichen werden.

Legislaturperiode

https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/79.html

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine Verkürzung der Legislaturperiode des Nationalrats, der Landtage und der Gemeinderäte auf vier Jahre aus.

Wahlterminbündelung

https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/68.html

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, dass Nationalratswahlen, Landtagswahlen und Gemeinderatswahlen terminlich gebündelt werden, sodass der oft kritisierte »Dauerwahlkampf« auf ein vertretbares Maß reduziert wird. Konkret fordert die Piratenpartei Österreichs zumindest eine Zusammenlegung aller Landtagswahlen auf einen Termin sowie die Zusammenlegung aller Gemeinderatswahlen auf einen Termin. Eine weitere Reduktion der Wahltermine (durch etwaige Zusammenlegung von Nationalratswahltag, Landtagswahltag und/oder Gemeinderatswahltag) ist zu prüfen. (Sollte eine vorzeitige Auflösung und vorgezogene Neuwahl des Nationalrats, eines Landtags oder eines Gemeinderats stattfinden, hat das betreffende Gremium zur Wahrung des gemeinsamen Termins trotzdem beim nächsten regulären Wahltermin wiederum neu gewählt zu werden.)

Wahlantritt

https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/2021.html

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, die Modalitäten des Wahlantritts sowie Modus und Anzahl der zu sammelnden Unterstützungserklärungen künftig österreichweit einheitlich zu regeln und zu vereinfachen; weiters sollen die Erleichterungen für bereits in Parlamenten vertretene Parteien wegfallen. Konkret heißt dies:

  • Alle wahlwerbenden Parteien sollen Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten sammeln müssen. Die Unterschriften von Abgeordneten sollen nicht mehr oder weniger wert sein als die von anderen Wahlberechtigten.
  • Für einen Wahlantritt bei einer Landtagswahl sollen genau soviele Unterstützungserklärungen notwendig sein wie für den Antritt zur Nationalratswahl in diesem Bundesland (zwischen 100 im Burgenland/in Vorarlberg und 500 in Niederösterreich/Wien). Weiters sollen die Anforderungen für Mindestzahlen in den einzelnen Wahlkreisen abgeschafft werden.
  • Für einen Wahlantritt bei einer Gemeinderatswahl soll eine bundesweit einheitliche Regelung betreffs der notwendigen Unterstützungserklärungen (abhängig von der Zahl der Wahlberechtigten) getroffen werden.
  • Die Sammlung von Unterstützungserklärungen soll deutlich vereinfacht, niedrigschwelliger und auch per Internet möglich sein. Eine Beschränkung auf Unterschrift beim Magistrat bzw. Gemeindeamt oder notarielle Beglaubigung ist im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß. Bei Unterschriftenleistung per Internet wird durch eine geeignete verschlüsselte Veröffentlichung der abgegebenen Unterschriften sowie die Ermöglichung der Bestätigung der Unterschriftenleistung (zur Weiterleitung an die Unterschriftensammelnden) die Nachvollziehbarkeit der Unterschriftensammlung gewährleistet.
  • Die Sammlung von Unterstützungserklärungen soll nicht nur in der unmittelbaren Vorwahlzeit möglich sein, sondern jederzeit, wobei die somit „auf Vorrat“ gesammelten Unterstützungserklärungen bis zur nächsten Wahl gültig bleiben.
  • Wahlwerbende Parteien sollen sich vorab bei der Wahlbehörde registrieren können, um anzumelden, dass sie einen Wahlantritt anstreben; die Wahlbehörde soll dann rechtzeitig vor anstehenden Wahlen über die Möglichkeit informieren, den registrierten wahlwerbenden Parteien durch eine Unterstützungserklärung den Wahlantritt zu ermöglichen.
  • Für den Wahlantritt sollen keine Gebühren anfallen.

Wahlkampagnen

Um allen wahlwerbenden Parteien die gleichen Chancen zu ermöglichen, befürwortet die Piratenpartei Österreichs folgende Regelungen zur Wahlwerbung:

  • Es sollen zu Wahlkampagnen-Zeiten dieselben Regelungen für Werbung gelten wie zu anderen Zeiten auch; Sonderregelungen und Ausnahmen, wie etwa die Zulassung von Dreieckständern in Vorwahlzeiten, sollen abgeschafft werden.
  • Die Informationsverbreitung, etwa das Verteilen von Flyern oder das Betreiben von Infoständen, soll erleichtert werden; diesbezügliche finanzielle und bürokratische Hürden sollen abgebaut werden. Verteilen von Flyer soll generell ohne Anmeldung und kostenlos möglich sein. Da das Betreiben von Infoständen im öffentlichen Raum stattfindet, soll hierfür eine (großzügige) Zahl von Standplätzen festgelegt werden, die nach vorheriger Anmeldung kostenlos genutzt werden können. Die Zuteilung der Plätze soll nach transparenten und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen, keine Partei oder Gruppierung benachteiligen und darauf Rücksicht nehmen, dass gerade kleine und neue Bewegungen größeren Bedarf an niedrigschwelligen Informationsveranstaltungen haben. (Eine Ausnahme bei den oben genannten Punkten sehen wir in kommerziellen Zwecken. Sollten das Verteilen von Flyern oder Infostände zum Verkauf von Waren oder Dienstleistungen oder zum Abschluss von Verträgen genutzt werden, so soll dies weiterhin anmelde- und kostenpflichtig sein.)
  • Analog zu den von uns geforderten „Volksabstimmungsbüchern“ sollen vor Wahlen „Wahlparteibücher“ erstellt werden, in denen alle wahlwerbenden Parteien Platz im gleichen Umfang (z. B. jeweils zwei Seiten) bekommen, um ihre grundsätzlichen Positionen und wichtigsten Forderungen darzulegen. Diese „Wahlbücher“ sollen dann allen österreichischen Haushalten rechtzeitig vor dem Wahltag zugeschickt werden.
  • Wir fordern eine einheitliche Regelung, dass (im derzeitigen Wahlrecht) die Parteistimme gegenüber den Vorzugsstimmen entscheidend ist. Die Wahlberechtigten täuschende Sonderregelungen wie im Burgenland und in Niederösterreich (wo die Vorzugsstimmen ausschlaggebend sind) sollen abgeschafft werden.

Reform des Vorzugsstimmensystems

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine Liberalisierung des Vorzugsstimmensystems auf allen Ebenen aus, sodass eine nennenswerte Mitbestimmung der Wähler bei der Besetzung der Mandate ausgeübt werden kann und das »Listendiktat« der Parteigremien reduziert wird. Vorbild hierfür soll das in Finnland verwendete System sein.

Abschaffung des Proporzsystems

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine Abschaffung des Proporzsystems in allen Landesregierungen aus.

Direktwahl der Bürgermeister

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Direktwahl der Bürgermeister in allen Gemeinden.

Unvereinbarkeitsbestimmungen

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für eine Stärkung der Gewaltenteilung durch neue Unvereinbarkeitsbestimmungen ein. Die Trennung von Exekutive und Legislative bedeutet konsequenterweise auch eine Unvereinbarkeit von Bürgermeisteramt und Legislativmandat (Nationalratsmandat, Landtagsmandat, Mandat zum Europäischen Parlament). Weiters sollen Abgeordnete höchstens ein Legislativmandat gleichzeitig ausüben können – derzeit ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, ob Landtags- und Nationalratsmandate unvereinbar sind oder nicht.

Ausländerwahlrecht bei Gemeinderatswahlen

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf Menschen beliebiger Staatsangehörigkeit aus, sofern sie die sonstigen Kriterien für das kommunale Wahlrecht (wie Wahlalter und Wohnsitz) erfüllen und die sich seit mindestens drei Monaten rechtmäßig in der Republik Österreich aufhalten.

Das kommunale Wahlrecht ist ein wichtiges Instrument für politische Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichberechtigung. Zum Zusammenleben auf gleicher Augenhöhe gehört, dass auch Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die teilweise seit Jahrzehnten in Österreich leben, das kommunale Wahlrecht erhalten. EU-Bürger dürfen bei Gemeinderatswahlen wählen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Angehörigen anderer Staaten ist das Wahlrecht jedoch verwehrt, auch wenn sie seit 40 Jahren in Österreich wohnen. Im Gegensatz zu Landtags- und Nationalratswahlen, wo das Wahlrecht durch die Staatsangehörigkeit erlangt wird, ist die Zugehörigkeit zu einer Kommune mit den damit einhergehenden Pflichten davon unabhängig.

Jeder Mensch hat das Recht, an seinem Lebensmittelpunkt die städtische Politik mitzubestimmen. Wer das Gefühl hat, dass die eigene Meinung zählt, ist bereits integriert. Die bestehenden Hürden, die das veraltete Staatsangehörigkeitsrecht dem entgegensetzt, werden wir aufheben. Das kommunale Wahlrecht ist allen Menschen zu gewähren, um ihnen zu ermöglichen, aktiv an der Gestaltung ihres direkten Umfelds teilzuhaben.

Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, das Wahlrecht für im Ausland lebende Österreicherinnen und Österreicher von der freiwilligen Eintragung in die Wählerevidenz der Gemeinde ihres letzten ordentlichen Wohnsitzes in Österreich zu entkoppeln. Stattdessen sollen im Ausland lebende Österreicherinnen und Österreicher, die die sonstigen Anforderungen erfüllen, automatisch in eine Wählerevidenz für Auslandsösterreicher eingetragen werden und somit bei allen bundesweiten Wahlen und Abstimmungen stimmberechtigt sein. Weiters soll im derzeitigen Wahlsystem ein zusätzlicher „Wahlkreis Ausland“ (äquivalent zu einem Landeswahlkreis) im zweiten Ermittlungsverfahren eingerichtet werden (wobei wegen der besonderen Umstände für den Antritt in diesem Wahlkreis keinesfalls die Einholung von Unterstützungserklärungen vorzusehen ist; einen „Landeswahlvorschlag“ für diesen Wahlkreis soll jede wahlwerbende Partei einreichen dürfen, die zumindest einen herkömmlichen Landeswahlvorschlag eingereicht hat), bzw. bei einer Umstellung auf ein Wahlsystem nach dem übertragbaren Einzelstimmverfahren eine entsprechende Einteilung der Staaten in einen oder mehrere Wahlkreise (je nach Wahlberechtigtenanzahl) vorgenommen werden. Bezüglich der Zuweisung der Mandatszahlen und Ermittlungsverfahren soll dieser Wahlkreis bzw. diese Wahlkreise wie die Wahlkreise innerhalb Österreichs behandelt werden. Passives Wahlrecht in einem derartigen Wahlkreis hat, wer die sonstigen Anforderungen erfüllt und in diesem Wahlkreis den ordentlichen Wohnsitz hat.

E-Voting

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich entschieden gegen die Verwendung derzeit verfügbarer E-Voting-Systeme („Wahlcomputer“) aus, da diese bislang nicht mit dem persönlichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrecht vereinbar sind. Insbesondere bei Personenwahlen, aber auch bei Abstimmungen muss für alle Wählerinnen und Wahler die persönliche, unmittelbare und geheime Wahl gesichert sein. Diese ist mit elektronischen Systemen derzeit nur auf theoretischer Basis gewährleistet, ein funktionales System existiert bis heute nicht. Die aktuell erhältlichen Wahlcomputer weisen alle diverse Schwachpunkte in der Implementierung, Durchführung oder Konzeptionierung auf. So ist oft entweder ein Angriff auf das System von außen möglich; die Stimmenverifikation ist nicht nachvollziehbar gesichert; und/oder die Sicherheit des Systems beruht überhaupt auf unbekannter und unüberprüfbarer Hard- und/oder Software, was das denkbar schlechteste, aber auch häufigste Problem derzeitiger Wahlautomaten darstellt.

Eine taugliche und sichere E-Voting-Lösung muss es jedem Wähler erlauben, seine Stimmabgabe zu verifizieren und die Auszählung nachvollziehen zu können, was derzeit bei „analogen“ Wahlen durch die Wahlkommission beziehungsweise deren Wahlbeobachtung vom Einwurf in die Urne bis zur Präsentation der Ergebnisse gegeben ist. Dies bedeutet für elektronische Wahlen, dass sämtliche Stimmzettel jedem Wähler zur Verfügung stehen müssen und er zusätzlich den eigenen Stimmzettel identifizieren und folglich auch verifizieren kann. Gleichzeitig darf aber die Zuordnung der Stimmabgabe zum Wähler für andere auf keinen Fall möglich sein. Dies erfordert nicht nur ausgefeilte kryptographische Mittel, sondern auch darüber hinausgehende Sicherheitsvorkehrungen bei der Implementation. Gerade dies ist jedoch nach wie vor höchst problematisch, wenn jede Wählerin und jeder Wähler nachvollziehen können soll, dass die Stimmabgabe tatsächlich geheim ist.

Die Piratenpartei Österreichs begrüßt aber weitere Forschung in diesem Bereich und wird Fortschritte und neue Technologien weiterhin kritisch auf ihre Tauglichkeit und Einsetzbarkeit prüfen.

Briefwahl

Die Piratenpartei Österreichs steht der Briefwahl sehr skeptisch gegenüber. Sie steht in klarem Konflikt zur Sicherstellung der persönlichen und geheimen Ausübung des Wahlrechts, wie zahlreiche seit der Ausweitung der Briefwahl aufgetretene Probleme gezeigt haben. Daher muss aus unserer Sicht die Briefwahl umgehend durch anderweitige Möglichkeiten der Stimmabgabe ersetzt werden, welche alle Grundsätze des Wahlrechts bestmöglich wahren.

Konkret fordern die Piraten daher, dass innerhalb Österreichs die Briefwahl durch die großzügige Einführung von Vorwahltagen (für jene, die am Wahltag verhindert sind) sowie durch mobile Wahlkommissionen (für Bettlägerige und Schwerkranke) ersetzt wird. Für Auslandsösterreicher soll die Briefwahl durch eine Stimmabgabe in Botschaften und Konsulaten, wo (mangels eigener österreichischer Vertretung) nötig in Kooperation mit den Partnerländern in der Europäischen Union, ersetzt werden.

Wahlrecht für Häftlinge

Die Piratenpartei Österreichs fordert ein Wahlrecht auch für Häftlinge, da ein Entzug des Wahlrechts weder zur Resozialisierung beiträgt noch die Grundrechtseinschränkung in einem angemessenen Verhältnis zu jeglichem denkbaren Nutzen steht. Konkret sollen §22 der Nationalratswahlordnung und Artikel 26 Absatz 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes ersatzlos gestrichen werden.

Sitzzuteilungsverfahren

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich in allen Wahlangelegenheiten, in denen aus Wählerstimmen Ansprüche auf Mandate oder dergleichen abgeleitet werden, für die Verwendung des Sainte-Laguë-Verfahrens aus, da dieses eine fairere Umsetzung des Wählerwillens darstellt als das derzeit in Österreich verwendete D'Hondt-Verfahren.

Übertragbare Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote)

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich mittelfristig für einen Wechsel des Wahlsystems für Nationalratswahlen von reinem Verhältniswahlrecht mit Parteilisten auf das System der übertragbaren Einzelstimmgebung (Single Transferable Vote, STV) nach irischem Vorbild (also mit der sogenannten Droop-Quote) aus, allerdings mit der gewichteten inklusiven Gregory-Methode für die Stimmweiterverrechnung. Dieses Wahlsystem hat den großen Vorteil, dass es einerseits die Proportionalität erhält, andererseits aber eine deutlich stärkere Persönlichkeitswahlkomponente beinhaltet.

Bei STV reiht jeder Wähler die Kandidaten nach seiner persönlichen Präferenz. Bei der Auszählung werden zunächst die Erststimmen gezählt, die die Kandidaten erlangt haben. Erreicht nun ein Kandidat die nötige Stimmenquote (in Abhängigkeit der noch gültigen Stimmen), so ist er gewählt und seine überschüssigen Stimmen werden anteilsmäßig entsprechenden der Reihungen auf den Wahlzetteln an den nächsten Kandidaten weiterverrechnet.

Sobald in irgendeinem Schritt kein Kandidat mehr die Quote erreicht, aber noch nicht alle Plätze vergeben sind, wird der derzeit letztplatzierte Kandidate gestrichen und dessen Stimmen weiterverrechnet; dieses Prozedere wird fortgesetzt, bis alle Plätze im entsprechenden Wahlkreis vergeben sind.

Zur Droop-Quote: Die Droop-Quote ist als

(gültige Stimmen)/(zu vergebende Sitze + 1) + 1

definiert und ist bei STV international gebräuchlich.

Zur gewichteten inklusiven Gregory-Methode (weighted inclusive Gregory method): Ein wichtiger Aspekt von STV ist, dass nicht nur „unverbrauchte“ Stimmen von chancenlosen Kandidaten weiterverrechnet werden, sondern auch „überschüssige“ Stimmen von gewählten Kandidaten (also jene Stimmen, die ein gewählter Kandidat zum Zeitpunkt, da er die Quote erreicht, über die Quote hinaus erhalten hat). Nach der gewichteten inklusiven Gregory-Methode werden alle Stimmen für einen bereits gewählten Kandidaten weiterverrechnet, gewichtet nach dem tatsächlichen Überschuss an Stimmen über die Droop-Quote hinaus. (In anderen Systemen werden etwa zufällige Stimmen zur Weiterverrechnung ausgewählt, was aber einen Zufallsaspekt in die Wahlauszählung hineinbringt, der im Zeitalter moderner Informationstechnologie mittels Computer-Unterstützung bei der Auszählung vermeidbar ist.)

In bisherigen Implementierungen von STV hat sich gezeigt, dass zu kleine Wahlkreise kleinere Parteien benachteiligen, während zu große Wahlkreise eine möglichst vollständige Reihung der Kandidaten für die Wähler zu langwierig und umständlich machen. Aus diesem Grund hält die Piratenpartei Österreichs eine Wahlkreisgröße von 5 bis 8 Sitzen für angemessen. Ein möglicher grober Vorschlag für eine Wahlkreisaufteilung wäre folgender:

Wahlkreis – Sitze – derzeitige Bezirke oder Regionalwahlkreise

Burgenland

  • Burgenland – 6 – RWK Burgenland Nord, RWK Burgenland Süd

Kärnten

  • Ostkärnten – 7 – Bezirk Feldkirchen, RWK Kärnten Ost, RWK Klagenfurt
  • Westkärnten – 5 – RWK Kärnten West ohne Bezirk Feldkirchen, RWK Villach

Niederösterreich

  • Industrieviertel – 8 – RWK Niederösterreich Süd, RWK Niederösterreich Süd-Ost
  • Mittleres Niederösterreich – 5 ­– RWK Niederösterreich Mitte
  • Mostviertel – 5 – RWK Mostviertel
  • Waldviertel – 5 – RWK Waldviertel
  • Weinviertel – 7 – RWK Weinviertel
  • Wien-Umgebung – 5 – RWK Wien-Umgebung

Oberösterreich

  • Hausruckviertel – 8 – RWK Hausruckviertel
  • Innviertel – 5 – RWK Innviertel
  • Linz und Umgebung – 7 – RWK Linz und Umgebung
  • Mühlviertel – 6 – RWK Mühlviertel
  • Traunviertel – 5 – RWK Traunviertel

Salzburg

  • Nordsalzburg – 8 – RWK Flachgau/Tennengau, RWK Salzburg Stadt
  • Südsalzburg – 4 – RWK Lungau/Pinzgau/Pongau

Steiermark

  • Graz – 6 – RWK Graz
  • Nordsteiermark – 6 – RWK Steiermark Nord, RWK Steiermark Ost
  • Südsteiermark – 8 – Bezirk Graz-Umgebung, RWK Steiermark Süd, RWK Steiermark Süd-Ost
  • Weststeiermark – 6 – Bezirk Voitsberg, RWK Steiermark Nord-West, RWK Steiermark West

Tirol

  • Innsbruck und Umgebung – 8 – RWK Innsbruck, RWK Innsbruck-Land
  • Ländliches Tirol – 8 – RWK Oberland, RWK Osttirol, RWK Unterland

Vorarlberg

  • Vorarlberg – 8 – RWK Vorarlberg Nord, RWK Vorarlberg Süd

Wien

  • Wiener Innenbezirke – 8 – Bezirke 1–8
  • Nördliches Wien – 6 – Bezirke 9, 17–20
  • Östliches Wien – 7 – Bezirke 21, 22
  • Südliches Wien – 8 – Bezirke 10, 11, 23
  • Westliches Wien – 8 – Bezirke 12–16

Die genaue Wahlkreiseinteilung soll jedoch prinzipiell von einer unabhängigen Wahlkommission vorgenommen werden (obige Einteilung ist insofern nur ein Anschauungsbeispiel und basiert leider auch auf unvollständigen Datensätzen). Wie derzeit schon üblich sollen weiters auch in Zukunft die Sitzverteilungen auf die Wahlkreise sowie auch die genaue Ausgestaltung der Wahlkreise regelmäßig (mindestens alle zehn Jahre) an die Bevölkerungsentwicklung angepasst werden. Die Einteilung der Wahlkreise soll folgenden Kriterien unterliegen:

  • Die Größe der Wahlkreise darf 5 Sitze nicht unter- und 8 Sitze nicht überschreiten, wobei in begründeten Ausnahmefällen Wahlkreisgrößen von 4 Sitzen zulässig sind.
  • Die Wahlkreise müssen zur Gänze innerhalb eines Bundeslandes liegen.
  • Im Interesse der Gleichheit der Stimme jedes Wahlberechtigten soll höchstes Gewicht auf eine möglichst geringe Abweichung von der durchschnittlichen Verhältniszahl gelegt werden, also auf ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis des Quotienten (Anzahl der im Wahlkreis gemeldeten Personen)/(Anzahl der Abgeordeten) zwischen allen Wahlkreisen.
  • Sofern möglich sollen sich die Wahlkreise an bekannten und gewohnten Einteilungen der Raumordnung orientieren, also lokales „Zusammengehörigkeitsgefühl“ berücksichtigen und im Normalfall keinen Bezirk auf zwei Wahlkreise trennen, sofern nicht unbedingt nötig. Gemeinden müssen auf jeden Fall zur Gänze in einem Wahlkreis liegen und dürfen keinesfalls aufgeteilt werden.

Im Falle der Vakantwerdung eines Sitzes ist im betreffenden Wahlkreis zwischen drei und sechs Monate nach offizieller Bekanntmachung der Vakanz eine Nachwahl abzuhalten. Um insbesondere zu Beginn einer Legislaturperiode eine große Zahl von Nachwahlen zu vermeiden, soll die Unvereinbarkeit eines Ministeramts mit einer Abgeordnetentätigkeit abgeschafft werden, wie dies auch in Irland üblich ist.

Die Piratenpartei Österreichs fordert weiters eine Änderung der Wahlsysteme zum Europäischen Parlament, zu Landtagen und zu Gemeinderäten auf ein vergleichbares STV-Wahlsystem.

Gegen die Reduktion der Anzahl der Nationalratsabgeordneten

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich explizit gegen eine Reduktion der Anzahl der Nationalratsabgeordneten von 183 auf 165 Personen aus. Die Reduktion bringt einerseits keinerlei nennenswerten Einsparungen, da sie auf eine Erhöhung der den Abgeordneten zuarbeitenden parlamentarischen Mitarbeiter hinauslaufen wird, schwächt aber andererseits Oppositions- und Kleinparteien, die für die Kontrollwirkung im politischen Prozess von hoher Bedeutung sind.

Wahlalter

Die Piratenpartei Österreichs unterstützt und befürwortet die 2007 in Kraft getretene Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und spricht sich für eine Beibehaltung dieses Wahlalters aus.

Mehrheitswahlrecht

Die Piratenpartei Österreichs lehnt jegliche Formen von Mehrheitswahlrecht entschieden als mit den Grundsätzen einer modernen Demokratie unvereinbar ab, da dadurch Minderheitenpositionen und -anliegen strukturell benachteiligt und ignoriert werden.

Jugendwahlen

Zur Förderung der politischen Bildung und der Wahrnehmbarkeit der Anliegen Jugendlicher sollen parallel zu bundes- und landesweiten Wahlen in Jugendfreizeiteinrichtungen, in mobilen Wahllokalen im öffentlichen Raum und in Schulen unverbindliche „Jugendwahlen“ für alle aufgrund ihres Alters noch nicht wahlberechtigten Menschen abgehalten werden. Die Ergebnisse werden ausgewertet und veröffentlicht.

Demokratiefinanzierung

Ausgangslage

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, das derzeitige Förderungssystem für Parteien, Parteiakademien und ihnen nahestehende Medien durch ein breiter angelegtes und flexibleres System der Demokratiefinanzierung zu ersetzen.

Um mit dem gesellschaftlichen Wandel Schritt halten zu können, muss die Möglichkeit zur Erneuerung ein zentraler Bestandteil des politischen Systems sein. Neuen Ideen muss eine Plattform geboten werden. Das derzeitige System behindert diese zugunsten des Machterhalts etablierter Parteien.

Politische Arbeit wird nicht nur in Parteien, sondern auch in NGOs (wie Bürgerinitiativen und Vereinen) geleistet. Während erstere Anspruch auf Förderung aus öffentlichen Mitteln haben, sind letztere dadurch benachteiligt, dass sie sich rein aus Spenden finanzieren müssen. Weiters profitieren von der aktuellen Gesetzeslage fast ausschließlich etablierte Parteien.

Durch die ausschließliche Kopplung der Parteienfinanzierung an das letzte Wahlergebnis wird Veränderungen während der Legislaturperiode keinerlei Rechnung getragen. Parteien, deren Zuspruch noch unter der Sperrklausel liegt, wird deren Überwindung erschwert.

Aus diesen Gründen schlagen wir Piraten ein gänzlich anderes System der Demokratiefinanzierung vor, welches die beschriebenen systematischen Schwachstellen behebt und die Finanzierung der Akteure im politischen System den Bürgerinnen und Bürgern überantwortet.

Konkretes Modell

Das Demokratiefinanzierungsmodell der Piratenpartei Österreichs ersetzt Parteienfinanzierung, Parteiakademienförderung und dergleichen; explizit bestehen bleiben soll lediglich die Klubförderung, da diese sicherstellt, dass in Parlamente gewählte Parteien dort auch finanziell arbeitsfähig sind.

Die Gesamthöhe der Demokratiefinanzierung soll jährlich €20 pro wahlberechtiger Person betragen. Das entspricht einer geringen Reduktion der derzeitigen Fördersumme, die ohne Klubförderung etwas über €23 pro Person ausmacht. Jede und jeder Wahlberechtigte erhält anonym nummerierte Gutscheine in dieser Höhe, sogenannte „Demokratieschillinge“, und kann diese nach freiem Ermessen an berechtigte Organisationen und Einzelpersonen verteilen.

Demokratieschillinge in Euro umtauschen können alle politisch tätigen Organisationen und Einzelpersonen, die in einem neu zu schaffenden Demokratieregister eingetragen sind. Für die Eintragung sind 100 Unterstützungserklärungen erforderlich, die auch online geleistet werden können.

So entsteht eine Mehrstufigkeit im politischen Engagement mit gestaffelten, niedrig beginnenden Hürden: Zunächst suchen politische Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen Unterstützende für das Demokratieregister, dann Demokratieschillinge zur Finanzierung und schlussendlich Wählerstimmen (bei Wahlen oder Volksabstimmungen). Demokratieschillinge sollen der Bevölkerung gestaffelt über das Jahr ausgegeben werden (etwa am Geburtsdatum einer bzw. eines Wahlberechtigten), um eine Wahlkampf-ähnliche Phase vor Ende der Gültigkeitsdauer bzw. direkt nach dem Ausgabetermin zu vermeiden.

Eine inhaltliche Kontrolle, ob die eingetragene Organisation oder Einzelperson tatsächlich politische Ziele verfolgt, ist explizit nicht vorgesehen. Alle, die Demokratieschillinge erhalten, müssen über ihre Verwendung jedoch jährlich auf der Website des Demokratieregisters Rechenschaft ablegen. Der Rechnungshof überprüft die Angaben stichprobenartig.

Bürgerinnen und Bürger können die Demokratieschillinge entweder anonym in Banken und Ämtern an im Register eingetragene Organisationen oder Einzelpersonen „einzahlen“ (wodurch die Scheine vernichtet und in Euro-Guthaben konvertiert werden) oder sie händisch oder per Post direkt übergeben, sodass die Organisation den Tausch vornehmen kann. Demokratieschillinge haben eine Gültigkeit von fünf Jahren, sie können also über einige Jahre „angespart“ werden, um etwa gezielt in Wahljahren politische Parteien zu unterstützen oder eine in Planung befindliche thematische Kampagne oder Bürgerinitiative zu fördern. Nach Ende der Gültigkeitsdauer wird der „reservierte“ Gegenwert der Scheine für die allgemeine Verwendung im Staatshaushalt freigegeben.

Kauf bzw. Belohnung für die Übergabe von Demokratieschillingen soll (wie Stimmenkauf) illegal sein. Dieses Verbot kann zwar (wie bei Stimmenkauf) nicht lückenlos kontrolliert werden, Missbrauch zahlt sich jedoch erst in einem Umfang aus, der kaum im Verborgenen organisiert werden kann.

Auswirkungen

Die Piratenpartei Österreichs erwartet sich von diesem System der Demokratiefinanzierung eine Belebung der heimischen politischen Kultur, eine Ausweitung der Vielfalt der Stimmen, die am politischen Prozess teilnehmen und Gehör finden und eine Angleichung der Geschwindigkeit der politischen Erneuerung an die des gesellschaftlichen Wandels.

Durch die Übertragung der direkten Entscheidungsbefugnis über die Finanzierung an die Wahlberechtigten wird die persönliche Auseinandersetzung mit Politik gefördert. Menschen können so lokale Projekte und ihnen wichtige Themen vermehrt und direkter unterstützen.

Da auch Teilorganisationen von Parteien direkt um Demokratieschillinge werben können, wird auch der innerparteiliche Wettbewerb gefördert und so auch innerhalb der bestehenden Organisationen eine Modernisierung und das Aufkommen neuer Ideen und Konzepte gefördert.

Durch die Ausweitung auf Bürgerinitiativen und NGOs wird die Beschäftigung der Wahlberechtigten mit konkreten inhaltlichen Anliegen gegenüber groben ideologischen Zugehörigkeitsgefühlen gefördert.

Ein potenzieller Schwachpunkt liegt darin, dass die etablierten Parteien zur Finanzierung (abseits der Klubförderung) motiviert sein könnten, im „Dauerwahlkampf“ jährlich ihre potenziellen Wählerinnen und Wähler zur Auszahlung des Demokratieschillings an sie zu bewegen. Wir erwarten uns aber einerseits dadurch eine stärkere Fokussierung auf inhaltliche Anliegen als Begründung, andererseits soll die Umstellung von neuen Rahmenbedingungen für Wahlwerbung flankiert werden, um auch dort die Bevorteilung der etablierten Parteien zu nivellieren.

Die Gesamtfinanzierungssumme ist trotz der geringen Reduktion im internationalen Vergleich immer noch hoch, scheint uns aber durch die breitere Streuung der Gelder gerechtfertigt.

Parlamentsreform

Die Piratenpartei Österreichs fordert eine Reform des Parlaments, die folgende Punkte umfasst:

  • Designierte Regierungsmitglieder stellen sich einem Hearing des Parlaments; ihre Ernennung kann mit Mehrheit abgelehnt werden.
  • Abgeordnete und Fraktionen erhalten die Möglichkeit, zur Feststellung der Verletzung ihrer Rechte aus der Geschäftsordnung den Verfassungsgerichtshof anzurufen.
  • Weiters sollen die Präsidenten von Nationalrat und Bundesrat sowie Volksanwälte auf einen Misstrauensantrag des Parlaments mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden können.
  • Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses kann von einem Viertel der Abgeordneten beschlossen werden.
  • Öffentliche Abstimmungen im Parlament sollen generell namentlich erfolgen, etwa unter Zuhilfenahme eines elektronischen Abstimmsystems.
  • Alle öffentlichen Parlaments- und Ausschusssitzungen sollen live gestreamt sowie nachher als Videoaufzeichnung im Internet allgemein zugänglich gemacht werden.
  • Bezüglich der europäischen Gesetzgebung bedürfen in Zukunft Beschlüsse zur Übertragung von Souveränitätsrechten oder zu Eingriffen in die Budgethoheit der vorherigen Zustimmung des Parlaments. Weiters erhalten die Präsidentin bzw. der Präsident des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission sowie österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments ein Rederecht im Plenum des Nationalrates.

Abschaffung der Regierungsvorlage

Um die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive zu stärken, ist es notwendig, die Gesetzesvorschlagskompetenz der Regierung zugunsten des Parlaments einzuschränken. Aus diesem Grund fordert die Piratenpartei Österreichs die Abschaffung der Regierungsvorlage; Gesetze sollen in Zukunft nur noch aus dem parlamentarischen Prozess kommen oder auf direkt demokratischem Wege durch das Volk eingebracht werden können.

Wissenschaftlicher Dienst

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Einführung eines Wissenschaftlichen Dienstes des Nationalrats (nach deutschem Vorbild), der es den einzelnen Nationalratsabgeordneten ermöglichen soll, sich unabhängig von der Sachkompetenz der Bundesministerien unparteiisch zu bestimmten Themen zu informieren. Der wissenschaftliche Dienst soll so den Kompetenz- und Wissensvorsprung der Exekutive gegenüber der Legislative verringern helfen.

Im Zuge der Einführung eines Modells für direkte Demokratie soll der Wissenschaftliche Dienst auch Bürgerinitiativen zur Verfügung stehen, um diese inhaltlich und operativ bei der Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen im Rahmen von Volksinitiativen zu unterstützen.

Live-Übertragung von Audio- und Video-Streams

Für eine echte Bürgerbeteiligung brauchen die Bürger Informationen. Die Piratenpartei Österreichs fordert die Live-Übertragung von Audio- und Video-Streams aus den Nationalrats-, Landtags- und Gemeinderatssitzungen und Ausschüssen über das Internet. Diese Aufzeichnungen sollen für alle Bürger kostenlos und unmittelbar nach der jeweiligen Sitzung in einem öffentlichen Archiv abgespeichert werden und jederzeit online aufrufbar sein.

Verfassungsgebende Versammlung

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für die Volkswahl einer parteifreien verfassungsgebenden Versammlung nach isländischem Vorbild aus, welche eine zeitgemäße, übersichtliche, verständliche und inspirierende neue Verfassung für die Republik Österreich erarbeiten soll. Vorbild ist das isländische Stjórnlagaþing, welches im Jahr 2011 einen neuen Verfassungsentwurf für Island erarbeitet hat.

Der neue Verfassungsentwurf soll auch zum Anlass genommen werden, die unsägliche langjährige Praxis mit Zweidrittelmehrheit regierender großer Koalitionen auszumerzen, jedes noch so unbedeutende Gesetz im Verfassungsrang zu beschließen, um eine spätere Abänderung mit einfacher Mehrheit zu verhindern.

Der von der verfassungsgebenden Versammlung erarbeitete Entwurf soll einer Volksabstimmung unterzogen werden, für die ein 50%-iges Beteiligungsquorum (gemessen an der Anzahl der Wahlberechtigten bei der vorangegangenen Nationalratswahl) sowie eine 60%-ige Mehrheit notwendig sind. Mit der Annahme der neuen Verfassung sollen alle Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen ihren Verfassungsrang verlieren. Weiters sollen diesfalls auch zukünftige Verfassungsänderungen jeglicher Art zwingenden Volksabstimmungen mit denselben Bedingungen (50%-iges Beteiligungsquorum, 60%-ige Mehrheit) unterliegen. (Dies gilt dann auch für Verfassungsinitiativen im Sinne des Modells für direkte Demokratie.) Die neue Verfassung der Republik Österreich soll ein Dokument sein, das nicht beliebig jederzeit geändert werden kann, daher dieser strengere Schutz (welchen die derzeitige Verfassung bestehend aus B-VG und einem Flickwerk von unzähligen Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen leider nicht verdient hat).

Finanzgebarung politischer Parteien

Die Piratenpartei Österreichs fordert, dass alle Parteien sowie deren Unter- und Vorfeldorganisationen sämtliche Einnahmen, Ausgaben, Unternehmensbeteiligungen und dergleichen veröffentlichen müssen. Bei Parteispenden und -sachzuwendungen ab 100 Euro sollen Spenderinnen und Spender ebenfalls namentlich genannt werden müssen. Unterlassung und Betrug sind mit entsprechend angemessenen Strafen und Sanktionen zu ahnden; die Kontrolle obliegt dem Rechnungshof, dessen Berichte ebenfalls zu veröffentlichen sind.

Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen. Die moderne demokratische Gesellschaftsform wurde in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt.

Allein das 20. Jahrhundert kennt viele Diktaturen, deren Schrecken wesentlich durch den fehlenden Respekt vor dem einzelnen Menschen und durch allgegenwärtige Kontrolle gekennzeichnet war. Von den technischen Mitteln heutiger Zeit haben aber die Diktatoren aller Zeiten nicht einmal zu träumen gewagt. Die überwachte Gesellschaft entsteht momentan allein dadurch, dass sie technisch möglich geworden ist und den Interessen von Wirtschaft und Staat gleichermaßen dient. Die Piratenpartei Österreichs sagt dieser Überwachung entschieden den Kampf an. Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat mag noch so überzeugend begründet sein – wir Europäer wissen jedoch aus Erfahrung, wohin dieser Weg führt; dahin wollen wir auf keinen Fall, und deswegen lehnen wir diese Entwicklung entschieden ab.

Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre ist ein unabdingbares Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit und das Recht auf persönliche Entfaltung sind ohne diese Voraussetzung nicht zu verwirklichen. Systeme und Methoden, die der Staat gegen seine Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen Bewertung und genauen Prüfung durch gewählte Mandatsträger unterliegen. Wenn die Regierung Bürgerinnen und Bürger beobachtet, die nicht eines Verbrechens verdächtig sind, ist dies eine grundsätzlich inakzeptable Verletzung des Bürgerrechts auf Privatsphäre. Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität garantiert werden, das unserer Verfassung innewohnt. Die Weitergabe personenbezogener Daten vom Staat an die Privatwirtschaft hat in jedem Falle zu unterbleiben.

Das Briefgeheimnis soll zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis erweitert werden. Zugriff auf die Kommunikationsmittel oder die Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern darf der Regierung nur im Falle eines sicheren Verdachts erlaubt werden, dass die Betroffenen ein Verbrechen begehen werden. In allen anderen Fällen soll die Regierung annehmen, ihre Bürgerinnen und Bürger seien unschuldig, und ihr Grundrecht auf Datenschutz wahren. Diesem Kommunikationsgeheimnis muss ein starker gesetzlicher Schutz gegeben werden, da Regierungen wiederholt gezeigt haben, dass sie bei sensiblen Informationen nicht vertrauenswürdig sind.

Speziell eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten widerspricht nicht nur der Unschuldsvermutung, sondern auch allen Prinzipien einer rechtsstaatlichen demokratischen Gesellschaft. Der vorherrschende Kontrollwahn stellt eine weitaus ernsthaftere Bedrohung für unsere Gesellschaft dar als der internationale Terrorismus und erzeugt ein Klima des Misstrauens und der Angst. Flächendeckende Videoüberwachung öffentlicher Räume, fragwürdige Rasterfahndungen und zentrale Datenbanken mit unbewiesenen Verdächtigungen sind Mittel, deren Einsatz wir strikt ablehnen.

Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben.

Erhebung und Nutzung biometrischer Daten und Gentests erfordern aufgrund des hohen Missbrauchspotenzials eine besonders kritische Bewertung und Kontrolle von unabhängiger Stelle. Der Aufbau zentraler Datenbanken mit solchen Daten muss unterbleiben. Generell müssen die Bestimmungen zum Schutze personenbezogener Daten die Besonderheiten digitaler Daten, wie etwa mögliche Langlebigkeit und schwer kontrollierbare Verbreitung, stärker berücksichtigen.

Gerade weil die Piratenpartei Österreichs für eine stärkere Befreiung von Information, Kultur und Wissen eintritt, fordert sie Datensparsamkeit, Datenvermeidung und unabhängige Kontrolle von personenbezogenen Daten, die für wirtschaftliche oder Verwaltungszwecke genutzt werden und damit geeignet sind, die Freiheit und die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers unnötigerweise zu beschränken.

Privatsphäre

Die Wahrung der Privatsphäre ist ein menschliches Grundbedürfnis, welches dem Menschen die persönliche Entfaltung garantiert. Leider erkennt die Gesellschaft die enorme Wichtigkeit des Schutzes der Privatsphäre immer erst, wenn dieser stark eingeschränkt wird. Wohin solche Einschränkungen führen können, haben uns die Biedermeierzeit und der Nationalsozialismus bereits gezeigt.

Überwachung sollte daher immer begrenzt und kontrolliert sein. Der Schutz der Privatsphäre ist unbezahlbar und darf nur im äußersten Notfall ausgehebelt werden – richterliche Genehmigung und Kontrolle muss verpflichtend sein. Starke Kontrollmechanismen müssen dafür sorgen, dass die Bürger vor Missbrauch geschützt sind; gleichzeitig müssen die Bürger im Nachhinein über die Überwachung informiert werden und bei ungerechtfertigtem Einsetzen von Überwachungsmaßnahmen entsprechend entschädigt werden.

Dies erfordert eine Aufstockung des Personal an den Gerichten, insbesondere eine Anstellung von mehr Richtern. Das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) sieht vor, dass Daten nur dann erhoben werden dürfen, wenn diese unbedingt notwendig sind; dieser Grundsatz wird jedoch von vielen Unternehmen ignoriert. Internetprovider speichern bei Flatrates die Verbindungen mit, Arbeitgeber fordern Daten ein, die sie gar nicht benötigen, usw. Deshalb muss das Prinzip der Datensparsamkeit durch einen besseren Kontrollmechanismus, beispielsweise durch einen Datenschutzbeauftragten, konsequent durchgesetzt werden.

Netzpolitik

Netzneutralität

Die Piratenpartei Österreichs fordert den strikten Schutz der Netzneutralität. Daten müssen ungeachtet ihrer Herkunft und ungeachtet dessen, welche Applikation sie generiert hat, gleichberechtigt und unverändert transportiert werden. Frei nach der Hackerethik „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen.“ sollen freie Informationen frei bleiben, vernetzt und verbreitet werden.

Nur durch einen neutralen Netzzugang kann sich der Bürger jederzeit aus verschiedenen und unabhängigen Medienquellen informieren und seine Meinung uneingeschränkt äußern. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie und muss somit um jeden Preis erhalten bleiben. Netzneutralität sichert neben der Meinungsfreiheit im Netz aber auch die wirtschaftliche Weiterentwicklung von innovativen Serviceanbietern und verhindert die Entstehung von Informationsmonopolen.

Konkret fordern wir eine gesetzliche Festschreibung der folgenden sieben Punkte, welche sich an den Forderungen der Kampagne unsernetz.at orientieren:

  1. Gleichbehandlung: Alle Datenpakete müssen während der Übertragung unabhängig von Herkunft, Inhalt, Ziel, Klasse oder Tarif gleich behandelt werden. Netzwerkmanagement ist nur aus technischen Gründen zur Erhaltung der Stabilität des Netzwerks zulässig. Netzwerkeingriffe dürfen nicht geschäftsmodellabhängig oder politisch motiviert sein.
  2. Teilhabe: Ein Internetanschluss muss die volle Teilhabe am Netz ermöglichen. Diese Teilhabe inkludiert das Nutzen und Bereitstellen von beliebigen Diensten unabhängig von verwendeten Technologien.
  3. Unversehrtheit der Daten: Eingriffe in die Arbeitsweise von Protokollen oder die Manipulation des Inhalts einer Datenübertragung sind nicht zulässig.
  4. Zugang: Der Zugangsanbieter darf generell keine technischen oder rechtlichen Einschränkungen bezüglich der vom Endkunden angeschlossenen Peripherie (Hardware und Software) zu seinem Netz vorgeben.
  5. Transparenz: Zugangsanbieter müssen in ihren Verträgen und Angeboten eine zugesicherte Mindestbandbreite und zugesicherte maximale Paketumlaufzeit sowie die darauf anzuwendenden Qualitätsmaßgaben offen legen und normierte Werkzeuge für deren Überprüfung durch Dritte zur Verfügung stellen. Diese Qualitätsmaßgaben müssen aufgrund einer klar definierten statistischen Analyse erhoben und veröffentlicht werden und nachprüfbar sein. Eingriffe in das Netzwerkmanagement (Verstöße gegen die Gleichbehandlung) müssen mit einer Begründung für die Stabilität des Netzes dem Kunden und der Regulierungsbehörde offengelegt werden.
  6. Garantie: Die vertraglich festgelegten und in den Angeboten beworbenen Bandbreiten, maximalen Paketumlaufzeiten und Qualitätsmaßgaben müssen eingehalten werden.
  7. Durchsetzung: Verstöße gegen die oben beschriebenen Bedingungen können vom Endkunden an eine vom Gesetzgeber zu definierende Stelle gemeldet werden, welche mit den notwendigen Durchgriffsrechten zur Durchsetzung der Bestimmungen ausgestattet ist. Der Gesetzgeber garantiert, dass die verstoßende Partei auch zur Verantwortung gezogen werden kann.

Die vorgestellte Regelung zur Netzneutralität hat ihren Geltungsbereich in öffentlichen Internet-Protokoll-basierten Netzwerken (Internet). Angelehnt an die niederländische Regelung zur Netzneutralität definieren wir Internetdienstleister (Internet Service Provider, ISP) als jene Dienstleister, die eine solche Verbindung zu einem Internet-Protokoll-basierten Netzwerk an ihre Kunden als Dienstleistung abgeben. Gemäß der vorgestellten Regelung ist es ISP nicht gestattet, nur Teile des Internets als Produkt anzubieten.

Grundrecht auf Internetzugang

Die Piratenpartei Österreichs tritt für das Grundrecht auf einen diskriminierungsfreien Internetzugang (Breitband) ein. Das Internet hat im privaten und wirtschaftlichen Leben den gleichen Stellenwert wie einst Telefon, Rundfunk oder Stromversorgung eingenommen und ist aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Die Anbindung über Funktechnologie kann nur eine Überbrückung darstellen. Grundsätzlich hat die Anbindung kabelgebunden zu erfolgen – wo es technisch möglich ist, über Glasfaser.

Der Zugang zu freier Information und zur freien Kommunikation ist genauso ein Grundrecht wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Bürger, die diesen Zugang nicht haben oder nutzen können, sehen sich einer zunehmenden digitalen Barriere ausgesetzt und können sich außerdem nicht aus allgemein verfügbaren Quellen informieren. Insbesondere in Gebieten mit ländlicher Struktur ist ein Ausgleich der Informations- und Kommunikationsdefizite nur noch über das Internet möglich. Da das Kommunikations- und Datenvolumenaufkommen bereits derzeit immens ist (zum Beispiel E-Mails, Webseiten, Voice-over-IP, Video-on-Demand), muss ebenfalls eine angemessene Minimalbandbreite gewährleistet werden, die mit der technischen Entwicklung angepasst werden muss.

Für Gewerbetreibende sind Dienste wie VPN, fixe IP-Adresse und adäquate, garantierte Uploadgeschwindigkeit in vielen Branchen bereits Voraussetzung für ein erfolgreiches Wirtschaften.

Teilhabe am digitalen Leben

Der derzeitige Wandel zur digitalen Gesellschaft stellt einen enormen Entwicklungssprung dar. Dieser Wandel wirkt sich massiv auf unser soziales Leben, unsere politische Prozesse und unser wirtschaftliches Handeln aus. Freie Kommunikation wirkt wie ein Katalysator für die Weiterentwicklung der Gesellschaft und legt mit den neuen digitalen Technologien bisher ungeahnte Potenziale frei. Der freie Informationsfluss schafft mündige Bürger, die in der Lage sind, ihre Freiheit wirkungsvoll gegen totalitäre Tendenzen zu verteidigen. Die freie Vernetzung ermöglicht es, Angebot und Nachfrage aller Art einfach zusammenzubringen. Die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation sind daher aus unserer modernen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken und müssen auch durch staatliches Handeln sichergestellt bzw. sogar gefördert werden.

Zugang zur digitalen Kommunikation

Die Kommunikation über digitale Netzwerke wie das Internet hat bereits einen hohen Stellenwert und gewinnt immer weiter an Bedeutung. Ohne die Möglichkeit zur Teilhabe ist heute weder echte Meinungsfreiheit noch die freie Entfaltung der Persönlichkeit mehr möglich. Der Zugang zur digitalen Kommunikation ermöglicht es, voll am sozialen Leben teilzuhaben, frei zu publizieren, sich Zugang zu öffentlichen Informationen zu verschaffen und sich damit weiterzubilden sowie sich auch online wirtschaftlich oder kulturell zu betätigen. Er darf weder dauerhaft noch temporär und weder vollständig noch teilweise unterbunden werden.

Stattdessen muss sichergestellt werden, dass jedes Mitglied der Gesellschaft die Möglichkeit zu angemessenem Zugang zur digitalen Kommunikation erhält. Daher muss auch in ländlichen Regionen die notwendige Qualität und Datenübertragungsrate angeboten werden, um an den gängigen Nutzungsmöglichkeiten voll teilhaben zu können. Keine Ortschaft darf von der vollwertigen Teilhabe am digitalen Leben ausgeschlossen sein, weder im Festnetz noch bei der mobilen Nutzung. Zu diesem Zweck müssen die verfügbaren Frequenzen einer breiten, zivilen und demokratischen Nutzung zur Verfügung stehen. Bei der Reservierung und Vergabe von Frequenzbereichen muss der gesellschaftliche Nutzen ihrer Verwendung und die Bereitstellung eines Zugangs für alle Interessierten Vorrang vor monetären Interessen haben. Um wirtschaftliche Hindernisse am Zugang zur digitalen Kommunikation auszuräumen, ist jedem Mitglied der Gesellschaft eindeutig das Recht zur Teilhabe zuzusprechen. Für alle, die nicht die finanziellen Mittel haben, um die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, müssen die sozialen Sicherungssysteme den Erwerb und Betrieb der notwendigen Technik ermöglichen.

Nutzungsmöglichkeiten der digitalen Kommunikation

Die digitale Gesellschaft teilt sich für ihre Kommunikation das weltumspannende Internet und viele daran angeschlossene Teilnetzwerke, die von einer Vielzahl an Providern betrieben werden. Sie bilden einen virtuellen öffentlichen Raum, dessen Nutzung jedem gleichermaßen zur Verfügung stehen muss. Die Kontrolle über diesen virtuellen öffentlichen Raum durch die Betreiber seiner Teilnetzwerke darf nicht dazu genutzt werden, einzelne Kommunikationsteilnehmer gezielt einzuschränken. Sowohl die Anbieter eines Dienstes als auch dessen Konsumenten würden von einer gezielten Sperrung oder Drosselung ihrer Übertragungen auf inakzeptable Weise eingeschränkt. Nur wenn jeder Nutzer und jeder Dienst, der von ihm angeboten wird, gleich behandelt wird, kann sich auch jeder in gleichem Maße frei im Internet entfalten. Die Diskriminierung Einzelner würde die Monopolbildung fördern, die Innovationskraft des Internets insgesamt schmälern und zu Einschränkungen der Meinungsfreiheit führen.

Der Ausbau der Netze und ihre Modernisierung müssen auf Dauer sichergestellt werden. Er darf nicht durch Monopolbildung auf den Kommunikationswegen gefährdet werden. Um durch permanenten Wettbewerb Investitionen und neue Innovationen zu fördern, dürfen keine neuen Infrastrukturmonopole gewährt und keine alten weiter aufrechterhalten werden. Stattdessen muss eine hohe Dezentralisierung angestrebt werden, insbesondere durch Förderung von nichtkommerziellen Projekten, die in diesem Sinne agieren.

Die Garantie der freien und gleichberechtigten Nutzung des öffentlichen Teils des Internets muss vom Staat nicht nur gegen die Interessen der Firmen durchgesetzt werden, die ihn betreiben – der Staat muss diese Garantie selbst abgeben. Einen staatlichen Zwang zur Filterung oder Manipulation der übertragenen Daten darf es daher nicht geben. Eine konsequente Gleichbehandlung aller Daten in neutralen Netzwerken kann nur dann wirklich sichergestellt werden, wenn diese grundsätzlich ohne Ansicht der Inhalte und unabhängig davon, wer der Absender oder Empfänger ist, übertragen werden. Die Analyse der zu übertragenden Daten mittels Deep Packet Inspection darf vom Staat nicht verlangt und den Betreibern der Teilnetzwerke des öffentlichen Internets nicht erlaubt werden.

Die Bekämpfung von Kriminalität im Internet muss dort stattfinden, wo sie am wirkungsvollsten ist: Bei den Absendern und Empfängern der unzulässigen Daten. Diese Bekämpfung der Kriminalität ist die Aufgabe der staatlichen Behörden, die dafür mit dem Gewaltmonopol ausgestattet wurden. Es ist nicht die Aufgabe von Zugangsprovidern und Netzbetreibern, gegen Kriminalität im virtuellen öffentlichen Raum Internet vorzugehen. Sie dürfen daher nicht zu privatwirtschaftlichen Ermittlungsbehörden gemacht, mit Kompetenzen zur eigenmächtigen Gefahrenabwehr ausgestattet oder sogar zum Strafvollzug eingesetzt werden. Diese Provider sind dafür verantwortlich, dass der ordentliche Betrieb des freien Internets gesichert und der Zugang dazu allen Mitgliedern der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird, nicht jedoch, wofür diese ihre Netzwerke verwenden. Sie dürfen nicht für die kriminellen Handlungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht und in Haftung genommen werden.

Erlernen des Umgangs mit digitaler Technologie

Das Internet und weitere digitale Medien führen unweigerlich zu großen gesellschaftlichen Umbrüchen. Sie erweitern die Möglichkeiten zur freien Entfaltung und erschaffen dadurch neue Chancen und Risiken. Eine moderne Gesellschaft muss sich diese Entwicklungen zu Nutze machen, indem sie sie wissenschaftlich begleitet und die erworbene Medienkompetenz an alle ihre Mitglieder weitergibt. Jede Person muss in der Lage sein, von neuen Errungenschaften zu profitieren und sich durch einen kompetenten und kritischen Umgang mit den Medien vor Gefahren schützen können.

Zur Vermittlung von Medienkompetenz müssen die Schulen sowohl inhaltlich als auch technisch immer auf der Höhe der Zeit sein. Der kritische Umgang mit modernen Medien, ihre effektive Nutzung und die kreative Gestaltung müssen in Bildungseinrichtungen fest in den Lehrauftrag integriert werden. Dabei kommt neben den Schulen auch den Eltern eine wichtige Rolle zu. In der komplexen Medienwelt müssen die Eltern die notwendige Hilfe bekommen, um mit der Entwicklung Schritt halten zu können. Für eine gelungene Erziehung müssen die Eltern die Welt, in der ihre Kinder aufwachsen, ihre Möglichkeiten und Gefahren kennen und verstehen.

Bei dieser rasanten Entwicklung darf niemand einfach zurückgelassen werden. Auch ältere Menschen müssen die Möglichkeit haben, so umfänglich am digitalen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, wie sie es wünschen. Die Erkenntnisse und Erfahrungen der Gesellschaft auf dem Gebiet der Medienkompetenz müssen daher auch älteren Generationen über Bildungsangebote aller Art zur Verfügung gestellt werden. Die speziellen Bedürfnisse von Senioren sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie eine generelle Barrierearmut. Sie müssen in elementaren Bereichen der Medien gefördert und bei staatlichen Angeboten berücksichtigt werden.

Digitale Gesellschaft weltweit

Die freie Kommunikation über digitale Netzwerke ermöglicht unserer Gesellschaft, die klassischen Freiheitsrechte wie Meinungsfreiheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit zu stärken. Sie schafft informierte Bürger und stärkt den demokratischen Diskurs, während neue Wirtschaftsbereiche entstehen und zum Wohlstand der Gesellschaft beitragen. Anstrengungen zur Etablierung freier Kommunikationsnetzwerke sind daher auch in anderen Ländern zu begrüßen und zu unterstützen. Sie ermöglichen weltweit demokratischere Regierungsformen, informiertere und tolerantere Gesellschaften und damit stabilere Strukturen. Der Aufbau freier Kommunikationsnetzwerke muss – wo immer sinnvoll möglich – zu einem Teil der österreichischen Entwicklungshilfe werden.

Freie Kommunikationsnetzwerke werden weltweit immer wieder von Zensurbestrebungen bedroht. Diese richten sich dabei in der Regel gegen die eigene Bevölkerung und gegen die Freiheit der eigenen Bürger. Zensur darf auch in fremden Ländern in keinem Fall von der Republik Österreich unterstützt werden. Die technischen Voraussetzungen dafür dürfen nicht selbst geschaffen oder unterstützt und bei anderen nicht akzeptiert werden. Initiativen politischer wie technischer Natur zur Untergrabung von Filtersystemen sind im Rahmen der außenpolitischen Möglichkeiten zu unterstützen.

Netz bietet Möglichkeiten

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein. Das Internet ist eine Technologie, die für jeden Gestaltungs- und Teilhabemöglichkeiten sowie eine stärkere, direkte Vernetzung untereinander bietet, die räumlich und zeitlich unabhängig ist. Der Zugang zum Netz ist jedoch von technischen und sozialökonomischen Voraussetzungen abhängig, sodass keine flächendeckende Beteiligung der Österreicherinnen und Österreicher am digitalen Wissen gewährleistet ist.

Wir sehen es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine Aufgabe der Republik Österreich an, ein niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu verwirklichen und zu fördern. Zugang zum Internet ist im 21. Jahrhundert entscheidend für die Teilhabe des Einzelnen an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung.

Aufbau eines Freifunk-Netzes

Wir werden den Aufbau eines Freifunk-Netzes in Österreich unterstützen. Das auf der WLAN-Technologie basierende Netz ist unabhängig von staatlicher Kontrolle und Zensur zeitlich unbegrenzt verfügbar. Freifunk-Netze sind in der Nutzung kostenfrei und ermöglichen daher auch sozial benachteiligten Bevölkerungsschichten die Teilnahme am Netz.

Hierzu ist die unentgeltliche Bereitstellung geeigneter Dachflächen zur Vernetzung bestehender Freifunkknoten sowie die unentgeltliche Bereitstellung des Betriebsstroms erforderlich. Seitens aller öffentlichen Behörden sind Dachflächen öffentlicher Gebäude bei Eignung bereitzustellen und die Erweiterung der Dachflächennutzung durch Förderangebote zu unterstützen. Wir werden im Parlament eine enge Zusammenarbeit der Republik Österreich mit österreichischen Freifunk-Initiativen anstreben.

Bereitstellung von Hotspots durch die Republik Österreich

Wir werden darüber hinaus dafür sorgen, dass in Verantwortung der Republik Österreich und der Bundesländer in allen öffentlichen Einrichtungen flächendeckend mittels Hotspots ein freier Internetzugang per WLAN angeboten wird. Mit diesen Hotspots werden nicht nur die Informationsmöglichkeiten im öffentlichen Bereich verbessert, sie leisten auch einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs als Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Weiters fordern wir, dass in allen Landeshauptstädten weitere kostenlose Hotspots für die Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden und dieses Angebot sukzessive auf alle Ballungsräume ausgeweitet wird.

Über die Bereitstellung hinaus ist die Vernetzung der Hotspots untereinander umzusetzen und nach Möglichkeit in örtliche Freifunk-Netze einzubinden, um die Interaktion, den Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Österreicherinnen und Österreichern zu ermöglichen.

Mauer der digitalen Spaltung überwinden!

Wir setzen uns für kostenfreie, durch die Republik Österreich geförderte Schulungsmöglichkeiten für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, die die Möglichkeit bieten, die digitale Spaltung hinsichtlich der Bedienkompetenzen zu überwinden. Wir werden in Zusammenarbeit mit öffentlichen und gemeinnützigen Trägern sowie gemeinnützigen Vereinen flächendeckende Schulungsmöglichkeiten schaffen.

Erweiterung des Spektrums

Wir werden uns im Nationalrat dafür einsetzen, das zur Verfügung stehende, technisch nutzbare Frequenzspektrum zu erweitern, um die freie Nutzung des Internets zu gewährleisten.

Freistellung der Haftung für Anbieter

Um diese Möglichkeiten der digitalen Teilhabe ausschöpfen zu können, ist die rechtliche Klärung der Haftung für die Inhalte, die über offene, anonyme Netzzugangssysteme übertragen werden, erforderlich. Wir werden uns dafür einsetzen, eine Klärung auf Bundesebene schnellstmöglich herbeizuführen. Anbieter sind von jeder Haftung freizustellen, da sich geltende Regelungen an geschlossenen Netzzugangssystemen orientieren. Betreiber aller Formen offener und anonymer Netzzugangssysteme dürfen nicht mehr für den Datenverkehr zur Verantwortung gezogen werden, der durch Dritte über den freigegebenen Netzzugang erzeugt wird.

Freie und demokratisch kontrollierte technische Infrastruktur

In unserer modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, dass alle Bürger jederzeit die volle Kontrolle über ihre Informationsverarbeitung und Kommunikation erlangen können, sofern sie dies wünschen. Diese Freiheit aller Bürgerinnen soll verhindern, dass die Macht über Systeme und Daten in den Händen Einzelner konzentriert wird. Wir fordern, dass diese Macht so breit wie möglich auf alle Bürger verteilt und somit unser aller Freiheit und Privatsphäre gesichert wird.

Offene Standards

Die freie und andauernde Verwendung von Daten jeder Art durch alle Nutzerinnen und Nutzer mit Systemen ihrer Wahl kann nur erfolgen, wenn diese Daten in einem Format vorliegen, das den Kriterien eines offenen Standards entspricht. Ähnlich ist es bei der Zusammenarbeit verschiedener technischer Systeme. Diese sind nur dann bei gleicher Funktionalität austauschbar, wenn ihre Schnittstelle ein offener Standard ist. Wir setzen uns deshalb für den konsequenten Einsatz und die Verbreitung von offenen Standards ein. Nur so kann die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern verringert und ein freier Wettbewerb zwischen verschiedenen technischen Lösungen hergestellt werden.

Dabei verstehen wir einen offenen Standard als ein Protokoll oder Format, das

  1. vollständig, öffentlich, ohne Einschränkungen für alle Beteiligten gleichermaßen zugänglich ist, bewertet und benutzt werden kann;
  2. ohne Komponenten oder Erweiterungen ist, die von Formaten oder Protokollen abhängen, die selbst nicht dieser Definition entsprechen;
  3. frei ist von juristischen oder technischen Klauseln, die seine Verwendung von jeglicher Seite oder jeglichem Geschäftsmodell einschränken;
  4. unabhängig von einem einzelnen Hersteller geleitet und weiterentwickelt wird, und zwar in einem Prozess, der einer gleichberechtigten Teilnahme von Wettbewerbern und Dritten offen steht; und
  5. verfügbar ist in verschiedenen vollständigen Implementierungen von verschiedenen Herstellern oder als vollständig freie Implementierung.

Free-/Libre-Open-Source-Software

Wir setzen uns für die Förderung von Software ein, die von allen uneingeschränkt benutzt, untersucht, verbreitet und verändert werden kann. Diese sogenannte Free-/Libre-Open-Source-Software (FLOSS) garantiert ihren Nutzerinnen alle wesentlichen Freiheiten, die notwendig sind, um die Kontrolle über ihre technischen Systeme selbst zu übernehmen und diese gegebenenfalls kollektiv und demokratisch weiter zu entwickeln. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung von Autonomie und Privatsphäre aller Nutzer. Insbesondere Bildungseinrichtungen und die gesamte öffentliche Verwaltung sollen schrittweise darauf hinarbeiten, ihre gesamte technische Infrastruktur auf FLOSS umzustellen, um so langfristig Kosten für die öffentlichen Haushalte und die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu reduzieren.

Onlineüberwachung

Die Freiheit des Einzelnen ist ein in Verfassung und Menschenrechtskonvention verankertes Grundrecht. In den letzten Jahren ist dennoch eine Tendenz zu beobachten, im Namen der Sicherheit die Freiheitsrechte einzuschränken. Dem tatsächlichen Verlust an Freiheit steht allerdings nur ein vermeintlicher Gewinn an Sicherheit gegenüber. Die Piratenpartei Österreichs lehnt daher eine Ausweitung von Überwachungstätigkeiten im Internet ab. Eine virtuelle Streife, die mehr als die von den Nutzern für das gesamte Internet veröffentlichten Daten einsieht, stellt eine Übertretung der Privatsphäre dar. Das Hausrecht ist auch im Internet zu beachten. Aus diesem Grund lehnt die Piratenpartei Österreichs eine verdachtsunabhängige, nicht durch individuelle richterliche Anordnung zugelassene Beobachtung von Kommunikationsräumen sowie den Einsatz von Überwachungssoftware ab, sofern keine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben von Menschen vorliegt. Die Verwendung von im Internet gesammelten Daten zur Profilbildung außerhalb von Ermittlungstätigkeiten lehnen wir grundsätzlich ab.

Impressums- und Offenlegungspflichten

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Freiheit von Impressums- und Offenlegungspflichten für private Meinungsäußerung im Internet. Von Privatpersonen betriebene Websites sollen explizit nicht der Informationspflicht unterliegen, sofern sie keine direkten kommerziellen Dienste anbieten, selbst wenn darauf Werbung geschalten wird. Dazu werden entsprechende Änderungen des E-Commerce- und des Mediengesetzes angestrebt.

Urheberrecht

Die Piratenpartei Österreichs strebt eine Reform des Urheberrechtes an. Diese Reform soll neuen Entwicklungen im Bereich der digitalen Medien Rechnung tragen und dafür sorgen, dass Urheber zu ihrem Recht kommen, während Rechteverwerter auf Basis einer neuen Rechtsmaterie, einem Urheberverwertungsrecht, eigenständig behandelt werden. Es gilt, das in den letzten Jahren entstandene Missverhältnis zwischen Urhebern, Rechteverwertern und Bürgern wiederherzustellen.

Im Rahmen dieser Reform sollen die im Urheberrecht verankerten Rechte, die heute hauptsächlich von Rechteverwertern und weniger von Urhebern wahrgenommen werden, neu geregelt werden. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Schutzfrist. Die Schutzfrist wurde in den letzten Jahrzehnten mehrfach verlängert, wobei hiervon hauptsächlich Verwerter und nicht Urheber profitiert haben. Bereits gemeinfreie Werke wurden wieder unter Schutz gestellt. Dies stellt eine gewisse rechtliche Unsicherheit dar und räumt Rechteverwertern nachträglich Erträge ein, die sie im Vorfeld dem Urheber nicht abgegolten haben.

Im Sinne einer gewissen Praktikabilität in der Nutzung von Teilen aus urheberrechtlich geschützten Werken fordert die Piratenpartei Österreichs Änderungen im Gesetz, die das Recht auf Privatkopie stärken und die Nutzung von Teilen aus den Werken einfach und angemessen ermöglichen. Das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen wird wieder legalisiert, damit der Bürger nach dem „Ich-helfe-mir-selbst“-Prinzip in der Lage ist, seine gesetzlich legale Privatkopie anfertigen zu können.

Im Kontext einer möglichst offenen und hochwertigen Bildungslandschaft fordert die Piratenpartei Österreichs, dass die im öffentlichen Bildungs- und Forschungsbereich angekauften Materialien grundsätzlich unter einer freien Lizenz stehen müssen. Im Rahmen des schulischen und akademischen Betriebes erstellte Unterlagen sind ebenfalls unter eine freie Lizenz zu stellen.

Nutzung und Verbreitung nicht verfügbarer Werke

Die Piratenpartei Österreichs fordert, dass die Nutzung und Verbreitung von digitalen Werken im Urheberrecht explizit gestattet wird, sofern diese in Österreich nicht erworben werden können.

Digitale Werke, die durch ausländische Vertriebsfirmen vermarktet werden, sind oft nicht in Österreich verfügbar, da sich die Vertriebsfirmen bei vielen Plattformen auf die großen Märkte wie Deutschland, Frankreich oder die USA beschränken. Bei vielen Werken ist es daher österreichischen Konsumenten nicht möglich, eine Kopie des Werks und die Nutzungsrechte daran zu erwerben.

Die freie Nutzung und Verbreitung digitaler Werke, beispielsweise über Filesharing-Dienste, soll so lange gestattet werden, bis die Rechteinhaber in Österreich ein angemessenes, gleichwertiges, kommerzielles Online-Angebot zur Verfügung stellen.

Förderung der Selbstbestimmung Kulturschaffender

Die Piratenpartei Österreichs verfolgt das Ziel, die Abhängigkeit Kulturschaffender von der Verwertungsindustrie zu mindern. Eine neu zu schaffende Beratungsstelle soll über alternative Vertriebs- und Vermarktungsmodelle informieren, bei der Umsetzung unterstützen (wozu auch die direkte Subventionierung von Maßnahmen wie Crowdfunding, Print-on-Demand o. Ä. zählen kann), Vorlagen für Verlagsverträge entwickeln und Kulturschaffenden in Verhandlungen mit kommerziellen Rechteverwertern kostenlos zur Seite stehen.

Freier Zugang zu Kulturgütern primär steuerfinanzierter Kulturinstitutionen

Die Piratenparteipartei Österreichs fordert, dass jene österreichischen Kulturinstitutionen, die ihre Ausgaben zu mehr als 50% aus Steuermitteln decken, verpflichtet werden, digitale Aufnahmen der von ihnen produzierten Kulturgüter zu erstellen und unter einer freien Lizenz kostenlos zur weiteren Verwendung (etwa für Remixes) zur Verfügung zu stellen.

Open Access

Die Piratenpartei Österreichs ist der Überzeugung, dass aus öffentlichen Geldern geförderte wissenschaftliche Arbeit auch der Öffentlichkeit zugute kommen muss. Noch immer sind aber viele wissenschaftliche Erkenntnisse nur gegen Bezahlung bei Verlagen erhältlich, obwohl dank moderner Technologien die Reproduktion der Werke praktisch kostenfrei erfolgen kann.

Vielen Wissenschaftlern ist diese Problematik bewusst. Sie gehen daher zunehmend dazu über, ihre Arbeiten als so genannte Open-Access-Veröffentlichungen dauerhaft kostenfrei zugänglich zu machen. Die Piratenpartei Österreichs will Open Access auch in Österreich unterstützen. Ein erleichterter Zugang zu Wissen führt zu einer erfolgreicheren Forschung sowie mehr Innovation und entfaltet somit eine den Wohlstand fördernde Wirkung.

Daher heißt Open Access für uns: Wissenschaftliche Arbeit, die im Wesentlichen von der öffentlichen Hand finanziert wird, und die daraus resultierenden Veröffentlichungen müssen für alle Menschen kostenfrei und einfach zugänglich sein.

Neben dem wissenschaftlichen Aspekt sieht die Piratenpartei Österreichs die Republik Österreich ebenfalls in der Position, eine Vorreiterrolle zu übernehmen, wenn es um die freie Verfügbarkeit und Bereitstellung von öffentlich finanzierten und behördlichen Datensätzen geht.

Infrastruktur für Open Access

Um den Zugriff zu wissenschaftlichen Publikationen zu ermöglichen, muss eine Infrastruktur geschaffen werden. Diese Aufgabe wird heute vorrangig von etablierten Verlagen übernommen. Für Open-Access-Veröffentlichungen entwickeln sich entsprechende Mechanismen erst langsam; meist in loser Kooperation von Bibliotheken und Universitäten. Diese Entwicklung wollen wir auch finanziell fördern. Ziel soll es sein, dass jede Universität und Fachhochschule eine eigene, digitale Bibliothek für frei zugängliche Veröffentlichungen einrichtet, in der ihre Publikationen Platz finden. Das verhindert eine Zersplitterung in unübersichtliche Untereinheiten und gewährleistet gleichzeitig eine gute Informationsabdeckung.

Universitätsnahe Umsetzung

Um die Anwenderfreundlichkeit, die Akzeptanz sowie die Verwendungsmöglichkeiten der digitalen Bibliotheken zu garantieren, ist es unerlässlich, einheitliche Softwareschnittstellen zu schaffen. Das gewährleistet eine Vernetzung der Bibliotheken zwischen den einzelnen Universitäten und Fachhochschulen, um die Verfügbarkeit und Auffindbarkeit von Wissen vor Ort zu erhöhen. Solche freien Softwarelösungen existieren bereits, allerdings sieht die Piratenpartei Österreichs noch viel Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Standardisierung und Vernetzung dieser Bibliotheken. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Österreich die Weiterentwicklung von Software für digitale Bibliotheken als Forschungsprojekt ausschreibt und dieses möglichst universitätsnah umsetzt. Das Ergebnis dieses Forschungsprojekts muss unter einer freien Lizenz stehen.

Offene Dateiformate

Um die in den digitalen Bibliotheken gespeicherten Informationen nachhaltig verfügbar zu machen und die Unabhängigkeit von Interessengruppen sicherzustellen, spricht sich die Piratenpartei Österreichs für eine Nutzung offener Datenformate aus.

Abbau von Zugangsbeschränkungen

Die Piratenpartei Österreichs will die Zugangsbeschränkungen für digitale Bibliotheken abbauen. Zurzeit finden sich in den digitalen Bibliotheken hauptsächlich Doktorarbeiten und vergleichbare Ergebnisse. Diplomarbeiten, Hausarbeiten und Ähnliches werden nicht gespeichert und stehen damit auch nicht für die Recherche zur Verfügung. Da die Veröffentlichung in diesen Bibliotheken praktisch kostenfrei ist, braucht hier nicht gespart zu werden. Dieses Vorgehen führt zu einem unnötigen Verlust an Wissen. Viele junge Wissenschaftler kommen zu spät mit den digitalen Bibliotheken in Kontakt. Daher setzen wir uns für die Öffnung dieser Bibliotheken ein.

Open Access und Mittelvergabe

Weiters will die Piratenpartei Österreichs die Verbreitung von Open Access bei der Beurteilung von Anträgen auf Forschungsgelder fördern. Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Beurteilung von Mittelvergaben durch das Land solche Publikationen bevorzugt bewertet werden, die auch öffentlich verfügbar sind.

Freie Lizenzen

Freie Lizenzen bieten geistig Schaffenden eine Möglichkeit, ihre Werke einfach, flexibel und ohne bürokratischen oder finanziellen Aufwand nach eigenen Wünschen zu schützen. Eine freie Lizenz bedeutet, dass der Lizenzinhaber das Werk für jeden Zweck frei einsetzen, verändern und weitergeben darf. Die Piratenpartei Österreichs will freie Lizenzen fördern. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Creative-Commons-Modell, das sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Dort kann man sich aus einzelnen Bausteinen die richtige Lizenz zusammenstellen.

Open Data

Die Piratenpartei Österreichs befürwortet die freie Verfügbarkeit und die freie Nutzung von öffentlichen und behördlichen Daten und möchte diese explizit fördern. Hierbei sollen sämtliche für Open Data relevant erscheinenden Daten von Anfang an so angelegt werden, dass ihre Nutzung keine Rechtsverletzung zur Folge haben kann.

Daher fordert die Piratenpartei Österreichs, dass alle behördlich erstellten oder durch öffentliche Mittel zur Verfügung gestellten Daten und Datenbestände (beispielsweise Kartenmaterial, Geodaten oder Statistiken) unter eine freie Lizenz gestellt werden müssen.

Patentrecht

Private Monopole sind wohl eine der größten Gefahren für die freie Entfaltung und Wissensverbreitung in unserer Gesellschaft, weil sie direkt zu überteuerten Preisen und hohen versteckten Kosten für die Bürger führen und die Innovation einschränken. Patente sind offiziell gebilligte Monopole auf Ideen. Große Unternehmen patentieren fieberhaft soviel wie möglich, um die Zahl ihrer Patente stetig zu steigern. Diese Patente werden dann oft dazu verwendet, um Kleinunternehmer gar nicht erst in der Riege der großen Firmen mitspielen zu lassen. Die zunehmende Monopolisierung führt zu keinerlei Verbesserung des Kundennutzens, des Preises oder der Qualität – im Gegenteil wird das Patentrecht dazu verwendet, Preise auf ein Niveau zu heben, die ein tatsächlich freier Markt nie möglich machen würde, und Beschränkungen einzuführen, die dieser nie akzeptieren würde.

Wir wollen die Möglichkeiten zur Schaffung von unnötigen und schädlichen Monopolen beschränken. Auch verhindern Patente wissenschaftliche Innovationen, da Wissenschaftler nicht ungehindert forschen und entwickeln können. Weiters ist ihre ethische Anwendung strittig, da es beispielsweise in den USA möglich ist, Operationsmethoden und biologische „Innovationen“ zu patentieren. Auch Patente auf lebensrettende Medikamente sind unmenschlich und nicht akzeptabel. Seit einiger Zeit haben Firmen inzwischen ein noch lukrativeres Geschäftsfeld für sich entdeckt: Trivialpatente sind Patente auf Dinge, die in keiner Weise innovativ sind, sondern lediglich dazu dienen, ein Geschäftsfeld vor Konkurrenten abzuschotten. Sie sind das beste Beispiel dafür, welch absurde Ausmaße die unkontrollierte Patentierfreudigkeit der Firmen mittlerweile angenommen hat.

Aus diesem Grund spricht sich die Piratenpartei Österreichs für klare Schranken für Patente aus, um die freie Wissensverbreitung zum Wohle aller zu fördern und dem Markt die Freiheit zu geben, die er braucht, um tatsächlich der Allgemeinheit zu nützen.

Bildung

Bildung ist die Basis unserer Gesellschaft

Die Piratenpartei Österreichs stellt die Bildungspolitik deshalb ins Zentrum ihres politi­schen Han­delns.

Kommunikation, Information, Wissen und Bildung formen die Grundlage unse­rer Gesell­schaft. Ihr Gesicht wird durch Bildung geprägt. Bildung ermöglicht den wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, auf dem un­ser materieller und geistiger Wohl­stand beruht. Sie setzt die Standards für un­ser Zusammenleben. Sie gibt Orientierung in einer komplexen Welt und schützt die Gesellschaft vor irrationalen Ängsten und leichtferti­gen Vorurteilen. Sie versetzt uns in die Lage, Herausforderungen zu meistern, Problemlö­sungen zu finden und, wenn nötig, die gesellschaftliche Richtung zu ändern. Wer die Bil­dung vernachlässigt, zerstört die Grundlage, auf der unsere Gesellschaft auf­gebaut ist.

Durch den Wandel der Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft in eine global vernetzte Wissensgesellschaft ist Bildung die wichtigste Ressource unserer Volkswirtschaft ge­worden. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Österreichs und damit die sozialen, kultu­rellen und persönlichen Entfaltungs­möglichkeiten der Bürger basieren auf dem allgemei­nen Bildungsniveau sowie auf der persönlichen Qualifizierung jedes Bürgers. Die großen Her­ausforderungen der Zukunft, wie zum Beispiel der Klimawandel, sind nur durch gesell­schaftliche, technische und wirtschaftliche Innovationen, also durch ein sehr viel hö­heres allgemeines Bildungsniveau, zu bewältigen. Dafür braucht es eine durch­gängige Verbesse­rung der Bildung von der Kinderbetreuung bis zur Hochschule. Wir wollen das Niveau der Hochschul- und Berufsabschlüsse verbessern und die Anzahl der Absolventen deutlich steigern. Auf­grund des demografischen Wandels sinkt die Zahl der Schulpflichtigen. Daher muss die Quote der Abschlüsse innerhalb eines Jahrgangs in den kommenden zwei Jahrzehnten deutlich erhöht werden, um den Bedarf der Gesellschaft, der Wissenschaft und der Wirt­schaft an gut ausgebildeten Fachkräften zu decken.

Die basisdemokrati­sche Teilhabe an politischen Entscheidungsprozessen, wie sie von der Piraten­partei Österreichs gefordert wird, ist nur mit mündigen, selbstbestimm­ten und aufgeklär­ten Bürgern möglich, die sich kritisch, lernfähig und solida­risch in die Willensbildung einbrin­gen wollen. Wir sehen in einer besser gebildeten Bevölkerung einen Gewinn für eine demokratische und soziale Gesellschaft, der weit über quantifizier­bare Effekte hinausgeht.

Die Piratenpartei sieht in guter Bildung und Ausbildung (Know-how) Österreichs größtes Wirtschaftspotenzial. Ein gut finanziertes und modernes Bildungssystem ist unerlässlich.

Bildung ist ein Menschenrecht

Das Schulsystem in Österreich muss durchlässiger werden. Wir wünschen uns eine vielfältige Bildungslandschaft und unterstützen ausdrücklich auch außerschuli­sche Lernorte. Weder die soziale und kulturelle Herkunft noch die wirtschaftli­chen Voraussetzungen des Eltern­hauses dürfen einen Einfluss auf den individu­ellen Zugang zur Bildung haben. Dieser Ein­fluss soll bis zum Jahr 2030 soweit minimiert werden, dass sich die soziale Zusammenset­zung der Hochschulabsol­venten nicht mehr vom gesellschaftlichen Durchschnitt unter­scheidet. Kein Schüler soll ohne Schulabschluss bleiben. Die Piratenpartei Österreichs setzt dabei auf das Prinzip der Förderung des Einzelnen. Nur wenn alle Schüler die richtige in­dividuelle Förderung erhalten, können sich die Potenziale jedes Einzelnen ent­falten.

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine Änderung der bestehenden Unterrichtspflicht in eine allge­meine Schul­pflicht aus. Die Teilnahme am Schulunterricht stellt sicher, dass Kinder und Jugendliche die Grundlagen einer gleichberechtigten, demokratischen und pluralistischen Gesellschaft ken­nenlernen.

In Form von Mitschülern, Lehrern, Mentoren und sonstigen Betreuern können die Kinder und Jugendlichen Ansprechpartner für Fragestellungen und Probleme finden, die durch die Lebensentwürfe der El­tern oder das soziale Umfeld abgelehnt oder tabuisiert würden.

Schule und Schulbehörde haben dafür zu sorgen, dass die Schüler umfassend über die Möglichkeiten informiert werden, wie sie ihren Bildungsweg auch unabhängig von ihren Eltern gestal­ten können. Dazu sollen auch geeignete Angebote externer Organisationen wie AMS, WK, AK, IV, ÖH, etc. genutzt werden. Zur besse­ren Integration von Mitmenschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen soll ein interkulturel­les Bildungsangebot geschaffen werden. Alle Bildungsinstitutionen müssen barrierefrei werden.

Bildung bedeutet Förderung

Die Piratenpartei Österreichs fordert ein Bildungssystem, in dem alle Kinder und Jugendlichen so früh wie möglich in ihren Talenten und Fähigkeiten kontinuierlich gefördert und in ihren Schwächen unterstützt werden. Jedes Kind besitzt besondere Fähigkeiten, sei es auf intellektuellem Gebiet, in der Musik, im Sport, in handwerklichen Tätigkeiten, in der Ökonomie, beim Theaterspielen usw. Alle diese Talente sind prinzipiell gleichwertig. Werden sie anerkannt, entsteht Selbstwertgefühl. Alle besonderen Begabungen, Talente und Leistungen müssen gefördert und gefordert werden (Begabtenförderung); die Schwächen von jungen Menschen auf anderen Gebieten müssen gezielt ausgeglichen werden, um die Freude am Lernen zu erhalten. Nur so können Ergebnisse erzielt werden, die in der Gesellschaft und der Arbeitswelt für das persönliche Weiterkommen notwendig sind (leistungs- und berufsorientierte Differenzierung). Es darf kein Kind zurückgelassen werden.

Der Unterricht in der Schule muss vielfältig sein. Selbstständiges, kreatives Lernen, Lehrer-Vortrag, Projektunterricht und Praktika, Einüben in soziale Fertigkeiten, Theaterspiel und Sport, Kunsterleben, etc. wechseln einander ab, einhergehend mit einer Auflösung des Fächerkanons und Sprengung des Korsetts der 50-Minuten-Stunde. Die Schule muss eine faszinierende Welt werden, die auf das spätere Leben in der Gesellschaft und in der Wirtschaft vorbereitet. Dazu brauchen wir auch eine neue Schularchitektur für flexiblen Unterricht sowie eine neue Gestaltung der Schulumgebung für Sport und Freizeit.

Es bedarf einer flächendeckende Umstellung auf individuellen und vielfältigen Unterricht mit innerer Differenzierung bis zum Jahr 2020. Bildung umfasst weiters auch Ausbildung. Diese muss durchlässig und ohne Sackgassen sein. Wir müssen daher Rahmenbedingungen schaffen, die vor allem Pflichtschulabgängern und Lehrlingen einen Bildungsaufstieg (Nachholen von Abschlüssen wie Matura, FH- und Universitätsabschluss) verlässlich ermöglichen.

Bildung ist weltoffen

Die Piratenpartei Österreichs fordert ein weltoffenes Bildungssystem, das Internationalität und kulturelle Vielfalt als Bereicherung ansieht und den Migranten und ihren Kindern gleiche Bildungs- und Berufschancen einräumt. Migranten und ihre Kinder müssen durch kalkulierbare Rahmenbestimmungen von der Elementarbildung angefangen bis zum Hochschulabschluss dieselben Bildungs- und Berufschancen haben wie alle Bürger dieses Landes. Offenheit bedeutet aber auch die Öffnung der Bildungseinrichtungen zur Gesellschaft und Wirtschaft hin. Die regelmäßige Begegnung von Schülern und Studierenden mit Vertretern gesellschaftlicher Einrichtungen und wirtschaftlicher Betriebe gehört zum Bildungsprogramm.

Bildung ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag

Um unsere Ziele zu erreichen, sind gewaltige Anstrengungen vonnöten. Diese dürfen nicht dem Einzelnen aufgebürdet werden, sondern stellen einen ge­samtgesellschaftlichen Auf­trag dar. Der Staat hat die Aufgabe, entsprechende räumliche, personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen und eine auf jeden Einzelnen ausgerichtete Förderung zu ga­rantieren. Der Zugang zu Bil­dung ist auf allen Ebenen kostenfrei zu gewährleisten und vollständig durch die Gemeinschaft zu finanzieren. Bei der Finanzierung des Bildungssys­tems sind grundsätzlich neue Prioritäten zu setzen und Solidarität einzufordern. Der Bil­dungsetat muss deutlich ausgeweitet werden.

Frühkindliche Bildung

Der frühkindlichen Bildung kommt für die Verwirklichung unserer Ziele eine zentrale Be­deutung zu. Ihre Aufgabe ist es, alle Kinder ungeachtet der beste­henden Unterschiede in den persönlichen Kompetenzen und unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Her­kunft so zu fördern, dass sie mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullauf­bahn beginnen.

Die Piratenpartei Österreichs fordert deshalb, dass eine beitragsfreie Ganztagsbetreuung in wohnort­nahen Kinderbetreuungseinrichtungen mit kind- und elterngerechten Öffnungszei­ten für Kinder ab dem ersten Lebensjahr flächendeckend angeboten wird. Das Recht darauf ist gesetzlich festzu­schreiben. Die Jugendämter haben die Pflicht, Eltern über die Vorteile einer Kinderbetreuung zu informieren. Dies muss bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes erfol­gen.

Diese Ganztagsbetreuung soll ein echtes Angebot zur Entlastung der Eltern sein, darf jedoch nicht als Entbindung vom elterlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag verstanden werden.

Eltern sollen die Kinderbetreuungseinrichtung für ihre Kinder frei wählen können. Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen sind in Einrichtungen, die ganz oder teil­weise öffentlich finanziert werden, nicht zulässig. Der Besuch von und die Verpflegung in Kinderbetreuungseinrichtungen sind beitragsfrei. Bei der öffent­lichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle Träger gleichzustellen. Gemeinden, die aus eigener Kraft die notwendige Zahl von Plätzen in Kinderbetreuungseinrichtungen nicht bereitstellen können, werden finanziell un­terstützt.

Die sprachliche und motorische Entwicklung aller Kinder im Alter von vier Jah­ren wird durch entsprechend geschultes Personal erhoben. Förderbedürftige Kinder erhalten in der Kinderbetreuung eine intensive sprachlich-motorische Förderung, um Defizite auszuglei­chen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern muss dabei aktiv gefördert werden. Die Ausbil­dung des pädagogischen Perso­nals soll zukünftig vermehrt in einem pädagogischen Hoch­schulstudium mit massiver Praxisorientierung absol­viert werden. Die Bezahlung muss verantwortungsgerecht erfolgen. Die Ver­besserung der Ausstattung der Kinderbetreuungseinrichtungen und die gesellschaftliche Aufwertung des Erzieherberufes ist anzustreben. Das Ansehen der Berufe in der Kinderbetreuung muss aufgrund ihrer fundamentalen Wichtigkeit gesteigert werden und ihre Bedeutung für die Zukunft der Kinder erkannt und honoriert werden.

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich dafür ein, dass unabhängig vom Wohnort – und damit unabhängig von der finanziellen Lage der Gemeinden – Kinderbetreuungsplätze ohne wesentliche qualitative und quantitative Unterschiede angeboten werden. Die Erfüllung wichtiger Anforderungen, etwa ein gutes Betreuungsverhältnis und flexible Öffnungszeiten, soll nicht von der aktuellen Finanzsituation der Gemeinde abhängig sein.

Ein weiteres Ziel ist es, die Vernetzung von Kinderbetreuungseinrichtungen auf lokaler Ebene gesetzlich zu verankern, um Schließungszeiten zu überbrücken und die Problematik von Betreuungslücken zu mildern. Häufige und lange Schließungszeiten sind von El­tern nicht zu überbrücken und müssen reduziert werden. Die Betreuungslücke zwischen dem Ende eines Kindergartenjahres und dem Beginn der Schule sowie in anderen Ferienzeiten muss geschlossen werden.

Aufwertung des Lehrendenberufs

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Aufwertung des Lehrendenberufs und einen konkreten Finanzierungsplan für die im Folgenden ausgeführten Ziele.

Damit sich Lehrenden ganz auf ihre vielfältigen Aufgaben konzentrieren können, müssen sie einen modernen Arbeitsplatz haben, von Verwaltungstätigkeiten gänzlich befreit sein und Unterstützung durch Experten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich (Sozialarbeiter, Psychologen, Psychotherapeuten, etc.) bekommen. Außerdem ist die Unterstützung durch zusätzliche Deutsch- und Muttersprachen-Lehrende für Kinder mit Migrationshintergrund dringend erforderlich.

Wir brauchen Pädagogen nach entsprechender Auswahl und mit ausgezeichneter Ausbildung sowohl in fachlicher als auch in pädagogischer und persönlicher Hinsicht; es bedarf ebensolcher ausgezeichneter Fort- und Weiterbildung. Dadurch wird auch eine faire Grundlage für die persönliche Einschätzung möglich. Zugleich müssen konkrete Laufbahn- und Karrieremodelle für Lehrende ausgearbeitet werden.

Wir fordern daher eine gemeinsame, bundeseinheitliche Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Pädagogen von Kindergärten bis zur Oberstufe der Höheren Schulen in der Verantwortung der Universitäten. Sie haben sich zur Durchführung dieser Aufgaben aller qualitativ hochstehenden Kräfte der Pädagogischen Hochschulen zu bedienen. Die Umstellung dieser Aus-, Fort- und Weiterbildung ist bis zum Jahr 2015 vorzunehmen. Damit einhergehend fordern wir ein gemeinsames, modernes und leistungsbezogenes Dienst- und Besoldungsrecht des Bundes.

Schule

Schulkultur

Schulkultur bedeutet für die Piratenpartei Österreichs den vertrauensvollen und partner­schaftlichen Umgang aller Beteiligten miteinander. Das schließt neben Schü­lern, Lehrern und Eltern auch das nichtpädagogische Personal der Schulen und ihre Kooperationspartner ein. Toleranz und gegenseitiger Respekt sind Grundvoraussetzungen für das Gelingen von Schule. Hier müssen die Schulen gestärkt und zeitliche, finanzielle sowie personelle Res­sourcen zur Verfügung ge­stellt werden.

Die Schüler verbringen durch die Ganztagsbetreuung immer mehr Zeit in der Schule. Da­her ist die Umgestaltung der Schulen von bloßen Lernorten zu ech­ten Lern- und Lebens­räumen ein zentrales Anliegen der Piratenpartei Österreichs. Mensen, Aufenthaltsräume, Ruhezonen, Sportbereiche, Bibliotheken und gestaltete Au­ßenbereiche sollen weiter ausgebaut wer­den. Schule kann auf diese Weise zu verschiedensten Aktivitäten von Schülern, Eltern und anderen einladen, die da­mit positiv auf das Lernklima zurückwirken. In der unterrichtsfrei­en Zeit und in nicht genutzten Räumen können Veranstaltungen der Schulgemeinschaft statt­finden.

Das Thema Schulkultur muss in der Aus- und Fortbildung von Lehrern mehr Berücksichti­gung finden. Teamstrukturen müssen in der Schule weiter ge­stärkt werden. Vor allem in großen Systemen ist es notwendig, für alle Schüler überschaubare Strukturen zu schaffen, die ein positives Lernklima begünsti­gen. Hilfreich sind dazu verschiedene, feste Lehrer­teams, die sich austauschen und koordinieren und dem Schüler als Ansprechpartner zur Seite stehen. Ne­ben den äußeren Strukturen wird die soziale Kompetenz der Schüler durch den Einsatz vielfältiger Unterrichtsformen gefördert. Gemeinsame Aktivitäten, zum Beispiel Fahrten und Feiern, müssen wieder einen höheren Stellenwert erlan­gen. Interna­tionale Themenprojekte, auch in Kooperation mit Ländern außer­halb Europas, können mit Hilfe der Medien und des Internets verstärkt Ein­gang in den Unterricht finden und die Ori­entierung in einer globalisierten Welt erleichtern.

Benotung und Bewertungskriterien

Die Aussagekraft einer Note außerhalb der Rahmenbedingungen, unter denen sie erhoben wurde, ist sehr gering. Eine Bewertung der Leistung kann nur als Ori­entierungshilfe für Schüler, Eltern und Lehrer innerhalb der Schullaufbahn die­nen. Um diesen Zweck zu erfül­len, sollte die Bewertung von Schülern differen­zierter als durch Noten erfolgen. Dazu gibt es zahlreiche Ansätze, die in der täglichen Praxis verstärkt umgesetzt werden müssen. Ins­besondere in einem künftigen Kurssystem sind detailliert aufgeschlüsselte fachliche Be­wertungen wünschenswert, um darauf aufbauend die weitere Kurswahl gezielt vorzuneh­men. Die differenzierte Bewertung soll zusätzlich zur klassischen Benotung erfolgen. Betragensnoten lehnt die Piratenpartei Österreichs grundsätzlich ab.

Ganztagsbetreuung

Für jeden Schüler ist eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen und individuel­len Lerngrup­pen oder einer Hausaufgabenhilfe am Nachmittag vorzusehen. Die Piratenpartei Österreichs setzt sich dafür ein, dass die schulische Ganztagsbetreuung die Familien in der Gestaltung ihrer Lebensentwürfe und Freizeit nicht unangemes­sen einschränkt. Ein Ganztagsschulangebot soll ein echtes Angebot sein, das Familien Raum für Familienleben, Vereine, Hobbys, Hausaufgaben im Familien­kreis und unverplante Kinderfreizeit lässt. Die Lehrer sind in ih­rer Arbeit durch nichtlehrendes Personal wie Verwaltungspersonal, Assistenten, Psycholo­gen oder Sozialpädagogen soweit zu unterstützen, dass sie sich auf den eigentli­chen Un­terricht als Kernaufgabe konzentrieren können.

Im Sinne der Menschenrechte und einer Kultur des sozialen Miteinanders muss das Ziel je­der Schulpädagogik sein, Ausgrenzungen wo immer möglich zu ver­meiden.

Mentoren

Die Piratenpartei Österreichs fordert, eine neue Berufsgruppe „Mentoren“ an Schulen einzuführen. Mentoren sind eigens ausgebildete Pädagogen, die eben als eine Art Mentor für die Schüler fungieren und auch eigene Stunden für die Klasse halten.

Fächerübergreifender Unterricht

Die Piratenpartei Österreichs fordert, den Einsatz von fächerübergreifenden Elementen im Unterricht (beispielsweise durch Projektarbeiten) zu intensivieren.

Bildungsauftrag der Erziehungsberechtigten

Bildung findet nicht nur in der Schule statt, sondern auch bzw. sogar zum größten Teil zuhause. Auch Eltern und Erziehungsberechtigte haben einen Bildungsauftrag und soziale Verantwortung und müssen diese auch wahrnehmen. Mit der Unterstützung durch Mentoren können gegebenenfalls schwierige Situationen besprochen und gemeinsam mit den Eltern und Erziehungsberechtigten an einer Verbesserung gearbeitet werden.

Arbeitsplatz der Lehrerenden

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, dass Lehrende ihre gesamte Arbeitszeit an der Schule verbringen. Die Einführung eines Sprechstundensystems für Schüler für Fragen zum Lehrstoff, zu Hausaufgaben, etc. stellt eine sinnvolle Bereicherung des Schulbetriebs dar. Die derzeitige Situation der Konferenzzimmer bietet jedoch keinen ordentlichen Arbeitsplatz für die Lehrenden. Daher sind bauliche Änderungen an den Schulen notwendig, wie beispielsweise die Einrichtung von Gruppenbüros (mit nötiger Infrastruktur wie PCs oder Laptops) für mehrere Lehrende.

Finanzierung

Die Piratenpartei Österreichs strebt eine weitgehende Übernahme der Lernmittel durch die öffentliche Hand an.

Sport an Schulen

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich klar für mehr Sport an Schulen und ein breiteres Angebot an Sportarten aus. Es soll eine stärkere Vernetzung mit Sportvereinen erfolgen. Dies bringt nicht nur die von uns geforderte Angebotserweiterung, sondern senkt auch die Hürde, Mitglied in einem Sportverein zu werden und in diesem auch nach dem Schulabschluss zu bleiben. Die Trainer der Sportvereine sollen unterstützend im Sportunterricht eingesetzt werden.

Lehrplanentrümpelung

Die Piratenpartei Österreichs sieht die dringende Notwendigkeit einer Lehrplanentrümpelung (Trennung von Grundlagenwissen und vertiefendem Wissen), um mehr Zeit und Platz für wichtige Grundlagen zu schaffen.

Sprachförderung

Durch sprachwissenschaftliche Studien ist umfassend belegt, dass Unterricht in der eigenen Muttersprache für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache dringend notwendig ist, um ihnen einen umfassenden Erwerb der deutschen Sprache zu ermöglichen. Die Piratenpartei Österreichs fordert daher, Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache grundsätzlich zusätzlichen Sprachunterricht in der eigenen Muttersprache zu ermöglichen, wobei das Stundenausmaß gleich dem Stundenausmaß an Deutschunterricht in der jeweiligen Schulstufe sein soll.

Ebenfalls belegt ist, dass für gehörlose und schwer hörgeschädigte Kinder die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) die primäre Sprache ist, und dass auch Schriftkompetenz der deutschen Sprache für sie viel leichter zu erwerben ist, wenn sie ÖGS gut beherrschen. Leider wird in der öffentlichen Wahrnehmung Gehörlosigkeit fast ausschließlich als medizinisches Problem verstanden und beinahe nur medizinisch behandelt, statt Gehörlosen eine umfassende Betreuung auch im Sinne eines sozial-pädagogischen Zuganges sowie eine Behandlung als sprachliche Minderheit, die Gehörlose auch nach ihrem Selbstverständnis sind, zu ermöglichen. Die Piratenpartei Österreichs fordert daher ebenfalls, gehörlosen und schwer hörgeschädigten Kindern bilingualen Unterricht in ÖGS und Deutsch zu ermöglichen, wobei ÖGS auch als Fach unterrichtet werden soll und das Stundenausmaß hierfür ähnlich dem Stundenausmaß an Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht in der jeweiligen Schulstufe sein soll.

Unterstützende und flankierende Maßnahmen für das Schulsystem – IT und Lern­mittel

Die Ausstattung mit digitalen Arbeitsmitteln und ein Internetzugang für alle Lernenden ist eine Grundvoraussetzung für den Zugang zur Informations- und Wissensgesellschaft und eine aktive Teilhabe daran.

Schulverwaltung

Die Piratenpartei Österreichs fordert ein modernes, unbürokratisches und weitgehend autonomes Schulsystem unter Einbeziehung der Schulpartner und ohne parteipolitische Einflussnahme:

  • Das Ministerium gibt die Bildungsziele vor, bietet Aus- und Weiterbildung für alle Pädagogen an, sorgt für die Ausstattung der Schulen und ist für die Qualitätssicherung verantwortlich, verrichtet also strategische Aufgaben.
  • Die Bezirksschulräte werden samt ihren parteipolitisch zusammengesetzten Kollegien ersatzlos gestrichen; die Kollegien der Landes- und Stadtschulräte werden gleichfalls aufgehoben, aber als Schulpartnerräte neu gestaltet. Schulleitungen und Lehrer erhalten Gestaltungsflexibilität. Für die Festlegung der pädagogischen Ziele und das Personalmanagement sind die Schulen autonom zuständig. Die Schulpartner müssen dabei in die Verantwortung eingebunden werden; die Schulen verrichten somit autonom alle operativen Aufgaben.

Geschlechterrollen in der Schule

Die Piratenpartei Österreichs ist davon überzeugt, dass eine langfristige gesamtgesellschaftliche Gleichberechtigung und Gleichbehandlung unterschiedlicher Geschlechter nicht ohne eine Veränderung der Sozialisation von Kindern erreicht werden kann. Ein wesentlicher Punkt dabei ist das Aufbrechen von stereotypen Geschlechterrollen.

Wir fordern, dass grundsätzlich in Lernmitteln dargestellte Menschen entsprechend ihrer Tätigkeit entgegengesetzt der statistischen Verteilung der Geschlechter dargestellt werden.

Sekundarstufe

Jeder Schüler soll die Möglichkeit haben, seine Schullaufbahn individuell zu pla­nen und zu absolvieren. Auch bei einer umfassenden Beseitigung herkunftsbe­dingter Leistungsunterschiede wird es immer Unterschiede im Leistungsniveau der Schüler geben. Dies gilt es in der Sekundarstufe zu berücksichtigen. Die Piratenpartei Österreichs schlägt deshalb eine Schule mit unterschiedlichen Geschwindig­keiten vor. Dazu werden die Klassenverbände durch ein flexibles Kurssystem ergänzt und teilweise abgelöst. Die Flexibilität soll mit jedem Jahr höher werden.

Die Piratenpartei fordert ein fließendes System von wenigen Wahlmöglichkeiten in jungen Jahren des Schülers bis hin zu mehr Wahlmöglichkeiten bezogen auf die Schulfächer in höheren Schulstufen. Die Ausgestaltung des Kurssystems soll dabei den Klassenverband möglichst nicht zerstören. In Pilotprojekten sollen die Vor- und Nachteile von Wahlmöglichkeiten in der Schule genauer untersucht werden.

Durch das Kurssystem entfällt das Wiederholen einer ganzen Schulstufe. Einzelne Kurse müssen nach wie vor wiederholt werden. Für den Schulabschluss werden in einem Anforderungskatalog alle Kurse genannt, die mindestens absolviert werden müssen, sowie darüber hinausgehende Anforderungen, wie eine Gesamtanzahl an absolvierten Kursen.

Die Piratenpartei Österreichs fordert ab der siebenten Schulstufe eine Einteilung der Fächer in Basiskurse und Leistungskurse. Die Anzahl der zu belegenden Basiskurse und Leistungskurse ist vorgegeben. Im Basiskurs wird der bis heute reguläre Pflichtunterricht mit normaler Anzahl an Stunden absolviert. Im Leistungskurs werden mehr Themen angeschnitten, da der „normale“ Stoff schneller abgewickelt wird.

Jeder Mensch hat eine individuelle Lerngeschwindigkeit. Die Piratenpartei Österreichs möchte in Modellprojekten die Möglichkeiten ermitteln, Kurse mit unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten anzubieten. Dabei könnte es langsamere Kurse geben, die mit mehr Stunden angesetzt sind als die regulären Kurse, und schnellere Kurse, die mit weniger Stunden angesetzt sind als die regulären Kurse. Dies ist erst ab einer bestimmten Schulgröße sinnvoll bzw. organisatorisch überhaupt möglich.

Politische Bildung

Die Piratenpartei Österreichs schließt sich der Forderung der Initiative zur Erneuerung der politischen Kultur nach der Einführung eines eigenständigen Unterrichtsfachs „Politische Bildung“ an allen Schulen ab der 7. Schulstufe an. Die Demokratie lebt von politisch mündigen, also informierten und politisch gebildeten Bürgerinnen und Bürgern. Damit diese Voraussetzung erfüllt ist, benötigen sie Wissen über ihre Rechte und Pflichten, die Bedeutung der Demokratie, die Möglichkeiten der Partizipation, den Aufbau des politischen Systems, die Trennung der Staatsgewalten, die Rolle der Medien und viele weitere Aspekte der politischen Strukturen und Prozesse.

Zentralmatura

Die Piratenpartei Österreichs lehnt die Zentralmatura ab.

Modellversuch für demokratische Schulen

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für einen Modellversuch zur Einführung demokratischer Schulen aus.

Merkmale

Demokratische Schulen sind Schulen, die Schülern, Lehrern und Eltern im Vergleich zu herkömmlichen Schulen mehr Freiraum bei der Gestaltung des Lehrplans ermöglichen. Schüler werden dadurch angeregt, aus eigener Verantwortung heraus ihr Lernen aktiv zu gestalten. Folgende Merkmale werden im Zusammenhang mit demokratischen Schulen häufig genannt und sollen bei der Einrichtung der einzelnen Modellversuche berücksichtigt werden.

Selbstgestalteter Lehrplan

Der selbstgestaltete Lehrplan verfolgt die Absicht, dass Schüler sich ihren Interessen gemäß entwickeln und stärker Verantwortung für ihre Lernerfahrung übernehmen können. Herkömmliche Klassenverbände mit fixem Lehrplan werden in demokratischen Schulen durch Stammgruppen und ein Angebot an Lehrveranstaltungen abgelöst, die von Schülern in einem selbstgewählten Lehrplan besucht werden. Jeder Schüler ist Teil einer Stammgruppe, die durch einen Lehrer betreut wird. Der Betreuer der Stammgruppe unterstützt die Schüler bei der Gestaltung des individuellen Lehrplans. Gewisse Lehrveranstaltungen (wie Deutsch, Englisch, Mathematik) sind weiterhin verpflichtend, andere Lehrveranstaltungen können nach eigenem Ermessen im Stundenplan eingeplant werden. Ergänzend gibt es Projekte, beispielsweise Projektwochen oder Projektmonate abseits von Stundenplänen, die die intensive Auseinandersetzung mit einem Thema ermöglichen.

Basisdemokratische Gestaltung der Regelwerke

Die basisdemokratische Gestaltung der Regelwerke verfolgt die Absicht, dass Schüler, Eltern und Lehrer die gemeinschaftlich geltenden Regeln mitgestalten können. In regelmäßigen Intervallen, beispielsweise wöchentlich, gibt es Plena mit allen Schülern und Lehrern, bei denen anstehende Entscheidungen gemeinsam gefällt werden können. Jährliche Generalversammlungen geben die Möglichkeit, für alle verbindliche Regeln gemeinsam auszuarbeiten. Schüler können die bereitgestellte Infrastruktur der Schule frei nutzen, solange die Einhaltung der gemeinsamen Regeln gewährleistet wird.

Selbstorganisation der Schule

Sämtliche Aspekte des Schulalltags werden durch selbstorganisierte Gruppen gelöst. Dazu gehören kochen, putzen, Instandhaltung, Konfliktmediation und alle weiteren Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten werden über Arbeitsgruppen abgewickelt; die Teilnahme daran ist freiwillig. Gewisse Aspekte der Instandhaltung werden für gewöhnlich über die gemeinschaftlichen Regeln gewährleistet. So könnten Schüler beispielsweise zu 2 Putzstunden pro Woche oder Eltern zu 10 Elternarbeitsstunden pro Monat verpflichtet werden, in denen sie innerhalb einzelner Arbeitsgruppen für den Erhalt der Schule sorgen. Gleichzeitig ergibt sich dadurch ein stärkeres Verantwortungsgefühl gegenüber der Schule.

Hochschule

Unsere Gesellschaft befindet sich im Wandel zu einer Informations- und Wissensgesell­schaft. Auf die Herausforderungen, die mit diesem Wandel ver­bunden sind, muss sich die Gesellschaft einstellen. Daher sieht die Piratenpartei Österreichs die Gesellschaft in der Pflicht, jedem Menschen die Chance auf eine Hoch­schulbildung zu ermöglichen. In unserem bildungspoli­tischen Konzept spielen die Hochschulen eine wichtige Rolle. An den Universitäten und Fachhoch­schulen wird neues Wissen geschaffen, die bestehenden Wissensbestände werden an die nächsten Generationen vermittelt und diese in Wissenschaft und Forschung eingewie­sen. Für eine positive Weiterentwicklung der Gesellschaft ist die För­derung von Grundla­genforschung und wissenschaftlicher Lehre von zentraler Bedeutung. Die Piratenpartei Österreichs be­trachtet dies als eine öffentliche Aufgabe.

Finanzierung

Deshalb muss die öffentliche Hand stärker an der Finanzierung der Hochschulen betei­ligt werden. Es ist Aufgabe der Politik zu gewährleisten, dass den Hochschulen verlässlich aus­reichende Mittel zur Verfügung stehen, um Grundla­genforschung und akademische Ausbil­dung wirksam betreiben zu können. In Österreich sind die öffentlichen Hochschulen seit Jahrzehnten eklatant unterfinanziert. Die Verschlechterung der Studien­bedingungen, wach­sende Belastungen der Professoren und Dozenten im Bereich der Lehre und ein enormer Innovationsstau sind die Folgen dieser Politik. Diese Entwicklung muss gestoppt und umgekehrt werden. In Studiengebühren sieht die Piratenpartei Österreichs kein geeig­netes Mittel, um die Finanzlage der Hochschulen nachhaltig zu ver­bessern; wir lehnen daher ihre Wiedereinführung ab.

In den letzten Jahren wurden vermehrt Regelungen eingeführt, die es den Stu­dierenden erschweren, die Dauer ihres Studiums selbst zu bestimmen. Speziell seit der Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge ist es kaum noch möglich, ein Studium durch Nebentätigkeiten zu finanzieren, ohne die Studien­zeit drastisch zu verlängern. Um ein Studi­um zu finanzieren, gewinnt die Studienbeihilfe vor allem für Selbsterhalter an Bedeutung und ist deshalb wichtiger geworden. Die Anforderungen zum Bezug von Studienbeihilfe sind für viele Studierende jedoch zu eng ge­fasst. Die Piratenpartei Österreichs fordert, die Zahl der Bezugsberechtigten für die Studienbeihilfe zu erhöhen und dieses für alle Studierenden elternunabhängig zu gestalten. Jeder Studie­rende sollte unabhängig vom Einkommen der Eltern Studienbeihilfe beziehen kön­nen. Ein Studium darf nicht an der Finanzierung scheitern.

Investitionen in den Hochschulsektor

Jegliche Investition in Bildung, auch und gerade im Hochschulbereich, kommt der Gesamtgesellschaft zugute. Die Piratenpartei Österreichs begrüßt daher den Nationalratsbeschluss von 2007, bis 2020 einen Anteil von 2% des BIP in den tertiären Bildungssektor zu investieren. Wir fordern allerdings eine deutlich raschere und nachhaltige Umsetzung dieses Ziels.

Zugangsbeschränkungen

Im Interesse einer möglichst umfassenden Hochschulbildung für die Gesamtgesellschaft spricht sich die Piratenpartei Österreichs gegen generelle Zugangsbeschränkungen für Hochschulen aus. Eignungsprüfungen sind nur dann, als letztes Mittel sowie vorübergehend heranzuziehen, wenn ein geordneter Universitätsbetrieb anders nicht zu gewährleisten wäre. Eignungsprüfungen dürfen keinesfalls dazu missbraucht werden, die Anzahl der Studierenden aus Einsparungsgründen zu reduzieren. Ein starker Anstieg der Studierendenzahlen in einem Fach soll so gut und früh wie möglich prognostiziert werden und nicht zur Einführung von Barrieren (z. B. verpflichtende Voranmeldung, Aufnahmeprüfung etc.) führen. Bei andauerndem erhöhtem Andrang sind schnellstmöglich zusätzliche Kapazitäten zu schaffen.

Unverbindliche Eignungsprüfungen

Die Piratenpartei Österreichs steht Eignungsprüfungen vor Studienbeginn prinzipiell positiv gegenüber. Diese sollen aber nicht als Zugangsbeschränkung verwendet werden oder Studierenden, die dabei schlecht abschneiden, den Zugang zum Wunschstudium verwehren, sondern als unverbindliches Feedback für die an einem Studium Interessierten dienen, ob sie sich prinzipiell für dieses Studium eignen. Aus diesem Grund lehnen wir auch die Studieneingangs- und Orientierungsphase in ihrer derzeitigen Form ab.

Hochschulauslastung

Die Piratenpartei Österreichs fordert die bessere und transparentere Kommunikation der Inskribierenden-Zahlen aller österreichischen Hochschulen an einer zentralen Stelle, um den Andrang zu einer Studienrichtung einfacher abschätzbar zu machen. Wir befürworten weiters innerösterreichische Mobilitätsförderung (etwa durch die Gewährung von Freifahrt, Wohnungszuschüssen, etc.), um ohne Bevormundung auf freiwilliger Basis eine gleichmäßigere Auslastung vergleichbarer Studienrichtungen an verschiedenen Studienorten zu ermöglichen.

Bologna-Prozess

Der Bologna-Prozess, der in der Erklärung von Bologna seinen Anfang nahm, hatte eigent­lich nur ein Ziel: die Internationalisierung und Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse her­zustellen. In jedem unterzeichnenden Land sollte so klar sein, was ein Studierender stu­diert hat und was er innerhalb dieses Studiums geleistet hat. Heute wird der Bologna-Pro­zess jedoch mit Anwesenheitspflicht in Vorlesungen, Überlastung der Studierenden und hohen Abbrecherquoten gleichgesetzt. Die ursprünglichen Ziele des Bologna-Prozesses wurden jedoch auch nach seinem offiziellen Abschluss nicht erreicht. Daher ist weiterhin an einer Vergleichbarkeit von Studiengängen, national sowie international, zu arbeiten. Dabei dürfen keine neuen Hürden für Studierende entstehen. Außerdem sollen die durch den Bologna-Prozess geschaffenen Hürden wieder abgebaut werden.

Bachelor als Mobilitätsschnittstelle

Die Piratenpartei Österreichs fordert, dass der Bachelorabschluss von den österreichischen Hochschulen verstärkt als Mobilitätsschnittstelle im Sinne des Bologna-Prozesses verstanden wird. Der Wechsel zwischen Universitäten im Rahmen des Bologna-Prozesses soll für die Studierenden entschieden vereinfacht und möglichst studierendenfreundlich gehandhabt werden.

„Master für alle“

Die Piratenpartei Österreichs fordert, dass sich die Hochschulen klar zum „Master für alle“ bekennen und alle notwendigen Schritte unternehmen, um allen Studierenden auch einen zum Bachelor passenden Masterstudienplatz anzubieten.

Drittmittel

Schon seit längerer Zeit lässt sich beobachten, dass Hochschulen unterfinan­ziert sind. Da­durch sind sie gezwungen, verstärkt Drittmittel einzuwerben. In der Öffentlichkeit wird dies so dargestellt, als stünden dadurch zusätzliche Gel­der für gezieltere Forschung zur Verfügung, doch in Wirklichkeit werden die eingeworbenen Drittmittel oftmals für planmä­ßige Aufgaben wie die Lehre be­nötigt. Für die Piratenpartei Österreichs ist dies ein unhaltbarer Zustand. Wir setzen uns da­für ein, den Hochschulen ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, um den ih­nen aufgetragenen Aufgaben gerecht zu werden.

Zur Drittmitteleinwerbung zählen auch Drittmittel aus der Privatwirtschaft. Die For­schungsfreiheit an den Hochschulen ist gefährdet, wenn private Auf­tragsgeber gezielt ein bestimmtes Forschungsergebnis verfolgen. Dadurch wird ergebnisorientierte Forschung unter dem Deckmantel von Neutralität und Sachlichkeit als öffentliches Forschungsergeb­nis verkauft. Die Piratenpartei Österreichs for­dert daher eine deutliche Nennung privater Förderer. Bei Förderung durch öffentliche Gelder sind nach Meinung der Piratenpartei Österreichs grundsätzlich alle Forschungsergebnisse öffentlich zugänglich zu machen.

Berufsbegleitende Studiengänge

Die Piratenpartei Österreichs fordert den Ausbau des Angebots an berufsbegleitenden Studiengängen. Zu diesem Zweck soll auch verstärkt der Einsatz von digitalen Lernmitteln und E-Learning vorangetrieben werden.

Absolventenquote

Die Piratenpartei Österreichs fordert das Erreichen von Hochschulqualifikationen für 40% eines Jahrgangs bis zum Jahr 2020. Gegenwärtig schließen in Österreich nur 22% eines Jahrgangs ein Hochschulstudium ab – im OECD-Schnitt sind es 36%. Die Zielsetzung lautet daher: Steigerung der Abschlussquote um jährlich 2 Prozentpunkte, damit im Jahr 2020 eine 40%-ige Absolventenquote erzielt werden kann. Wir brauchen hierfür eine hohe soziale Durchmischung an Hochschulen und Universitäten; um diese zu erreichen, müssen vom Kindergarten bis zu den Hochschulen alle sozialen Zugangshürden abgebaut und das studentische Förderungswesen nachhaltig ausgebaut werden.

Lehrausbildung

Die Piratenpartei Österreichs fordert die rasche Umsetzung eines Nationalen Qualifikationsrahmens für die Lehrausbildung. Wir fordern weiters, dass öffentlich geförderte Maßnahmen zur Lehrlingsausbildung, -fortbildung, -weiterbildung und -schulung, welche durch Bildungseinrichtungen erfolgen, mit NQR-Zertifizierung abschließen.

Erwachsenenbildung

Die Erwachsenenbildung ist ein weites Feld. Sie reicht von Alphabetisierungs­kursen und Sprachkursen im Rahmen der Integration von Zuwanderern über die betriebliche Fortbil­dung und privatwirtschaftliche Qualifizierung bis hin zu einem Zweit- oder Drittstudium an einer Hochschule. Die Regierung soll­te den Aufbau frei zugänglicher Lehr- und Unterrichtsmaterialien in diesen Bereichen finanziell fördern, um den Zugang zu Bildung auch für Erwachsene zu vereinfachen. Dem lebenslangen und berufsbegleitenden Lernen fällt eine zunehmend wichtige Rolle in Gesellschaft und Wirtschaft zu. Es ist wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit, Kreativität und Innovationskraft Österreichs zu er­halten und auszubauen.

Erwachsenenbildung geht als Teil des lebenslangen Lernens weit über Fort- und Weiterbil­dungsmaßnahmen hinaus. Die Piratenpartei Österreichs sieht die Regierung in der Pflicht, le­benslanges Lernen zu fördern: durch Bereitstellung kostenfrei zu­gänglichen Lehrmaterials für Standardabschlüsse und Zertifizierungen sowie durch das Angebot modularer Prüfungen. Die Materialien sind gleich­zeitig als Ergänzung zum Schulunterricht für Schüler und umgekehrt nutzbar. Die Piratenpartei Österreichs unterstützt außerdem den Ausbau und die För­derung von Projekten für offene Bildung, bei denen Bildungsinhalte kostenlos und allge­mein verfügbar gemacht werden.

Die Erwachsenenbildung der Zukunft wird sich durch einen nahezu formlosen Zugang zu öffentlichen und öffentlich anerkannten, kostenfreien, außerschuli­schen Lernprogrammen mit geringen Prüfungskosten auszeichnen müssen. Mo­dulare Zertifizierungen erlauben da­bei das Sammeln von Einzelzertifikaten auch über einen langen Zeitraum, die letztlich zu Abschlüssen bis in den Hoch­schulbereich zusammengefasst werden können. In der Folge ergeben sich flexi­ble Anpassungsmöglichkeiten an individuelle Lebensumstände sowie eine Moti­vation zur Steigerung der Bildung quer durch die Bevölkerung. Die Notwendig­keit ei­ner Anmeldung mit langfristigen Verpflichtungen oder Kosten entfällt. Das vereinfacht den Zugang zu Bildungsmaßnahmen gerade für Alleinerziehen­de, Beschäftigte in prekären Ar­beitsverhältnissen, Saisonarbeiter, Kurzarbeiter und Erkrankte deutlich. Ebenso ist die An­erkennung von äquivalenten Kursen und Prüfungen aus dem Ausland möglich.

Solche Maßnahmen eröffnen zugleich Möglichkeiten, die erworbenen Fähigkei­ten und Kenntnisse zertifizieren zu lassen. Generell stehen dabei Prüfungen, die sich an einen Kurs anschließen, auch Selbstlernern offen.

Die Piratenpartei Österreichs sieht es im Rahmen des lebenslangen Lernens als konse­quent an, auch Förderprogramme und Stipendien für Erwachsene anzubieten. Wir betrachten neben be­rufsbegleitender Weiterbildung auch Bildungskarenz als wichtigen Teil des Arbeitslebens und als wichtiges Element der Erwachse­nenbildung zur Erweiterung des geistigen Hori­zonts.

Open Access in der Bildung

Erst durch das Internet ist es möglich, Wissen durch relativ geringen Aufwand weltweit frei zur Verfügung zu stellen. Leider wird diese Möglichkeit nach wie vor vernachlässigt, besonders im Hochschulbereich. Die Akzeptanz von Lernplattformen geht in Österreich nur schleppend voran, entsprechend wenige Lernmaterialien sind online verfügbar; die wenigen, die verfügbar sind, werden zumeist durch Zugangsbeschränkungen geschützt, sodass nur Kursteilnehmer Zugriff darauf bekommen. Dabei wäre es deutlich sinnvoller, die Unterlagen zumindest für alle inskribierten Studierenden frei verfügbar zu machen. Auf diesem Weg wäre es viel einfacher zu entscheiden, ob sich die Belegung eines Kurses auch wirklich lohnt. Die Lehrenden würden dadurch wiederum sicherstellen, dass tatsächlich interessierte Studierende in ihren Kursen sitzen. Am Ende würden beide Seiten davon profitieren.

Aber auch Außenstehenden würden frei verfügbare Lehrmaterialien helfen. Nicht jeder hat die finanziellen, kulturellen oder strukturellen Möglichkeiten, sich um eine formale Ausbildung zu kümmern. Es darf nicht der Fall sein, dass diesbezüglich Benachteiligten der Zugang zum Wissen verwehrt bleibt. Einen Anfang hat 2002 das Massachusetts Institute of Technology mit seinem OpenCourseWare-Projekt gemacht (OCW), in dem inzwischen über 2000 Kursunterlagen online gestellt wurden. Eine Reihe von anderen Universitäten sind dem Beispiel mittlerweile gefolgt. Auch die UNESCO setzte 2002 durch die Prägung des Begriffs Open Educational Resources (OER) im Rahmen des Forum on the Impact of Open Courseware for Higher Education in Developing Countries einen wichtigen Schritt. OER hat wie OCW das Ziel, Lehrmaterialen weltweit frei verfügbar zu machen.

Aus diesen Gründen fordert die Piratenpartei Österreichs die Förderung offener Lehrmaterialien, den Abbau von Zugangsbeschränkungen zu solchen Lernmaterialien, eine Verbesserung der technischen Infrastruktur und allgemein finanzielle Unterstützung des Bildungswesens, damit möglichst viele Menschen Zugang zu freien Lernmaterialien bekommen können.

Unterrichtsmaterialien und Lernsoftware

Wir fordern, dass die Bildungs- und Wissenschaftsministerien eine Infrastruktur bereitstellen, die der Schaffung, Erhaltung und Weiterentwicklung von FLOSS und Creative-Commons-Lernmaterialien dient.

Digitale Lernmittelfreiheit

Die Piratenpartei Österreichs fordert digitale Lernmittelfreiheit für Schüler und Studierende. Analoge Lernmittel werden im Normalfall von den Eltern vollständig oder anteilig finanziert. Für den Unterricht verwendete digitale Lernmittel, wie digitale Schulbücher und Lernprogramme, sollen grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Medienpädagogik – Förderung der „sekundären Lesefähigkeit“ (Digital Literacy)

Umgang mit IT und dem Internet

Um allen Menschen die Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft zu eröffnen, wollen wir schon in den Schulen den Umgang mit digitaler Technologie systematisch fördern. Das Erlernen mindestens einer höheren Programmiersprache sowie Grundkenntnisse in Datenbanken, Suchmaschinen, HTML und der Internet-Infrastruktur soll für jeden Schüler selbstverständlicher Teil der Lernziele sein. Auch hier fordern wir, dass vorrangig auf FLOSS-Projekte zurückgegriffen wird.

Abbau von Hürden

Die Entwicklung von Fähigkeiten zur Recherche im Netz und die Kompetenz, sich ein eigenständiges, persönliches Netzwerk von Kontakten in Social Networks zu erarbeiten, sehen wir als zentrale Ziele der schulischen Erziehung und Bildung. Deshalb wollen wir die Nutzung digitaler Medien in der Schule im Unterricht sowie in den unterrichtsfreien Zeiten fördern. Ebenso sollte kreativer Einsatz von Internetquellen bei vorwissenschaftlichen Arbeiten, Hausübungen, etc., sowie die Überprüfung und das richtige Zitat von Quellen gefördert werden, statt die Verwendung von Internetquellen als Täuschungsversuch zu ächten.

Keine Bildung ist zu teuer!

Durch die Verbesserung der Bildung wird die Grundlage für ein wirtschaftliches Wachstum in der Zukunft und damit für steigende Steuereinnahmen gelegt. Folgekosten in den sozia­len Sicherungssystemen können nachhaltig eingespart werden. Die Piratenpartei Österreichs weist darauf hin, dass sich höhere Investitionen in Bildung langfristig und gesamtgesellschaftlich rechnen.

Bauen und Verkehr

Modellversuch für einen fahrscheinlosen öffentlichen Personennahverkehr

Die Piratenpartei Österreichs ist davon überzeugt, dass ein fahrscheinfreier öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für die Wirtschaft langfristig einen Gewinn darstellt. Der Verzicht auf das herkömmliche Fahrschein-Modell ermöglicht es, mehrere Ziele zugleich zu erreichen: Die Städte als zusammenhängender Lebensraum werden aufgewertet, da in Ballungsräumen eine stärkere Nachfrage zu einem attraktiveren Angebot führen wird. Darüber hinaus steigert der fahrscheinlose öffentliche Personennahverkehr die Anziehungskraft unserer Städte auf auswärtige Besucher. Davon profitieren Staat und Wirtschaft gleichermaßen. In ländlichen Gebieten wird eine verstärkte Nutzung des ÖPNV dazu führen, dass vormals schwach frequentierte Strecken wieder sinnvoll bedient werden können. Auch die einkommensschwachen Verkehrsteilnehmer werden durch diese Maßnahme finanziell deutlich entlastet. Außerdem entfallen die Kosten für Fahrscheinverkauf und -kontrolle. Frei werdende Mitarbeiter der Fahrscheinkontrolle können zur Verbesserung des Service eingesetzt werden. Wie das Vorbild der belgischen Stadt Hasselt zeigt, sind solche Projekte in der Praxis realisierbar.

Die Piratenpartei Österreichs schlägt aus diesen Gründen die Durchführung eines Modellversuchs zum fahrscheinlosen ÖPNV in einer Stadt geeigneter Größe vor, um die Möglichkeiten und Probleme auszuloten.

Straßenverkehr

Busfahrstreifen

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Freigabe aller Busfahrstreifen für einspurige Fahrzeuge, unter der Auflage, dass diese die Linienbusse nicht behindern dürfen.

Gemeinschaftsfahrspuren

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für den sukzessiven Ausbau von Gemeinschaftsfahrspuren (Fahrstreifen für mehrfach besetzte Kraftfahrzeuge), inklusive Benutzungsrecht für emissionsarme Kraftfahrzeuge, an geeigneten Straßenabschnitten ein.

Zulassung autonomer Fahrzeuge

Die Piratenpartei Österreichs befürwortet eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie alle weiteren notwendigen Gesetzesänderungen, um die Nutzung von autonomen Fahrzeugen in Österreich zu erlauben. Durch diesen Schritt soll Österreich in Europa eine Vorreiterrolle in der diesbezüglichen Forschung und Entwicklung anstreben.

Überregionale Raumplanung

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine überregionale Raumplanung sowie ein wirksames Bundesraumordnungsgesetz aus. Ziele der überregionalen Raumplanung sind das Verhindern von Zersiedelung und daraus resultierender Folgekosten, die Steigerung der Effektivität des öffentlichen Verkehrs, die Beachtung der naturräumlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Bedürfnisse der Menschen sowie die Respektierung des reichhaltigen kulturellen und historischen Erbes in Österreich.

Infrastruktur

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich klar gegen die Privatisierung von begrenzten, lebensnotwendigen Ressourcen sowie von grundlegender Infrastruktur aus. Dies inkludiert insbesondere Wasservorkommen sowie Straßen, Schienen und Leitungen (Wasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme-, Telekommunikation, …), welche der Allgemeinheit dienen. Es ist im Interesse der Allgemeinheit, dass der Staat (konkret: eine Gebietskörperschaft) hier die Versorgungssicherheit gewährleistet; wie zahlreiche Beispiele von Privatisierungen in diesem Bereich vor Augen führen, sind marktwirtschaftliche Interessen von Unternehmen hier nicht mit den Interessen der Gemeinschaft in Einklang zu bringen.

Wirtschaft und Finanzen

Infosoziale Marktwirtschaft

Die Piratenpartei Österreichs bekennt sich zur freien Marktwirtschaft. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf diesen Märkten in einem demokratisch gestalteten, gesetzlichen Rahmen frei entfalten. Der Staat hält kontrollierende Anteile an oder reguliert jene Teile der Infrastruktur, die in einer freien Wirtschaft zu Monopolbildung neigen, und hat diese Aufgabe auf transparente, effiziente und nachhaltige Weise zu erfüllen. Die Nutzung der Infrastruktur steht allen zu gleichen Bedingungen offen.

Durch die Entwicklung der Industriegesellschaft zu einer Informationsgesellschaft spielen das Internet, Free/Libre-Open-Source-Software und zivilgesellschaftliche Aktivitäten eine immer stärkere Rolle und verdienen daher besondere Beachtung. Diese Entwicklungen ermöglichen die transparenten Bereitstellung von Informationen zum Vorteil für alle Marktteilnehmer. Die Piraten möchten diese Vorteile nutzbar machen und arbeiten daher am Konzept der infosozialen Marktwirtschaft. In dieser Form der Marktwirtschaft kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger frei entfalten; jeder Mensch hat Anspruch auf:

  • eine grundlegende soziale Absicherung (bedingungsloses Grundeinkommen),
  • den gleichberechtigten Zugang zu öffentlich bereitgestellten Informationen und
  • die gleichen Chancen zur Entwicklung seiner persönlichen Neigungen.

Weiters erkennen die Piraten, dass sich das Verhältnis zwischen Arbeitseinkommen und Vermögenserträgen zunehmend zugunsten der Vermögenden verschiebt. Dies stellt ein soziales und wirtschaftliches Problem dar. Daher gilt es Mittel zu finden, die Kluft zwischen Reich und Arm zu verringern, um auch langfristig den sozialen Frieden in Österreich zu wahren.

Die Piraten halten fest, dass Wirtschaftswachstum alleine kein Indiz für Lebensqualität, ökologische Vielfalt und Glück darstellt. Es gilt daher, neue Parameter für Erfolg zu definieren und Wege zu finden, auf denen die Wirtschaft unabhängig von Wachstumsraten nachhaltigen Wohlstand für die Bürgerinnen und Bürger bereitstellen kann.

Bedingungsloses Grundeinkommen

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) aus, das die Existenz sichert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, einen individuellen Rechtsanspruch darstellt, ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt wird und keinen Zwang zur Arbeit bedeutet. Das BGE soll die Vielzahl von Transferleistungen durch ein übersichtlicheres und transparenteres System mit weniger Verwaltungsaufwand vereinen. Die Piraten entwickeln ein eigenes Konzept zur Umsetzung und Finanzierung, welches volkswirtschaftlich tragbar ist.

Ausgangslage

Mit Hilfe neuer Technologien und daraus resultierender Automatisierung sowie Rationalisierung wird Erwerbsarbeit zunehmend knapper und Vollbeschäftigung ist zukünftig immer unrealistischer. Prekäre Arbeitsverhältnisse haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Dadurch ist oft kein Einkommen zu erzielen, das die Existenz sichert. Die Veränderung des Arbeitsmarktes und der demografische Wandel überfordern die Sozialsysteme; es bedarf eines Systemwechsels.

Seit den goldenen Zeiten unseres Sozialstaates hat sich viel verändert. Jahrzehntelang gingen die Beiträge nach oben und die Leistungen nach unten. Mit dem Grundsicherungskonzept (bedarfsorientierte Mindestsicherung) wurde der Versuch unternommen, darauf zu reagieren. Die Regierung hat allerdings dabei die Fehleinschätzung zur Grundlage gemacht, dass für jeden ein Erwerbsarbeitsplatz verfügbar wäre, der ein Auskommen sichert.

Durch den massiven Ab- und Umbau der Sozialsysteme haben viele Arbeitnehmer Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, und üben Tätigkeiten aus, die sie ohne Zwang nicht machen würden. Außerdem wird oft gefordert, dass Erwerbsarbeit aufgenommen wird, die dem Lohnabstandsgebot nicht Genüge trägt; Es ist menschlich nachvollziehbar, wenn sich hierbei jemand verweigert und sich diesem Zwang zu Entziehen versucht.

Finanzierungsproblem und Systemwechsel

Durch die veränderte Alterspyramide werden die Einzahler weniger und die Empfänger mehr. Außerdem zahlen viele, die über der Bemessungsgrenze liegen, nicht ihrem Einkommen entsprechend ein. Steuerfreibeträge sollen dazu dienen, dass Geringverdienende weniger Steuerlast haben – allerdings profitieren in absoluten Begriffen davon die Besserverdienenden.

Die Probleme der heutigen Sozialsysteme werden immer deutlicher und ein Wandel wird immer nötiger. Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für jeden könnte den Sozialstaat auf neue Beine stellen und eine positive Einwicklung in vielen Bereiche bewirken. Trotz der sozialen Komponente des BGE ist der wesentlich wichtigere und zukunftsträchtigere Ansatz eine Systemumstellung des Wirtschaftssystemes in der postindustriellen Arbeitswelt. Der Arbeitsmarkt verändert sich durch die Einführung des BGE von einem Nachfrage- zu einem Angebotsmarkt und führt somit zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer.

Durch ein BGE steigt weiters die Selbstbestimmung jedes Einzelnen, ob bei der Wahl seines Berufes oder der Entscheidung für ein Ehrenamt. Keiner muss Rechenschaft gegenüber einem Amt ablegen oder eine eventuell „willkürliche“ Gegenleistung erbringen, um seinen Anspruch geltend machen zu können.

Bürokratieabbau und Transparenz

Wenn jeder ein BGE bekommt, ist weniger Bürokratie notwendig (außer für Mehrbedarf) und ein gläserner Antragsteller wird überflüssig. Viele Menschen leben von Transferleistungen (ohne Pension), die Mehrzahl davon bräuchte mit einem BGE keine persönlichen Angaben mehr zu machen und ein „Schnüffeln“ in der Privatsphäre (inkl. „Hausdurchsuchungen“, um etwa ein eheähnliches Verhältnis nachzuweisen) würde entfallen.

Wenn durch ein BGE die Ausgangssituation für alle gleich ist, wären Neiddebatten überflüssig. Alle haben mit einem BGE die gleiche Basis; man muss sich nicht in den Gesetzen auskennen, um von den Möglichkeiten des Sozialsystems profitieren zu können. Jeder weiß, dass jeder andere auch ein BGE bekommt.

Durch ein BGE könnten viele bedarfsorientierte Sozialleistungen entfallen (wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe), manche auf Sonderbedarf beruhenden Sozialleistungen werden aber auch in Zukunft über das BGE hinausgehend ausbezahlt werden müssen (etwa das Pflegegeld).

Neue Möglichkeiten

Weiters sind in unserer Gesellschaft viele Menschen ehrenamtlich tätig und bekommen keine finanzielle Entlohnung; ganz im Gegenteil, man muss erst einer Erwerbsarbeit nachgehen, um überhaupt in der Lage zu sein, sich engagieren zu können (auch etwa in politischen Parteien oder Bürgerinitiativen). Mit einem BGE könnten sich mehr Menschen ehrenamtlich betätigen, da die Grundbedürfnisse gedeckt sind.

Immer mehr ist die Ausbildung von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängig und nicht von den Begabungen und Interessen des Einzelnen. Wir haben ein Ausbildungssystem, aber kein Bildungssystem, das auf individuelle Begabungen eingeht und diese auch fördert.

Mit der Sicherheit durch ein BGE bekäme man die Möglichkeit der freien Wahl der Tätigkeit, ohne dass der finanzielle Aspekt im Vordergrund steht. Schon bei der Ausbildung finden Kreativität und persönliche Neigungen höhere Bedeutung. Mit einem BGE ist man in der Lage, „Nein“ zu sagen, wenn die Bezahlung zu gering ist oder Arbeitsbedingungen unverhältnismäßig sind.

Durch die Einführung eines BGE wäre außerdem nicht mehr die zwingende Notwendigkeit gegeben, für eine Erwerbsarbeit den Wohnort zu wechseln und etwa in die Stadt zu ziehen (Stichwort „Landflucht“). Ganz im Gegenteil könnte sich gegenläufige Entwicklungen ergeben, dass Menschen wieder das ländliche Leben bevorzugen und es aufgrund der dort steigenden Nachfrage zu Angeboten von Arbeitsplätzen kommt.

Zuletzt sei angemerkt, dass es heute oft so ist, dass viele nicht die Leistungen in Anspruch nehmen, die ihnen zusteht – dazu zählen Menschen mit einem geringen Einkommen oder mit einer kleinen Rente. Sie sind oft entweder zu stolz oder wollen sich vom System nicht entwürdigen lassen, indem sie alle geforderten privaten Informationen offenlegen. Wenn jeder ohne Überprüfung ein BGE bekommt, stellt sich die Frage gar nicht: Der Nachbar, die Freunde und alle in der Familie haben ein BGE, daher gibt es keinen Grund, sich für etwas zu schämen, weil es jeder bekommt – völlig unabhängig vom Status.

Konkretes Modell

Alle rechtmäßig in Österreich lebenden Menschen (derzeit 8,3 Millonen) erhalten das BGE. Personen, die nach Österreich zuziehen, haben nach der gesetzlichen Mindestfrist für die Erlangung der Staatsbürgerschaft ebenfalls Anspruch auf das BGE. Migranten mit einem gültigen Aufenthaltstitel erlangen mit diesem auch das Recht auf Arbeit. Personen, die eine Haftstrafe verbüßen, sind auf die Dauer ihrer Haftstrafe vom BGE ausgenommen. Das BGE ist unpfändbar.

Es gilt eine Sonderregelung für Kinder und Jugendliche bis zum Erreichen der Volljährigkeit: Diesen Personen wird das BGE nicht in voller Höhe ausbezahlt, sondern der ihnen zustehende Geldbetrag gedrittelt. Ein Drittel wird an die jeweiligen Erziehungsberechtigten ausbezahlt. Ein Drittel wird zweckgebunden für Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Ein Drittel wird angespart und bei Erreichen der Volljährigkeit an die bezugsberechtigte Person in voller Höhe ausbezahlt.

Diese Sonderregelung gewährleistet, dass nicht andere Personen mit den zur Verfügung gestellten Finanzmitteln Missbrauch betreiben können und gleichzeitig mit einem Drittel der Betrieb notwendiger Bildungs- und Betreuungseinrichtungen finanziert werden kann. In weiterer Folge bedeutet die Auszahlung eines derartigen Geldbetrages bei Erreichen der Volljährigkeit finanzielle Chancengleichheit für alle. Diese Personen haben dann die Möglichkeiten und Mittel, sich eine langfristige Existenz zu sichern, z. B. in Form einer Investition in Bildung oder in die Gründung eines Unternehmens. Die angesparten Summen wären damit auch ein wesentlicher Faktor zur Belebung der Wirtschaft.

Steuerrecht

Automatischer Informationsaustausch

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für freien und automatischen Informationsaustausch zwischen österreichischen Banken und Finanzbehörden anderer Länder bezüglich Konten ausländischer Staatsbürger bei österreichischen Banken aus. Die Finanzbehörden des Heimatlandes jedes Ausländers sollen automatisch von Kontoeröffnungen ihrer Staatsangehörigen bei österreichischen Banken informiert werden. Ihnen ist in demselben Maße Einsicht in diese Konten zu gewähren, wie sie bei Banken des Herkunftslandes des Ausländers hätten. Im Gegenzug – aber nicht als Voraussetzung – ist von allen anderen Ländern Gleiches in Bezug auf Konten von Österreichern im Ausland zu fordern.

Unternehmensfinanzierung

Begünstigung von Investitionen in die Realwirtschaft

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine steuerliche Schlechterstellung von Kapitalanlagegesellschaften und Zweckgesellschaften aus. Durch die steuerliche Unterscheidung (KESt) von Kapitalanlagegesellschaften (Investmentfonds, Hedge Fonds) und Zweckgesellschaften (Special Purpose Companies, Special Purpose Vehicles, Special Purpose Entities) gegenüber klassischen Kapitalgesellschaften (AG oder GmbH) soll versucht werden, unternehmerische Vorteile in der sogenannten „Realwirtschaft“ zu schaffen. Dies soll zu Kapitalumschichtungen aus Bereichen der Finanzwirtschaft in Bereiche der Realwirtschaft führen.

Bürgerbeteiligungsmodell zur Fremdfinanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen

Die Piratenpartei Österreichs strebt die Schaffung eines einfachen, überschaubaren und regionalen Fremdfinanzierungsmodells für kleine und mittlere Unternehmen an, welches die Deckung ihres Fremdkapitalbedarfes außerhalb der Bankenlandschaft ermöglicht. Durch eine starke rechtliche Standardisierung sollen die Errichtungs- und Betriebskosten des Fremdfinanzierungsmodells minimiert werden. Das Stimmrecht im Fremdfinanzierungsmodell verteilt sich auf Köpfe und nicht auf die gehaltenen Anteile; Mitsprache, Mitbestimmung und Bürgernähe ist ein erklärtes Ziel des Fremdfinanzierungsmodells.

Steuerliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung

Das aktuelle Steuersystem fördert Fremdfinanzierungen durch die steuerliche Absetzbarkeit von Fremdkapitalkosten (Zins ist steuermindernder Aufwand) im Vergleich zu Eigenkapitalfinanzierungen (Dividende ist nicht steuermindernd im Sinne der KöSt). Im Sinne der Verbesserung der Eigenkapitalstrukturen tritt die Piratenpartei Österreichs für eine Gleichstellung der beiden Finanzierungsvarianten ein.

Finanztransaktionssteuer

Die Piratenpartei Österreichs tritt für eine steuerliche Entlastung der Einkommen aus Arbeit ein. Zur Erhöhung der Nettoeinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der daraus resultierenden Stärkung des Binnenkonsums fordern wir die Einführung einer angemessenen Besteuerung von Finanztransaktionen. Die Erlöse aus dieser Steuer werden zweckgebunden im vollen Umfang zur Senkung der Steuern auf Einkommen aus Arbeit verwendet.

Progressive Steuern auf Erträge aus Vermögenszuwächsen und Spekulation

Die Piratenpartei Österreichs tritt für eine steuerliche Entlastung der Einkommen aus Arbeit ein. Zur Erhöhung der Nettoeinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der daraus resultierenden Stärkung des Binnenkonsums fordern wir die Einführung einer progressiven Besteuerung von Einkommen aus Vermögenszuwächsen und Spekulation. Die Erlöse aus dieser neuen Steuer werden zweckgebunden im vollen Umfang zur Senkung der Steuern und Abgaben auf Einkommen aus Arbeit verwendet.

Automatische Anhebung der Progressionsstufen auf Basis des Verbraucherpreisindexes

Die Piratenpartei Österreichs tritt für eine steuerliche Entlastung der Einkommen auf Arbeit ein. Zur Stabilisierung der Nettoeinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der daraus resultierenden Stärkung des Binnenkonsums fordern wir die Einführung eines automatischen Mechanismus zur Anpassung der Progressionsstufen in der Einkommensbesteuerung. Die Steuerausfälle sollen durch die Einführung einer Steuerprogression auf Einkünfte aus Vermögen und Spekulation sowie durch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer kompensiert werden.

Banken und Versicherungen

Soziale und Ethische Banken

Die Piratenpartei Österreichs befürwortet das Konzept der Sozialen und Ethischen Banken, welches im Bankgeschäft einen stärkeren Fokus auf Nachhaltigkeit und Nutzen für die Allgemeinheit legt. Die Piraten unterstützen explizit den Verein zur Förderung und Gründung einer Demokratischen Bank, die die erste österreichische Soziale und Ethische Bank werden soll.

Bankentrennung

Die in Österreich tätigen Banken sollen verpflichtet werden, Geschäfts- und Investmentbereich klar zu trennen. Österreichische Vertreter in entsprechenden internationalen Gremien sollen darauf hinarbeiten, dass solche Regelungen auch international eingeführt werden.

Transparenz und Kontrolle

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine Erhöhung der Transparenz im Banken- und Versicherungssektor aus. Als Mittel dazu sind die Bilanzierungsrichtlinien zu verschärfen, damit Anlagen von fragwürdiger Bonität bzw. Werthaltigkeit besser erkennbar sind, sowie die Finanzmarktaufsicht personell zu stärken. Um die Kontrollfunktion zusätzlich zu verbessern, sind weitere Maßnahmen bezüglich der Finanzmarktaufsicht möglich: langfristige Verträge, bessere Bezahlung sowie Cool-off-Phasen (Abkühlphasen), in denen ehemalige Finanzmarktaufsicht-Mitarbeiter nicht zu Finanzinstituten bzw. finanzinstitutnahen Firmen oder Institutionen wechseln dürfen. Des Weiteren sollen Bilanzprüfer und Testierer stärker kontrolliert bzw. kritisiert werden, entweder durch die Finanzmarktaufsicht selbst oder durch Wirtschaftsinstitute. Zusätzlich sollen Bilanzprüfer welcher Art auch immer betreffend Prüfungsobjekten „rotieren" müssen, d. h. nach zwei Prüfungstätigkeiten nicht wieder dieselbe Firma prüfen dürfen.

Beibehaltung des Bankgeheimnisses

Die Piratenpartei Österreichs tritt für die Beibehaltung des Bankgeheimnisses ein, um die Privatsphäre der Bürger im sensiblen finanziellen Bereich zu schützen. Im Rahmen des Amtshilfe-Durchführungsgesetz 2009 (ADG) wurde bereits ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe geschaffen. Die Piratenpartei Östereichs unterstützt alle OECD-Maßnahmen gegen Geldwäsche.

Kennzahlen und Indikatoren

Unterstützung der „Mehr-als-BIP“-Initiative der Europäischen Kommission

Die Piratenpartei Österreichs unterstützt die „Mehr-als-BIP“-Initiative der Europäischen Kommission. Die „Mehr-als-BIP“-Initiative befasst sich mit der Entwicklung von Indikatoren, die so klar und ansprechend wie das BIP sind, aber andere Dimensionen von Fortschritt – insbesondere umweltbezogene und soziale – miteinbeziehen. Ökonomische Indikatoren wie das BIP sind nie mit dem Ziel entwickelt worden, allumfassende Indikatoren der gesellschaftlichen Wohlfart zu sein. Wir brauchen adäquate Indikatoren, um globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel, der Armut, der Übernutzung unserer Ressourcen und unserer Gesundheit zu begegnen.

Gesetze

Veröffentlichungspflichten

Die unternehmerischen Veröffentlichungspflichten im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ sollen durch eine zeitgemäße, schnellere und kostensparende amtliche Publikationsplattform im Internet ersetzt werden. Eintragungen und Änderungen müssen für Unternehmen kostenlos sein.

Transparenz

Förderungen

Alle Zuschüsse, Subventionen, Haftungsübernahmen, Spenden, Forderungsverzichte, Steuererleichterungen (auch temporär oder leihweise) aller Verwaltungsebenen an Unternehmen, EinzelunternehmerInnen im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit, Vereine, Parteien, Stiftungen usw. müssen zeitnah von den Behörden veröffentlicht werden. Verfügbarer Datenbestand über vergangene Leistungen soll ebenfalls eingepflegt werden.

Abgabenbelastung auf Einkommen aus Arbeit

Die Piratenpartei Österreichs fordert Transparenz bei den Abgaben auf Einkommen aus Arbeit. Zur Erreichung dieses Zieles soll die Gehaltsabrechnung künftig in zwei Teile geteilt werden. Teil A enthält die minimalen Daten zum Nachweis des Einkommens. Teil B enthält eine detaillierte Auflistung aller Lohnkostenbestandteile, die der Arbeitnehmer direkt oder indirekt an den Staat oder staatsnahe Körperschaften (Kammern, …) zu entrichten hat.

Aktienmarkt

Demokratisierungspaket

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für ein Maßnahmenbündel zur Demokratisierung des Aktienmarkts in Österreich ein. Dieses soll zumindest folgende Punkte beinhalten:

  • Hauptversammlungspflicht für Vorstands- und Aufsichtsratsvertragsbeschlüsse: In Zukunft sollen Vorstands- und Aufsichtsratsverträge nicht mehr an der Aktionärshauptversammlung vorbei (zum Beispiel alleine durch den Aufsichtsrat bzw. den Vorstand) beschlossen werden können.
  • Aktivierung der Kleinaktionäre: Dass Kleinaktionäre wegen der vielfachen demotivierenden Missstände am Aktienmarkt bzw. in Aktiengesellschaften ihr Stimmrecht oft verfallen lassen, betrachtet die Piratenpartei Österreichs als Problem, dem es entgegenzuwirken gilt.
  • Einführung eines digitalen Feedback-Systems zur Bilanznachfrage: Jeder Aktionär, auch jeder Kleinaktionär bzw. jede Kleinaktionärin, soll über geeignete digitale Mittel die Möglichkeit haben, Punkte, die in der Bilanz unklar bleiben, nachzufragen. Falls die Anfrage genügend Unterstützung (gemessen an der Anzahl der Aktionäre oder am Stimmrechtsanteil) findet, so sind Vorstand bzw. die zuständigen Abteilungen verpflichtet, innerhalb einer gewissen Zeit die Bilanznachfrage zu bearbeiten und eine Antwort zu geben. Der Vorstand bzw. die zuständigen Abteilungen haften für Falschantworten und den Aktionären daraus entstehenden Schaden, falls die Verantwortung für die Falschantwort in ihrem Bereich liegt.
  • Verbot bzw. Begrenzung von Bonuszahlungen für Vorstandsmitglieder: Insbesondere hohe Bonuszahlungen beinhalten ein Systemrisiko in Richtung auf Bilanztricksereien und Verschiebung von Bilanzgewinnen bzw. -verlusten vom einen Bilanzjahr auf das nächste, um die Bonuszahlungen zu erhöhen, ohne dass der Unternehmenswert sich erhöht. Hier soll durch einen geeigneten Regelungsmechanismus entgegengewirkt werden.

(Dieses Maßnahmenbündel soll in einer ersten Phase nur für börsennotierte Aktiengesellschaften gelten, aber in weiterer Folge auch auf alle bzw. einen Großteil der nicht-börsennotierten Aktiengesellschaften ausgeweitet werden – in Abhängigkeit von Größe, Streubesitz und Kleinaktionärsanteil.)

Arbeit und Soziales

Arbeitsrecht

Arbeitslosenversicherungsgesetz

Die Piratenpartei Österreichs tritt für eine ersatzlose Streichung von §9 und §10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ein.

Gesetzlicher Mindestlohn

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns in der Höhe von zumindest €8,50 pro Stunde (brutto). Ebenfalls verankert werden soll die Verpflichtung einer zumindest 14-maligen Auszahlung pro Jahr und die jährliche Valorisierung des Mindestlohns nach dem Tariflohnindex.

Einkommenswachstum

Die Piratenpartei Österreichs schlägt vor, dass das Wachstum der Einkommen der Beschäftigten an das Wachstum der Einkommen der den Eigentümern verantwortlichen Führungskräfte gekoppelt wird. Basis der Kopplung ist das Einkommen der Führungskräfte. Steigt das Einkommen der Geschäftsleitung, so steigt das Einkommen der Mitarbeiter in gleichem Maße mit. Es handelt sich dabei um eine faire Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg.

Sozialversichungsträger

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, die derzeit 22 Sozialversicherungsträger so weit zusammenzulegen, dass jeweils ein Träger die volle Kompetenz für Pensionsversicherung, Krankenversicherung bzw. Unfallversicherung hat. Bezüglich der abgedeckten Dienstleistungen und Services fordern wir, dass die zusammengelegten Träger sich an jenen derzeitig existierenden Trägern orientieren, die den Versicherten den umfassendsten und kundenfreundlichsten Zugang zu Sozialleistungen und Absicherung bieten, und ihre Leistungen diesbezüglich nach dem bisherigen Best-Practice-Vorbild ausrichten.

Gleichbehandlung der Arbeitnehmer

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für die Abschaffung der Aufteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter, Angestellte und Beamte bei Wahrung der Pragmatisierung aus und strebt eine einheitliche Rechtslage für alle Arbeitnehmer an, die unter anderem Kündigungsfristen und Pensionen umfasst.

Prekäre Beschäftigung

Die Piratenpartei Österreichs fordert einen Mindeststundenlohn für prekär Beschäftigte, der sich am Bruttomindeststundenlohn für unselbstständig Erwerbstätige orientiert.

Entlohnung von Teilzeitbeschäftigten

Teilzeitbeschäftigte verdienen häufig einen wesentlich geringeren Stundenlohn als Vollzeitbeschäftigte im gleichen Beruf. Dies trifft vor allem Frauen und jüngere Beschäftigte, da diese vornehmlich nur Teilzeit oder geringfügig arbeiten. Die Piratenpartei Österreichs fordert, dass der Stundenlohn nicht aufgrund des Beschäftigungsrahmens variieren darf.

Um dies zu erreichen, soll der Einkommensbericht bereits für Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern verpflichtend sein. Unternehmen, die Teilzeitstellen mit einem geringeren Stundenlohn entlohnen als äquivalente Vollzeitstellen, sollen Strafzahlungen mindestens in Höhe der eingesparten Kosten bezahlen müssen. Bei Unternehmen, die trotz dieser Veröffentlichungspflicht keinen Einkommensbericht veröffentlichen, werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die eingesparten Kosten geschätzt und eine Strafzahlung in entsprechender Höhe gefordert.

Selbstständige

Die Piratenpartei Österreichs fordert eine Entlastung der Selbstständigen, welche sich an den Vorschlägen der Amici delle SVA orientiert:

  • Die Piratenpartei Österreichs fordert eine sofortige Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensions- und Krankenversicherung.
  • Der Selbstbehalt von 20% für Geringverdienende bis €14.000 Einkommen im Jahr soll abgeschafft werden. Bei Einkommen über €14.000 im Jahr soll ein Kostenbeteiligungsdeckel von 5% des Einkommens eingezogen werden. Kinder und Partner, die vom Selbstständigeneinkommen mitversorgt werden, sollen dabei berücksichtigt werden.
  • Für Selbstständige soll eine soziale Absicherung in längeren und somit existenzbedrohenden Krankheitsfällen geschaffen werden.
  • Das Wochengeld für selbstständige Mütter soll dem von Arbeitnehmerinnen angeglichen und die Beitragspflicht während des Bezugs von Wochengeld abgeschafft werden.
  • Die Exekutionen (derzeit 10% der SVA-Versicherten) und Konkursanträge vonseiten der SVA sollen drastisch reduziert werden. Außerdem soll ein gesetzlicher Ermessensspielraum für die SVA eingeräumt werden. Es darf keine Pfändung unter das Existenzminimum erfolgen; Verzugszinsen (derzeit 8,84%) müssen stark reduziert werden.
  • Die Piratenpartei Österreichs fordert die Gleichstellung der Neuen Selbstständigen bei der Gründung. Es soll keine Nachbemessung der Krankenversicherung erfolgen.
  • Die Selbstständigenvorsorge soll auf eine freiwillige Basis umgestellt werden.
  • Es sollen frühere Ausstiegsmöglichkeiten bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung geschaffen werden.
  • Das Eintreten von Mehrfachversicherungen muss reduziert werden. Es soll keine doppelten Beitragszahlungen geben, wenn Leistungen nur von einer Versicherung in Anspruch genommen werden können.
  • Die Abrechnung für Sozialversicherungsbeiträge muss transparent und periodenrichtig erfolgen.

Soziales

Solidareinkommen für Pensionisten

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Einführung eines Solidareinkommens für alle Pensionisten über 60 Jahre in der Höhe der aktuellen Armutsgrenze. Das Solidareinkommen wird an alle Pensionisten ausbezahlt, die ein monatliches Einkommen unter der Armutsgrenze haben, und zwar in einer solchen Höhe, dass das monatliche Einkommen in Summe die Armutsgrenze erreicht. Wir fordern die Finanzierung dieses Solidareinkommens durch eine progressive Besteuerung aller Einkommen von Pensionisten älter als 60 Jahre und einem monatlichen Einkommen über der Armutsgrenze. Wir schlagen weiters vor, die Progressionsformel erst nach Vorliegen der Daten über die Einkommen von Pensionisten über 60 Jahre festzulegen und dann dynamisch an den Finanzierungsbedarf des Solidareinkommens anzupassen.

Angleichung des Pensionsantrittsalters

Die Piratenpartei Österreichs fordert eine möglichst rasche Angleichung des Pensionsantrittsalters von Männern und Frauen. Das unterschiedliche Antrittsalter führt zu extremen Ungleichheiten in der Höhe der Pension, schließt Frauen frühzeitig vom Arbeitsleben aus und verschlechtert ihre Situation am Arbeitsmarkt. Die Anhebung des Pensionsantrittsalters ab 2019 mit dem finalen Ausgleich im Jahr 2033 erfolgt schlichtweg zu spät. Jedes Jahr der Verzögerung verschärft die zukünftigen Probleme des Pensionssystems noch weiter und hält den Abstand zwischen Einkommen von Männern und Frauen weiter aufrecht.

Streichung des Pensionseintrittsalters

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Abschaffung eines festgelegten Pensionsantrittsalters.

Notstandshilfe

Die Piratenpartei Österreichs fordert die sofortige Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe.

Abgabe abgelaufener Lebensmittel

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, Lebensmittel vor einer Entsorgung für mindestens 24 Stunden zur freien Entnahme (ohne jegliche Haftung für Qualität oder Verderblichkeit) anzubieten, vorzugsweise außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten und frei zugänglich. Alternativ können Lebensmittel vor einer Entsorgung an Obdachlosenheime, Pflegeheime, Seniorenheime, Waisenhäuser, Suppenküchen sowie an andere staatliche soziale Einrichtungen abgegeben werden.

Energie

Ablehnung der Stromproduktion durch Kernspaltung

Die Piratenpartei Österreichs lehnt die Stromproduktion durch Kernspaltung ab. Der Import von Strom, der durch Kernspaltung produziert wurde, soll verboten werden. Wir befürworten allerdings Forschung zur Energiegewinnung aus dem Prozess der Kernfusion.

Wasserkraft

Die Kapazitäten für die Wasserkraft in Österreich sind fast erschöpft. Wasserkraft ist zwar eine der saubersten Energieformen; wird sie aber nicht nachhaltig und sorgfältig geplant, so zerstört sie Lebensräume bis weit über den eigentlichen Standort hinaus. Die Piratenpartei Österreichs befürwortet einen weiteren Ausbau der Wasserkraft, sofern sie ökologisch vertretbar ist und sofern Alternativen für das Ökosystem geschaffen werden (Fischleitern, keine Stauraumspülungen mehr, etc.).

Ausweisung von Effizienzklassen für Verbrauchsgüter

Die Piratenpartei Österreichs fordert eine klare Auszeichnung von Effizienzvergleichsklassen für alle Gebrauchsgüter. Die Effizienzklassen von Haushaltsgeräten bieten dafür die Grundlage. Demgegenüber ist eine Ermittlung von Effizienzklassen bei PKW in der bestehenden Form abzulehnen. Als geeignetes Verfahren für diesen Bereich schlägt die Piratenpartei Österreichs das Bewertungsverfahren der VCD (Verkehrsclub Deutschland) Auto-Umweltliste vor.

Transparenz in der Energiewirtschaft

Um die Strompreise zu senken, fordert die Piratenpartei Österreichs stärkere Transparenz in der Stromwirtschaft. Diese Transparenz soll insbesondere zum Ziel haben, zu klären, ob bzw. inwieweit Stromkonzerne von politischer Seite gedrängt werden, überhöhte Preise zu verrechnen, um diese per Gewinnausschüttung an politische Budgets weiterzugeben, ob bzw. inwieweit notwendige Strukturinvestitionen auf politischen Druck hin unterbleiben, etc.

Aufhebung des Import- und Produktionsverbots von Glühbirnen und Halogenlampen

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Aufhebung des Import- und Produktionsverbots von Glühbirnen und Halogenlampen. Aus unserer Sicht stellt dieses Verbot einen unverhältnismäßige und unnötige Einschränkung der Freiheit der Menschen dar. Es verstärkt die Inverkehrbringung und Entsorgungsproblematik von gesundheits- und umweltschädlichen Schwermetallen wie Quecksilber oder Blei. Sollten in naher Zukunft neue Technologien entwickelt werden, die eine adäquate Lichtqualität auch bei höherer Energieeffizienz bieten, so werden sich diese alleine durch ihre Wirtschaftlichkeit durchsetzen.

Ablehnung der Energieverbrauchsmessung mittels Smart Meter

Die Piratenpartei Österreichs lehnt den verpflichtenden Einsatz von Smart Metern (auch „intelligente Strom- oder Gaszähler“ genannt) zum Zwecke der Energieverbrauchsmessung in Privathaushalten ab. Die Datenschutzproblematik und das damit verbundene Missbrauchspotenzial sowie die Kosten für den Endkunden stehen in keiner vernünftigen Relation zu den Vorteilen, die grundsätzlich auf Seiten der Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu finden sind. Wir verlangen daher einen sofortigen Stopp der Zwangseinführung von Smart Metern.

Umweltschutz

Eine langfristig lebenswerte Umwelt ist die Grundlage für unsere Gesellschaft und für kommende Generationen. Sie stellt ein öffentliches Gut dar, auf das alle Menschen Anrecht haben. In diesem Sinne setzen wir uns für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit der Natur und Ressourcen ein, um eine intakte Umwelt zu erhalten. Dieses Ziel geht vor kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen.

Durch Erfindungsreichtum und den intelligenten Einsatz neuer Technologien lassen sich endliche Ressourcen sparen, Abfälle reduzieren und regenerative Energieträger vermehrt und besser nutzen – wir stehen diesen Entwicklungen optimistisch gegenüber. Um wirtschaftliche Anreize dafür zu garantieren, streben wir Kostenwahrheit an, also die Verrechnung externer Kosten nach dem Verursacherprinzip. Außerdem muss es starke Anreize geben, Technologien, die ein Risiko für langfristige Schäden an der Umwelt bergen, kontinuierlich durch risikoärmere zu ersetzen.

Carbon Capture and Storage

Die Piratenpartei Österreichs lehnt die Einleitung von Kohlendioxid (CO₂) in Gewässer und Untergrund zum Zweck der Lagerung ab. Diese sogenannte CCS-Technologie erfordert enorme Mengen an Energie und birgt erhebliche Gefahren und Risiken, auch für Leib und Leben. Die CCS-Technologie konkurriert zudem mit generativen Energiequellen. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich gegen die Förderung dieser Technologien aus. Der Weg zur Nichtfreisetzung von CO₂ ist die Nichterzeugung.

Pflanzenschutzmittel

Neonicotinoide

Die Piratenpartei Österreichs lehnt den Einsatz von Neonicotinoiden als Pflanzenschutzmittel ab. Die Zulassung von Clothianidin sowie aller anderen Neonicotinoide soll zurückgenommen werden.

Förderung von Glasflaschen

Die Piratenpartei Österreich setzt sich für eine Erhöhung des Glasflaschenanteils durch entsprechende Fördermaßnahmen ein. Diese Fördergelder sollen durch Pfandsysteme und Umweltsteuern auf Plastikflaschen eingehoben werden, wodurch die Attraktivität von Plastikflaschen gesenkt werden soll.

Inneres und Justiz

Grundrechte

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine Übernahme sämtlicher in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verzeichneten Rechte in die österreichische Bundesverfassung aus (insoweit sie noch nicht explizit in dieser aufgeführt sind).

Freie Meinungsäußerung

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine Abschaffung des §188 StGB „Herabwürdigung religiöser Lehren“ sowie für eine Abschaffung des §248 StGB „Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole“ aus.

Aufhebung des Vermummungsverbotes

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Aufhebung des Vermummungsverbotes (in §9 Versammlungsgesetz).

Bundesstaatsanwalt

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft. Stattdessen soll die Aufsichts- und Weisungsbefugnis ein vom Nationalrat mit qualifizierter Mehrheit gewählter, unabhängiger Bundesstaatsanwalt übernehmen. Nur durch eine tatsächliche unabhängig arbeitende Staatsanwaltschaft kann sichergestellt werden, dass auch politisch geschützte Personen sich nicht der strafrechtlichen Verfolgung entziehen können.

Untersuchungsrichter

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Wiedereinführung des Untersuchungsrichters in der Strafprozessordnung, um sicherzustellen, dass sich auch politisch geschützte Personen nicht der strafrechtlichen Verantwortlichkeit entziehen können. Unabhängige Untersuchungsrichter sollen in Zukunft wieder das Ermittlungsverfahren leiten; so können gewissenhafte Richter auch gegen den Willen der weisungsunterworfenen Staatsanwälte ermitteln, Beweise sammeln und den Sachverhalt feststellen.

Der Staatsanwalt kann zwar immer noch aus politischen Gründen das Verfahren einstellen; durch die gesammelten Beweise und den aufgeklärten Sachverhalt wären die einzelnen Staatsanwälte jedoch bei rechtsmissbräuchlicher Einstellung des Verfahrens einem erhöhten Risiko ausgesetzt, sich damit selbst angreifbar zu machen (auch im Fall ihres Amtsmissbrauch würde ja wieder ein unabhängiger Untersuchungsrichter ermitteln).

Durch die Zuweisung der Rechtssachen nach einer festen Geschäftsverteilung soll zumindest die Chance bestehen, an einen Richter zu geraten, welcher den Sachverhalt in einer Weise aufklärt, die die Handlung des Staatsanwaltes weitestgehend determiniert. Diese Forderung dient also nicht bloß der Strafrechtspflege, sondern auch und insbesondere der Prävention.

Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingswesen

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für einen menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen und Migranten ein. Aus diesem Grund wollen wir eine Erleichterung der Anforderungen für den Übergang in einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Hierbei ist die Situation von langjährig geduldeten Flüchtlingen und solchen Flüchtlingen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, besonders zu berücksichtigen. Langfristig ist auf ein dauerhaftes Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge, die sich länger als fünf Jahre in Österreich aufhalten, hinzuarbeiten.

Die Piratenpartei Österreichs versteht Integration als gesamtstaatliche Aufgabe. Ziel ist es, die soziale, gesellschaftliche und politische Teilhabe von und mit Menschen mit Migrationshintergrund unabhängig von sozialer Lage, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität oder Religion auf Basis der demokratischen Grundordnung voranzutreiben. Wir setzen uns für eine generelle Aussetzung von Abschiebungen und Abschiebehaft ein. Abschiebung ist ein staatliches Zwangsmittel, welches oft nur mit Hilfe von Maßnahmen durchgeführt werden kann, die mit den Grundrechten und Menschenrechten in Konflikt stehen und somit eines Rechtsstaates unwürdig sind. Die Konsequenzen einer Abschiebung führen für den betroffenen Menschen fast immer zu einer aussichtslosen Situation und oft auch zu Gefahr für Leib und Leben. Generell halten wir das Asyl- und Ausländerrecht Österreichs für überarbeitungsbedürftig, da es die Menschenrechte nicht effizient schützt. Hierzu gehört auch die Gestaltung einer humanen Einwanderungspolitik.

Beobachtung und Überwachung im öffentlichen Raum

Die Beobachtung und Überwachung des öffentlichen Raumes durch Videokameras kann in Einzelfällen die Aufklärung von Straftaten erleichtern. In der Regel wäre eine Aufklärung jedoch auch ohne das gewonnene Bildmaterial erfolgreich gewesen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben außerdem gezeigt, dass eine solche Überwachung nicht zur Prävention von Straftaten geeignet ist.

Daher lehnt die Piratenpartei Österreichs den Ausbau der öffentlichen Beobachtung und Überwachung strikt ab. Aktuelle Maßnahmen und der Einsatz neuer Technologien bei der öffentlichen Überwachung sind kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Das Gefühl, durch Kameras beobachtet zu werden, vermittelt keine Sicherheit, sondern schränkt die persönliche Freiheit ein. Statt technischer Mittel wollen wir eine höhere Präsenz von Polizei- und Ordnungskräften an potenziellen Kriminalitätsbrennpunkten.

FLOSS im öffentlichen Dienst

In ausnahmslos allen Bereichen des öffentlichen Dienstes werden jedes Jahr Kosten für die Lizenzierung proprietärer Software fällig. Das betrifft die Verwaltungen der Gemeinden, Länder und des Bundes. Betroffen sind sowohl Serversysteme als auch Clientsoftware. Der weitaus größte Teil betrifft Standardbürosoftware, Kommunikationssoftware und Betriebssysteme in Strukturen, die über die Jahre gewachsen sind. Von dieser Software ausgehend wurden in den Rechenzentren der öffentlichen Hand zahlreiche Spezialanwendungen und Formularsysteme entwickelt. Damit ergibt sich eine Abhängigkeit von Herstellern, die mit Spezialanwendungen auf Basis proprietärer Systeme wächst. Eine Unabhängigkeit von Herstellern kann nur erreicht werden, indem schrittweise auf FLOSS migriert wird.

Anwendungssoftware und Betriebssysteme unter freier Lizenz sind in allen Qualitätsfragen unfrei lizenzierten Produkten zumindest ebenbürtig, oft sogar deutlich überlegen. Eine Migration der Verwaltungssoftware hin zu FLOSS ist aus Gründen der Unabhängigkeit von Herstellern, der Transparenz sowie aus Sicherheitsgründen – Stichwort Spyware – erstrebenswert, jedoch auch mit Kosten verbunden. Die Einhaltung offener Standards kann langfristig einen Teil wieder einsparen. Außerdem ist durch eine solche Migration eine Stimulation des Arbeitsmarktes für IT-Fachkräfte zu erwarten. Die Piratenpartei Österreichs regt daher an, in einem Evaluationsprojekt Migrationsmöglichkeiten hin zu FLOSS zu untersuchen. Nationale und internationale Partner, die bereits eine solche Migration erfolgreich durchgeführt haben oder gerade durchführen, sollen unterstützend hinzu gezogen werden.

Automatisierte Kennzeichenerfassung

Die Piratenpartei Österreichs lehnt eine verdachtsunabhängige, flächendeckende und automatisierte Kennzeichenerfassung zwecks Abgleich mit Fahndungsdaten ab. Wir sehen hierin einen weitreichenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Wir fordern, die Überwachung der Autobahnen in Niederösterreich sofort zu stoppen und nicht weiter an der Einführung von Erkennungssystemen in anderen Bundesländern zu arbeiten.

Jugendkriminalität und Prävention

Im Bereich der Jugendkriminalität ist von Symptombekämpfung und Aktionismus Abstand zu nehmen. Die von der FPÖ jüngst geforderte Schnupperhaft für jugendliche Straftäter lehnen wir entschieden ab. Die Piratenpartei Österreichs glaubt, dass die Bekämpfung der Jugendkriminalität an den Ursachen ansetzen muss, indem die Bildungs- und Berufsperspektiven konsequent verbessert werden. Resozialisierungsangebote für junge Straftäter sind auszuweiten, damit in möglichst allen Fällen eine erfolgreiche Resozialisierung erreicht wird.

Behördentransparenz und Behördeneffizienz

Einführung eines Serviceticket-Systems bei der Polizei

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Einführung eines Online-Systems zur Erfassung von Anzeigen durch Bürgerinnen und Bürger. („Serviceticket-System“). Dieses Online-System soll sowohl anonyme als auch authentifizierte Anzeigen ermöglichen (Authentifizierung durch Bürgerkarte oder FinanzOnline-Account) und es den Bürgern so gestatten, den Bearbeitungsverlauf der Anzeige laufend nachvollziehen zu können.

Transparenz im Strafverfahren

Wir setzen uns dafür ein, dass Vernehmungen der Polizei und Staatsanwaltschaften grundsätzlich in Wort und Bild aufgezeichnet werden. Auf diese Weise soll für Gerichte nachvollziehbar sein, auf welche Weise Aussagen oder Geständnisse von Beschuldigten zustande gekommen sind. Die materielle Ausstattung muss gewährleistet werden.

Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln. Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.

Recht auf einen Anwalt ab der Erstvernahme

Die Piratenpartei Österreichs fordert, dass jeder Beschuldigte das Recht hat, ab der ersten Einvernahme einen Anwalt hinzuziehen zu dürfen. Des Weiteren sollen Ermittlungsergebnisse nicht gegen den Verdächtigen verwendet werden dürfen, wenn sie darauf zurückzuzuführen sind, dass er nicht korrekt über seine Rechte informiert wurde.

Ablehnung der Todesstrafe

Die Piratenpartei Österreichs lehnt die Todesstrafe striktest ab und setzt sich für deren weltweite Abschaffung ein.

Extremismus

In unserer Gesellschaft darf kein Platz für Extremismus sein, der gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen agitiert oder danach trachtet, die Demokratie einzuschränken oder Gewalt anzuwenden. Jegliche diesbezügliche Propaganda muss als solche dargestellt und unsere demokratischen Werte ihr gegenübergestellt werden. Diese Probleme dürfen nicht ignoriert oder kleingeredet werden. Die Präventionsarbeit in diesem Bereich muss weiter ausgebaut werden.

Laizismus

Die Piratenpartei Österreichs fordert die strikte Trennung von Staat und Religion in allen Bereichen. Die Republik Österreich hat allen sich auf ihrem Staatsgebiet befindlichen Personen die Gewissens- und Religionsfreiheit zu gewährleisten. Religionsfreiheit umfasst das Recht auf freie Wahl der Religion genauso wie das Recht auf Freiheit von Religion.

Rechtliches

Strafverfolgungen aufgrund des §188 StGB „Herabwürdigung religiöser Lehren“ sind einzustellen und dieser Paragraph abzuschaffen.

Jedes Eintreten für religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, ist im Sinne des Artikels 20 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte zu verbieten. Der Staat hat darüber zu wachen, dass auch Religionslehrer bei Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmung zur Verantwortung gezogen werden. Der Hinweis auf Tatsachen betreffend die Involvierung von Kirchen oder Religionsgesellschaften in vergangene oder gegenwärtige Verbrechen wie Menschenverbrennungen oder Kindesmisshandlung darf hierbei jedoch nicht als Eintreten für religiösen Hass angesehen werden.

Aus dem Prinzip der Gleichheit aller vor dem Gesetz heraus ist nicht einzusehen, warum ein Geistlicher im Falle der Verhaftung anders zu behandeln sein soll als andere Personen und im Sinne des Artikels XX des Konkordats „mit der seinem Stande und seinem hierarchischen Grade gebührenden Rücksicht behandelt werden“ soll.

Die Nachfrage nach dem religiösen Bekenntnis ist aus amtlichen Formularen zu entfernen.

Bildung und Medien

Das der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche eingeräumte Privileg der Entsendung eines Vertreters in den Publikumsrat gemäß §28 ORF-G ist abzuschaffen.

Der Religionsunterricht in öffentlichen Schulen soll durch einen Ethikunterricht für alle ersetzt werden. Religionen und Weltanschauungen sollen in diesem Unterricht gleichermaßen behandelt und nach wissenschaftlichen Kriterien verglichen werden. Ebenso soll nur die Republik in den von ihr erhaltenen theologischen Fakultäten der öffentlichen Universitäten in personeller und administrativer Hinsicht bestimmend sein.

Weiters sind Kruzifixe oder andere religiöse oder weltanschauliche Symbole aus Schulgebäuden des Bundes und der Länder zu entfernen bzw. deren Anbringung zu untersagen.

Konfessionelle Privatschulen, die Zuwendungen von der Republik erhalten, sind dazu zu verpflichten, das von der Republik zu garantierende Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit ihrer Schüler und Angestellten zu respektieren.

Die bisher von Militärseelsorgern erbrachten Leistungen sollen von gesetzlich geprüften Lebens- und Sozialberatern oder Psychologen erbracht werden.

Anerkennung von Kirchen und Religionsgesellschaften

Die Republik Österreich hat sich gegenüber Religionen und Weltanschauungen neutral zu verhalten. Die unterschiedliche Anerkennungspraxis von Kirchen und Religionen in Österreich widerspricht dieser von der Republik selbst postulierten Neutralitätspflicht.

Daher fordert die Piratenpartei Österreichs, dass die Republik Österreich die Praxis der gesetzlichen Anerkennung von Kirchen oder Religionsgesellschaften einstellt und die Gesetze, die eine solche Anerkennung ausdrücken, aufhebt oder im Sinne des Prinzips der Trennung von Staat und Religion abändert. Im Falle der Änderung ist auf die Gleichbehandlungen aller Religionen und Weltanschauungen zu achten; Diskriminierungen sind zu vermeiden und notwendige Anpassungen an geltende Vorschriften der Europäischen Union vorzunehmen.

Weiters soll die Bundesregierung dementsprechend Verhandlungen mit dem Heiligen Stuhl mit dem Ziele aufnehmen, Konkordat und andere zwischen diesem und der Republik Österreich abgeschlossene Verträge aufzulösen.

Finanzielles

Weiters treten wir dafür ein, finanzielle Zuwendungen an Kirchen und Religionsgesellschaften einzustellen, die lediglich deren Aufrechterhaltung, der Erleichterung der Religionsausübung oder der Missionierung dienen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften ist einzustellen oder auf andere Weltanschauungsgemeinschaften auszudehnen.

Religiöse Gebäude sind von den sie benützenden Kirchen oder Religionsgesellschaften zu erhalten. Staatliche Zuwendung für die Erhaltung religiöser Gebäude sollen im Einzelfall nur dann möglich sein, wenn Kirche bzw. Religionsgesellschaft bewiesen hat, dass sie das Gebäude nicht aus eigenem Vermögen oder Einkünften erhalten kann. (Unter Denkmalschutz stehende oder anderweitig für erhaltenswert befundene Gebäude sind natürlich hiervon nicht betroffen und unterliegen den allgemeinen Regelungen diesbezüglich.)

Die Republik Österreich soll entsprechend ihrer finanziellen Zuwendungen Einfluss auf Projektauswahl und Personalverwaltung von karitativen Organisationen geltend machen, um Ungleichgewichte zugunsten einer Religion oder Weltanschauung hintanzuhalten.

Wissenschaftlichkeit und Humanismus

Die Piratenpartei Österreichs verfolgt eine Politik, die von Fakten und Ergebnissen der Wissenschaft sowie humanistischen Werten gestützt wird. Wir setzen uns deshalb für einen kritischen Umgang mit Pseudowissenschaften ein. Pseudowissenschaften müssen als solche entlarvt werden, um Schäden an der Gesellschaft zu vermeiden.

Aus denselben Gründen spricht sich die Piratenpartei Österreichs gegen eine Vermischung von politischer Arbeit und Glaubensgerüsten egal welcher Art aus (Religion, Esoterik, …). Daher wollen wir auch esoterische, pseudowissenschaftliche oder religiös begründete Positionen in der Politik als solche kennzeichnen, in unserer Arbeit strikt meiden und bei anderen Parteien aufdecken.

Verwaltung

Verwaltungsreform

Abschaffung des Bundesrats

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine ersatzlose Abschaffung des Bundesrats aus. Seine einzige nennenswerte Funktion ist ein Einspruchsrecht bei der Gesetzgebung, welches jedoch ohnedies in fast allen Fällen bloß aufschiebende Wirkung hat. Dieses Einspruchsrecht soll stattdessen mittels der von uns geforderten Vetoinitiative durch das Volk wahrgenommen werden.

Sofortmaßnahmen

Die Piratenpartei Österreichs fordert als Sofortmaßnahmen zur Verwaltungsreform die Umsetzung des Rechnungshof-Berichts zur Verwaltungsreform sowie der Empfehlungen des Österreich-Konvents (soweit diese noch aktuell sind).

Strukturreform

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine umfassende Strukturreform aus, um die Verwaltung zu entschlacken und Steuergeld einzusparen, welches dann für wichtige staatliche Dienstleistungen verwendet werden kann anstatt im Verwaltungsapparat zu versickern.

Die Zahl der Gemeinden soll von derzeit fast 2.400 Gemeinden auf deutlich unter 1.000 Gemeinden reduziert werden; vergleichbare europäische Länder mit ähnlicher Fläche und/oder Bevölkerungszahl haben um die 300 Gemeinden. Die Reduktion soll in den nächsten Jahren sukzessive erfolgen; sofern irgendwie möglich, sollen Gemeindefusionen auf freiwilliger Basis geschehen. Sollte dies keine ausreichende Reduktion bewirken, bevorzugen wir ein Anreizsystem zur Förderung von Fusionen gegenüber Zwangsmaßnahmen, schließen jedoch auch diese als letztes Mittel nicht aus.

Analog soll auch die Zahl der Bezirke reduziert werden. Vor allem eine Fusion von Statutarstädten und den sie umgebenden Bezirken (Bezirke „…-Land“ sowie „… Umgebung“) – auch und gerade im Fall Wien (Bezirke Wien-Umgebung und Mödling) – sowie eine Auflassung besonders bevölkerungsarmer Bezirke soll als erster Schritt erfolgen. Im Gegenzug ist eine Aufwertung der Bezirke, etwa durch eine Direktwahl der Bezirkshauptleute oder eine gewählte Bezirksversammlung, anzudenken, wobei dies im Rahmen einer umfassenderen Kompetenzreform zwischen Bund, Ländern, Bezirken und Gemeinden erfolgen soll.

Föderalismusreform

Die Piratenpartei Österreichs hält den historisch gewachsenen österreichischen Föderalismus für nicht mehr zeitgemäß und nicht verhältnismäßig. Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Zusammenwachsens der europäischen Staaten in einer gemeinsamen Struktur, der relativ geringen Bevölkerungszahl Österreichs bei gleichzeitig sehr hoher Homogenität der Bevölkerungsstruktur sowie der Tatsache, dass mittlerweile für Österreich fünf verschiedene Legislativ- und Verwaltungsebenen Relevanz haben (Europäische Union, Bund, Land, Bezirk, Gemeinde), fordern wir eine Reduktion der überbordenden und teuren Verwaltung.

Bei vielen Bereichen, in denen derzeit die Länder ein Mitspracherecht oder sogar die alleinige Kompetenz haben (wie Bildung, Gesundheit, Energie und Umwelt), führt die parteipolitisch motivierte Postenbesetzung im Zusammenspiel mit der Vielfalt an Organisationseinheiten zu Verzögerung oder Verhinderung wichtiger und notwendiger Reformen, die der Realität des 21. Jahrhunderts Rechnung trügen. In manchen Bereichen ist eine Differenzierung durchaus geboten, da sich sachgerechte Lösungen am Einzelfall orientieren. Die Qualität der Differenzierung soll aber hier in klaren und einheitlichen legistischen Vorgaben liegen, welche sowohl dem rechtsunterworfenen Bürger als auch den vollzugsverantwortlichen Organwaltern nachvollziehbare Regelungsinhalte und -wertungen bieten. Aus unserer Sicht gilt: Effiziente Legistik erfordert globale Spezialisten, effizienter Vollzug lokale Generalisten und transparente Behörden.

Aus diesem Grund sprechen wir uns dafür aus, die Länder als historisch-kulturelle Regionen beizubehalten und als Legislativ- und Verwaltungsebene mittelfristig abzuschaffen. In einem Prozess, der etwa zehn bis fünfzehn Jahre dauern wird, sollen alle derzeit bestehenden Landesgesetze sukzessive bereichsweise durch Bundesgesetze ersetzt werden (beginnend mit den zentralen Bereichen Bildung, Gesundheit, Energie und Umwelt). Nach Abschluss dieses Vorgangs sollen die Länder keine exekutiven oder legislativen Aufgaben mehr verrichten; Landtage, Landeshauptleute und dergleichen sollen ersatzlos abgeschafft werden.

Um den Prinzipien der Subsidiarität und Bürgernähe zu genügen, sollen im Gegenzug die Bezirke aufgewertet werden. Gewählte Bezirkstage und Bezirksvorstehende sollen bürgernäher als die Landtage und Landeshauptleute agieren; allerdings sollen die Bezirke, vergleichbar und analog zu den Aufgaben der Gemeinden, primär exekutive und verwaltende Aufgaben haben und keine weiter reichenden legislativen Kompetenzen bekommen.

Transparenz

Transparente Strukturen in der öffentlichen Verwaltung

Die Piratenpartei Österreichs unterstützt die Schaffung transparenter Strukturen, um das Vertrauen in Politik und Verwaltung zu stärken. Dabei darf die Transparenz aber nicht nur Elemente des Haushalts aufgreifen, sondern muss auch bei Entscheidungsfindungen, Vertragsabschlüssen und bei Berichten zu politischen Themen angewandt werden. Grundsätzlich soll das Informationsrecht des Bürgers hin zu einer Informationspflicht der Verwaltung entwickelt werden. Die Prinzipien von Open Data sollen auch an dieser Stelle eingehalten werden.

Der Rechnungshof soll dafür Sorge tragen, dass die Transparenz des öffentlichen Eigentums nicht durch Verschachtelung von Unternehmensbeteiligungen umgangen wird.

Transparenzgesetz

Die Piratenpartei Österreichs fordert ein umfassendes Informationsrecht für Bürgerinnen und Bürger und unterstützt daher die überparteiliche Initiative Transparenzgesetz.at. Der konkrete Umsetzungsvorschlag lautet wie folgt:

Informationen, die bei Behörden vorhanden sind, sollen der Allgemeinheit zugänglich gemacht und verbreitet werden, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen. Diese Regelung soll für sämtliche Verwaltungsebenen gelten. Sie schließt auch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts (Unternehmen) ein, soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen und dabei der Kontrolle des Bundes, der Länder, der Bezirke oder Gemeinden unterliegen.

Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen Informationen der auskunftspflichtigen Stellen sowie auf Veröffentlichung der im Abschnitt „Anwendungsbereich“ genannten Informationen.

Diese Forderung betrifft insbesondere den B-VG Art. 20 Abs. 3, der die so genannte "Amtsverschwiegenheit" in Form eines Gesetzes im Verfassungsrang festschreibt.

Stufenplan

Die Einführung dieser Regelung soll nach einem Stufenplan erfolgen:

  1. Individuelle Antragstellung: In der ersten Stufe tritt das umfassende Informationsrecht in Kraft, das es jedem Bürger und jeder Bürgerin bzw. auch juristischen Personen ermöglicht, Informationen schriftlich oder über ein Online-Formular bei der jeweils zuständigen Behörde anzufordern. Ablehnende Haltungen der angerufenen Stellen müssen schriftlich begründet werden.
  2. Verpflichtende Veröffentlichung der wichtigsten Informationen der Behörden aller Verwaltungsebenen: Für die zweite Stufe soll in einem öffentlichen Abstimmungsprozess ein Katalog von Informationen festgelegt und priorisiert werden. Die Informationen mit der höchsten Priorität müssen innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes auf einer zentralen Online-Plattform (Open-Government-Data-Portal, data.gv.at) zur Verfügung gestellt werden. Dabei ist die Maschinenlesbarkeit der Informationen sicherzustellen.
  3. Verpflichtende Veröffentlichung der im Katalog definierten Informationen der Behörden aller Verwaltungsebenen: Innerhalb der nächsten 24 Monate müssen alle Behörden die im Katalog definierten Informationen zur Verfügung stellen.

Anwendungsbereich

Die heimischen Behörden verfügen über eine Vielzahl von Informationen. Viele davon sind der Öffentlichkeit nicht oder nur schwer zugänglich. Um Verwaltungshandeln transparent zu machen, sollen diese vollständig publiziert bzw. auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Die Veröffentlichungspflicht soll insbesondere gelten für:

  • in öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse nebst zugehörigen Protokollen und Anlagen;
  • Verträge der Daseinsvorsorge;
  • Budgets sowie Haushalts-, Stellen-, Bewirtschaftungs-, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne;
  • Richtlinien, Fachanweisungen und Verwaltungsvorschriften;
  • amtliche Statistiken und Tätigkeitsberichte;
  • Gutachten und Studien, soweit sie von Behörden in Auftrag gegeben wurden, in die Entscheidung der Behörde einfließen oder ihrer Vorbereitung dienen;
  • Geodaten;
  • Ergebnisse von Messungen, Beobachtungen und sonstigen Erhebungen über schädliche Umwelteinwirkungen, Umweltgefährdungen sowie über den Zustand der Umwelt, die von einer Behörde außerhalb ihrer Überwachungstätigkeit im Einzelfall durchgeführt werden;
  • öffentliche Pläne, insbesondere Bauleit- und Landschaftspläne;
  • die wesentlichen Regelungen erteilter Baugenehmigungen und -vorbescheide;
  • Subventions- und Zuwendungsvergaben; sowie
  • die wesentlichen Unternehmensdaten öffentlicher Beteiligungen einschließlich einer Darstellung der jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen.

Im Zuge der konkreten Ausformulierung des Gesetzestextes soll diese Liste erweitert bzw. konkretisiert werden.

Schutz personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten sind bei der Veröffentlichung im Informationsregister unkenntlich zu machen. Dies gilt nicht für:

  1. Verträge hinsichtlich des Namens der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners;
  2. Gutachten und Studien hinsichtlich der Namen der Verfasserinnen und Verfasser;
  3. Geodaten, soweit sie nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen veröffentlicht werden dürfen;
  4. die wesentlichen Regelungen erteilter Baugenehmigungen und -vorbescheide; sowie
  5. personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Subventions- und Zuwendungsvergaben, soweit es sich um die Empfänger von Einzelförderungen handelt – personenbezogene Daten in der Zweckbestimmung sind nicht zu veröffentlichen.

Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und Telekommunikationsnummer von Bearbeiterinnen und Bearbeitern unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht; sie werden auf Antrag zugänglich gemacht, soweit sie Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind, kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist und schutzwürdige Sicherheitsbelange nicht entgegenstehen.

Auf Antrag ist Zugang zu personenbezogenen Daten zu gewähren, wenn

  1. er durch eine Rechtsvorschrift erlaubt ist;
  2. er zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Allgemeinwohl oder von Gefahren für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder sonstiger schwerwiegender Beeinträchtigungen der Rechte Einzelner geboten ist;
  3. die oder der Betroffene in die Übermittlung eingewilligt hat; oder
  4. ein schutzwürdiges Interesse an der Information besteht und überwiegende schutzwürdige Belange nicht entgegenstehen.

Personenbezogene Daten über Bewerberinnen, Bewerber, Beschäftigte (Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) und ehemalige Beschäftigte bei auskunftspflichtigen Stellen sind von der Informationspflicht ausgenommen.

Soll auf Antrag Zugang zu personenbezogenen Informationen gewährt werden, so ist die oder der Betroffene über die Freigabe von Informationen zu unterrichten, falls dies nicht mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden ist. Können durch den Zugang zu Informationen schutzwürdige Belange der oder des Betroffenen beeinträchtigt werden, so hat die auskunftspflichtige Stelle dieser oder diesem vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Ausnahmen von der Informationspflicht

Keine Informationspflicht nach diesem Gesetz besteht

  1. für Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden, soweit sie als Organe der Rechtspflege oder auf Grund besonderer Rechtsvorschriften in richterlicher Unabhängigkeit tätig geworden sind, sowie für Disziplinarbehörden und Vergabekammern;
  2. für den Rechnungshof, soweit er in richterlicher Unabhängigkeit tätig geworden ist – dies gilt nicht für seine Berichte;
  3. für Informationen von Behörden, die in schweren Strafsachen ermitteln;
  4. für Vorgänge der Steuerfestsetzung und Steuererhebung sowie der Innenrevisionen;
  5. für Prognosen, Bewertungen, Empfehlungen oder Anweisungen in Zusammenhang mit der gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen;
  6. für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Bezug auf journalistisch redaktionelle Informationen.

Schutz öffentlicher Belange

Von der Informationspflicht ausgenommen sind die unmittelbare Willensbildung politischer Entscheidungsgremien, Entwürfe, vorbereitende Notizen und vorbereitende Vermerke.

Ebenfalls von der Informationspflicht sollen ausgenommen werden:

  1. Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidungen oder bevorstehender Maßnahmen vereitelt würde (nicht der unmittelbaren Entscheidungsfindung dienen Statistiken, Datensammlungen, Geodaten, regelmäßige Ergebnisse der Beweiserhebung, Auskünfte, Gutachten oder Stellungnahmen Dritter); sowie
  2. Protokolle und Unterlagen von Beratungen, die durch spezialgesetzliche Vertraulichkeitsvorschriften geschützt sind.

Dasselbe betrifft auch andere Informationen soweit und solange

  1. deren Bekanntmachung die internationalen Beziehungen, die Beziehungen zum Bund oder zu einem Land, die Landesverteidigung, die innere Sicherheit nicht unerheblich gefährden würde; sowie
  2. durch deren Bekanntgabe ein Gerichtsverfahren, ein Ermittlungsverfahren, ein Ordnungwidrigkeitsverfahren oder ein Disziplinarverfahren beeinträchtigt würde.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn das Bekanntwerden einer Tatsache geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern oder wenn es geeignet ist, dem Geheimnisträger schweren wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

Informationen und Vertragsbestandteile, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, unterliegen der Informationspflicht nur, soweit das Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse überwiegt.

Bei Angaben gegenüber den Behörden sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu kennzeichnen und getrennt vorzulegen. Das Geheimhaltungsinteresse ist darzulegen. Bei der Veröffentlichung oder der Information auf Antrag sind die geheimhaltungsbedürftigen Teile der Angaben unkenntlich zu machen oder abzutrennen. Dies kann auch durch Ablichtung der nicht geheimhaltungsbedürftigen Teile erfolgen. Der Umfang der abgetrennten oder unkenntlich gemachten Teile ist unter Hinweis auf das Vorliegen eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses zu vermerken.

Soll auf Antrag Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gewährt werden, so hat die auskunftspflichtige Stelle der oder dem Betroffenen vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Einschränkungen der Informationspflicht

Soweit eine Weitergabe von Informationen durch höherrangiges Recht oder spezialgesetzliche Regelungen verboten ist, ist eine Darstellung ihres Gegenstandes und ihres Titels im zulässigen Umfang nach Maßgabe dieses Gesetzes zu veröffentlichen oder zugänglich zu machen.

Ausgestaltung der Veröffentlichungspflicht

Informationen im oben definierten Sinne sind nach Vorliegen der technischen Voraussetzungen unverzüglich im Volltext in elektronischer Form auf der zentralen Online-Plattform data.gv.at zu veröffentlichen. Alle Dokumente müssen leicht auffindbar, maschinell durchsuchbar und druckbar sein.

Verträge, die nach Maßgabe dieses Gesetzes bei Vertragsabschluss zu veröffentlichen sind, sind so zu schließen, dass sie frühestens einen Monat nach Veröffentlichung wirksam werden und die Behörde innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurücktreten kann. Bei Gefahr im Verzug oder drohendem schweren Schaden kann davon abgewichen werden.

Die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der Informationen ist frei, sofern höherrangiges Recht oder spezialgesetzliche Regelungen nichts anderes bestimmen. Das gilt auch für Gutachten, Studien und andere Dokumente, die in die Entscheidungen der Behörden einfließen oder ihrer Vorbereitung dienen. Nutzungsrechte sind bei der Beschaffung von Informationen abzubedingen, soweit sie einer freien Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung entgegenstehen können.

Der Zugang zur zentralen Online-Plattform data.gv.at ist kostenlos und anonym. Er wird über öffentliche Kommunikationsnetze bereitgestellt. Zugang zu data.gv.at wird in ausreichendem Maße in öffentlichen Räumen gewährt.

Alle veröffentlichten Informationen müssen in einem wiederverwendbaren Format vorliegen. Eine maschinelle Weiterverarbeitung muss gewährleistet sein und darf nicht durch eine plattformspezifische oder systembedingte Architektur bzw. durch restriktive Lizenzen begrenzt sein. Das Datenformat muss auf verbreiteten und frei zugänglichen Standards basieren und durch herstellerunabhängige Organisationen unterstützt und gepflegt werden. Eine vollständige Dokumentation des Formats und aller Erweiterungen muss frei verfügbar sein.

Die Informationen auf data.gv.at müssen mindestens zehn Jahre nach ihrer letzten Änderung vorgehalten werden.

Bei Änderungen veröffentlichter Informationen muss neben der Änderung die jeweilige Fassung für jeden Zeitpunkt abrufbar sein.

Die zentrale Online-Plattform data.gv.at enthält auch Informationen, bei denen aufgrund anderer Rechtsvorschriften eine Veröffentlichungspflicht besteht.

Antragstellung

Der Antrag auf Zugang zu Informationen soll schriftlich bzw. online gestellt werden. Eine mündliche Antragstellung ist zulässig.

Im Antrag sind die beanspruchten Informationen zu bezeichnen. Dabei wird die antragstellende Person von der angerufenen Behörde beraten. Ist die angerufene Stelle selbst nicht auskunftspflichtig, so hat sie die auskunftspflichtige Stelle zu ermitteln und der antragstellenden Person zu benennen.

Zugang zur Information

Die auskunftspflichtigen Stellen haben entsprechend der Wahl der antragstellenden Person Auskunft zu erteilen oder die Informationsträger zugänglich zu machen, die die begehrten Informationen enthalten.

Handelt es sich um vorübergehend beigezogene Akten anderer Stellen, die nicht Bestandteil der eigenen Aufzeichnungen werden sollen, so weist die auskunftspflichtige Stelle auf diese Tatsache hin und nennt die für die Entscheidung über die Akteneinsicht zuständige Stelle.

Die auskunftspflichtigen Stellen stellen ausreichende zeitliche, sachliche und räumliche Möglichkeiten für den Informationszugang zur Verfügung. Die Anfertigung von Notizen ist gestattet. Kann die auskunftspflichtige Stelle die Anforderungen nicht erfüllen, stellt sie Kopien zur Verfügung.

Die auskunftspflichtige Stelle stellt auf Antrag Kopien der Informationen, auch durch Versendung, zur Verfügung. Hat die antragstellende Person keine Auswahl zum Übermittlungsweg getroffen, ist regelmäßig die kostengünstigste Form der Übermittlung zu wählen.

Soweit Informationsträger nur mit Hilfe von Maschinen lesbar sind, stellt die auskunftspflichtige Stelle auf Verlangen der antragstellenden Person die erforderlichen Lesegeräte einschließlich der erforderlichen Leseanweisungen oder lesbare Ausdrucke zur Verfügung.

Die auskunftspflichtige Stelle kann auf eine über öffentliche Kommunikationsnetze zugängliche Veröffentlichung verweisen, wenn sie der antragstellenden Person die Fundstelle angibt.

Soweit Informationsansprüche aus den in den Abschnitten „Personenbezogene Daten“ und „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ genannten Gründen nicht erfüllt werden können, ersucht die auskunftspflichtige Stelle auf Verlangen der antragstellenden Person den oder die Betroffenen um ihre Einwilligung.

Bescheidung des Antrags

Die auskunftspflichtigen Stellen machen die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Stelle, in der gewünschten Form zugänglich.

Die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs erfolgt innerhalb der genannten Frist von einem Monat durch schriftlichen Bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung. Mündliche Anfragen brauchen nur mündlich beantwortet zu werden.

Können die gewünschten Informationen nicht oder nicht vollständig innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden oder erfordern Umfang oder Komplexität eine intensive Prüfung, so kann die auskunftspflichtige Stelle die Frist auf zwei Monate verlängern. Die antragstellende Person ist darüber schriftlich zu unterrichten.

Unabhängige Kommission für Datenschutz und Informationsfreiheit

Eine Person, die der Ansicht ist, dass ihrem Anspruch auf Information nicht hinlänglich nachgekommen wurde oder dass ihr Informationsersuchen zu Unrecht abgelehnt oder nicht beachtet worden ist oder dass sie von einer auskunftspflichtigen Stelle eine unzulängliche Antwort erhalten hat, kann die Kommission für Datenschutz und Informationsfreiheit anrufen. Die Kommission stellt dafür geeignete Mittel (etwa Online-Formulare, Kontaktmöglichkeiten via Telefon oder Sprechstunden) zur Verfügung.

Die Kommission für Datenschutz und Informationsfreiheit überwacht die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes. Sie besteht aus mindestens zwei Personen, die in einen öffentlichen und transparenten Verfahren bestellt werden.

Die Behörden sind verpflichtet, die Kommission für Datenschutz und Informationsfreiheit und ihre Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Ihr ist dabei insbesondere

  1. Auskunft zu ihren Anfragen zu erteilen sowie die Einsicht in alle Unterlagen und Akten zu gewähren, die im Zusammenhang mit dem Informationsanliegen stehen; sowie
  2. Zutritt zu Diensträumen zu gewähren.

Besondere Amts- und Berufsgeheimnisse stehen dem nicht entgegen. Stellen Behörden oder politische Gremien im Einzelfall fest, dass durch eine mit der Einsicht verbundene Bekanntgabe von Informationen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet ist, dürfen die Rechte nur von der Kommission für Datenschutz und Informationsfreiheit persönlich oder von einer oder einem von ihr oder ihm schriftlich besonders damit Beauftragten ausgeübt werden.

Die Kommission für Datenschutz und Informationsfreiheit informiert die Bürgerinnen und Bürger über Fragen der Informationspflicht. Sie berät Behörden in Fragen des Informationszugangs und kann Empfehlungen zur Verbesserung des Informationszugangs geben. Sie geht Hinweisen auf Angelegenheiten und Vorgänge nach, die ihren Aufgabenbereich unmittelbar betreffen. Außerdem legt sie mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht vor.

Stellt die Kommission für Datenschutz und Informationsfreiheit Verstöße gegen dieses Gesetz bei informationspflichtigen Stellen fest, so fordert sie diese zur Mängelbeseitigung auf. Bei erheblichen Verletzungen der Informationspflicht beanstandet sie dies bei den jeweiligen Stellen.

Plattform gv.at

E-Government muss zur Norm werden: Onlinedienste sind nicht bloß eine zusätzliche Schnittstelle, sondern das eigentliche „Gesicht“ des modernen Staates. Die Piratenpartei Österreichs fordert daher eine zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, die die Verwaltung betreffen. Sämtliche Interaktionen sollen auf dieser Plattform transparent, leicht verständlich und vernetzt erfolgen und auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, nicht die existierenden Strukturen und Prozesse der Behörden optimiert sein. Wir schlagen als Internetadresse für diese Plattform schlicht „gv.at“ vor.

Die Bereitstellung solcher Dienste gehört zur Kernkompetenz der Verwaltung. Daher hat die Entwicklung zur Gänze intern und nicht durch externe Agenturen zu erfolgen. Jegliche Eigenentwicklungen sollen wo möglich als Free/Libre-Open-Source-Software zur Verfügung gestellt werden und Erfahrungen öffentlich geteilt werden. Alle Dienste müssen auch von Mobilgeräten ohne Abstriche funktionieren.

Behörden als gläserne Dienstleister

Statt die Bürgerinnen und Bürger als Bittsteller zu behandeln, wie es heutzutage auf Ämtern leider noch zu häufig gehandhabt wird, und interne Vorgänge unter das „Amtsgeheimnis“ zu stellen, sollen sich Verwaltungseinrichtungen als gläserne Dienstleister verstehen, deren Ziel es ist, den „Kunden“ bei ihren Anliegen auf Augenhöhe zu begegnen und möglichst effektiv zur Seite zu stehen. Die Plattform gv.at soll Bürgerinnen und Bürger über Rechte und offenstehende Möglichkeiten informieren, nötige Amtsgeschäfte rasch und nachvollziehbar abwickeln, sie aber darüber hinaus auch zu mündigem Handeln befähigen und zur Vernetzung, Selbstorganisation und Kollaboration ermuntern.

Serviceticket-System

Als erste Umsetzungsphase muss für Antragsstellende im Sinne eines Serviceticket-Systems individuell nachvollziehbar sein, in welchem Stadium und bei welcher Amtsstelle sich ihre Amtsgeschäfte gerade befinden, ob Interaktion zwischen Behörde und Antragstellenden notwendig ist (diese soll dann, sofern möglich, direkt in gv.at erfolgen können), und wann in etwa mit einer vollständigen Erledigung des Anliegens zu rechnen ist.

Natürlich muss die Plattform hinsichtlich der Authentifizierung der Benutzer, der Verschlüsselung privater Daten und der Protokollierung jeglichen Zugriffs darauf höchsten Sicherheitsansprüchen genügen.

Vernetzung

In späteren Ausbaustufen soll zwischen Menschen, die durch dieselben Prozesse gehen oder gegangen sind, ein Kommunikationskanal geöffnet werden, damit sie sich vernetzen, Erfahrungswerte austauschen und gemeinsam besseres Feedback geben können. Die Möglichkeit zur Vernetzung macht den Antragstellenden bewusst, dass sie mit ihren Anliegen den Behörden nicht alleine gegenüber stehen.

Viele Amtsgeschäfte erledigt man sehr selten oder überhaupt nur einmal; so haben Antragstellende ein Informationsdefizit und wenig Wissen darüber, wie man erfolgreich mit Behörden interagiert. Durch Vernetzung ermöglicht die Plattform es den Bürgerinnen und Bürgern nun, auf die Erfahrungen anderer zurückzugreifen, die dieselben Prozesse bereits durchlaufen haben. Gleichzeitig reduziert sich dadurch die Arbeit für die Behörden, da der Austausch der Bürgerinnen und Bürger untereinander hilft, häufige Fehler zu vermeiden und so die Abwicklung der Amtsgeschäfte zu beschleunigen.

Evaluierbarkeit

Die Behandlung von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger soll durch diese evaluierbar sein, sodass die Ämter Feedback darüber bekommen, welche Prozesse und Abläufe aus Sicht der Antragstellenden noch Verbesserungsbedarf und -potenzial aufweisen. Auch die Reaktion auf dieses Feedback (sowohl Umsetzung als auch Nichtumsetzung) muss ebenfalls transparent und begründet erfolgen.

Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Plattform soll sich an diesem qualitativen sowie an zusätzlichem quantitativem Feedback orientieren (Messung der verbrachten Zeit pro Anliegen, regelmäßige Variantentests, …).

Überprüfbarkeit

Langfristig macht die Plattform Behörden überprüfbar, indem ihre Arbeitsweise und ihre internen Prozesse anonymisiert veröffentlicht und ausgewertet werden. Sie werden so für die Allgemeinheit transparent gemacht, um Informations-Asymmetrien abzubauen und Anreize für kundenfreundlichere, fairere und effizientere Abläufe zu schaffen. Hierbei ist natürlich vollumfänglich der Datenschutz und die Privatsphäre aller Beteiligten, also auch der Amtsangestellten, zu wahren.

Es soll (bis auf Anonymisierung zur Wahrung des Datenschutzes und der Privatsphäre) keine Unterschiedung zwischen internen Informationen für Amtsangestellte und externen Informationen für Bürgerinnen und Bürger geben.

Selbstorganisation

Unter dem Blickwinkel der Förderung von eigenverantwortlichen und mündigen Bürgerinnen und Bürgern soll die Plattform auch die zivilgesellschaftliche Selbstorganisation von Menschen mit ähnlichen Anliegen fördern. Bürgerinnen und Bürger sollen sich nicht in allen Angelegenheiten auf die Rolle der Antragstellenden beschränken, die zur Umsetzung vom Staat abhängig sind.

Vor allem auf lokaler und regionaler Ebene reicht es oft, wenn eine Behörde Unterstützung und Rahmenbedingungen (wie z. B. Rechtssicherheit) für eine selbstorganisierte Problemlösung durch motivierte Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellt. Natürlich muss der Staat in gewissen Kernbereichen aus rein praktischen wie auch rechtsstaatlichen Gründen die Umsetzungshoheit behalten. All dies soll weiters nicht als Vorwand dienen, die Aufgaben und Verantwortung des Staates einzuschränken.

Sicherheit elektronischer Amtswege

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich dafür ein, dass für elektronische Amtswege und rechtsverbindliche elektronische Signaturen auch sichere Systeme wie PGP und SSL-Zertifikate genutzt werden können. Bei beiden Systemen wird der Private Key auf dem System des Anwenders generiert und anschließend mit einem nur dem Nutzer bekannten Passwort verschlüsselt gespeichert. Auch die verwendete Software ist bei diesem Systemen als Open Source verfügbar und damit im Gegensatz zu den Systemen der A-Trust für ein Security Audit zugänglich.

Kinder, Jugend und Familie

Familienrecht

Im Mittelpunkt der österreichischen Familienpolitik soll das Menschenwohl stehen und nicht wie bisher Systeme oder Ideologien. Die Familienpolitik muss ein insgesamt ausgewogenes Zusammenleben und ein liebevolles Umfeld für alle ermöglichen. Das bedeutet zum Beispiel die volle verfassungsmäßige Umsetzung der UNO-Menschenrechtscharta; gleiche Rechte und Pflichten für Mütter und Väter herzustellen; und Unterstützung in allen Formen des menschlichen Zusammenseins (Familien, Patchworkkonstellationen, alleinerziehende Väter und Mütter) sowohl durch Betreuungsangebote als auch finanziell zu ermöglichen. Es müssen alle Generationen geachtet werden und in einem familienpolitischen Konzept zusammen geführt werden, vom Kind an bis zum hohen Alter. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, die die Partnerschaft zwischen Wirtschaft und Familien fördern und eine ausgewogene Work-Life-Balance für alle ermöglichen. Auch die Wirtschaft profitiert von glücklichen und gesunden Mitarbeitern und Konsumenten, die frei leben und arbeiten können.

Gleichstellung von Homosexuellen

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine Gleichstellung von homosexuellen Lebensgemeinschaften gegenüber heterosexuellen Lebensgemeinschaften in allen Belangen aus. Dies inkludiert (ist aber nicht notwendigerweise beschränkt auf) eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, die Ermöglichung von Adoption und Stiefkindadoption, die Ermöglichung von künstlicher Befruchtung sowie eine Verhinderung respektive Abschaffung jeglicher sonstiger Diskriminierung.

Die eingetragene Partnerschaft ist entweder auch für heterosexuelle Paare zu ermöglichen oder abzuschaffen.

Weiters fordert die Piratenpartei Österreichs die Aufnahme eines Verbots der Benachteiligung und Diskriminierung auf Basis von sexueller Orientierung, Lebensweise oder politischer Meinung in B-VG Artikel 7 Ziffer (1).

Selbstbestimmungsrecht der Frau

Die Piratenpartei Österreichs akzeptiert das verantwortungsvolle Selbstbestimmungsrecht des erwachsenen Individuums über seinen eigenen Körper. Dies impliziert die eigenverantwortliche Entscheidung der Frau über Schwangerschaftsabbrüche. Die Piratenpartei tritt für einen legalen Schwangerschaftsabbruch bis inklusive zum 3. Schwangerschaftsmonat (wie bisher ab der Nidation berechnet) ein, über diesen Zeitraum hinausgehend nur bei entsprechender gesundheitlicher Indikation, etwa bei Risiken für das Leben der Frau.

Weiters soll künstliche Befruchtung auch alleinstehenden Frauen ermöglicht werden.

Erziehungsberatung

An Volkshochschulen sollen kostenlose Kurse zur Bewusstseinsbildung für die Rolle der Elternschaft für werdende neue Eltern und Adoptierende angeboten werden. Über dieses Angebot soll bei Spitälern und Ärzten informiert werden. Dabei soll unter anderem pädagogisches Grundwissen vermittelt werden, rechtliche Beratung erfolgen (Karenzmodelle, Obsorge, etc.), und die Thematisierung gesellschaftlicher Rollenbilder erfolgen.

Förderung von Familie und modernen Lebensgemeinschaften

Neben dem „klassischen“ Familienmodell spricht sich die Piratenpartei Österreichs für die Akzeptanz „alternativer“ Gemeinschaften mit Kindern aus. Sowohl verschiedengeschlechtliche als auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit Kindern sind als vollwertige Familien anzuerkennen; dementsprechend sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften der klassischen Familie in allen Punkten gleichzustellen. Dies gilt sowohl in Bezug auf das Adoptionsrecht als auch hinsichtlich der rechtlichen, sozialen und gesellschaftlichen Stellung allgemein. Die Betreuung von Kindern ist eine verantwortungsvolle Aufgabe für Männer und Frauen gleichermaßen. Kinderbetreuung darf nicht zu Nachteilen in Beruf und Karriere führen – im Gegenteil sollen Berufstätigkeit und Kinderbetreuung bestmöglich vereinbar sein.

Patchworkfamilien

Es müssen neue Modelle des Umgangs mit Patchworkfamilien geschaffen werden, die nicht nur die neue Beziehung einer Mutter fördern, sondern auch die eines Vaters. Es muss sowohl zeitliches Zusammenleben zu gleichen Teilen als auch finanzielle Verantwortung für die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen sichergestellt werden. Kind und Vater sollen gleich viel Zeit miteinander verbringen können wie Kind und Mutter. Der Unterhalt soll gesetzlich so geregelt werden, dass beide Elternteile entweder den gleichen Prozentsatz ihres Einkommens für das Kind bezahlen oder einen erhöhten, sollte ein Elternteil weniger in der Lage ist, sich um die Kinder zu kümmern. Ausgangspunkt der Vereinbarung muss aber sein, was die Eltern in der Lage sind zu leisten und dementsprechend vereinbaren, und nicht, was ein Gericht ihnen aufzwingt. Nur so können der Begriff und die Notwendigkeit der „Alleinerziehung“ vermieden und Eltern gemeinsam in die Verantwortung genommen werden.

Freie Selbstbestimmbarkeit des Zusammenlebens

Das traditionelle Familienmodell und moderne Lebensgemeinschaften stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern ergänzen sich, sind gleichwertig und sind auch gleichberechtigt vor dem Gesetz zu behandeln. Die persönliche Wahl des Modells ist als völlig wertungsfrei zu betrachten.

Vor diesem Hintergrund vertritt die Piratenpartei Österreichs die Einführung einer eingetragenen Partnerschaft für Heterosexuelle sowie die Öffnung der Ehe vor dem Standesamt für gleichgeschlechtliche Paare. Der Staat hat die selbstbestimmte Form des Zusammenlebens Gleichberechtigter zu respektieren. Sowohl wirtschaftliche als auch soziale Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund unterschiedlicher Herkunft, Ethnie oder Lebensweise sind unzulässig. Wir setzen uns für eine Festschreibung des Verbots der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung im Verfassungsrang – konform mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – ein.

Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung

Die Piratenpartei Österreichs steht dem binären biologische Geschlechtermodell männlich/weiblich und dessen Rollenmustern kritisch gegenüber und fordert auch in diesem Punkt die Selbstbestimmung des Indiviuums. Um diese zu ermöglichen, fordert die Piratenpartei bei der Erfassung des biologischen Geschlechts neben „männlich“ und „weiblich“ zusätzlich die Option „keine Angabe“ zuzulassen, sofern eine binäre Einordnung nicht ausdrücklich – etwa aus medizinischen Gründen – notwendig ist.

Um die freie Selbstbestimmung zu ermöglichen und zu fördern, tritt die Piratenpartei für einen verpflichtenden aufklärerischen Sexualkundeuntericht an Schulen ein, der die verschiedenen Identitäten und Orientierungen vorurteilsfrei vermittelt. Auch der Umgang mit verschiedenen Verhütungsmethoden soll darin vermittelt werden, nicht zuletzt, um ungewollten Schwangerschaften vorzubeugen. Der Aufklärungsunterricht ist als Querschnittsmaterie ohne eigenes Unterrichtsfach zu verstehen.

Intersexualität

Die Piratenpartei Österreichs fordert, dass geschlechtsangleichende Operationen nur mit dem Einverständnis der betroffenen intersexuellen Person durchgeführt werden dürfen. Der intersexuellen Person soll es ebenfalls freistehen, gänzlich auf derartige geschlechtsanpassende Operationen zu verzichten. Sofern die Gesundheit der intersexuellen Person gefährdet ist, sollen ausnahmsweise derartige Operationen auch ohne explizites Einverständnis zulässig sein (z. B. auch im Kindesalter mit Zustimmung der Eltern); diese Ausnahme soll jedoch strikt auf den Bereich der medizinischen Indikation beschränkt sein.

Karenzmodelle

Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, die bewirken, dass Väter und Mütter sich gemeinsam in angemessenem Zeitausmaß um ihre Kinder kümmern können, etwa Karenzmodelle, die es ermöglichen, Teilzeit zu arbeiten und Karenz zu beziehen. Ein Karenzbezug soll in der betragsmäßigen Höhe für alle gleich sein, die Einteilung soll den Eltern obliegen. Eine Teilung 50/50 muss ermöglicht werden.

Elternteilzeit muss für alle Mitarbeiter auch in kleineren Betrieben ab dem Zeitpunkt möglich gemacht werden, an dem ein Mitarbeiter zehn Monate im Unternehmen ist. Ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind oder etwaige Obsorgeregelungen sollen nicht als Voraussetzung gelten, der Nachweis einer Notwendigkeit wegen Kinderbetreuung muss genügen.

Weiters fordern wir sofortigen Kündigungsschutz für beide Elternteile ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Schwangerschaft. Die Eltern müssen innerhalb von fünf Monaten bekannt geben, wie sie die Karenz in Anspruch nehmen wollen. Bis zum Antritt der Karenz besteht weiterhin Kündigungsschutz. Damit soll auch dem Argument der Schlechterstellung von Frauen bei Gehaltskosten, Beförderungen, etc. entgegengewirkt werden, weil somit bei beiden Elternteilen das gleiche „Risiko“ besteht.

Gesundheit

Erste Hilfe

Die Piratenpartei Österreichs plant ein Programm zur Förderung von Ersthelfermaßnahmen. Es reicht nicht, einmal im Leben an einer Schulungsmaßnahme in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilzunehmen. Wir wollen, dass Erste Hilfe in die Schulprogramme für Schüler zwischen zehn und sechzehn Jahren aufgenommen wird. Dies kann zum Beispiel im Rahmen von Projekttagen geschehen. Darüber hinaus setzen wir uns für die Einrichtung und Förderung von Schulsanitätsdiensten ein. Diese sollen freiwillig von den Schülern wahrgenommen werden und ihr Verantwortungsbewusstsein fördern. Die bereits bestehenden Angebote der Ersten Hilfe sollen für Interessierte kostenfrei angeboten werden.

Fortbildungspflicht in der Pflege

Die professionelle berufliche Pflege in Form der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Altenpflege ist einem enormen Arbeits- und Wissensdruck ausgesetzt. Die ständig zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der Medizin und der Pflege sowie die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen machen eine ständige und fundierte Fortbildung unausweichlich. Die Piratenpartei Österreichs fordert eine Erweiterung der Fortbildungsverpflichtung von Pflegekräften, um den modernen pflegerischen und medizinischen Anforderungen gerecht zu werden. Jede Pflegekraft muss im Laufe eines Jahres mindestens 40 Ausbildungsstunden nachweisen. Für diese Ausbildungsstunden soll es eine Pflicht zur bezahlten Freistellung seitens der Arbeitgeber geben.

Veröffentlichungspflicht für medizinische und pharmazeutische Studien

Die forschenden pharmazeutischen Firmen sind derzeit nicht zur vollständigen Veröffentlichung von Studien verpflichtet. Bisher existieren nur Selbstverpflichtungen und Absichtserklärungen der Industrie. Zurzeit ist es gängige Praxis, ungünstige Teilaspekte einer klinischen Studie zu verschweigen oder durch nachträgliche Änderung des Studiendesigns die Studie positiver erscheinen zu lassen.

Im Sinne eines Gesundheitssystems, das auf das Wohl der Patienten ausgerichtet ist, muss es eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung aller Studiendaten geben. Dies soll auf frei zugänglichen Portalen geschehen. Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, müssen unter freien Lizenzen veröffentlicht werden. Die Ergebnisse müssen der österreichischen Bevölkerung auf Anfrage zugänglich sein.

Umgang mit psychischen Erkrankungen

Psychische Erkrankungen sind in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Während körperliche Erkrankungen eher als Normalität akzeptiert sind, werden Menschen mit psychischen Erkrankungen stigmatisiert und ausgegrenzt. Ihnen wird somit eine gesellschaftliche Teilhabe entweder erschwert oder sogar vollständig verwehrt.

Die Gleichstellung von psychischen und physischen Erkrankungen ist in Österreich immer noch nicht erreicht, auch wenn der Gesetzgeber schon wichtige Weichen gestellt hat. Das gesellschaftliche Leben und die Arbeitswelt sind häufig nicht auf die gesundheitlichen Einschränkungen der Betroffenen eingerichtet. Vorurteile überwiegen das Wissen um die seelischen Krankheitsbilder.

Auch die soziale Inklusion von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist noch nicht umfassend gelungen. Sie sehen sich in der Gesellschaft häufig mit dem Anspruch konfrontiert, sich anpassen zu müssen. Ziel der Piratenpartei Österreichs ist es, die Akzeptanz von psychischen Erkrankungen in der Gesellschaft zu fördern und somit auch die Teilhabe in vollem Umfang zu ermöglichen. Dabei ist es die Aufgabe der Gesellschaft, sich an die Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen, nicht etwa umgekehrt.

Die Piratenpartei Österreichs fordert deshalb eine stärkere Aufklärung über psychische Erkrankungen. Sie setzt sich dafür ein, Maßnahmen zu ergreifen, um das Bewusstsein und die Akzeptanz für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu stärken, mit dem Ziel, sowohl das Bewusstsein zu erhöhen als auch über psychische Erkrankungen zu informieren.

Zusätzlich regt die Piratenpartei Österreichs an, Konzepte sowohl in der Partei als auch in der Gesellschaft zu erarbeiten und in den politischen Prozess einzubringen, um Betroffenen eine soziale Inklusion im gesamten gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Als zweiten Weg sehen und fordern wir die Verbesserung der psychiatrischen und psychologischen Versorgung sowohl im Hinblick auf therapeutische Angebote für die Betroffenen als auch auf die Aus- und Weiterbildung sowie die Einkommenssituation des Pflegepersonals und der Ärzte.

Die Piratenpartei Österreichs steht grundsätzlich für die Gleichstellung von seelischen und körperlichen Erkrankungen und setzen sich für eine stärkere Aufmerksamkeit für diese Problematik in der Gesundheitspolitik ein. Die Gleichstellung soll nicht nur in den ärztlichen Behandlungen oder juristisch erfolgen, sondern auch in der gesamten Gesellschaft und so auch in der Arbeitswelt durchgesetzt werden.

Die Piratenpartei Österreichs bekennt sich deshalb auch zur Integration, Inklusion und Förderung von Menschen mit psychischen und physischen Erkrankungen.

Psychotherapie auf Krankenschein

Krankenstände und Frühpensionierungen durch psychische Probleme sind in Österreich massiv im Vormarsch; dadurch entstehen beträchtliche gesamtwirtschaftliche Kosten. Derzeit gibt es in Österreich keine einheitliche Regelung für eine Psychotherapie auf Krankenschein; je nach Krankenkasse gibt es beschränkte Kontingente an Therapieplätzen mit voller Kostenübernahme. Für Behandlungen bei anerkannten Therapeuten gewähren die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen einen geringen Kostenzuschuss; für Behandlungen bei Therapeuten in Ausbildung unter Supervision gibt es keinerlei finanzielle Unterstützung.

Da sich viele der erwähnten Fälle bereits im Vorfeld abwenden ließen, wenn es Personen mit psychischen Problemen möglich wäre, sich rechtzeitig einer leistbaren Behandlung zu unterziehen, fordert die Piratenpartei Österreichs eine Ausweitung des bereits bestehenden Zuschusssystems auf einen vollständigen Kostenersatz, welcher auch bei Therapeuten in Ausbildung unter Supervision zu gewähren ist.

Nichtraucherschutz

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich aus Gründen des Nichtraucher- und Arbeitnehmerschutzes für ein Rauchverbot nach irischem Modell aus, also für ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, in Lokalen (Restaurants, Bars, Cafés, Casinos, Clubs, Diskotheken, Gasthäuser, Heurige, Buschenschanken), bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Kongresse, Konferenzen, Vorträge, Bälle, Konzertaufführungen, Bühnenveranstaltungen) und in geschlossenen Räumen allgemein, sofern diese mehr als einer Person als Arbeitsplatz dienen.

Um bereits für den Umbau von Lokalen getätigte Investitionen abzufedern, sollen geeignete Übergangsfristen bis zum Inkrafttreten des neuen, strengeren Rauchverbots festgelegt werden.

Sterbehilfe

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, nach dem Vorbild der Niederlande und Belgiens unter gewissen, sehr strengen Rahmenbedingungen Sterbehilfe zuzulassen.

Die folgenden Kriterien müssen in einer derartigen Regelung mindestens berücksichtigt werden:

  • Der Patient muss ein Erwachsener (oder ein für mündig erklärter Minderjähriger) sein, der zum Zeitpunkt der Bitte um Sterbehilfe handlungsfähig und bei Bewusstsein ist.
  • Der Patient muss um Sterbehilfe freiwillig, überlegt und wiederholt ansuchen; dies darf nicht das Ergebnis von Druck von außen sein.
  • Der Patient muss sich in einer medizinisch aussichtslosen Lage befinden und sich auf physische oder psychische unerträgliche und anhaltende Leiden berufen, die nicht gelindert werden können und das Ergebnis eines unheilbaren unfallbedingten oder pathologischen Leidens sein.
  • Der Arzt, der die Sterbehilfe ausführt, muss dies freiwillig tun; niemandem darf aus der Verweigerung ein Nachteil erwachsen.

Das Vorgehen des Arztes ist gesetzlich streng vorzugeben. Der Patient muss in Beratungen über seinen Zustand, den wahrscheinlichen Krankheitsverlauf, die Möglichkeiten der Palliativmedizin und die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen aufgeklärt werden. Weiters ist die Konsultation mindestens eines zweiten unabhängigen Arztes und die Einhaltung einer mindestens einmonatigen Wartezeit zwischen der schriftlichen Anfrage des Patienten und der Leistung der Sterbehilfe vorzuschreiben. Die ärztlichen Beurteilungen müssen unabhängig voneinander getroffen werden und müssen auch auf zumindest einem persönlichen Gespräch zwischen Ärzten und Patient beruhen.

Ein Arzt, der Sterbehilfe durchgeführt hat, muss danach einer unabhängigen Ethikkommission aus Ärzten und Juristen einen Bericht vorlegen, welche die Einhaltung der Rechtsvorschriften prüft.

Not-Lizensierung von Medikamenten

Es kommt nicht selten vor, dass Pharmaunternehmen aus marktwirtschaftlichen Gründen die Produktion gewisser Medikamente einstellen, obwohl diese kranken Menschen helfen könnten. Auch Opfer sogenannter seltener Krankheiten können vor dem Problem stehen, dass für sie entwickelte Medikamente nicht auf den Markt kommen, weil zu wenig Profit zu erwarten ist – obwohl Patente für solche Arzneimittel für seltene Leiden bereits rechtlich begünstigt werden.

Aus diesen Gründen fordert die Piratenpartei Österreichs die Schaffung einer gesetzlichen Regelung, durch die es dem Staat ermöglicht wird, unter Umgehung des Patentinhabers schnellstmöglich Lizenzen für die Produktion von Medikamenten zu vergeben, falls die Gesundheit oder gar das Leben von Menschen bedroht sind.

Frauengesundheit

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, Verhütungsmittel auf Krankenschein auszugeben und Schwangerschaftsabbrüche in öffentlichen Spitälern auf Krankenschein durchzuführen. Auch die HPV-Impfung soll auf Krankenschein durchgeführt werden.

Pflegeheime

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, die Personalausstattung in Pflegeheimen an die Minutenwerte des Bundespflegegeldgesetzes anzupassen.

Verlässliche und vollwertige Ernährung

Die Piratenpartei Österreichs befürwortet die Einführung einer verlässlichen und vollwertigen Ernährung, einschließlich Optionen für Vegetarier und Veganer, in Senioren-/Pflegeheimen, Gefängnissen, Bildungseinrichtungen, Bundesheer, Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern

Medizinisch nicht indizierte Eingriffe in den Körper eines Kindes bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind ausnahmslos abzulehnen. Danach sind sie bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur mit Einwilligung der betroffenen Person und deren Erziehungsberechtigten akzeptabel. Hierbei ist sicherzustellen, dass diese Entscheidungen freiwillig und ohne Druck zustande kommen.

Konsumentenschutz

Einführung von Kennzeichnungspflicht in der Gastronomie

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Einführung einer Kennzeichnungspflicht entsprechend dem Bio-Siegel in der Gastronomie. Dabei soll gekennzeichnet werden, ob angebotene Getränke und Mahlzeiten das EU-weit verbindliche Bio-Siegel oder ein eventuell darüber hinausgehendes Nachhaltigkeitssiegel erfüllen oder nicht. Ob ein Getränk bzw. eine Mahlzeit als Ganzes gekennzeichnet wird oder im Falle einer Auflistung der Zutaten diese einzeln, ist den Gastronomiebetrieben überlassen.

Einführung eines strikteren Bio-Siegels

Das Bio-Siegel bezieht Kriterien der nachhaltigen Produktion nicht hinreichend ein. Wir fordern daher die Einführung eines EU-weiten Bio-Siegels, welches deutlich striktere Kritieren formuliert.

Einführung eines Nachhaltigkeitssiegels

Das Bio-Siegel bezieht Kriterien der nachhaltigen Produktion nicht hinreichend ein. Wir fordern daher die Einführung eines EU-weiten Siegels, welches sich auf die nachhaltige Herstellung eines Produkts bezieht. Auch hier soll eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden, bei der Produkte, die die Kriterien nicht erfüllen, entsprechend gekennzeichnet sein müssen.

Kennzeichnung aller Nicht-Bio-Produkte

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Einführung einer EU-weiten Kennzeichnungspflicht für Produkte, die die Kriterien für das EU-weit verbindliche Bio-Siegel nicht erfüllen. Die Kennzeichnung soll sich am Bio-Siegel der EU orientieren, jedoch durch Farbe und dargestellte Formen Kunden leicht ersichtlich machen, dass ein Produkt die Kriterien für das Bio-Siegel der EU nicht erfüllt. Bei der Kennzeichnungspflicht soll Österreich eine Vorreiterrolle einnehmen.

Fernabsatz

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, dass ein Rücktritt von im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, möglich sein soll. Diese Möglichkeit soll bestehen, solange der Vertragspartner keinerlei Dispositionen im Hinblick auf den konkreten Vertrag getätigt hat, die über den allgemeinen Verwaltungsaufwand hinausgehen.

Drogenpolitik

Grundlegendes

Derzeitige Situation

Die österreichische Drogenpolitik setzt seit Jahrzehnten fast ausschließlich auf das Mittel der Prohibition und verfolgt damit das unserer Ansicht nach unrealistische Ziel einer drogenfreien Gesellschaft. Dass dieses Vorgehen nicht zielführend ist, ist nicht einfach so aus der Luft gegriffen, sondern wurde auch von der international anerkannten Global Commission on Drugs unter der Leitung des ehemaligen UNO-Generalsekretärs Kofi Annan bestätigt. Heute wissenschaftlich als wenig sucht- und gesundheitsgefährdend belegte Stoffe bleiben verboten, während zugleich gefährlichere Substanzen wie Alkohol und Tabak in der Gesellschaft akzeptiert sind, ebenso phamazeutische Produkte mit hohem Suchtpotenzial. Es wird an Gesetzen festgehalten, die wenig wirkungsvollen Jugendschutz beinhalten, die tatsächliche Gefährlichkeit nicht berücksichtigen, Polizei und Gerichte überlasten sowie die Bürger Jahr für Jahr Unsummen an wirkungslos eingesetzten Steuergeldern kosten. Durch die Strafverfolgung werden Existenzen zerstört: Verlust von Arbeitsplatz, Wohnung, soziale Ausgrenzung, eine Vorstrafe, usw. stellen in den meisten Fällen eine unverhältnismäßige Bestrafung dar. Nicht zu vergessen ist dabei die Rolle des organisierten Verbrechens; dieses wird durch die anhaltende Prohibition effektiv subventioniert – auch hier gilt es anzusetzen und den „Geldhahn“ abzudrehen.

Unser Zugang

Die Piratenpartei Österreichs steht für eine repressionsfreie Drogenpolitik und will ein Ende der gescheiterten Prohibition. Wir lehnen die heutige, wissenschaftlich nicht begründete und großteils historisch gewachsene Unterscheidung in legale und illegale Stoffe ab und fordern die objektive und vorurteilsfreie Bewertung und Handhabung aller psychoaktiven Substanzen alleine anhand ihres Sucht- und Gefahrenpotenzials. Die derzeitige nicht faktenbasierte Bevormundung Erwachsener beim verantwortungsvollen Umgang mit Rausch- und Genussmitteln widerspricht der Grundüberzeugung der Piraten bezüglich Freiheit und Selbstbestimmung und unserem Verständnis einer mündigen Gesellschaft. Die bisherige Kriminalisierung der Konsumenten muss beendet und der damit verbundene Schwarzhandel durch kontrollierte Erwerbsstrukturen ersetzt werden. So ergeben sich dann Rahmenbedingungen, die – anders als heute – viele Probleme beseitigen, die alleine auf Grund mangelnder Kontrolle von gefährlichen Beimischungen und fehlender Hygiene entstehen.

Hilfe statt Strafe

Prävention muss ehrlich und sachlich sein, um nachhaltig überzeugen zu können. Notwendige Regelungen im Rahmen einer neuen Drogenpolitik bedürfen der Einbeziehung aller Beteiligten und Betroffenen zur Gestaltung ideologiefreier und realitätsorientierter Konzepte. Gesetze, Verordnungen und Abgaberegelungen dürfen nur zum Schutz vor tatsächlichen Gefahren erlassen werden, nicht auf Grund ideologischer oder rein wirtschaftlicher Argumente. Ein barrierefreier und unzensierter Zugriff zu allen Informationen auch über Drogen ist jeder Bürgerin und jedem Bürger zu gewährleisten.

Jugendschutz

Die Piraten sprechen sich ausdrücklich für weit reichende Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aus. Jede und jeder soll sich der Verantwortung bewusst sein, junge Menschen umfassend und faktenbasiert über die Gefahren des Rauschmittelkonsums zu informieren. Ein wirksamer Jugendschutz kann nachweislich nicht nur durch bloße Reglementierung und Verbote erreicht werden. Ein offener und sachlicher Umgang mit dem Thema in Form umfangreicher Aufklärungsmaßnahmen in Schulen und Freizeiteinrichtungen muss gesetzliche Regelungen ergänzen. Ein bereits im Kindesalter im Rahmen allgemeiner Persönlichkeitsausbildung vermitteltes selbstbestimmtes Verhalten schafft die Voraussetzungen, um auch diesen Herausforderungen und Reizen gefestigt begegnen zu können.

Forschung und Medizin

Die Piraten befürworten die Erforschung derzeit illegaler Stoffe zu therapeutischen Zwecken. Eine weitere Blockade wissenschaftlicher Arbeit lediglich aufgrund dogmatischer Argumente ist nicht länger hinnehmbar. Patienten sollen in der freien Wahl der Behandlung nicht eingeschränkt werden. Welche Substanzen zur Behandlung verwendet werden können, soll alleine Sache des geschulten, behandelnden Arztes und des aufgeklärten Patienten sein. Dabei muss umfassend über die Gefahren aller verwendeten Mittel aufgeklärt werden. Ein freier und selbstbestimmter Umgang steht nicht im Widerspruch zu Schutz, Prävention und Aufklärung.

Cannabis

Die Piratenpartei Österreichs fordert eine Reform des Suchtmittelgesetzes, welche sich an der Lebensrealität der Bürger orientiert und wissenschaftliche und medizinische Fakten berücksichtigt. Das Verbot von Cannabis ist weder medizinisch begründet noch ist es wirksam; daher fordern wir die Abschaffung der Strafverfolgung bei Besitz von Cannabis und Anbau zum Eigenbedarf bzw. im Rahmen eines gesetzlich festgelegten Rahmens (z. B. in Cannabis-Clubs).

Wir bekennen uns zu Jugend- und Konsumentenschutz und erhoffen uns durch diese Maßnahmen eine Entlastung von Polizei und Justiz, eine Schwächung krimineller Strukturen in Österreich sowie eine Stärkung der Freiheitsrechte der Bürger. Es besteht hier die Möglichkeit, den gesamten Vertriebsweg einer einheitlichen Qualitätssicherung zu unterwerfen (was zur Stärkung des Konsumentenschutzes und zur Abwehr gesundheitlicher Schäden führt) und die organisierte Kriminalität damit aus diesem Bereich zu verdrängen. Wie vorliegende Erfahrungen mit der Entkriminalisierung aus Portugal, den Niederlanden und Tschechien nahelegen, ist dadurch weiters nicht mit signifikanten Steigerungen im Konsum zu rechnen.

Freigabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken

Die Cannabispflanze enthält eine Reihe von Wirkstoffen, die ein hohes Potenzial für die medizinische Nutzung haben. Von diesen Stoffen, den sogenannten Cannabinoiden, gibt es circa 60 verschiedene. Alle weisen ein unterschiedliches Wirkungsprofil auf. Diese Substanzen bieten Linderung bei vielen schwerwiegenden Leiden und Krankheiten, wie beispielsweise Krebs, HIV, Tourette, Epilepsie, Rheuma, Arthritis, Multipler Sklerose oder in der Schmerztherapie. Für diese Krankheiten kennt die klassische Schulmedizin keine abschließenden Behandlungsmöglichkeiten.

Die Piratenpartei Österreichs begrüßt die bereits umgesetzte Freigabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken als verschreibungspflichtigen Stoff. Trotzdem gibt es noch Handlungsbedarf: Unnötige Hürden müssen abgeschafft werden. Patienten, die auf die medizinische Nutzung von Cannabis angewiesen sind, soll der Zugang wie zu jeder anderen Arznei aus diesem Bereich ermöglicht werden. Tabletten mit synthetisch hergestellten Wirkstoffen stellen für viele Patienten keine Alternative zu natürlichen Arzneimitteln mit pflanzlichen Wirkstoffen dar.

Die Piratenpartei Österreichs begrüßt Freigabe von Dronabinol als THC-Ersatz zu medizinischen Zwecken als verschreibungspflichtiges Medikament. Die natürliche Hanfpflanze bietet jedoch aufgrund ihrer Zusammensetzung von unter anderem THC, CBD und CBG ein weit verträglicheres und breiteres Wirkungsspektrum und ist zudem erheblich günstiger in der Herstellung. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit soll Cannabis daher auch zur direkten Verschreibung als Medikament an Patienten anbauen. Patienten sollen in Absprache mit dem Arzt zwischen einer Verschreibung von Dronabinol und Cannabis wählen können.

Universitätsinstituten soll unabhängig vom Gebiet ihrer Forschung und Entwicklung der Anbau von Cannabis zu Forschungszwecken gestattet sein.

Missbrauch von AD(H)S-Medikamenten

Bei Medikamenten auf Methylphenidat-Basis häufen sich die Berichte über steigenden Missbrauch. Diese betreffen Schulen, Universitäten, aber auch Berufszweige, die hohe Ansprüche an die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit stellen. Die eigentlich zur Behandlung von AD(H)S gedachten Mittel werden als Leistungssteigerungsdroge missbraucht und es entwickeln sich hier Schwarzmärkte bzw. sie existieren bereits.

Metylphenidat ist der Partydroge „Speed“ (Methylphenetylamin) chemisch ähnlich und weist bei entsprechend hoher Dosierung auch vergleichbare Wirkungen auf. Neben dem vom Nutzer gewünschten Konzentrations- und Fokussierungseffekt kann es hier schnell zu Wesensveränderungen, Stimmungsschwankungen, Aggressivität bis hin zu depressiven Episoden kommen. Besonders heikel ist, dass viele Nutzer die Tabletten zerstoßen und dann schnupfen. Dabei erweisen sich die Trägerstoffe in den Tabletten, beispielsweise Talkum, als hochgefährlich. Über die Nase aufgenommen, können diese Füllsubstanzen schnell zu Gefäßverstopfungen in Lunge und Gehirn führen und Embolien und Schlaganfälle auslösen.

Neben der enormen gesundheitlichen Gefährdung der Nutzer ergibt sich hier auch eine starke Wettbewerbsverzerrung. Diese Reaktion von Schülern und Studierenden auf den stark gestiegenen Leistungsdruck birgt die Gefahr, Lernerfolge auch auf diesem Wege manipulierbar und abhängig vom finanziellen Hintergrund werden zu lassen. Zudem ist hier der Faktor Gruppenzwang nicht zu unterschätzen.

Solche Entwicklungen, die in den USA schon weit fortgeschritten sind, gilt es zu stoppen.

Die Piratenpartei Österreichs will, dass Österreich eine Aufklärungskampagne ins Leben ruft. Darüber hinaus sollen die Quellen derartiger Mengen eines verschreibungspflichtigen und bei Missbrauch auch gesundheitsgefährdenden Medikaments auf dem Schwarzmarkt aufgedeckt werden. Eine denkbare Quelle sind die um mehrere hundert Prozent gestiegenen Verschreibungen von AD(H)S-Medikamenten in den vergangenen Jahren, wobei leider häufig keine ausführliche ärztliche Diagnose mehr zugrunde gelegt wird.

E-Zigarette

In Österreich benutzen bereits heute viele Menschen die sogenannte E-Zigarette als Genussmittel. Die gesundheitlichen Risiken und das Suchtpotenzial der nikotinhaltigen Flüssigkeiten, auch Liquids genannt, sind erheblich geringer als beim Tabakkonsum.

Die Piratenpartei Österreichs fordert, dass nikotinhaltige Liquids nicht als Arzneimittel, sondern als zugelassenes Handelsgut eingestuft werden. Wir widersprechen auch klar allen Versuchen, die Liquids einer zusätzlichen Besteuerung, zum Beispiel gemäß Tabaksteuergesetz, zu unterstellen. Sicherheits- und Qualitätsstandards für die Produktion und den Vertrieb von E-Zigaretten und kennzeichnungspflichtigen Liquids müssen erarbeitet werden. Eine einheitliche europäische Regelung ist erforderlich, die auch den Belangen des Jugendschutzes Rechnung trägt.

Maßstab einer verantwortungsvollen Drogen- und Suchtpolitik müssen nachvollziehbare, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Regelungen sein, die dem Bürger ein eigenverantwortliches Handeln ermöglichen.

Die reflexartige Verbotshaltung und die Bevormundung der Verbraucher, wie durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, müssen ein Ende haben. Österreich soll bezüglich des Umgangs mit der E-Zigarette eine liberale Vorreiterrolle in der EU übernehmen.

Kennzeichnungspflicht von Medikamenten mit Sucht- bzw. Abhängigkeitspotenzial

Um auf die Suchtgefahr bei bestimmten Medikamenten aufmerksam zu machen, müssen die Pharmahersteller in die Pflicht genommen werden. Wie bei Zigaretten üblich, sollten vereinheitlichte Warnhinweise auf die Medikamentenverpackungen aufgedruckt werden. Aus diesen muss hervorgehen, dass es sich bei dem Medikament um eine Arznei handelt, die ein Suchtrisiko birgt. Diese Warnhinweise sollen Patienten sensibilisieren und auf die Gefahr einer Sucht hinweisen.

Der Grund: Die oft sehr versteckt in der Packungsbeilage beschriebenen Hinweise werden allzu leicht nicht wahrgenommen. Darüber hinaus soll vom Apotheker bei der Ausgabe des Medikamentes ein Informationsblatt zum Thema „Suchtgefahren bei der Einnahme von Medikamenten“ angeboten werden. Dieses soll ein Angebot mit weiteren Informationen darstellen und Unterstützung beim Auffinden von geeigneten Stellen für Hilfesuchende bieten.

Präventionsunterricht an Schulen

Die Maßnahmen zur Drogenprävention an Schulen sind unzulänglich. Auch der Wissensstand des lehrenden Personals erweist sich oft als sehr gering. Einzelne Pilotprojekte haben gezeigt, wie wichtig und nachhaltig eine gute Prävention bereits im Grundschulalter ist. Jedweder Erstgebrauch, ob bei legalen oder illegalen Substanzen, nahm in den teilnehmenden Gruppen gegenüber den Vergleichsgruppen deutlich ab. Die erzielten Erkenntnisse und Erfolge tragen die Kinder wie selbstverständlich in die weiterführenden Schulen und ihren Freundeskreis. So wird für eine Multiplikation gesorgt, die Unterricht alleine kaum leisten kann.

Die Piratenpartei Österreichs regt an, auf Basis solcher Beispiele mit Vorbildcharakter ein bundesweit flächendeckendes Informations- und Aufklärungskonzept zu entwickeln. Hierbei soll auf einheitliches und sachliches Lehrmaterial sowie eine vorbereitende Schulung des Lehrpersonals besonderes Augenmerk gelegt werden. So wird an Bildungseinrichtungen ein kompetenter Unterricht ermöglicht. Auch externe Fachreferenten sollen Teil dieses Konzepts werden, um besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern zu vertiefen. Grundgedanke und Ziel ist es, Vorurteile und Stigmatisierung gegen fundiertes Wissen auszutauschen.

Diamorphin-Programm für Schwerstabhängige

Heroinkonsum wurde in der Vergangenheit weitgehend werteorientiert diskutiert. Eine sachorientierte Auseinandersetzung mit dem Problem fand nicht statt.

Wenn überhaupt wurden Schwerstabhängige mit Ersatzstoffen behandelt, um sie zur Abstinenz zu führen. Wer keinen Therapieplatz erhielt, beim Beikonsum erwischt wurde oder wegen der fehlenden Rauschwirkung der Ersatzstoffe in der psychischen Abhängigkeit verblieb, wurde in die Kriminalität gedrängt und in der Folge Opfer von Verelendung und gesellschaftlicher Ächtung. Suchtkranke verdienen es jedoch, mit den besten zur Verfügung stehenden Medikamenten und Therapien behandelt zu werden.

Durch erfolgreiche Pilotprojekte in Deutschland wurde der Nachweis geführt, dass es möglich ist, Schwerstabhängige durch kontrollierten Konsum reinen Diamorphins zu stabilisieren. Bei einigen Teilnehmern reduzierte sich der Bedarf, andere wurden dauerhaft abstinent. Bei allen Teilnehmern zeigten sich erhebliche Verbesserungen. Hatte sich ihr Leben vorher ausschließlich um Beschaffungskriminalität und das Besorgen der nächsten Dosis gedreht, gewannen sie nun ihre Selbstbestimmung zurück und fanden neuen Lebensmut. In der frei gewordenen Zeit fanden viele Wohnung und Arbeit und begannen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der körperliche Zustand der Konsumenten verbesserte sich grundlegend. Die durch gefährliche Beimischungen (Talkum, Paracetamol, Glasstaub, Strychnin, Psychopharmaka, usw.) und Verschmutzung durch Keime und Bakterien im „Straßenheroin“ entstandenen gesundheitlichen Probleme traten nicht mehr auf. Infektionen wie zum Beispiel mit Hepatitis-C und HIV wurden verhindert.

Auf Basis dieser Erfahrungen muss kontrolliert verabreichtes Diamorphin als Medikament im Rahmen einer wirksamen Therapie betrachtet und als weiterer Baustein in der Behandlung Suchtkranker etabliert werden.

Die Piratenpartei Österreichs fordert daher eine Einführung eines Diamorphin-Programmes nach deutschem Vorbild. Die Einrichtung entsprechend gesicherter Arztpraxen und Ambulanzen soll unterstützt werden.

Europapolitik

Die Piratenpartei Österreichs befürwortet den europäischen Einigungsprozess und ist sich seiner Bedeutung für Frieden, Freiheit, Wohlstand und Rechtsstaatlichkeit auf unserem Kontinent bewusst. Wir halten diese Errungenschaften weder für selbstverständlich noch für garantiert; sie bedürfen vielmehr einer ständigen aktiven Verteidigung und Ausgestaltung durch die Bürgerinnen und Bürger Europas. Vor diesem Hintergrund sehen wir die Krise des Euro, die Überschuldung der öffentlichen Haushalte und die Probleme der europäischen Institutionen, politische und wirtschaftliche Stabilität sowie soziale Sicherheit zu gewährleisten, mit großer Sorge, denn sie erschüttern das Fundament der europäischen Idee.

Zugleich werden der Europäischen Union, die in ihrer gegenwärtigen Form eine demokratische Kontrolle durch ihre Bürger nur unzureichend gewährleisten kann und daher verständlicherweise leider oft auf wenig Rückhalt in der Bevölkerung stößt, immer bedeutendere Teile nationaler Souveränität übertragen; damit drohen die Demokratie und mit ihr die europäische Einigung als zentrale kulturelle Errungenschaften schleichend abhanden zu kommen. Als Teil einer transnationalen politischen Bewegung, deren Kommunikationsraum keine staatlichen Grenzen kennt, sehen wir uns besonders in der Verantwortung, den Bestand der europäischen Idee sicherzustellen und sie unter Rücksichtnahme auf die historisch gewachsenen kulturellen Unterschiede innerhalb Europas fortzuentwickeln.

Jedoch wollen und können wir dies nicht alleine bewirken. Daher appellieren wir an alle europäischen Piratenparteien und Piraten, an alle europäischen Parteien und mit besonderem Nachdruck an alle Europäerinnen und Europäer, sich intensiv mit der institutionellen Zukunft Europas auseinanderzusetzen und insbesondere einen durch eine gemeinsame Verfassung konstituierten, demokratischen, föderalen und subsidiär organisierten europäischen Rechtsstaat anzustreben, der die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt seines Handelns stellt – ein vereintes Europa der Bürger und der Regionen.

Auf dem Weg zu einem erneuerten Europa bedarf es deutlich mehr Transparenz und effektiverer Korruptionsbekämpfung, direkter Legitimation aller relevanten Institutionen, einer klaren Gewaltentrennung innerhalb der europäischen Institutionen und einer klaren Kompetenzentrennung zwischen europäischer und nationaler Ebene sowie deutlich verbesserter direktdemokratischer Einflussmöglichkeiten auch und besonders auf europäischer Ebene.

Europäisches Parlament

Wahltermin

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, die Wahlen zum Europäischen Parlament terminlich von Juni auf Mai vorzuverlegen und statt an vier Tagen (Donnerstag bis Sonntag) nur noch an zwei Tagen (Samstag und Sonntag) abzuhalten, um einerseits die Wahlbeteiligung zu erhöhen und andererseits den Charakter einer gemeinsamen europäischen Wahl zu verstärken.

Wahlrechtsreformen

Die Piratenpartei Österreichs fordert auf europäischer Ebene Wahlrechtsreformen analog zu den Forderungen, die wir auch auf nationaler Ebene zur Stärkung und Verbesserung der demokratischen Teilhabe vorschlagen. Die Legislaturperiode soll von fünf Jahren auf vier Jahre verkürzt werden, um eine häufigere Einflussnahme der Wählerinnen und Wähler zu ermöglichen. Weiters sollen die Mindestkriterien für die nationalen Wahlverfahren zum Europäischen Parlament auf gesamteuropäischer Ebene um ein Verbot von Sperrklauseln und eine Forderung eines durchlässigen und transparenten Vorzugsstimmensystems erweitert werden. (Vorbild für das Vorzugsstimmensystem soll das in Finnland verwendete System sein.)

Europäische Listen

Zur Förderung eines gesamteuropäischen Wahlkampfes und der Fokussierung der Wahlen zum Europäischen Parlament auf europäische Themen spricht sich die Piratenpartei Österreichs dafür aus, dass die Hälfte der Mitglieder des Europäischen Parlaments auf europäischen Listen statt auf nationalen Listen gewählt werden soll.

Konkret soll jede Wählerin und jeder Wähler einerseits wie im derzeitigen System auf nationaler Ebene eine nationale Partei wählen; diese sollen auch weiterhin die Hälfte der Mitglieder des Europäischen Parlaments stellen. Zusätzlich soll er auf einem zweiten, separaten Stimmzettel eine Stimme für eine der kandidierenden europäischen Parteien abgeben (wobei zur einfacheren Identifikation der noch nicht so im öffentlichen Bewusstsein verankerten europäischen Parteien zusätzlich angegeben werden soll, welche nationalen Parteien die jeweiligen europäischen Parteien unterstützen); diese Stimmen werden gesamteuropäisch zusammengezählt und nach bekanntem Verhältniswahlrecht in Mandate umgesetzt.

Initiativrecht

Das Initiativrecht ist auf europäischer Ebene derzeit nur der Europäischen Kommission, dem Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und den Mitgliedsstaaten vorbehalten; das Europäische Parlament sowie der Rat der Europäischen Union haben lediglich beratende Funktion. Dies stellt für die Piratenpartei Österreichs einen untragbaren Fehler in der Grundstruktur der demokratischen Kompetenzen auf EU-Ebene dar. Wir fordern, dass das Initiativrecht auf EU-Ebene in vollem Umfang und einzig und allein dem Europäischen Parlament zusteht; dies ist auch im Sinne der Gewaltenteilung von höchster Wichtigkeit.

Einrichtung eines Zweikammerparlaments

In der Europäischen Union wird die Gewaltenteilung dadurch verletzt, dass mit dem Rat der Europäischen Union ein Gremium, welches sich aus Vertretern der Exekutive der Nationalstaaten zusammensetzt, eine Funktion der Legislative auf gesamteuropäischer Ebene übernimmt. Die Piratenpartei Österreichs kritisiert dies als klaren Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien.

Stattdessen fordert die Piratenpartei Österreichs, das Europäische Parlament zu einem Zweikammerparlament auszubauen und die legislativen Funktionen des Rats der Europäischen Union abzuschaffen; in Zukunft soll der Rat der Europäischen Union nur noch beratende Funktion haben.

Das Unterhaus („Repräsentantenhaus“) des neuen Europäischen Parlaments soll wie das derzeitige Europäische Parlament nach degressiv proportionalem System gewählt werden; diese Kammer soll in Abstimmungen die Bevölkerungsmehrheit abbilden. Das neu zu schaffende Oberhaus („Senat“) soll in Abstimmungen die Staatenmehrheit repräsentieren; zu diesem Zweck soll es aus einer fixen Anzahl von Senatoren pro Mitgliedsstaat bestehen. Die Senatoren sollen möglichst die Regionen Europas repräsentieren, wobei die genaue Ausgestaltung der Regionenrepräsentation den Mitgliedsstaaten überlassen bleibt.

Sitz des Parlaments

Das Europäische Parlament tagt derzeit teils in Brüssel, teils in Straßburg; es ist unserer Meinung nach nicht zu verantworten, für eine derartige reine Prestigeangelegenheit 200 Millionen Euro pro Jahr aufzuwenden. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, dass das Europäische Parlament in Zukunft nur noch in Brüssel tagt.

Europäische Regierung

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, die Europäische Kommission durch eine Europäische Regierung zu ersetzen, die dezidiert auf gesamteuropäischer Ebene die Aufgaben einer Regierung auf nationalstaatlicher Ebene wahrnimmt. Die derzeitige Mischsituation, in der die Europäische Kommission zeitgleich Regierung, oberster Beamtenstab und Teil der Legislative ist, ist demokratiepolitisch höchst fragwürdig und bedarf dringend einer Korrektur.

Präsident

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Zusammenlegung der Ämter des derzeitigen Präsidenten der Europäischen Kommission und des Präsidenten des Europäischen Rates zum Präsidenten der Europäischen Regierung.

Der Präsident der Europäischen Regierung soll zeitgleich mit den Wahlen zum Europäischen Parlament direkt in einer gesamteuropäischen Wahl gewählt werden, wobei die Wahl nach dem Prinzip des Instant-Runoff-Voting erfolgen soll.

Zusammensetzung

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich dafür aus, dass der Präsident der Europäischen Regierung seine designierten Regierungsmitglieder selbst auswählt, wobei gewisse Mindestkriterien gelten müssen, um eine ausgewogene Zusammensetzung sicherzustellen; konkret fordern wir, dass ein gewisser Mindestanteil der Regierungsmitgliedern aus „kleinen“ Mitgliedsstaaten stammen muss sowie dass eine gewisse Mindestquote für eine ausgewogene Repräsentation beider Geschlechter sorgt.

Ernennung

Die Piratenpartei Österreichs fordert, dass sich jedes designierte Regierungsmitglied der Europäischen Regierung einzeln einem Hearing des Europäischen Parlaments stellt. Die Ernennung jeder und jedes Einzelnen kann mit Mehrheit abgelehnt werden.

Schuldenkrise

Die Piratenpartei Österreichs begrüßt prinzipiell wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen auf europäischer Ebene, um die derzeit vorherrschende Schuldenkrise der Eurozone in den Griff zu bekommen und eine stärkere wirtschaftliche Position der Europäischen Union zu erreichen.

Europäischer Stabilitätsmechanismus

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist aus Sicht der Piraten kein geeignetes Mittel, um eine Lösung der Schuldenkrise zu erreichen. Der ESM erfüllt weder das piratische Grundprinzip der Transparenz (durch die Geheimhaltungspflicht der ESM-Funktionäre ist die Entscheidung der Mittelvergabe nicht nachvollziehbar) noch das der Verantwortung (durch die Verleihung umfassender Immunität an die ESM-Funktionäre entziehen sie sich jeglicher juristischer und demokratischer Kontrolle).

Der ESM hilft primär Gläubigern, die den überschuldeten Ländern sorglos Geld geborgt und hohe Zinsen dafür verlangt haben. Die Piratenpartei Österreichs lehnt es ab, dass der Steuerzahler das Risiko dieser Spekulation übernimmt und die Krisengewinner den Profit einstreichen.

Fiskalpakt

Die Piratenpartei Österreichs hält den Fiskalpakt nicht für geeignet, die Probleme der Eurozone zu lösen. Er stellt einen Eingriff in die Budgethoheit der Mitgliedsstaaten dar, welcher durch die zu erwartenden Effekte nicht gerechtfertigt ist; weiters mangelt es auf europäischer Ebene derzeit an jener demokratischen Legitimität, welche für eine Übertragung staatlicher Souveränität in Fragen der Budgetpolitik Voraussetzung wäre.

Außerdem sind die Regelungen des Fiskalpaktes zu starr und setzen den Mitgliedsstaaten Vorgaben, welche eine an die lokalen Befürfnisse der Länder angepasste Wirtschaftspolitik ausschließen.

Lösungsvorschlag

Die Piratenpartei Österreichs schlägt zur Lösung der Schuldenkrise vor, dass die betroffenen Staaten Tilgung und Zins für eine mit den Gläubigern zu vereinbarende Dauer (Vorschlag: 10 Jahre) aussetzen, um Budgetmittel zur Lösung der strukturellen Probleme freizumachen. Tilgung und Zins werden über den vereinbarten Zeitraum Schritt für Schritt angehoben.

Zukünftige Struktur

Wie uns das beginnende 21. Jahrhundert bereits deutlich vor Augen führte, ist die Vertiefung der wirtschaftlichen Union durch die Einführung einer gemeinsamen Währung der entsprechenden Vertiefung in Form einer politischen und sozialen Union um einige Schritte vorausgegangen. Die Piratenpartei Österreichs ist überzeugt, dass der sinnvollste Weg, diese Diskrepanz auszuräumen, in einer raschen Entwicklung hin zu einem demokratischen, föderalen und stark subsidiär ausgerichteten europäischen Bundesstaat besteht. Da mit Sicherheit nicht alle Staaten Europas diesen Schritt zum derzeitigen Zeitpunkt vollziehen wollen werden, führt aus unserer Sicht kein Weg mehr an einem Europa der zwei Geschwindigkeiten vorbei. Ein politisch geeinter europäischer Bundesstaat mit dem Euro als Währung soll in Zukunft im Zentrum eines europäischen Wirtschaftsbündnisses in Form einer modifizierten und reduzierten Europäischen Union liegen.

Konkret fordern wir daher die Einrichtung eines durch alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union in einer europaweiten Wahl direkt gewählten Verfassungskonvents. Inspiriert von der isländischen verfassungsgebenden Versammlung sollen in dieser Wahl einerseits zwar Parteienbündnisse und Organisationen antreten, die ihren Entscheidungen im Verfassungskonvent jeweils eine gemeinsame ausformulierte Position zur Zukunft Europas als Manifest zugrundelegen, andererseits aber auch profilierte Einzelpersonen aller Arten durch eine die Parteienwahl ergänzende Personenwahl die Gelegenheit bekommen, im Verfassungskonvent ihre Ideen für die zukünftige Organisationsstruktur Europas einzubringen und zu diskutieren.

Dieser Verfassungskonvent soll eine gemeinsame Verfassung für einen föderalen europäischen Bundesstaat (im Folgenden „Europäische Föderation“) erarbeiten. In einer zu einem gemeinsamen Termin abzuhaltenden Volksabstimmung entscheidet dann jeder Mitgliedsstaat der derzeitigen Europäischen Union für sich, ob er der Europäischen Föderation als Teilstaat beitritt oder nicht. Auch in Hinkunft soll eine Volksabstimmung über den Beitritt zur Europäischen Föderation verpflichtend notwendig sein, da es sich hierbei um eine explizite und dezidierte Verschiebung der Souveränitätsrechte von Nationalstaaten handelt, die durch die Bevölkerung der beteiligten Staaten klar legitimiert werden muss.

Die verbliebene Europäische Union, in der dann auch die Europäische Föderation Mitgliedsstaat ist, wird dementsprechend von ihren Verträgen und Regelwerken her auf ein primär wirtschaftlich orientiertes Bündnis reduziert. Eine Teilnahme an der gemeinsamen Währung soll nur durch Beitritt zur Europäischen Föderation möglich sein, um die Kopplung von politischer, sozialer und wirtschaftlicher Integration sicher zu stellen.

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich schließlich explizit für eine Teilnahme Österreichs an einer derartigen vertieften politischen Union aus.

Außenpolitik

Entwicklungszusammenarbeit

Erfüllung des UNO-Ziels

Die Piratenpartei Österreichs fordert eine Anhebung der Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit auf 0.7% des Bruttosozialprodukts.

UNO

Sicherheitsrat

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich in Bezug auf die ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats mit Vetorecht zumindest für eine Abschaffung des Vetorechts aus. Die Piratenpartei Österreichs spricht sich darüber hinaus für eine weitergehende Reform des UNO-Sicherheitsrats aus, welche die Sitzverteilung an die Bevölkerungsverhältnisse der Staaten anpasst und eine möglichst ausgewogene Repräsentation verschiedener Kontinente und Kulturkreise zum Ziel hat.

Verteidigungspolitik

Friedenspolitik

Die Piratenpartei Österreichs bekennt sich zur Friedenspolitik und lehnt die Anwendung von Waffengewalt als Mittel zur Konfliktlösung generell ab. Diplomatische, wirtschaftliche und sonstige gewaltfreie Mittel zur Konfliktlösung sind in jedem Fall vorzuziehen. Wir erkennen aber nichtsdestrotrotz die Notwendigkeit des Militärs zur Wahrung der Souveränität sowie zum Schutz der Bürger und des demokratischen Staatswesens an.

Weiters bekennen wir uns zur Ergreifung militärischer Maßnahmen, wenn es gilt, Verbrechen gegen die Menschheit (im Sinne des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs) zu verhindern.

Europa und NATO

Die Piratenpartei Österreichs befürwortet eine gemeinsame europäische Verteidigungspolitik, spricht sich diesbezüglich aber für eine möglichst umfassende Entkoppelung von den Strukturen und der Agenda der NATO und eine davon weitestgehend unabhängige Entscheidungsfindung aus. Wir lehnen einen Beitritt Österreichs zur NATO ab, da eine gemeinsame europäische Verteidigungspolitik einem transatlantischen Verteidigungsbündnis vorzuziehen ist.

Neutralität

Die Piratenpartei Österreichs anerkennt die historisch bedingte Bedeutung der Neutralität für das österreichische Volk, vertritt aber auch den Standpunkt, dass Österreich im 21. Jahrhundert offen für neue Wege und Optionen sein sollte. Wir sind bis auf Weiteres für die Beibehaltung der Neutralität, solange eine Partizipation in gemeinsamen europäischen Strukturen zur Sicherung von Frieden und Freiheit in Europa und der Welt dadurch nicht über Gebühr beeinträchtigt wird.

Die Piratenpartei Österreichs befürwortet eine Politik der Nichteinmischung in kriegerische Auseinandersetzungen (abgesehen von der Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit im Sinne des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs); dies beinhaltet auch ein Verbot von Waffenlieferungen jeglicher Art an kriegsführende Staaten. Änderungen an der Neutralität der Republik Österreich (etwa eine Abschaffung oder das Eingehen expliziter Bündnisverpflichtungen, wie etwa ein Beitritt zur NATO) sind einer Volksabstimmung zu unterziehen.

Langfristig befürwortet die Piratenpartei Österreichs eine Ausrichtung der gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik am Modell der Neutralität einzelner Nationalstaaten, das heißt, einerseits eine Ermöglichung der Verteidigung Europas im Angriffsfall sowie eine Teilnahme an Friedenserhaltungs- und -sicherungsmissionen unter dem Mandat international anerkannter Institutionen wie der UNO, aber andererseits eine klare Ablehnung jeglicher Angriffskriege, „Präventivkriege“ und anderer unilateraler militärischer Maßnahmen.

Abschaffung der Wehrpflicht

Die Piratenpartei Österreichs fordert eine Abschaffung der Wehrpflicht (und damit auch der Ersatzdienste) und eine Umwandlung des österreichischen Bundesheeres in ein Berufsheer. Ergänzend dazu soll es auch weiterhin ein Milizsystem geben, dass es jedem interessierten Staatsbürger ermöglicht, eine grundlegende militärische Ausbildung zu erhalten. Die Ausbildung der Milizsoldaten sollte zukünftig tiefer gehend möglich sein, als dies im derzeitigen sechsmonatigen Grundwehrdienst der Fall ist. Ebenfalls ergänzend soll ein freiwilliger Sozialdienst nach dem Vorbild des deutschen Bundesfreiwilligendienstes eingerichtet werden, wobei dafür aber eine angemessene Entlohnung (und nicht bloß ein „Taschengeld“ wie in Deutschland) vorzusehen ist.

Rundfunk und Medien

Freiheit des Internets

Das Internet ist ein wichtiges Mittel, das den Menschen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Die Piratenpartei Österreichs setzt sich dafür ein, den freien Zugang zum Internet und seinen Inhalten auch weiterhin zu gewährleisten. Beschränkungen sowohl auf Anbieterseite (zum Beispiel Internetsperren) als auch auf Anwenderseite (zum Beispiel Three Strikes) sind abzulehnen.

ORF-Reform

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich als kurzfristige Maßnahme bis zu einer umfassenderen Reform des ORF für folgende Schritte aus:

  • Es wird ein Rundfunkrat gebildet; fünf seiner fünfzehn Mitglieder werden von der Betriebsversammlung, zwei von der Redakteursversammlung und acht nach einem öffentlichen Hearing vom Hauptausschuss des Nationalrates mit Zweidrittelmehrheit für vier Jahre gewählt und auf die Wahrung der Unabhängigkeit öffentlich vereidigt.
  • Die Redakteursvertretung erhält Mitwirkungsrechte in der Programmplanung und bei Personalentscheidungen; im Statut wird die journalistische Freiheit garantiert.
  • Das ORF-Archiv wird ausgegliedert und als Nationales Medienarchiv für die Allgemeinheit zugänglich und nutzbar gemacht. Radio- und Fernseh-Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die der Bürgerinformation dienen, müssen ebenso in einem öffentlichen Archiv abgespeichert und jederzeit kostenlos abrufbar sein. Um auch gehörlosen Menschen und Menschen mit Hörbehinderung die barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben zu ermöglichen, sind diese wahlweise um Untertiteln oder Übersetzung in Österreichische Gebärdensprache zu ergänzen. Die Option zur Zuschaltung von Untertiteln oder Übersetzung in Österreichische Gebärdensprache muss gut erkennbar auf der Website dargestellt werden.

Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Die Piratenpartei Österreichs kritisiert die durch die GIS praktizierte Verletzung der Privatsphäre zahlreicher Rundfunkteilnehmer. Stattdessen fordern wir, die Gebührenpflicht auf Inhaber einer aktiven ORF-Karte oder ähnlicher Entschlüsselungseinrichtungen zu beschränken. Bildungs- und Informationsformate sollen unverschlüsselt ausgestrahlt werden, im Ausgleich dafür erhält der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine angemessene staatliche Subvention. Die ORF-Radios, welche den Kultur- und Bildungsauftrag nicht erfüllen, sollen sich aus Werbung finanzieren.

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich darüber hinaus für eine Beibehaltung der Gebührenbefreiung für Studierende, Schüler, Mindestsicherungsbeziehende und Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen aus. Insbesondere bei Studierenden und Schülern soll die Einschränkung fallen, die derzeit lediglich Studienbeihilfe-Empfänger zur Gebührenbefreiung berechtigt.

Parteipolitische Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Die Piratenpartei Österreichs lehnt eine parteipolitische Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Der ORF muss laut ORF-Gesetz unabhängig von Staats- und Parteieinfluss sein.

Vertreter politischer Parteien in Rundfunkräten

Die Piratenpartei Österreichs will Parteienvertreter im ORF-Stiftungsrat abschaffen. Insbesondere muss eine sachfremde Einflussnahme auf die Personalpolitik öffentlich-rechtlicher Sender über einen durch Parteien instrumentalisierten Stiftungsrat ausgeschlossen werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sind staatsferne Körperschaften. Sie werden durch den Publikumsrat gesteuert, der mit Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen (wie Kirchen, Gewerkschaften oder Verbänden) besetzt ist. Die Piratenpartei Österreichs lehnt Parteipolitik im öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell ab.

Öffentliche Kontrolle der Rundfunkräte

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Transparenz der Entscheidungen von Rundfunkräten. Diese sollen künftig in öffentlichen Sitzungen tagen, was derzeit per ORF-Gesetz nicht der Fall ist. Für uns gibt es keinen guten Grund, warum solche Sitzungen nicht beobachtet werden sollten. Die Rundfunkräte bestimmen über die Verteilung öffentlicher Gelder und steuern die öffentlich-rechtlichen Medien. Daher müssen sie sich auch einer öffentlichen Kontrolle stellen.

Institutionelle Interessenvertretung der Netzgemeinde im Rundfunkrat

Die Piratenpartei Österreichs strebt die Entsendung eines Interessenvertreters der Internetbenutzer in den ORF-Publikumsrat an. Dieser ist mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirchen, Gewerkschaften und Wirtschaftskammern, besetzt. Die Nutzer der sogenannten „Neuen Medien“, die sich technisch mit dem Rundfunk überschneiden, sind mittlerweile eine relevante gesellschaftliche Gruppe geworden. Deshalb sollten sie auch in den Rundfunkräten berücksichtigt werden.

Programmvielfalt durch On-Demand-Streaming

Zukünftiger Programmausbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll in Form eines Stream-on-Demand-Portales passieren. Das ermöglicht die Erprobung neuer Programmideen und unterstützt individuelle Sehgewohnheiten der Zuschauer und damit die Grundversorgung.

Medienförderung

Die Presseförderung soll zu einer Medienförderung umgewandelt werden, die nicht Quantität fördert, sondern stattdessen Qualität zur Basis der Förderungszuteilung macht. Dabei sollen nicht bestimmte Medien als Gesamtes gefördert werden, sondern einzelne qualitativ hochwertige Elemente in diesen Medien. Es sollen hierfür allgemeine Kriterien für Medienqualität festgelegt werden; wichtig ist jedoch insbesondere, dass Entscheidungen über medienpolitische Förderungen für entsprechenden Elemente transparent und öffentlich nachvollziehbar sind.

Die Entscheidungen über die Förderwürdigkeit soll ein Gremium treffen, welches sich mehrheitlich aus ausländischen Fachleuten zusammensetzt. Die neue Medienförderung soll explizit in ihrem Geltungsbereich auf neue Medien, auch und besonders im Online-Bereich, ausgeweitet werden; sofern durch diese Ausweitung gegebenenfalls notwendig, sollen auch die zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend erhöht werden. Weiters dürfen Tageszeitungen gegenüber Wochen- und Monatszeitungen nicht unproportional bevorzugt werden.

Medienkonzentration

Die Piratenpartei Österreichs tritt für Meinungsvielfalt und gegen Monopolbildung im Mediensektor ein.

Tierschutz

Heimtierschutz im Tierschutzgesetz

Die Piratenpartei Österreichs setzt sich für eine Erweiterung des Tierschutzgesetzes ein, die den tierschutzrechtlichen Umgang mit Heimtieren regeln soll. Heimtierschutz muss für sowohl für private als auch gewerbsmäßige Halter, Ausbilder, Züchter und Händler gelten.

Es sollen Regelungen für alle Heimtiere geschaffen werden.

Tierschutz in der Nutztierhaltung

Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Als erste Grundlage sollen die bisher für die Biozertifizierung festgelegten Kriterien gelten.

Verbot des Vertriebes von Stopfleber

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für ein Verbot des Vertriebs von Stopfleber sowie allen anderen von derart behandelten Tieren stammenden Produkten aus. Die Herstellung derartiger Produkte widerspricht dem österreichischen Tierschutzgesetz, ist also in Österreich selbst nicht zulässig. Die ethischen Maßstäbe, die dem Tierschutz in Österreich zugrunde liegen, dürfen nicht an der Staatsgrenze aufhören. Wenn die Herstellung in Österreich schon verboten ist, sollte dies daher auch auf den Vertrieb zutreffen. Aus diesen Gründen soll sich Österreich innerhalb der Europäischen Union für ein EU-weites Verbot der genannten Produkte einsetzen.

Sonstige Themen

Glücksspiel

Transparenz

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für verstärkte Transparenz und Aufsicht in der Glücksspielindustrie (egal, ob staatlich oder privat) aus. Glücksspielbetriebe (kleines Glückspiel, Lotto, Toto, Casinos, Internet-Spiel-Websites, etc.) müssen an gut sichtbarer Stelle (Homepage, Eingang, …) überprüfte Statistiken publizieren, die Auskunft über Erwartungswerte, Auszahlungsquoten (Verhältnis der Auszahlungen im Vergleich zu den Einzahlungen; diese Daten sind nach Wochenrhythmus vergleichbar zu halten – beim kleinen Glücksspiel, falls es erlaubt bleibt, ist der Statistik das durchschnittliche Spielerverhalten zugrunde zu legen, was in einer Woche absolvierte Spiele und damit Auszahlungsquoten betrifft) und dergleichen geben. Zusätzlich haben Glücksspielkonzerne gut sichtbar Warnhinweise „Glückspiel kann finanziell ruinieren“ zu veröffentlichen.


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