Landesorganisation Steiermark/LPT/2012-02/ZGAntraegeGO

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Landesparteitag Steiermark 22. September 2012

Zusatzanträge

Antrag ZGO001: (Zusatzantrag zu GO011) - Unterzeichnung des Piratenkodex

  • Eingereicht von Grozius – Mike Kramer


Antragstext: Der LPT möge beschließen, dass alle Piraten, die das Repräsentationsrecht bzw. die Außenvertretungsbefugnis erhielten und künftig erhalten, verpflichtend den Piratenkodex unterzeichnen müssen. Die Umsetzung erfolgt durch Erweiterung eines 2. Satzes im neuen (4) in §1 LGO: „Alle Piraten, die ein Repräsentationsrecht bzw. eine Außenvertretungsbefugnis erhalten, sind verpflichtet, den Piratenkodex zu unterzeichnen.

Erklärung von Grozius: Wer den Piratenkodex nicht unterzeichnen kann, weil er oder sie mit der Einhaltung dieser Werte nicht einverstanden ist, sollte auch die Partei nach außen nicht vertreten dürfen.


Antrag ZGO002: (Zusatzantrag zu GO011) - Unterzeichnung des Piratenkodex

  • Eingereicht von Grozius – Mike Kramer


Antragstext: Der LPT möge beschließen, dass ausnahmslos alle Piraten den Piratenkodex verpflichtend zu unterzeichnen haben. Die Umsetzung erfolgt durch Erweiterung eines 3. Satzes im neuen (4) in §1 LGO: „Alle Piraten sind verpflichtet, die Einhaltung des Piratenkodex schriftlich und formlos der LO Steiermark anzuzeigen, bei sonstigem Verlust ihres Stimmrechts.

Erklärung von Grozius: Eine schriftliche und formlose Einhaltungsbestätigung via E-Mail eines jeden Piraten an die LO Steiermark ist im Sinne aller, die innerhalb und außerhalb für die Partei arbeiten. Die Einhaltung des neuen §1 (4) LGO ist mit einer Sanktion verknüpft, die lediglich dafür sorgen sollte, dass jeder Pirat sich zumindest einmal mit dem Kodex beschäftigen muss.


Antrag ZGO003: (Zusatzantrag zu GGO001) - Einführung folgenden Regelwerks für LQFB Abstimmungen in der Stmk


Antragstext: Der LPT möge folgendes Regelwerk für die Abstimmung innerhalb der LO Steiermark über/zu Initiativen die durch ein (oder mehrere) Mitglied(er) erstellt wurden, beschließen.

  • Name: Programmantrag direkt (Steiermark)
  • Beschreibung: Antrag zur Änderung des Parteiprogramms der LO Steiermark ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde.
  • Fristen: Neu<=7 d, Diskussion 21 d, Eingefroren 4 d, Abstimmung 9d (d=days=Tage)
  • Quoren: f. Thema mindestens 20% (2/10), Initiative mindestens 20% (2/10)
  • Mehrheiten: direkt und indirekt 60% (6/10)

Erklärung von TheSkunk: Diese Idee ist aus der LO NÖ übernommen, und bietet ein eigenes, verkürzte Regelwerk für Abstimmungen innerhalb der LO Steiermark, um Programmpunkte in einer angemessenen Zeit zu Abstimmung und folglich zur Position zu bringen.


Antrag ZGO004: (Zusatzantrag zu GGO001 u/o. GO009 u/o. GO005) - Initiativenquantum für LQFB innerhalb der Instanz LO Steiermark


Antragstext: Der LPT möge beschließen, ein Quantum für die Erstellung von Initiativen in LQFB innerhalb der Instanz der LO Steiermark (unabhängig bundesweit, oder in Ortsgruppen getätigter Initiativen-Einstellungen) wie folgt, einzuführen:

  • Einzelpersonen: 3 Initiativen pro Woche zum Programm, pro Monat maximal 6
  • Einzelpersonen: 1 Initiativen pro Woche zur GO, pro Monat maximal 3
  • Taskforces (Arbeitsgruppen): 4 Initiativen pro Woche zum Programm, pro Monat maximal 9
  • Die LGF als Organ der LO, über ein beauftragtes Mitglied der LGF, 7 Initiativen pro Woche zum Programm oder der GO, kein Monatslimit
  • Der LV als Organ der LO, über ein beauftragtes Mitglied des LV oder der LGF, keine Limits

Anträge für LQFB Initiativen können somit von jedem auch über eine Landesvorstandssitzung und einen diesbezüglichen Beschluss über den LV eingebracht werden, hier existieren keine Limits. Begründung: Aktuell ist die Lage noch überschaubar und managebar. Mit zunehmender Parteiarbeit müssen die Initiativen dann auch noch aus dem LQFB entnommen, gesammelt und protokolliert werden (einfach dort liegen lassen geht nicht ...). Es bedarf dann einer gewissen Zeit, über alle Punkte zu lesen und alte Initiativen und Beschlüsse sich ins Gedächtnis zu rufen. Für aussenvertretungsbefugte Mitglieder wird die Arbeit somit immer schwerer, es wird auch zunehmend schwerer den Überblick zu wahren. Die Anzahl der Mitarbeiter in der Verwaltung für die LQFB Anträge wird steigen, unbezahlt wird dies ab einem gewissen Zeitpunkt dann keiner mehr machen wollen (wir stehen aktuell schon vor diesem Problem wie die Erfahrung zeigt). Die Umsetzung der Initiativen ist ein weiterer Punkt. Je mehr Beschlüsse existieren, desto mehr Zeit wird für deren Umsetzung benötigt. Aber nicht nur Zeit, sondern auch Arbeitskräfte und Geld werden dann unter Umständen nötig. Dieser Antrag dämmt eine mögliche Antragsflut ein, er stellt aber noch immer kein Optimum in dieser Frage dar. Ebenso darf man diesen Antrag nicht als Einschränkung der persönlichen Freiheit, Anträge zu erstellen, betrachten. In elektronischer Weise ist es wesentlich leichter eine Flut an Anträgen zu generieren, unabhängig des Beschäftigungsgrades der dann dafür zuständigen "Sachbearbeiter" am Ende der Kette. Um nicht permanent arbeitende Mitglieder aus Ihren "unbezahlten" Funktionen zu vertreiben, muss die Basis diese Einsicht erlangen um die Parteiarbeit nicht eines Tages komplett lahmzulegen.


Gegenanträge

Antrag GGO001: (Gegenantrag zu GO009) - Einführung folgenden Regelwerks für LQFB Abstimmungen der TFs in der Stmk als erster Schritt


Antragstext: Der LPT möge folgendes Regelwerk für die Abstimmung innerhalb der LO Steiermark über/zu Initiativen die durch Taskforces erstellt wurden, beschließen.

  • Name: Programmantrag aus Taskforces (Steiermark)
  • Beschreibung: Antrag zur Änderung des Parteiprogramms der LO Steiermark ohne Vorlage bei einer Mitgliederversammlung, eingebracht durch eine bestätigte und aktive Taskforce der LO oder einer Unterorganisation. Falls ein Beteiligungsquorum existiert, ist der Antrag nur bindend, wenn dieses erfüllt wurde. Dieses Regelwerk darf nur von Taskforces oder Supportunits für deren Initiativen verwendet werden.
  • Fristen: Neu<=7 d, Diskussion 10 d, Eingefroren 1 d, Abstimmung 4d (d=days=Tage)
  • Quoren: f. Thema mindestens 5% (0,5/10), Initiative mindestens (1/10)
  • Mehrheiten: direkt und indirekt 50% (5/10)

Bemerkung: Dieser Gegenantrag dient als Basis für den folgenenden Gegenantrag zu GO009, der diesen dann mit dem hier womöglich abgestimmten Regelwerk versieht.

Erklärung von TheSkunk zu diesem Gegenantrag: Um die Arbeit der Taskforces zu honorieren und auch als legitimes Instrument in der LO Steiermark zu verankern, jedoch später (und im Fehlerfall) auch ein basisdemokratisches Begutachtungsverfahren zu etablieren, welches allen Kritiken Stand hält, muss es im LQFB auch dementsprechende Regelments (für TFs der LO Stmk) geben. Des weiteren müssen wir die Arbeit der Taskforces als gewissermaßen unseren Expertenoutput anerkennen, reine LQFB-Abstimmungen ohne ein geringes Priorisieren von TF-Initiativen führen die TFs (so wie wir sie in der LO Steiermark haben) ad adsurbum. Taskforces sind nicht nur Basis unserer Expertenarbeiten, sondern dienen auch der Kommunikation und Pflege sozialer Kontakte, dies face-to-face. In der Steiermark sind fast alle aktiven Mitglieder in einer, bzw. auch mehreren Taskforces integriert und arbeiten dort eifrig mit. Taskforces sollten ebenso als Instrument, wie die Meinung einzelner Initiatoren in LQFB ernst genommen werden. Die Arbeit von mehreren Monaten einer Gruppe von Experten mit einem Schlag, nur mittels niedriger Motive und guter populistischer Meinungsmache vernichten zu können, sollte einfach nicht gegeben sein. LQFB, Taskforces und LPT (resp. auch BGV) - Entscheide/Beschlüsse sollten in Einklang co-existieren. Das Priorisieren nur eines Mediums (aktuell LQFB wie es bundesweit vorangetrieben wird) erweckt den Verdacht der vorteilhaften Meinungsbildung für nur wenige darin befindlicher Personen. Ebenso wurde in diesem Kontext verlautbart, dass Piraten, die nicht so internet-affin sind, sich das eben anzueignen haben (egal wie), sonst können sie eben nicht mit-stimmen. Gegen solche Tendenzen muss entschieden entgegengewirkt werden, da dies mit Basisdemokratie nichts mehr zu tun hat. wir klammern niemanden aus, wir schaffen vielmehr unterschiedliche Möglichkeiten der Mitgestaltung, eine davon sind unsere Taskforces - inkl. einem Regelwerk für LQFB Abstimmungen.


Antrag GGO002: (Gegenantrag zu GO009 & Zusatzantrag zu GGO001) - Änderung bzw. Ergänzungen des §4 der LGO - LQFB/TF-Arbeit, Integration des neuen Regelwerks


Antragstext: Der LPT möge die Änderung bzw. Ergänzung des Paragraphen 4 der LGO wie folgt beschließen:

  • §4 (2) "Anträge an den LV können von Mitgliedern der Landesorganisation jederzeit formlos eingebracht werden. Über Anträge ist in der jeweils folgenden beschlussfähigen LV-Sitzung abzustimmen."
  • §4 (3) "Abstimmungen über Anträge, die über die Zuständigkeit des LV hinausgehen oder mit dieser gleichgesetzt sind, können auch ausserhalb eines LPT vorgenommen werden. Das hierfür geeignete technischer Hilfsmittel ist mit LQFB (ab Version 2.2, aufrufbar unter https://lqfb.piratenpartei.at/ ) vorhanden, es gelten in diesem Zusammenhang sowie auch zusätzlich folgende Punkte:
    • (a) Wenn Initiativen bzw. Anträge die Beschlussfähigkeit eines LPT erreichen bzw. überschreiten, sind sie solch einem Beschluss gleichgestellt.
    • (b) Wenn Initiativen bzw. Anträge die Beschlussfähigkeit eines LPT nicht erreichen, sind sie einem LV-Beschluss zumindest gleichgestellt (können aber durch einen solchen auch wieder aufgehoben werden).
    • (c) Personenwahlen können nur auf einem LPT erfolgen."
  • §4 (4) "Parteipositionen, die durch einer Taskforce (TF) bzw. Landestaskforce (LTF) (Arbeitsgruppen) erarbeitet und innerhalb dieser bereits abgestimmt wurde, werden mit dem Regelwerk "Programmantrag aus Taskforces (Steiermark)" im LQFB abgestimmt und folglich als Parteiposition (im Falle des Erreichens des Quorums für einen LPT) bestätigt"
  • §4 (5) (verschoben von Absatz auf 4 auf 5) "Anfragen an den LV können von Mitgliedern anderer Landesorganisationen jederzeit formlos eingebracht werden. Anfragen sollen in der jeweils folgenden LV-Sitzung behandelt werden."

Begründung: Dieser Gegenantrag folgt der gleichen Begründung wie der Hauptantrag, er integriert statt der Koordination die LQFB-Abstimmung per neuem Regelwerk aus GGO001, um allen basisdemokratischen Belangen gerecht zu werden.

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