EBV-Sitzung-2012-06-11

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Protokoll der EBV-Sitzung-2012-06-11
Last Page Edit: Zener 13.08.2014
Beschlussregister

Inhaltsverzeichnis

Ort und Zeit

Ort: Mumble NRW
Datum: 11.06.2012
Sitzungsleitung: MeyGee
Protokoll: antha
Beginn:
Ende:
Letzte Sitzung: 04.06.2012
Padlink:https://ppoe.piratenpad.de/EBV-Sitzung-2012-06-04 und https://ppoe.piratenpad.de/EBV-Sitzung-2012-06-04-2
Aktuelle Sitzung: 11.06.2012
Padlink: https://ppoe.piratenpad.de/BV-Sitzung-2012-06-11 und https://ppoe.piratenpad.de/BV-Sitzung-2012-06-11
Nächste Sitzung: 18.06.2012
Padlink: https://ppoe.piratenpad.de/BV-Sitzung-2012-06-18
Audioprotokoll: Media:EBV_Sitzung_2012-06-11.mp3

Teilnehmer

Entschuldigt:

  • Jonas 'MrCrazy' Reindl -> Dienstag mündliche Matura
  • Gertrude 'gerti' Hamader
  • rene 'wilcox' dyma > arbeit

Abwesend:


Gäste


Bestätigung des letzten Protokolls

EBV-Sitzung-2012-06-04

  • Ja: 0utput, Magnusdei, BsRodeo, Chilli, anjobi, PiratPapaJoe
  • Nein:
  • Enthaltung:
6 / 0 / 0 = Protokoll bestätigt

A 1-4 wurden von der letzten Sitzung auf diese Sitzung verschoben


Antrag 1: Endverantwortlichkeiten im EBV?

  • Eingereicht von Harmonizer


Gibt es im EBV eine Aufgabenteilung und wer sind die jeweils persönlich Endverantwortlichen für welche Arbeits- und Organsiationsbereiche? Ich ersuche die EBV-Mitglieder, hier Ihre Arbeitsschwerpunkte und sonstige Partei-Aktivitäten einzutragen.

  • Gerhard ‘BsRodeo‘ Kleineberg (BV)
  • Patryk ‘luxperpetua‘ Kopaczynski (BV)
  • Rodrigo ‘Salsabor‘ Jorquera (BV)
  • Jonas ‘MrCrazy‘ Reindl (BV)
  • Stephan ‘itc‘ Raab (BV)
  • Andreas-Johannes ‘anjobi‘ Biberhofer (BGF)
  • Gertrude ‘gerti‘ Hamader (EBV)
  • Christoph ‘PiratPapaJoe‘ Huter (EBV)
  • Rene ‘wilcox‘ Dyma (EBV)
  • Marcus ‘gizmo‘ Grimas (EBV)
  • Christoph '0utput' Trunk (LR-Wien)
  • Stefan 'Schuttwegräumer' Bürbaum (BGF)
  • Rene 'Zener' Ziller (BGF)
  • Stefan 'Chilli' Mulacz (LR-NÖ)
  • Alexander 'MagnusDei' Ulbrich (LR-STMK)
  • Thomas 'Papageizichta' Reisinger (LR-OÖ)

antha: Frage an den Antragsteller: Weshalb wird hier in der Liste Anjobi angeführt, aber weder Schuttwegräumer noch Zener? OK, Zener hat um Beurlaubung ersucht, was aber noch nicht geklärt ist. Aber was ist mit Schutti? Wenn die BGF mit einer Stimme (da EBV) vertreten sein soll, so ist das NICHT der Anjobi allein (bei aller Sympathie!). wurden oben eingefügt. Ich denke, es wäre für alle Piraten einfacher, wenn man wüsste, wer für was zuständig ist. Würde die CC: Mailerei reduzieren antha: hat aber damit nichts zu tun ...?


Beschluss:
Begründung:



Antrag 2: Bedeutet Fragerecht auch Antwortpflicht?

  • Eingereicht von Harmonizer


Frage: Sieht der EBV das Fragerecht aller Mitgieder als Verpflichtung, zu antworten? In welchem Zeitraum haben Antworten nach Ansicht des EBV zu erfolgen? ITC: Nein Steht das nein bei Abstimmung ? Harmonizer: Ist das jetzt schon ein Abstimmungs-Nein oder was? antha: Ich finde dieses Nein auch sehr irritierend ... CundA: Eine anfrage zu beantworten, ist elementar pflicht! "Verantwortlich für aussendarstellung"- und ins innere nicht? h Ja = Nein = Enthaltung =


Beschluss:
Begründung: Harmonizer: vertagt auf kommende Woche



Antrag 3: Nachbesetzung im EBV nach Hellboy's Ausschlussi

  • Eingereicht von Harmonizer


Im EBV ist durch den Ausschluss von Hellboy eine Stelle vakant. Wann und wie wird da nachbesetzt. Beim BV ist eine Kooptierung des nächstgereihten Kandidaten vorgesehen, für den EBV gibt es keine Regelung. Frage: Wird hier analog zur BV-Regelung vorgegangen? Bis wann passiert das?

cmv: http://wiki.piratenpartei.at/wiki/BGV2012-01/Protokoll#Ergebnis_EBV_Wahlen_.2821:18.29 ITC: Es gibt keine Nachbesetzung gigi: ähem... GO § 6 (1) Ebenso ist bei Parteiausschluss eines Mitglieds eines Organs Ersatz zu berufen. antha: +1 PapaJoe: Satzung § 5. (1) Organe der Partei sind: Bundesgeneralversammlung (BGV), Bundesvorstand (BV), Länderrat (LR), Erweiterter Bundesvorstand (EBV),

Der Antrag soll an das Schiedsgericht verwiesen werden. Insbesondere soll unter Berücksichtigung der Satzung und BGO geklärt werden, ob nachbesetzt werden muss. Weiters, falls nachbesetzt werden muss - um nicht gegen Satzung und BGO zu verstossen - wie nachbesetzt werden soll. Ja =PiratPapaJoe, Magnusdei, Chilli, anjobi, Nein = Enthaltung = gizmo


Beschluss: Der Antrag soll an das Schiedsgericht verwiesen werden. Insbesondere soll unter Berücksichtigung der Satzung und BGO geklärt werden, ob nachbesetzt werden muss und wie nachbesetzt werden soll.
Begründung:


Antrag 4: Vorgehen beim Offenlegen der Parteispenden

  • Eingereicht von Toni H


In der BGF Sitzung vom 29.05.2012 wurde im Agendapunkt 3(Zeile 77) über die Veröffentlichung von Parteispenden gesprochen und die unten beschriebene Vorgehensweise beschlossen. https://bgf-ppoe.piratenpad.de/BGF-Sitzung-2012-05-29

[Kopie: 1) Diese Informationen sollen aufgeschlüsselt werden: Datum, Betrag und Name des Spenders
2) Text für Web page "Spenden" und für jeden Verweis auf unsere Konten: "Seit 01.04.2012 werden sämtliche Beträge von Spendern (auf dieser Seite) veröffentlicht. Wer eine Spende an die Piratenpartei Österreichs abgibt, erklärt sich gemäß § 4. (1) der Finanzordnung mit der Veröffentlichung seines Namens, des Betrages und des Datums einverstanden."
3) Vorgehensweise der Veröffentlichung: Spendenliste des aktuellen Jahres wird monatlich abgeschlossen, älteres vermutlich jahresweise. Kopie Ende]

Kommentare: MoD: (Unterstützer: MrCrazy +1, Toni H) Offenlegung auf der Parteihomepage, aber nicht über Google - Möglichkeit der Offenlegung, ohne dass Google die Namen findet. Das würde dem Spender ein bisschen mehr Anonymität bringen und die Finanzierung der Partei weiterhin offenlegen. MrCrazy: Zuständig ist die BGF Toni H: Die BGF hat dies bereits beschlossen, ich will nur wissen ob der EBV mit der Vorgehensweise der BGF ein Problem hat. Denn die Vorgaben des Antrags auf der BGV waren nicht genau definiert und damit sind die Möglichkeiten der Umsetzung sehr vielfältig. Deshalb muss möglichst bald geklärt werden wie man diesen Antrag nun genau umsetzen will.Da dies die Transparenz der Partei, einen Beschluss der BGV und unsere Außenwirkung betrift, stelle ich diese Frage an den EBV, um am Ende eine Lösung zu finden mit der die Partei möglichst zufrieden ist. ITC: Was heisst " Name " Name , Vorname , PLZ und Ort ? Nur Name wäre mir zu wenig.



betrifft Agendapunkt 4
Frage: {{{Frage}}}

  • Ja: PiratPapaJoe, Chilli, 0utput, Magnusdei,
  • Nein: itc, gizmo
  • Enthaltung:
Beschluss:
Begründung:


Antrag 5: LQFB Programmanträge

  • Eingereicht von lava


In LQFB steht beim Regelwerk Programmantrag: "Antrag zur Änderung des Parteiprogramms zur Vorlage bei der nächsten Mitgliederversammlung" Kann der (E)BV hier eine klare Aussage treffen wann der in einem Programmantrag beschlossene Text *direkt* ins Parteiprogramm übernommen wird und wann eine zusätzliche Legitimation durch die BGV erforderlich ist?

Außerdem soll der (E)BV die Frage beantworten ob er derzeit Programmanträge in LQFB in Anbetracht der Beteiligung im Vergleich zur BGV hinreichend legitmiert sieht. Wird unabhängig von der Möglichkeit der direkten Aufnahme eines Programmpunkts über LQFB empfohlen die BGV entscheiden zu lassen da hier eine etwas breitere Basis entscheidet?

Wer ist für das Einpflegen der Beschlüsse ins Programm verantwortlich? (siehe Antrag 7)


Diskussion Anmerkung von Vilinthril: Ist es nicht eigentlich wahrscheinlich, dass langfristig – wie es jetzt ist, weiß ich nicht – mehr Leute im LQPP mitstimmen, als zu einer BGV fahren? Das stellt dann die „zusätzliche Legitimation“ und „breitere Basis“ eines BGV-Beschlusses fast schon in Zweifel +++1... Es geht nur um eine Empfehlung des (E)BV an die Antragsteller. Die Empfehlung, den Antrag zur Sicherheit auf der BGV auch vorzubringen ist gut, sofern es sich zeitlich ausgeht. Insbesondere bin ich dafür im LQFB angenommene Anträge je nach Zustimmung zu reihen - die knappsten Beschlüsse zuerst (ich glaub die gehen sich NIE alle auf der BGV aus).lava hat schon angeregt, die LQFB-Beschlüsse im Block bei der BGV vorzubringen, also qalso quasi nur noch zur Kenntnisnahme, außer es gibt große Einsprüche gegen einzelne Teile davon, die kann man dann auskoppeln und separat abstimmen.also quasi nur noch zur Kenntnisnahme, außer es gibt große Einsprüche gegen einzelne Teile davon, die kann man dann auskoppeln und separat abstimmen.

Zweite Anmerkung von Vilinthril: Ist zur Legimitätsprüfung formal nicht das Schiedsgericht besser befugt? Siehe zu dieser Frage § 20 Abs 3 der Satzung: "...(Das Parteiprogramm)... wird von der BGV oder einem adäquaten Mittel der liquid democracy beschlossen oder geändert." Daher wären die Titelvorschläge der Anträge zu ändern, sonst besteht weiterhin Unklarheit (vor allem bei allen, die sich die Satzung nicht durchgelesen haben - und das sollte nicht jeder machen müssen).

ITC:Solange keine Quote und keine eindeutige Identifkation festgelegt ist, kann LQFB nicht bindend sein MrCrazy: +1 LQFB ist derzeit nur eine Spielerei und noch nicht beschlussfähig

LQFB ist definitiv beschlussfähig. 64% der stimmberechtigten Mitglieder sind im LQFB und laut BGV 2012.1 Beschluss sind Beschlüsse im LQFB auch bindend. Ihr widersprecht der Satzung... und warum sollte LQFB nicht beschlussfähig sein? defnordic: welche eindeutige Identifikation meint ITC? LQFB ist halbwegs anonym, aber durch die Vergabe der Invitecodes nur an zahlende, stimmberechtigte Mitglieder kann davon ausgegangen werden dass nur solche auch vertreten sind. ITC: Ich zahle 24,-- bar ein, nenne mich heinz dummkopf. bekomme dann einen LFB Key und kann abstimmen. Das mache ich 100 mal .......Dass das eindeutig Betrug ist, ist eh klar. Möglich ist es aber nur, wenn du für jeden deiner 100 Anmeldungen auch ein eigenes Bankkonto in dem Fantasienamen hast, denn so wird die Verifikation derzeit gehandhabt, hab ich wo gelesen, da man ja keinen Ausweis vorlegen muss, bei der Kontoeröffnung aber schon was ich weiß. Die Frage, ob Bareinzahlungen möglich sind und somit eigentlich keine Verifikation des Mitglieds erfolgt ist, ist eine andere...

lava: ich finde "Spielerei" ist auch für eine Umfrage unter Mitgliedern ein unpassender Begriff

MrCrazy: Wie bereits von ITC angesprochen sind keine Quoren definiert, die die Annahme oder Ablehung eines Antrages bestimmen. Diese können meiner Ansicht nach nur von einer BGV beschlossen werden, da solche Anträge grundlegende Veränderungen in der Parteistruktur herbeiführen können. Und was soll da der Satzung wiedersprechen? Die Möglichkeit für einen Beschluss ist nicht gegeben, somit die Adäquatheit der liquid democracy (in Form von lqfb) nicht vorhanden.Zu Quoren: https://lqpp.de/int/at/initiative/show/136.html ; Satzung: § 20 (3) Es wird von der BGV oder einem adäquaten Mittel der liquid democracy beschlossen oder geändert. Bei GO lässt sich streiten, aber Parteiprogramm kann ganz eindeutig laut BGV-Beschluss mit LQFB geändert werden. antha: Auch die GO kann eindeutig mittels LQFB geändert werden (siehe Protokoll der BGV vom 1.4.2012 - oder hat die wer für einen Aprilscherz gehalten?!) - ich halte es für einen ziemlichen Witz, dass das LQFB so angezweifelt wird!+1+1+1+1

MrCrazy: 41 Leute sollen im LQFB über alle Themen der Partei beschließen können?! Das ist bei 1200 Mitgliedern nicht sehr basisdemokratisch! https://lqpp.de/int/at/initiative/show/136.html -> sollen die Quoren sein? Quoren gehören auf einer BGV geschlossen und nicht im lqfb selbst

  • Satzung mit einer Mehrheit von 70% geändert,
  • Geschäftsordnungen mit einer Mehrheit von 60% geändert und
  • Grundsatzprogramm mit einer Mehrheit von 60% geändert.

(Die Begründung ist leicht fehlerhaft, da dort Satzung fälschlich mit 60% statt 70% angegeben ist, der Rest entspricht der Satzung, als Irrtum erkannt, war Thema bereits eingefroren und nicht mehr änderbar. Im Zweifelsfall Quelle Studieren: http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundessatzung#8.3 )

Die Quoren der BGV sollten auch im LQFB gelten, da diese ja für das zu beschließende Dokument in der Satzung festgelegt wurden. Ob LQFB tatsächlich schon ein "adäquates" Mittel darstellt, kann ich nicht beurteilen. Mehr allg Fundstellennachweise und Arg in http://forum.piratenpartei-sbg.at/viewtopic.php?f=41&t=830#p6430


Das gilt für die BGV aber nirgends steht, dass diese für das lqfb gelten, da dort noch nicht einmal 10% der Mitglieder angemeldet sind.

BGV:

(2) Sie ist beschlussfähig, wenn und solange zumindest 10% der Stimmberechtigten anwesend sind, und ist nach einstündigem Zuwarten bei Anwesenheit von zumindest 5% der Stimmberechtigten und eines BGF-Mitglieds jedenfalls beschlussfähig. Entschuldigte Stimmberechtigte gelten zur Erreichung der Beschlussfähigkeit als anwesend.

Diese Anzahl ist im LQFB noch nicht gegeben.

Es ist ein Trauerspiel ich weiß, aber zurzeit können wird das lqfb nur zur meinungsbildung verwenden. Dies gehört meiner Meinung nach auf der nächsten BGV behoben.

defnordic: es sind über 140 Mitglieder drinnen. Lt. Protokoll hier sind nur nicht zahlungsrückfällige Mitglieder stimmberechtigt, und davon gibts nur ein paar hundert hab ich von irgwndwo im Kopf? http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Vorstandssitzung-2012-05-21#Agendapunkt_3:_Definition_des_Mitgliederstatus Genaue Mitgliederstatistik erst 25.6. http://wiki.piratenpartei.at/wiki/BGF-Sitzung-2012-05-29#Agendapunkt_2:_Herausgabe_einer_Mitgliederstatistik Demnach wären 10% also bereits gegeben. Das für mich tragendere Argument wäre, dass die Ausgabe der LQFB-Invites noch immer nicht reibungsfrei zu laufen scheint. Aber das kann und wird sich hoffentlich bald ändern.

AFAIK haben wir etwa 200 zahlende Mitglieder und ca. 140 sind im LQFB registriert. => Zener: letzter Stand im Admidio: 250 zahlende Mitglieder bis mindestens Ende April 2012; 285 Mitglieder eingezahlt bis mindestens Jän 2012; 351 Mitglieder für die ein Zahlungsstatus insgesamt vorliegt (ab mindestens bis 28.02.2011, Streichung lt. Satzung erst nach 2 Jahren)

eduardo: Ich halte diese Diskussion für eine Knieschussaktion. Mitglieder, die die Beschlussfähigkeit des LQFB in Frage stellen, stellen die Prinzipien über die Ergebnisse. Und die Ergebnisse der Arbeit der Partei sind bis jetzt "vernachlässigbar"

Wer soll eine Partei wählen die lediglich "vernachlässigbare Ergebnisse" zustandebringt und zu 95% mit sich selbst beschäftigt ist?

lava und ich wollten nur Klarheit haben, ob wir als TF Programmpflege dann schon LQPP-Beschlüsse ins Programm aufnehmen sollen oder immer nur nach einer BGV aktiv werden können. Außerdem ist's wichtig, mal klarzustellen, wie das jetzt derzeit mit LQPP ist.

Und Programmarbeit machen wir ja auch grad alle recht fleißig, denke ich. ;)

mitom2: wenn im antragstext steht, dass der antrag der BGV vorgelegt wird, dann is er nur auf der BGV gültig. wenn das net drinsteht, dann is es direkt gültig. die anträge von lava haben das alle drinstehen, weil es quasi angepasste kopien der PPD-NRW sind, und die gesamte PPD net über die möglichkeit verfügt, das programm direkt per LQFB zu ändern. da wir das jedoch am 01. 04. 2012 beschlossen haben, gibts bei uns die möglichkeit. viel interessanter wäre, wie wir LQFB allen migliedern so beibringen können, dass es jeder nutzen kann. das ändert aber nix daran, dass es bereits jetzt möglich is, dinge direkt per LQFB abzustimmen.+1+1+1+1+1+1


Man kann ja genauso gut die LQFB-Anträge abändern, sodass der erste Satz „Der folgende Text möge ins Programm aufgenommen werden“ statt „Die Programm-BGV möge beschließen, dass der folgende Text ins Programm aufgenommen wird“ lautet.


Antrag 5a: Zusatzantrag LQFB

  • Eingereicht von MrCrazy


Antrag:

  • Eine Klarstellung ob Lqfb funktioniert.
    • Ist es legitem über lqfb quoren wie hier (https://lqpp.de/int/at/initiative/show/136.html ) zu beschließen?
    • Meines Wissens nach sind nur 41 Parteimitglieder im lqfb vorhanden, da kommen mir starke Bedenken auf ob so eine kleine Anzahl über Grundlegende Parteisachen Abstimmen sollen?
  • Klarstellung ob LQFB nur ein Meinungsbildungstool ist oder doch ein Abstimmungstool

Anmerkung defnordic: es sind über 140 Mitglieder drinnen. Lt. Protokoll hier sind nur nicht zahlungsrückfällige Mitglieder stimmberechtigt, und davon gibts nur ein paar hundert hab ich von irgwndwo im Kopf? http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Vorstandssitzung-2012-05-21#Agendapunkt_3:_Definition_des_Mitgliederstatus Genaue Mitgliederstatistik erst 25.6. http://wiki.piratenpartei.at/wiki/BGF-Sitzung-2012-05-29#Agendapunkt_2:_Herausgabe_einer_Mitgliederstatistik



betrifft Agendapunkt 5a_1
Frage: {{{Frage}}}

  • Ja:
  • Nein:
  • Enthaltung:

Abstimmung ist satzungswidrig, da dem EBV die Berechtigung fehlt, BGV-Beschlüsse aufzuheben. BGV-Beschlüsse sind nur durch das Schiedsgericht aufzuheben.



betrifft Agendapunkt 5a_2
Frage: {{{Frage}}}

  • Ja:
  • Nein:
  • Enthaltung:

Satzung geht derzeit (laut Satzung ;)) nicht via LQFB! Programmanträge hingegen schon. Bitte also um Abänderung von 5a_2 (nehme an, das ist als Alternative zu 5a_1 zu verstehen, also entweder nur Meinungsbildung oder schon gültig, aber auf der BGV zu legimitieren?).


Beschluss:
Begründung: Wurde beantwortet: LQFB ist technisch noch nicht abgenommen (und es sind da auch technische Fragen noch offen). LQFB produziert keine Beschlüsse. Reines Meinungsbildungstool.


Antrag 6: TF Programmpflege

  • Eingereicht von lava


Für in LQFB und von der BGV beschlossene Programmanträge muss es eine Person bzw. eine TF geben die die Texte bzw. die Anträge in das Parteiprogramm einpflegt. Daher stelle ich Antrag auf Bestätigung der TF Programmpflege die diese Aufgaben übernehmen soll: http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Taskforce:Programmpflege http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Taskforce:Programmpflege/GO

MrCrazy: Das Parteiprogramm gehört aktualisiert. Die Reform des Suchtmittelgesetzes und die Grundsätze des BGE (beide auf BGVs beschlossen) sind nicht im Parteiprogramm eingepflegt

Die derzeit offenen Anträge bitte an die TF Programmpflege herantragen (mailen, Wiki, etc.) da ich auch überhaupt nicht weiß wo ich die sonst herbekomme!? Zukünftige werden wir natürlich aus LQFB und den BGVen selbst raussuchen.



betrifft Agendapunkt 4
Frage: {{{Frage}}}

  • Ja:
  • Nein:
  • Enthaltung:
Beschluss:
Begründung: Zurückgezogen. Soll in einem anderen Kanal geschehen. EBV nicht zuständig.


Antrag 7: Veröffentlichung Parteiprogramm

  • Eingereicht von lava


In welchen Kanälen ist eine Veröffentlichung des Parteiprogramms vorgesehen (Homepage, Wiki, ...)?

Werden den Kernmitgliedern der TF Programmpflege die nötigen Berechtigungen erteilt um die Programmpflege in allen vorgesehenen Kanälen vorzunehmen?


Beschluss:
Begründung: Zurückgezogen. EBV nicht zuständig.


Antrag 8: Schiedsgerichts-Antrag

  • Eingereicht von PiratPapaJoe


Walter Celibaste Gehr hat am 19.5. den EBV aufgefordert das Schiedsgericht anzurufen, mit dem Ersuchen "die Entsendung von considerator in das Schiedsgericht wegen Unzuständigkeit des entsendenden Organs für null und nichtig zu erklären. Die angefochtene Entscheidung ergibt sich aus https://ppoe.piratenpad.de/LV-wien-protokoll-20120518"

Da die Einberufung des Schiedsgerichts aus der LO Liste Gegenstand der Anrufung ist, sind die für diese Angelegenheit beschlossenen Schiedsrichter aus der LO durch ihre Wahl bereits direkt oder indirekt betroffen. Das disqualifiziert sie wiederum als Schiedsrichter (SGO §1(6)). Das Schiedsgericht muss daher aus 2 BGV Vertretern (§1 (8)) und einem der Freien Liste bestehen.

Ich habe am 11.5. vom EBV OK erhalten für die ersten 5 Anträge eine Einberufung zu übernehmen. Dieser 6. war da noch nicht dabei. Ich möchte nun an diesen, mir als 6. bekannten Antrag erinnern. Wer übernimmt die Einberufung, oder wählt der EBV keine Schiedsrichter und es tritt §2 (5) in Kraft: "Wählt das Organ keine Schiedsrichter können 3 Mitglieder des Schiedsgerichts, die den Kriterien gemäß § 1. entsprechen, gemeinsam selbstständig ein Verfahren starten. Über solche Fälle ist bei der nächsten BGV jedenfalls Bericht zu erstatten."



betrifft Agendapunkt 8-1
Frage: {{{Frage}}}

  • Ja:
  • Nein: PiratPapaJoe, itc, BsRodeo, Magnusdei
  • Enthaltung: Chilli, 0utput
Beschluss: SGO §2 (5) tritt hierfür in Kraft: "Wählt das Organ keine Schiedsrichter können 3 Mitglieder des Schiedsgerichts, die den Kriterien gemäß § 1. entsprechen, gemeinsam selbstständig ein Verfahren starten. Über solche Fälle ist bei der nächsten BGV jedenfalls Bericht zu erstatten."
Begründung:




betrifft Agendapunkt 8-2
Frage: {{{Frage}}}

  • Ja: {{{Ja}}}
  • Nein: {{{Nein}}}
  • Enthaltung: {{{Enthaltung}}}
Beschluss:
Begründung:



Antrag 9: Vertreter für BGF Rene "Zener" Ziller

  • Eingereicht von BsRodeo


Da Rene "Zener" Ziller nach BGO §6 (2) sein Amt zur Disposition gestellt hat (per Mail 31.05.2012) bitte ich nach §6 (2) TONI H als Vertretung einzusetzen. Toni besticht durch sein Engagement und seine Zuverlässigkeit und wäre definitiv eine ideale Vertretung. ITC: Letzte Woche ist im Mumble ein alternatives Vorgehen mit allen Beteiligten besprochen worden. Da Schuttwegräumer in nächster Zeit mehr private Verpfllichtungen hat, wäre es ihm Recht sich von seiner Position entbinden zu lassen, wenn die EBV einen adequaten Ersatz in Person von ToniH nachbesetzten würde. Ich benatrage also die Abänderung des Antrags dahingehend. Zener: zur Info: meine Einschätzung: http://www.forum.piratenpartei-sbg.at/viewtopic.php?t=837&p=6489#p6489 lux: Anmerkung: Trotzdem sollte mal ein Treffen (z.B: Mumble) aller GFs stattfinden, um sich die Aufgaben bez. Mitgliederverwaltung und Kontoführungen zu teilen. Seit ca. 3 Monaten bitte ich bereits die BGF dies zu tun. antha: Die Kommunikationsprobleme gehen weder von Zener noch von Schutti aus. Um das mal klarzustellen. Alle 3 haben sich verabredet, nur wurde die Verabredung nicht von allen 3 eingehalten. Etc. (Ein derartiges Treffen hat wie bei der EBV Sitzung am 4.6 beschlossen bereits vergangenen Donnestag 7.6.2012 im Mumble stattgefunden. (Das Protokoll dazu kann ich derzeit im Pad leider nicht finden)) antha: https://bgf-ppoe.piratenpad.de/2012-06-07



betrifft Agendapunkt 09
Frage: {{{Frage}}}

  • Ja: MrCrazy (habe am Montag keine Zeit, Di Matura, bin für Toni H, da er ein sehr aktives Mitglied ist und eine Bereicherung der BGF darstellen wird), Magnusdei, PiratPapaJoe, Chilli, BsRodeo, 0utput,itc, gizmo, anjobi (BGF),
  • Nein:
  • Enthaltung:
Beschluss:
Begründung:


Antrag 10: LQFB Beschluss Foren Gliederung

  • Eingereicht von lava


In LQFB wurde sowohl beschlossen ein LQFB-Diskussionsforum einzuführen als auch Unterforen für die verschiedenen Bereiche. https://lqpp.de/int/at/issue/show/163.html (im Salzburger Forum ist dies bereits umgesetzt http://forum.piratenpartei-sbg.at/viewforum.php?f=144 ). (Anm: Nicht ein Forum für LQFB, sondern Umgestaltung der Forenstruktur gesamt. Sollte mEn eh im Antrag klar sein. Wenn das mit der Migration net hinhaun sollte, wär ein LQFB-Forum mit den entsprechenden Unterforen auch eine Möglichkeit, aber darüber wurde net abgestimmt und vergräbt die Foren auch wieder nur) In der TF Technik ist nicht klar ob dieser Beschluss so überhaupt umgesetzt werden kann. Der (E)BV soll hier Klarheit schaffen: MrCrazy: LQFB-Anträge sind wegen nicht definieren Quoren obsolet, ein Diskussionsforum finde ich für eine Gute Idee --> BGF -> interne Beschlüsse lava: Hat die BGF das so festgestellt? BZW. hat mit meiner Frage nichts zu tun gigi: wer hat denn nun die "Gewalt" über das Wiener Forum? Siehe auch Freigabe der internen Bereiche - irgendwie fühlt sich hier keiner entscheidungsberechtigt. Daher bitte einfach im Rahmen des EBV dafür stimmen, dann wird es hoffentlich angewandt. 0utput: die "gewalt" über das LO-Wien forum hat die LO-Wien. Beim kommenden LPT am 1.7.2012 kann ein dementsprechender antrag gestellt werden, die internen foren lesend für alle zu öffnen. schreibend nur für piraten. Dann möge der EBV die LO Wien dazu auffordern dem Wunsch der Basis (siehe LQFB Abstimmung) nachzukommen.



betrifft Agendapunkt 10
Frage: {{{Frage}}}

  • Ja:
  • Nein: 0utput (EBV nicht zuständig), Magnusdei, gizmo (technik/lv derzeit)
  • Enthaltung: PiratPapaJoe,Chilli,itc, BsRodeo
Beschluss:
Begründung:


Antrag 11: Sicherheit der technischen Infrastruktur - Datensicherheit

  • Eingereicht von MoD


Ich erbitte hiermit Auskunft darüber, ob Daten, an denen ein Geheimhaltungsinteresse besteht, insbesondere Mitgliederdaten und finanzielle Daten 1. ausreichend verschlüsselt übertragen werden und 2.die Speicherung an einem, ausschließlich für legitimierte Organe der Piratenpartei zugänglichen Ort erfolgt. Gibt es eine Sicherung der Daten (inkl. Forum)? ist diese in Österreich? Ist die Homepage gespiegelt? sind alle diese Fragen an die TF:Technik zu richten? lux: Ich hab da auch mal so ein Ticket erstellt: https://projekte.piratenpartei.at/issues/711 Danke lux! Ticket -> MeyGee (Beauftragt für ADMIDIO durch BGF)


Antrag 12: Problem Sympatisant zahlt Mitgliedsbeitrag

  • Eingereicht von MoD


Am Stammtisch erzählte mir jemand, er sympatisiere mit den Piraten, wollte auch Mitglied werden, aber dann hat er am Formular den Sympatisanten-status gesehen und ausgewählt. Danach hat er dennoch die 2 Eusen eingezahlt - jetzt hat er sich gefragt ob er mitstimmen darf. Ich hab lieber nix dazu gesagt. Die Situation ist jedenfalls mE unbefriedigend - könnte man dafür eine Lösung finden - zB die TF-Technik zu bitten ein Pop-Up mit Infos zu den Begriffen zu installieren, wenn man mit der Maus drüberfährt? MrCrazy: BGF kann diese Problem lösen und in der Mitgliederdatenbank ändern (ist es mit der änderung in der mitgliederdatenbank getan?) Status "Sympathisant" wird aus dem Mitgliedsantragsformular in amidio entfernt.


Antrag 13: Ort für BGV ist bald förmlich festzustellen

  • Eingereicht von MoD


§ 3 der Geschäftsordnung: Zitat: Die Entscheidung über den Austragungsort erfolgt durch das einberufende Organ nach Einlangen der Bewerbungen, spätestens jedoch 6 Wochen vor dem Termin der BGV. (3) Die Entscheidung ist der gewählten LO sowie allen Mitgliedern unter Beilage der vorläufigen Tagesordnung sofort mitzuteilen. (4) Ab der offiziellen Mitteilung des Tagungsortes können alle stimmberechtigten Vollmitglieder Anträge sowie Kandidaturen für zu wählende Parteiämter stellen, die an die TF: BGV zu richten sind.

Dazu meine Fragen:

1. erfolgt die Einberufung durch BV oder BGf?--> BGF 2. Ist der genaue Ort schon publiziert? Wenn nein wäre das problematisch, denn aus §3 GO ergibt sich mE, dass bis dahin keine Anträge gestellt werden können, bzw diese nicht zwingend in die Tagesordnung aufgenommen werden müssen. 3. Gibt es die vorläufige Tagesordnung? wo ist diese auffindbar? DANKE

Maus: Die LO Wien wurde mit der Organisation der kommenden BGV beauftragt. Bei der LO Wien stehen dzt. allerdings andere Organisationsfragen im Vordergrund. Es gab am 11.5. bereits ein Treffen der TF: BGV. Diese kam an sich zu dem Ergebnis, dass die BGV am verlängerten Nationalfeiertags-Wochenende in Graz stattfinden solle. Soweit ich informiert bin, sind dort auch schon div. Vorbereitungsarbeiten im Gange. Allerdings wurde, soweit ich weiß, noch keine offizielle Nachricht über Datum und Ort seitens der LO Wien an die BGF etc. gesandt. dann sollte auf diese Notwendigkeit hingewiesen werden. Gem. Statuten (§3 (1) BGO) überrnimmt die TF: BGV die Planung und die Erstellung der vorläufigen Tagesordnung. (§3 (4) BGO) Anträge und Kandidaturen sind an die TF: BGV zu richten. (§3 (9) BGO) Die TF: BGV hat aus den Anträgen eine TO für max. 2 Tage zu erstellen und einzelne Anträge zu gewichten und ggfs. mit Begründung fallen zu lassen.


Antrag 14: Nachweisliche Hinterlegung bei der BGF von NDAs (Non Disclosure Agreements) von ALLEN Mitgliedern der Piratenpartei in Organ- und/oder Amtsfunktion, möglichst zeitnah zur Ernennung in die Funktion.

  • Eingereicht von Maus


Begründung: Da auch die Kommunikation von sensiblen Daten aufgrund des Organisationsaufbaus zunehmen wird, soll dies 1.) zum möglichst umfangreichen Datenschutz und 2.) zur Erleichterung des Informationsflusses beitragen. Dies soll insbes. auch für alle (neuen) Funktionäre der Landesorganisationen sowie des Schiedsgerichtes gelten. |Frage=Sollen alle Mitglieder in Organ- und/od. Amtsfunktion zeitnah zur Ernennung NDAs bei der BGF hinterlegen? |Ja=PiratPapaJoe, gizmo, itc, Chilli, 0utput, Magnusdei, BsRodeo, |Nein= |Enthaltung= |Ergebnis= }}

Beschluss:
Begründung:


Antrag 15: LO Sbg

  • Eingereicht von Wolf


Da 1.) seinerzeit bestätigter und beweisbarer Maßen ein iLV der Steiermark zum LR bestimmt wurde und dieser auch bei Sitzungen a) anwesend war, b) mit abgestimmt hat und c) sich sogar vertreten hat lassen (!) und 2.) in der letzten EBV Sitzung am 4. Juni 2012 der LR von NÖ durch die EBV bestätigt wurde fordern wir, dass auch die LO Salzburg das selbe Recht erhält wie die beiden anderen LOs zuvor. Darüber hinaus fordern wir, dass durch den Zustand des longa consueto diese Praxis zu opinio iuris wird und die, in diesem Punkt im besten Fall als „schwammig“ formuliert zu bezeichnende, BGO nachzubessern und entsprechend zu ändern um endgültige Rechtssicherheit für noch zu gründende LOs zu schaffen. Abschließend sei noch angemerkt, dass all diese Punkte früher oder später sowieso „totes Recht“ werden (hoffentlich) da wir ja davon ausgehen, dass demnächst alle LOs gegründet sein werden und das ewige Neugründen ein für allemal zu Ende ist. „§ 9. Landesorganisationen (5) Die Entsendung eines Vertreters in den Länderrat wird auf der LGV beschlossen. Wird kein Vertreter bestimmt wird der Vorsitzende des Landesvorstands entsandt.“ Es wird hier aber kein Bezug zur Gründung per se hergestellt. Der Punkt ist einer von vielen die sich auf die immer wieder kehrenden LGVs beziehen. Bei §9 Abs. 1 dagegen wird nur von einem aus drei Mitgliedern bestehenden Interimsvorstand gesprochen, jedoch nicht, ob diese interimistischen Landesvorstände weitere Funktionen interimistisch übernehmen können/sollen/dürfen. Vor allem der LR ist total unproblematisch, da er per Definition nicht gewählt werden muss, sondern auch der Vorsitzende des Landesvorstands entsandt werden kann. Im Sinne der Erhaltung der Handlungsfähigkeit sind außerdem bei in Gründung befindlicher LOs definitiv mehr Organe notwendig als 3 iLVs, die entsprechenden Punkte in der BGO war hier noch nie suffizient, das ist nur nie aufgefallen, weil bisher a) fast keine LOs gegründet wurden und b) die die sich gegründet haben aus gutem Grund (und evtl. vielleicht nicht zuletzt wegen der Probleme geschaffen durch die aktuellen Formulierungen in der BGO) praktisch bis auf eine über die Jahre wieder aufgelöst haben. Es sollte einfach EINE EINHEITLICHE Lösung gefunden werden, welche auch immer. Aber so wie es jetzt ist, geht es nicht.

p.s.:Ich kann vermutlich nur zuhören, aber nicht reden, weil meine Internetverbindung in letzter Zeit öfter "spinnt", ich arbeite daran, fürchte aber, dass ich bis morgen keine Lösung haben werde...gilt auch für A16, eh klar. Das ist auf Grund der allgemeinen Tragweite vielleicht eher etwas fürs LQFB oder gleich SG, s.a. http://forum.piratenpartei-sbg.at/viewtopic.php?f=146&t=833&start=10#p6449 Wir haben aber keine zwei Monate Zeit! Weil der LR wurde letzte Woche bestimmt, und somit ist da jemand im EBV der eigentlich nicht dort sitzen soll. Jetzt zwei Monate im LQFB zu vertrödeln ist nicht sinnvoll. Jetzt gehört eine Lösung her. 0utput: Ist zweckmäßig, da junge, sich in der gründungsphase befindende LOs motiviert werden, mit den anderen LOs und der BO von anfang an in kontakt zu sein. einer "abkapselung" wird somit proaktiv entgegengewirkt.



betrifft Agendapunkt 15
Frage: Sollen alle aktuell und in Zukunft in Gründung befindlichen LOs neben den interemistischen LVs auch iLR und iLGF benennen dürfen?

  • Ja: PiratPapaJoe, 0utput, Chilli, Magnusdei, gizmo
  • Nein: itc, BsRodeo (Anm: Dieser Beschluss ist entgegen der GO Beschlossen, somit wurde der Notwendige BGV Bescheid ausser acht gelassen. BGV Entscheiden nicht Folge zu tragen ist ein absolutes no-go und obiger Beschluss meines Erachtens nicht zulässig) , anjobi(BGF),

ITC: Hier wird vorsätzlich eine GO ausgehebelt , hier haben 2 Betroffene über ihren eigenen Betreff entschieden.

  • Enthaltung:

===== =====na her

Beschluss: Da auf Grund der BGO unklar ob ein Interimsvorstand einen LR entsenden darf wird dies erst dem Schiedsgericht zum entscheid übergeben Beschluss ist angenommen, bis vom Schiedsgericht gegenteiliges behauptet wird.
Begründung:


LR wird per Definition nicht gewählt? Dort steht, dass man entweder einen eigenen LR-Vertreter wählt, oder eben den LV-Vorsitzenden der bereits gewählt wurde entsendet. Was ich weiß, und für mich definitiv anschließen kann, soll ein iLV lediglich die Gründung der LO einleiten, also im Prinzip nur die erste LGV organisieren und sich um so Sachen kümmern, wie eine erste LGO zu erstellen oder Leute dafür zu finden, damit ab dem ersten LGV dann alles laufen kann. Wenn der seine Sache gut macht hat er glaub ich sehr gute Chancen auch gewählt zu werden, und dann ist er auch legitimiert. Einem iLV würde ich aber keinerlei Rechte (und Pflichten) über dieser Tätigkeit der Veranstaltung der ersten LGV einer LO hinaus zugestehen.

Das ist aber alles obsolet, da es schon mindestens 2 "iLR" gegeben hat und das de facto eine "Reparatur", wie auch immer geartet, braucht!

Bisherige Verfehlungen legitimieren nicht weitere. Bin für eine klare Absage dieser Praktik. (Meine Meinung)


Antrag 16: LO Sbg

  • Eingereicht von Wolf


Da laut §7 Abs. 2 die BGO sowohl auf BGVs als auch über „einem adäquaten Mittel der liquid democracy beschlossen oder geändert“ werden kann rege ich an folgenden Missstand nachhaltig aus der Welt zu schaffen: Bei LGFB kann man seine Stimme delegieren. Entweder es gilt eine Person hat eine Stimme für BGV und LQFB, oder man führt die Möglichkeit der Stimmendelegation auch für die BGV ein. Denn es ist nicht nachvollziehar, warum bei der einen Abstimmung andere Prinzipien gelten sollten, als für die andere. Zudem gibt es zwei unterschiedliche rechtliche Auffassungen zu dem Them: die einen sagen, dass es rechtlich schon jetzt zulässig ist bei GVs zu delegieren, ja, dass das in der Vergangenheit schon passiert ist. Auf der anderen Seite gäbe es angeblich einen Beschluss, die Delegierung von Stimmen bei GVs nicht zuzulassen, es gibt aber keinen Eintrag in der BGO oder Satzung.



betrifft Agendapunkt 16
Frage: Soll das Prinzip der Stimmendelegation wie es aktuell für LQFB gilt und das aktuelle Verfahren für die BGV vereinheitlicht werden, sodass für einen Antrag die selben Regeln gelten, egal ob er in BGV oder LQFB eingebracht wurde?

  • Ja:
  • Nein:
  • Enthaltung:
Beschluss:
Begründung:

LQFB ist noch nicht laufend, daher nicht abstimmbar

Anmerkung defnordic: Delegationen bei BGV sind für mich ein spannendes Thema, aber das kann man nicht durch einen kurzen EBV-Beschluss erledigen finde ich. Das gehört gut durchgeplant falls das funktionieren soll. 'meat-space' != cyberspace. Delegationen in LQFB bauen auf vollkommen transparente Aufzeichnung aller Abstimmungen und Zustimmungen zu Themen. Auf einer Versammlung kann nicht von jedem Anwesenden das Abstimmungsverhalten erfasst werden (ohne erheblichen technischen oder zeitlichen Aufwand!). Bei geheimen Wahlen ist das gleich prinzipiell ausgeschlossen.

Was ich von den BGV-Delegationen weiß gab es damit Probleme und es wurde auf dieser BGV (2010) beschlossen, keine Delegationen mehr anzuerkennen. Das heißt ja nicht, dass diese für immer 'verboten' wurden. Aus den damaligen Erfahrungen hat man aber natürlich zu lernen und das System zu verfeinern, wenn man es wieder einführt. Aber siehe dazu obige Bedenken, das geht nicht einfach so.

Alternativ könnte man "Wahllokale" in den Bundeshauptstädten parallel zur BGV betreiben. So ermöglicht man Leuten die nicht quer durch Österreich fahren können, oder wollen...im schlimmsten Fall sogar für 2 Tage, auch an Abstimmungen teilzunehmen. Damit würden wir etwas tun um bei der Meinungsabfrage der Basis in die "Breite" zu gehen. Weil ganz ehrlich: für die Vorarlberger und Tiroler ist es schon eine Zumutung nach Wien, Graz oder St. Pölten zu kommen, dann vielleicht auch noch einen Tag dranhängen müssen, wel es zu "ewigen Diskussionen" kommt! Und umgekehrt natürlich auch: bei einer BGV in Vorarlberg sind die Anreisezeiten für fast alle anderen Bundesländer extrem. Und da kann man mir wirklich keinen Eigennutzen vorwerfen, denn als Salzburger bin ich am wenigsten betroffen, da wir praktisch genau in der Mitte von allen liegen... man könnte natürlich alternierend alle BGVs in Linz und Salzburg machen ;)

Vilinthril: Naja, ein bissl problematisch ist halt, dass du da gute und ausfallsichere Verbindungen brauchst, dass die geheime Stimmabgabe bei sehr kleinen Abstimmungsorten nicht gegeben ist (also nicht zuviele dezentrale Abstimmungsorte machen, sondern nur zwei bis vier), und dass Diskussionen über Livestream unadministrierbar wären – den Leuten müsste also klar sein, dass sie wirklich nur zum Abstimmen an die dezentralen Orte kommen können, nicht zum Mitdiskutieren.

Genau so sehe ich das auch: nur zum Abstimmen, eine "Wahlkabine" sozusagen wo man mithören oder schauen kann, aber halt nur passiv teilhaben. wer aktiv sein will muss vor Ort sein. Im "Wahllokal" wird eine Wahlkommission eingerichtet die auch ein Protokoll anfertigt etc. Die Wahlkommssion gibt das Ergebnis dann immer an die BGV weiter. Muss also nicht ausfallsicher sein, weil vor Ort alles seine "Richtigkeit" hat.

Jepp, dann braucht's halt noch die nótige Infrastruktur; und es darf nicht zu klein sein (also nicht in jedem Bundesland, sonst fahren nur zwei Burgenländer zur dezentralen BGV nach Eisenstadt und wenn sich einer enthält, ist die Stimme des anderen auch bei Personenwahlen nicht mehr geheim …

Klar, aber ab z.B. 3 Stunden Autofahrt/Zugfahrt, aber da kann man sich ja Regeln einfallen lassen. Das wäre auch transparent: z.B. Es werden in den Landeshauptstädten Wahllokale eingerichtet die mehr als 3 Zugfahrstunden vom Austragungsort der BGV weg liegen. Dann können immer noch alle die wollen kommen, wer aber über 3 Stunden in eine Richtung unterwegs wäre kann sich den Weg sparen und trotzdem "dabei" sein. Fände ich gut. Oder Eben Stimmdelegation, aber das "Argument": "ich kann mir ja drei Monate überlegen ob ich dabei sein will oder nicht" kann ich nicht mehr hören. Man kann dabei sein wollen, aber einfach nicht 5, 6 oder mehr Stunden in eine Richtung fahren wollen... und dabei noch "riskieren", dass man einen zweiten Tag dranhängen muss, weil es sich ewig hinauszögert und das wo ich meine Meinung sagen will erst am Folgetag dran kommt.

MeyGee: Man könnt emit "Wahlbeobachtern" arbeiten. Sprich, es werden dann nur ein paar Leute resien müssen statt allen, die dann die Wahl beobachten und bezeugen. Ihre eigenen Stimmabgaben würden, wenn alles parallel laufen würde, gesondert ausgewiesen (sofern nichtgeheime Wahl gewünscht) oder aber zu der beobachteten LO hinzugezählt, damit sie nicht an der Abstimmung gehindert würden und trotzdem eine geheime Wahl gewährleistet wäre. Mit fällt auch grade ein - es muss ja nicht LIVE sein, eine Videoaufnahme und Übermittlung der Ergebnisse reicht normal auch, oder? Muss ja nicht JIT sein. :)

Sehe ich auch so, live ist nicht notwendig. Wie gesagt: durch verbindliches Bilden einer Wahlkomsission vor Ort vorab (!) wäre sowieso sicher gestellt, dass in jedem Wahllokal mindestens 3 Leute "sitzen", somit ist alles immer anonym und nicht nachvollziehbar. Die Regel wäre demnach also: "In Landeshauptstädten die mehr als 3 Zugfahrstunden vom Austragungsort der BGV entfernt sind und sich bis 1 Woche vorher eine Wahlkomission akreditieren hat lassen werden Wahllokale eingerichtet."

MeyGee: Klingt gut und auch praktikabel. Also eine verteilte BGV, da bin ich eh ein Fan von - ich würde das schon komplett auf das Konzept umstellen. Also kein zentraler Austragungsort mehr, sondern eben verteilte Standorte, an die man nach belieben gehen kann, akkreditiert wird und seine Stimme abgeben kann. Das einzige, was zu übertragen wäre wären Sprachbeiträge.

Na ja, das ist Zukunftsmusik...denn wenn es wirklich dezentral wird, dann muss wieder alles live sein und so. Ein Ort, mehrere Wahllokale wäre der Anfang. Dann kann man weiter sehen. Besser eine kleine Lösung die funktioniert, als ein Chaos ;)

MeyGee: Nunja, ich habe ein Live-System ohne Probleme auf meinem Laptop installieren können. Alles eine Frage des Streamings - und im Notfall geht ein gemeinsamer UStream-Account. Aufnehmen sollte man das so oder so. Ich könnte auch mal schauen, was mit dem Flying Dutchman (Server) so machbar wäre. Die Probleme sehe ich eher in zuverlässigen und schnellen Upstreams.

Ich glaub, dezentrale BGV mit Diskussionen wird auch administrativ ein Horror … MeyGee: ich denke nicht. Sobald das steht und eine gewisse Routine darin ist, hat es einiges an Vorteilen, vor allem für die Mitglieder. Es muss aber imme rein Fallback geben, und das hieße "Videoaufnahme". Vor allem muss das als Konzept entwickelt, dann getestet und auch gewartet werden, etwas, was bei uns ja nicht so ganz üblich ist. :) Als Konzept kann man sich vorstellen, dass es eine feste Agenda gibt. Alle Standorts sind per Ustream / eigene Streamingsysteme angebunden. Jeder kann sich die Streams anschauen, fällt was aus, wird später die Viedoaufnahme veröffentlicht (oder eh so oder so). Solange die Streams halten, wird bei Wortmeldungen der Stream aus dem Standort aufgeschaltet auf Beamer. Sollte wohl kein so großes Ding sein.

defnordic: Bei einer verteilten BGV müssen im Prinzip alle Satelliten-Versammlungen still und ruhig dasitzen und einem Stream zuschauen, bis es Wortmeldungen gibt. Eine Versammlung ist so schon nicht spannend, und das wird dann sehr zaach find ich ;) Die Idee find ich super, aber ich zweifle daran, dass man das zufriedenstellend umsetzen kann. Würde aber gerne an sowas mitarbeiten.

Problem: Es gibt immer spontane Anträge und dergleichen … Etwa die Vergrößerung des BV von drei Mitgliedern auf fünf, das war doch ein spontaner Tagesordnungspunkt, oder? MeyGee: Nein, BV war zumindest während meiner Mitgliedschaft immer fünf. Und offen gesagt, das wäre eine Grundsatzentscheidung, die sollte nicht ad hoc kommen, oder? Grundsätzliches, oder auch genau zu definierende Anträge sind meiner Meinung nach mit einem Abgabeschluß gut beraten. Was auf jeden Fall live sein müsste, wäre das Kandidatengrillen. :)

Das Grillen aber schon vorher bitte … MeyGee: Natürlich. Der Punkt ist - man KANN fast alles im Vorfeld machen. Anstatt sich die ganze Arbeit auf dem BGV selbst aufzuhalsen sollte man di eAnträge im VOrfeld sichten, Unklarheiten beseitigen, und das Ganze in einer routinierten Form dann bearbeiten können.

itc:Klärung der Vorfälle im Public (=was bedeutet das?) The Tib: Spontanantrag: Klärung der Umstände des Bier"verkaufs" bei der ACTA-Demo

Mitschnitt

20:56 anjobi stellt fest, dass es 4 min vor der Sitzung ist und EBV-Mitglieder in den Vorstandsraum sollen

schon anwesend: 20:57
meygee (moderator)
0utput, anjobi, bsrodeo, itc, magnusdei
zuhörer: cua, defnordic, doomi, duda, faithless, gigi, ipitimp, lava, oesipirat, oli-at, tiburtius, toni, toni_h, unamale, zener, zoso, sol,
itc kommt noch

itc hat mit gizmo gesprochen, der meinte das Bier auf dem LKW wäre gegen eine Spende abgegeben worden; (vermutlich zeile 510 gemeint: The Tib etc.)

21:00 Beginn

Protokollbestätigung:
sind genug ebvs da? alle ebvs oben?
sol ist im Zuhörerraum

wilcox, gerti und mrcrazy sind entschuldigt
anjobi teilt mit, dass mrcrazy morgen Matura hat, ab mündl. Matura wirds bei ihm wieder klappen
meygee: wilcox ist wegen Arbeit entschuldigt

meygee: Dringlichkeitsarbeit? weil 2 massivst wichtige Anträge sind oder nach Agenda-Punkten vorgehen
anjobi wüde nach Dringlichkeitsantrag gehen
meygee: aber nicht beschlussfähig
lux fehlt, itc kommt bald
anjobi: verschiebung sitzungsbeginn auf in 10 min?
meygee bestätigt: 10 Min.

anjobi: lux ist auf heimweg, kommt in ca 1/2 Stunde

zener merkt an, dass BGF ein Teil des EBV ist (als Personen mit derzeit 2 Mitgliedern)
itc kommt an 21:07

meygee: braucht man 40 %, die sind erreicht (nach Kontrolle von anjobi)
anjobi meinte, es dauert 1/2 stunde bis lux kommt,
itc meinte sollte gleich kommen
anjobi meint, wird zu lang dauern

Beschlussfähgikeit ist gegeben; daher wird angefangen: 21:08

meygee: fordert auf zur Bestätigung des letzten Protokolls
papajoe ist auch da
schutti ist auch da
chilli (iLR NÖ)
21:09 unter Zuhörern sind dazu gekommen: ohmm, ramario, tiburtius, iptitimp

meygee: hat Vorstand was zu sagen zum Protokoll?
nein keiner
wer von den mitgliedern?
anjobi hat in alle Channels Protokoll kopiert
keine Anmerkung,
meygee: bitte bestätigen

21:11: A1-A4 wurden vom letzten Protokoll übernommen,
aber 2 Punkte sollen vorgezogen werden, die akut sind
anjobi warnt, dass A1 erst mit gizmos Anwesenheit besprochen wird
anjobi meint, erst später über Reihung abstimmen

Agendapunkt #1

A1: wegen Bier, während Acta-Demo, gegen Spende abgegeben, aber problematisch auf einer Demo
itc: ein Unding, kann nicht sein, dass man von LKW der Piratenpartei Bier verkaufen mehrere Zustimmungen
anjobi auch: piraten können auf Demo nicht Bier verkaufen, egal ob im namen der PPÖ oder nicht, ohne Ausschanklizenz
itc will wissen, wo Einnahmen hingeflossen sind
ohm: auf acta 1 und 2 sind Verhaltensanweisungen gegben worden, wo war: kein Alkohol auf Demo

meygee: war Ordner-Koordinator, einer dort ist kollabiert, nahm Psychopharmaka und hatte Bier-Flasche in der Hand, die nicht von uns kam, da von uns Dosenbier ausgegeben wurde

21:14 bernhard (zuhörer dazugekommen)
CundA: macht gizmo den Vorwurf, nicht der PPÖ, gizmo war "fett", selbst wenn er es als Spende gemacht hat, will er mit ihm nichts zu tun haben
considerator hat Palette gebracht und consideratir und gizmo wurden beim Verkaufen gesehen

meygee: hat gizmo angesprochen, der aber nicht reagiert hat
ipitimp: gab es da überhaupt einen Antrag, vielleicht nicht so hoch kochen

tos: wenn du meygee das nicht gewusst hast, dass wir das nicht sollen, weshalb hast du das da nicht angesprochen
anjobi: wir haben keine Ausschanklizenz, es wurde keine Altersverifikation durchgeführt
papajoe: auch nach 1. ACTA-Demo nach Demo-Ende ist Alkohol verkauft worden
ts: da muss man im Parteiengesetz nachschauen, Parteien dürfen das ohne Ausschanklizenz verkaufen
papajoe: Grundsatzentscheid kann gemacht werden
meygee: an tos: Polizist hat gefragt, wer Veranstalter ist, du hast dich und gizmo angegeben, ich war Ordner
tos: ich hab gesagt, dass ich am Wagen moderiere und gizmo ist der Veranstalter
meygee: der Polizist hat sich das notiert
magnusdei: was hat das mit einer EBV-Siztung zu tun? Geht es nur um die Diskussion?
meygee: man hat ihn gebeten, das vorzuziehen, das ist Sache des EBV
papajoe: besprochen ist es, also nächster Punkt oder?

meygee: wenn jemand einen Antrag stellt, sonst ist es nur eine Darstellung
itc: anscheinend hält man sich eh nicht an Vereinbarungen, da schon vor der 1. ACTA-Demo ein Beschluss gemacht worden
gizmo kommt 21:20: weiß nichts davon
ohm: es hat Hinweise, eine Art Anweisung gegeben, wie man sich zu verhalten hat, darunter war Punkt kein Alkohol, das galt für ACTA 1+2 anjobi: d.h. natürlich kein Ausschank von Alkohol durch Veranstalter
papajoe: dann stellt er Antrag, dass auch PPÖ gebunden ist, wenn sie mit unterstützt
tos: hat gizmo gemacht um PPÖ von Haftung zu befreien, Streitfrage ist nun ob gizmo, da sind die Vorwürfe nicht gerecht
anjobi: Eilantrag, ob PPÖ-Budget Bier finanziert hat, sonst wäre der Antrag hinfällig
meygee: ist PPÖ-Budget überhaupt bezahlt worden für Demo?
anjobi: Budget von € 1000,-- wurde genehmigt für diese Demo
anjobi hat aber noch keine Rechnungen erhalten, daher noch nicht bezahlt
CundA: hat nun anjobi sämtliche Rechnungen gegeben, für Truck usw.
anjobi: bis zum Anfang der Sitzung war das gemeint, von vorhin gizmo: rudolf hat aus seiner eigenen Tasche € 270,-- vorfinanziert, für druckmaterial usw.; kein Cent für Bier oder Wasser oder einanmedix finanziert; wurde nichts kommuniziert, dass Alkoholverbot
gizmo als Privatperson hat das angemeldet, nicht als Kollektiv
alex und rudolf sollen Rechnungen machen, Öffentlichkeitsarbeit ist noch lang nicht fertig; die Abrechnung wird bei Nachbesprechung von der Demo gemacht werden; bitte auf BGF-Sitzung verschieben

21:24 meygee: nächster Antrag
anjobi: eilantrag bezüglich des Vorfalls
meygee: vorgezogener Antrag wurde beantragt, aber kein Antrag liegt vor
itc erklärt: es geht um die Sache im Public:
am Donnerstag war da Stammtisch und da soll es hoch hergegangen sein, es gab Auseinandersetzungen, Gebrüll, Polizei, verschreckte Gäste und wieder mal ein Hausverbot, gizmo war beteiligt
es gibt mehrere verschiedene Aussagen dazu
am Sonntag itc+salsabor+meygee gingen zu Wirt und entschuldigten sich da
Wirt sagte, gizmo und andere hatten lautstarke Auseinandersetzungen, Gäste sind weggelaufen, hatten Angst und auch 2-3 Streifenwagen sind aufgetaucht und wieder mal Hausverbot, auf gizmo beschränktes, wurde ausgesprochen

gizmo: es war Streit zwischen Nicht-Piraten, weil ihm das Handy gestohlen wurde,
die Leute haben sich draußen vor dem Lokal beschimpft und gizmo hat die Polizei aus Sicherheitsgründen gerufen, um nicht irgendwas zu provozieren
gizmo wollte dass gegen eine dieser Personen Hausverbot ausgesprochen wird, was nicht gemacht wurde
im public hat er dann nachaher noch Getränke vom Wirt spendiert bekommen, der sich bei gizmo entschuldigt hat für Handy-Diebstahl
die Nicht-Piraten kennen die eine Person, die möglicherweise der Dieb sein könnte und haben diesen zurückgeholt
nach dem Verlassen des Lokals gegen 01:30 war keine Rede von Hausverbot
das scheinbar sehr überrashcend unter Nicht-Piraten am Freitag entwickelt, es gab bisher an gizmo keine Nachfrage, nur Mutmaßungen
gizmo hat über EBV-Verteiler Stellungnahme hinausgeschickt
ihm blieb nichts anderes übrig, die Polizei zu rufen, um die Nicht-Piraten nicht hängen zu lassen
am Samstag war ihm noch zugesagt, dass nach der Demo er noch hinkommen kann, warum das nicht funktioniert hat, ist ihm unklar
Polizei hat ihn direkt darauf angesprochen im Zug der Demo

itc hat ihn angesprochen
21:30 lux: ist jetzt auch da: auch mit gizmo gesprochen auf Demo
gizmo: lux wollte da nichts wissen
meygee: hat gizmo auch angesprochen
itc: Mail ist gekommen, unbekannt von wem, zitiert "war dort anwesend und hat Brüll- und Schrei-Aktionen mitbekommen, keine Rücksichtnahme auf andere Personen, am Samstag machten Personen Umweg um Lokal, am Samstag anwesende Gäste von gleich mehreren Piraten mit Stinkefinger durch Fenster bedroht" etc.
gizmo: das waren die Anonymous-Mitglieder, die da vor dem Stammtisch im Keller eine große Veranstaltung gemacht haben und die nicht sehr erfreut waren, über Verhalten nach der Demo, dass es auf diese Art geendet hat. Es waren auch einige Piraten dabei, clemens und ich, sonst keine Piraten

itc hat das nur vorgelesen
21:33 nächster Antrag
papajoe: Spontanantrag: für Wiener Stammtische einen Ordner ernennen, der für Ordner auf Stammtischen sorgt
meygee: verweist auf seinen Beitrag, wo mit Wirt zusammen Hausrecht ausgeübt wird
gizmo wäre froh darüber
21:34: papajoe: kann er Antrag stellen oder ist das kein EBV-Antrag
itc: ist Antrag an die LVs
lux: würde das per Ticket machen
meygee: schickt papajoe morgen per Mail, was er zusammengeschrieben hat, weil Diskussion war schon mal

Agendapunkt #2

21:35 A2 von tos:
tos: wäre einfacher, wenn alle im EBV Endverantwortlichkeiten und Zuständigkeiten hätten, denn so ist keiner verantwortlich und alle für alles zuständig, wäre ressourcensparend und energieschonend und zeitschonend
meygee: Vorstand bitte
magnusdei: interessiert dich, wofür ich in Stmk zuständig bin?
tos: bei LR, wofür man sich zuständig fühlt, aber sonst wer für TF zustänig usw.
lux: Zuständigkeitsbereiche für BVs wurden schon mal in Sitzung abgehandelt, steht schon wo dabei
tos: ist das auch irgendwo im Wiki angegeben?
lux: im Protokoll steht es jedenfalls
anjobi: siehe LR und EBV-Mitglieder haben keine wirkliche Zuständigkeit dahingehend, da LR und EBV das Regulativ in der EBV-Sitzung darstellen um die Mitglieder zu repräsentieren, würde er denen auch keine wirkliche Zuständigkeit zuschanzen, wie das mit BV und BGF, denen wirklich Zuständigkeit zugeschanzt werden soll, was bei BGF geschehen wird, was bei BV schon geschah

meygee: weiteres?
tos: welches protokoll?
anjobi: glaubt nicht, dass das im Protokoll zu finden ist
tos: wo zu finden?
itc. vorletzte Woche

tos: anjobis Einwände sind schon richtig, aber für BV und BGF
anjobi: in 1-2 Wochen für BGF, innerhalb der 1-2 Wochen sollte das geklärt werden können, hofft er

21:40 meygee: Beschluss wird gefordert, wie weiter?
tos: verweis mit Link hin, dann nachzuvollziehen
21:40 A2: Fragerecht und Antwortpflicht?
tos: antwortet der BV, wenn Mitglied was fragt?
itc: der gleiche tos, der letztes mal die Antwort verweigert hat, wer gespendet hat?
also du verlangst, dass andere Antwort geben, aber du nicht?
tos: ich bin nicht BV
anjobi: aber du bist LV
tos: diese Spender wollten nicht auf einer Liste stehen, die sehen das als Anprangerung
anjobi: dann ist das Geld zurückzuüberweisen

?; Geld wurde meines Wissens zurücküberwiesen
anjobi: muss zu 100 % zurück überwiesen werden, denn wenn nicht veröffentlicht werden darf, ist laut BGV-Beschluss nicht gewährleistet, der Auftrag zur Veröffentlichung der Spenden. meygee: wo ist das Geld derzeit?
tos: hat der felix in bar gehabt und tos hat das den Leuten zurückgegeben
ipitimp: die Pflicht zur Antwort: wenn die Organe zugeschüttet werden, es gibt keine Fristen, außer BGV-Einberufung, wird nur so geantwortet, wie notwendig
nicht richtig, das zu beschließen
meygee: wenn eine Frage gestellt wird, die Persönlichkeitsrechte und Datenschutz berührt, muss das beantwortet werden?
itc: 21:44 wir beantworten jede sinnvolle Frage, ist nicht nur unser Job, wollen wir auch, muss nicht festgelegt werden, wir kriegen täglich 100e von Mails und man sortiert vor, man kann nicht alles beantworten, es sind manchmal Fragen dabei, die man besser nicht beantwortet
tos: das viel nicht relevantes reinkommt ist klar, aber wenn sich Leute melden, Mitglieder oder Sympathisanten oder wer, kriegen die Leute keine Antwort
es hat eine kurze Antwort zu erfolgen, wenn in der Antwort steht, man kann aus Privatsphäre oder sonst was nicht Auskunft geben, ist das Antwort, aber nicht antworten ist nicht gut
itc: will sich nicht festnageln lassen, wir versuchen unser Bestes, aber alle, die wir nicht beantworten können, schicken wir sonst zu tos
papajoe: wenn du von satzungskonformem Fragerecht sprichst, will ich wissen auf welchen Paragraphen du dich beziehst
tos: das kann er nicht sagen
magnusdei: beantragt schließen der Rednerliste
meygee: gizmo und tos und 0utput
output: Organ-Mail-Adressen mit Ticket-System verknüpfen, dann kriegt der Schreiber Ticketstatus
gizmoe: es gibt ein Recht für Mitglieder, findet er grad nicht, es gibt ein Anfragerecht, es muss etwas besser gemacht werden, ob Tickets, TF-Öffentlichkeitsarbeit oder wie immer, es gehört das Problem bearbeitet
meygee: ersucht gizmo zum runterregeln des Mikros

zener: antragsrecht ist in § 3 Abs. 1 der Satzung
anjobi: antragsrecht, kein fragerecht

tos: durchkämmt Wiki auch grade
meygee: ziehst du das damit zurück oder soll ein Beschluss gefasst werden
tos: aufs nächste mal vertagen
21:49 ist Vorstand einverstanden (meygee)
anjobi: schlägt Vertagen und neu-Formulierung vor
itc: will abstimmen
papajoe: vertagt, nicht abstimmen
21:50 nächster Punkt

Agendapunkt #3

A3 von tos
Nachbesetzung des EBV nach hellboys Ausschluss
tos: eine Stelle ist vakant, wann und wie wird nachbesetzt

zener: von hellboy ist noch ein Einspruch gegenüber dem Ausschluss anhängig und solange der nicht beschlossen ist, kann er sein Amt wieder aufnehmen, empfiehlt, dass mit Nachbesetzung gewartet wird
itc. wer wäre Nachrücker
tos: ich
rodeo: in satzung steht: der ebv kann bis zu 5 mitglieder haben, wenns mehr sind, sind es mehr, muss nicht 5 oder mehr haben, Nachbesetzung ist nicht vorgesehen für EBV so sehen es auch anjobi und itc
meygee: wie sich Nachrückungsrecht aus Nicht-Wahl ergibt
gizmo: vielleicht anderer modus zu finden, aber es wird bei BGV gewählt und Kooptierung sollte damit auch für den EBV zulässig sein
hellboys Ausschluss ist ja aber gültig, wann tritt denn das Schiedsgericht diesbezüglich zusammen
papajo: offtopic, aber Zustimmung: GO § 6 (1) schreibt ersatz vor, wird kein Ersatz gemacht, würde das heißen, dass EBV kein Organ der PPÖ ist, aber kein Nachrückerordnung zu finden
magnusdei: sind ja noch Schiedsgerichtssachen noch offen, damit Punkt obsolet
meygee: unklar, ob Ausschlussantrag dadurch aufgehoben oder ob dennoch gültig
ipitimp: warum wird das nicht dem Schiedsgericht übertragen, um das mit dem Nachrücken zu klären
salsabor: 21:54 auch da: vielleicht ist er falsch informiert, aber Quorum von mindestens 50% notwendig, um als Nachrücker zu gelten
anjobi: das wollte er auch sagen, Kandidaten unter 50% gewählt, sind als abgewählt zu betrachten
zener: ist mit dem verwendeten Wahlsystem nicht möglich, da hätten wir ein anderes System verwenden müssen, keine Aussage über Zustimmung und Ablehnung, kann so nicht angewendet werden
gizmo: das wollte er auch sagen, anderes Wahlsystem
meygee: 21:55 kann da Beschluss gefasst werden
papajoe: ersucht um Übertragung an das Schiedsgericht; dazu müsste Antrag umformuliert werden
0utput: oder zumindest erbitten, damit wir wissen, ob wir nachbesetzen sollen oder nicht
papajoe: wie wir nachbesetzen sollen
itc: wir haben Regelung
lux. in Vergangenheit wurde das schon gemacht
0utput: was die Praxis darstellt
meygee: nach Nachbesetzung wäre hellboy nach Aufhebung des Ausschlusses wieder mehr in EBV
tos: wie das satzungskonform wirklich aussieht, muss da eine Lösung gefunden werden
anjobi: wer wäre die Stelle? Schiedsgericht
meygee: sein Vorschlag wäre ein Kompromiss in der Form; er ersucht um beschlussfassung 21:58

itc: keine Ja-Nein-Enthaltungsfrage, nicht abstimmbar
anjobi: Beschluss zum Verweis aufs SG
magnus: Antrag abzulehnen und an das SG weiterzugeben
gizmo: in BGV wurden keine Beschlüsse gefasst, die die vorher vorhandene Praxis aufgehoben hätten
müsste ein Beschluss gefasst werden, Verweis an SG, aber auch mit Fristen/Terminvereinbarung, ob Antrag umformuliert werden muss
meygee: das wurde schon gesagt
itc: und man kann dem Schiedsgericht keine Fristen stellen
21:59 meygee bittet um Beschlussfassung
itc: wir wissen, dass das nicht abstimmbar ist
papajoe: schließt sich da an, er ist für Verweis an SG und nicht Abstimmung auch itc
papajoe: verfasst Beschluss und dann mit Ja/Nein abstimmen
itc: Verweis einfach an das SG, es sollen nicht Anträge geändert werden
tos: die Protokolle in den letzten Monaten wurde oft etwas anderes beschlossen, als der eigentliche Antrag war, dass papajoe nun einen Beschluss schreibt fände er zielführender
22:02 papajoe macht Beschluss

Agendapunkt #4

weiter zu A4 toni_h
Umsetzung der Spendenpolitik, soll durch EBV-Beschluss abgesichert werden, um nachträgliche Beschwerden zu verhindern
itc: Name wäre ihm nicht genug, Name, Vorname, PLZ und Ort wäre ein Kompromiss toni_h: verweist auf BFO § 4 (1) Nennung von Betrag und Name und einsichtbar für alle, so wurde es beschlossen
gizmo: Problematik dabei ist, z.b. DOS: 50 Leute mit 10 Cent Spendenbetrag, ist nicht umsetzbar
anjobi: egal ob umsetzbar oder nicht, das ist so beschlossen, jede Spende muss laut BGV-Beschluss veröffentlicht werden, ist bisher leider nicht geschehen, wird nachgeholt
itc: Nachvollziehbarkeit ist m.E. nicht nur mit Namen allein erfüllt
toni_h die Nachvollziehbarkeit bezieht sich mehr auf die Einsehbarkeit, ist der Meinung, dass genüge getan wird mit Name und Betrag, wehrt sich aber nicht gegen strengere Regeln
zener: bei einer Überweisung steht weder PLZ noch Ort, da hast du nur Namen
itc: da hätte man sich die Nachvollziehbarkeit schenken können
eduardo: welcher Name und welche PLZ gelten jetzt, wenn ich eine Bareinzahlung mache bei der Bank
meygee: gute Frage
itc: damit wird das auch umgangen
gizmo: in der jetzigen Form ist das schwer umsetzbar, es gibt ein paar Schwachstellen, bevor Beschlüsse gefasst werden, zu berücksichtigen
toni_h ist ihm klar, daher will er Stellungnahme und Absegnung und daher will er für die gefundene Möglichkeit eine Zustimmung oder Ablehnung, aber eine verwendbare
meygee: reicht Einwand aus?
toni_h kann den Antrag nicht überarbeiten
der text des Antrags kommt von der BGF-Sitzung, dort wurde das beschlossen
wenn ihr nein sagt, ist es nein
meygee: ersucht um Entscheidung 22:08

rodeo: lösen wir nun einen BGF-Beschluss auf?
itc: nein, nur dass wir umformulieren sollen
toni_h wenn ihr mit nein stimmt, wird die BGF aufgehoben, nicht die BGV
meygee: es ist ein Beschluss des BGF, nein ist kein Aufheben
magnusdei: wofür ist der Antrag gut?
toni_h das nicht Beschwerden kommen, dass die BGF ewas falsch macht
zener: Beschluss aufheben kann nur das Schiedsgericht, kein anderes Organ
gizmo: sieht er keine Beschlussaufhebung, aber große Probleme
meygee: wenn EBV einverstanden ist, finden sie es gut, sonst finden sie es nicht gut toni_h ja kann nur Meinung wiedergeben
itc: kann also nur Meinungsbild sein kein Antrag
22:11 meygee: bitte gebt meinung kund
anjobi beantragt 5 min pause
meygee: 5 min pause 22:12

papajoe: in Zeile 145 Abstimmungstext für vorigen Punkt steht nun da

weitere gäste: zoom, zoso, rr, mrxl, metamorphosys, marvin_at, lava, hamstray, eduardo, duda, denndeut, defnordic, bernhard, alberto03100, Rudolf
im pad allein: liriel

anjobi fragt zener, wie weit er mit mobilhexerl ist
da anjobi am 15.6. Klage erhebt, wenn noch kein Ergebnis
Zener: noch kein Ergebnis, noch warten auf Termin mit Mobilhexerl
anjobi: dann wird Klage am 15.6. erhoben

meygee: schlägt vor, dass vorträgt und dann kann EBV sagen, "behandeln wir jetzt nicht, geht zurück an Antragsteller zum umschreiben"
itc: schlägt vor Antragskommission einzuführen
meygee: Anträge sind normalerweise Aufforderungen, keine Meinung

22:19 fortsetzung A4
Abstimmung von papajoes Beschluss auf Zeile 145 bearbeiten, während lava redet
lava: woher wissen wir, dass Antrag direkt aufgenommen wird und wann soll er zusätzlich legitimiert werden, ob LQFB-Anträge auch schon gültig sind oder dennoch BGV vorlegen?
itc: LQFB ist überhaupt noch nicht abgenommen und kann bisher nichts entschieden werden
eduardo: bei der letzten BGV wurde LQFB als Instrument beschlossen und damit sind LQFB Entscheidungen gültig
meygee: wenn es technisch abgenommen ist
ipitimp: das ist schwer mündlich möglich, entweder Antrag an SG oder eine Forenabstimmung
itc: solange kein Quorum festgestellt, kein Mittel und auch Regelung gegen Missbrauch nötig, wenn sich wer 100 LQFB-Codes holt, was dann?
meygee: ich kann auch von meiner Lebensgefährtin aus einzahlen
itc: kann andere Partei 100 Leute vorschicken, solange ist gefährliche Sache
meygee: einfach über Mitgliedsantrag
papajoe: ist Frage damit beantwortet?
lava: ja

Agendapunkt #5

22:23 antrag a5 von mrcrazy
itc: mit dem oberen haben wir den unteren mit erschlagen
meygee: lava, damit erledigt?
tos: ist es notwendig, Anträge für die BGV ins LQFB einzubringen oder nicht?
itc: derzeit ist LQFB Tool zur Meinungsbildung nicht mehr
magnusdei: als Meinungsbildungstool zu sehen, aber sinnvoll Anträge an BGV vorweg zu diskutieren ist gut, aber abstimmen auf bgv
itc: gute idee
mumbleabsturz 22:26

22:27 meygee: an Lava, wegen TF-Gründung geht an BV, nicht EBV
Antrag damit erledigt
lava: einverstanden
22:28

Agendapunkt #7

A7: veröffentlichtung des Parteiprogramms
itc: nicht für die EBV
meygee: würde TF:Technik sagen
lava: TF:Technik kann Änderung des Parteiprogramms nicht machen
meygee: du fragst nach Kanälen
lava: zieht Antrag zurück
meygee: bitte auch bei A5 und A6 festhalten, dass erledigt

Agendapunkt #8

A8 papajoe: colibaste hat Antrag an EBV geschickt, das SG anzurufen, auch hier muss jemand auch heutigen Antrag als auch diesen an SG weitergeben
meygee: ist die Anfechtung der Entsendung nicht Sache des SG selber?
itc: SG ist schon zusammengestellt worden
iptimip: Entsendung ist noch nicht die Konstituierung, schon separater Antrag, keine LO betrifft das, allenfalls LO Wien
meygee: aber EBV ist nicht zuständig
papajoe: beruft EBV SG ein und wählt SG-Richter, wenn EBV beschließt SG nicht einzuberufen, dann tritt ein, dass das SG das Verfahren selbstständig zu starten hat
itc: haben die SGs sich nicht konstituiert?
CundA: konstituiert, eingeteilt die Mitglieder, nach freiem Los eingewählt, soweit er mit Maus Diskussion gehabt hat, wegen Einberufung, so wie der Gesetzestext versteht, müssen alle Mitglieder informiert weden, geht aber erst, wenn Mitgliederlisten vollständig sind, ab dann haben die Beteiligten 14 Tage Zeit zur Äußerung
papajoe: einberufen wurde SG für 5 Anträge, das war aber vor dem Antrag von celibaste, es gibt neue Anträge
meygee: zum ende kommen?
papajoe: wären 6, heute 7. Antrag beschlossen, auch dafür müssen SG-Richter beschlossen werden
itc: gibts fristen für SG?
papjoe: nein
itc: dann ist Antrag hinfällig, wir können SG keine Vorschrift machen
CundA: ist technische Sache, kann gemacht werden, wenn Listen vollständig
tos: Zuweisungen an SG geht flott, SG hat schon viel zu tun, Fristen wären vernünftig
itc: welche Sachen kann der BV nicht erledigen?
tos: alles, was er ans SG zuweist
itc: ist dann aber nicht BV zuständig
tos: wie bei Nachbesetzung von EBV widersprüchlich usw., wenn nicht richtig ausformuliert, dann sollte BV Entscheid treffen, sonst landet alles beim SG

22:36 mumble und Pad-Absturz

rodeo: Änderungen können nur durch EBV vorgenommen werden, BV steht das nicht zu
tos: dann nicht dem SG zuzuweisen, sollte da hier entschieden werden
rodeo: dazu gehört es eines GO-Antrages

itc: beantagt Schließung
tos: will darauf hinweisen, dass vieles nicht beschlossen wird und immer mehr zum SG hinwandert
meygee: SG ist dran, bevor BGV stattfindet
22:39

Agendapunkt #9

A9: rodeo: Vertretung für zener für BGF
anjobi: Vertreter der BGF haben mit Real-Namen zu vertreten
meygee: OK
rodeo: liest Antrag vor, beantragt toni_h als Vertretung einzusetzen
Brainstorming wurde vorgeschlagen, Treffen waren geplant, unbekannte Resultate, BGF steht still, zu viel Arbeit, kann nicht sein, und daher da toni_h sowohl integer, als auch gutes knowhow und fleißig, um Vakuum aufzufüllen und den schädigenden statusquo beenden
zener: fragt, was meygee von ihm will
zener: die nachbesetzung wird das Problem der Kommunikation nicht lösen, es ist eine Eskalation von zener mit der Bitte um Klärung. Wenn EBV der Ansicht ist, dass toni_h das besser macht, arbeitet er nicht dagegen
magnusdei: zener scheint nicht das Problem zu sein
itc: keine Stellungnahme und hin und her
rodeo: es geht nicht darum, Verantwortliche zu finden und Schuld zuzuweisen. Fakt ist, zener hat sein Amt schriftlich zur Disposition gestellt, es wurde gesprochen, eine Woche Zeit wurde verloren itc: letzte Woche auch Diskussion mit zener, schutti, anjobi, rodeo u.a. geführt, BGF ist derzeit handlungsunfähig, auch mit zener gesprochen, der sein Amt zur verfügung stellen würde, schutti würde in Zukunft eher weniger als mehr machen kann, da braucht man mehr Leute, die Power machen, beide kleben nicht an ihren Sesseln
aber toni_h ist genau der richtige Mann dafür und das Problem gehört gelöst
magnus: ich versthe nicht, warum zener jetzt gehen soll
output: sieht das auch so, es gibt fehlende Kommunikation, es spricht nichts dagegen, den toni_h dazu zu nehmen und gleichzeitig an der Kommunikation zu arbeiten
schutti: es ist unsicher, wie es sich für ihn in der nächsten Zeit entwickelt, er kann nicht sagen, dass er mehr Zeit hat, er macht schon was, wenn er Zeit hat
gizmo: hier ist das Thema am falschen Ort, das ist eine BGF-Entscheidung, Arbeitsaufträge zu erteilen können BGF immer selber, die Kooptiereungen im EBV werden nicht vom EBV behandelt, weshalb aber schon von der BGF und von zener und schutti, man hat zwar mitbekommen, dass was nicht passiert ist, aber es soll nicht ein neuer kandidat zum Abschuss freigegeben werden (Anmerkung von antha im pad)
zener: es ist sein wunsch, dass der EBV sich hier äußert und Meinung bezieht und die BGF unterstützt
zeners Gründe: kann Aufgaben nicht wahrnehmen, sieht es daher nicht für sinnvoll; ein einfaches Ersetzen löst aber nicht das Problem, er hat nichts dagegen, wenn es ausprobiert wird, er ist nicht zurückgetreten, sondern begründetes Fehlen über 2 Monate hinweg, wenn Kommunikation passt, dann würde er das gern wieder wahrnehmen, mit einem Nachfolger würde er sich sicher absprechen und nur in Zusammensprechen mit diesem was tun, nicht diesen rausschmeißen

eduardoe: zener fragt ebv
rodeo: es geht hier nicht um ein Ersetzen, nicht um eine Vertretung, zener hat sein Amt zur Disposition gestellt, Beurlaubung ist vielleicht unglücklich, Kommunikationsdefizit ist der Grund, es geht um eine Vertretung entsprechend 6.2, weil so geht es nicht weiter
edu: es geht nichts weiter, kein 0utput
rodeo: unklar, weshalb durchkauen, schon letzte Woche gemacht
papajoe: EBV ist nicht befugt, der BGF vertreter zu nennen, wenn bgf handlungsunfähig ist, muss neue bgv einberufen werden anjobi: falsch, § 6 (2): sollte bgf zurücktreten ... (dispositionstellen ist dsa gleiche wie ein rücktritt) es ist der ebv befugt u auch in der pflicht, ersatz zu bestimmen papajoe: in der bgo die er hat steht das nicht, nimmt einer mehr als 2 monate entschuldigt nicht teil, so ist eine vertretung einzusetzen, ... meygee: nicht grundsatzdiskussion starten, zener hat sich beurlauben lassen papajoe: § 6 (5) sagt dass übergeordnetes organ vertretung sagt, er nimmt zurück, was er grade gesagt hat rodeo: ebv muss bgf ersetzen meygee: muss beschluss gefasst werden 22:52 anjobi: für beschluss ist notwendig, ob zener seine beurlaubung aufrecht erhält zener: da sich an der kommunikation nichts ändert, ja, aber er würde das gerne weiter bearbeiten itc: wann funktionierende bgf zu erhalten? anjobi: heute oder nie output: beantragt toni_h als unterstützer in die bgf zu entsenden u weiter an der kommunikation zu arbeiten meygee: das war genau der text im antrag 22:54 toni_h soll als vertreter drin sein, solange zener beurlaubt ist

anjobi: sein ok ist gegeben

22:55 A10: lava: um lqfb-abstimmung, dass foren in unterforen aufgeteilt werden soll, salzburger forum hat das, bo-forum-technik weiß nicht ob sie soll output: beim lpt in 3 wochen wäre der antrag richtig, aber falsch wäre das nun von der bo der LO aufzuoktroieren, aber forum kopieren ist möglich defnordic: es geht nich tum die öffnung der internen foren, nur um die untergliederung des forums output: ok itc: hat nichts dagegen schutti: was ist nun mit dem alten bundesvorstandsforum? itc: das wüsste wenn nur mrcrazy schutti: wäre schade, wenn das verloren geht gizmo: ua ist das alte forum auf den alten backup-beständen, es gibt shcon mehreere anfragen, es war auch am flying-dutchman ein vollständiges backup, die backup-platte hat der cmv, dort wären die daten drauf anjobi: wenn gizmo das nicht persönlich noch wo gespeichert hat gizmo: ist natürlich bekannt, dass er damals backup gemacht hat, er macht das nicht wenn er keinen auftrag hat, das gehört zu seiner berufsehre als administrator dazu meygee: abstimmen bitte

22:59 A11 anjobi: ersucht um feststellung der beschlussfassung von antrag 9 meygee: schutti fehlt da noch, hat aber hier keine stimme, da anjobi da gestimmt hat, damit ist es vollständig bei a10 fehlen aber noch welche mod: will nicht großartig diskutieren, nur die organe sollen die fragen beantworten, es soll zumindest im protokolls tehen itc: bv kann wenig dazu sagen, mehr die technik rodeo: die bgf ist auch für die infrastruktur zuständig, also ist diese zuständig meygee: auch an mich direkt eine frage, als der der admidio implementiert hat, daher der bv soll ticket an ihn schicken nicht an die tf technik, sondern an meygee persönlich als mitglied der technik, weil er da peersönlich arbeitet daran gizmo: sicherheit usw ist eine sache der technik, u die bgf ist nicht verpflichtet, die sicherheitsfragen zu beantworten meygee: die tf technik ist technisch, rechtlich ist die bgf zuständig anjobi: die bgf steht grade für alle datenrelevanten fragen, über der tf technik steht die bgf, wenn die tf technik etwas durchführen will muss das mit der bgf abgesprochen sein, auch ein neues system muss mit der bgf abgesprochen sein meygee: ich bin auftragnehmer der bgf itc: lass das ticket an meygee machen anjobi: ja ticket an meygee, der macht das dann 23:03 anjobi wollte nur gizmo klar machen, dass auch in seiner damaligen funktion als tf technik, muss aber nciht hier sein

meygee: bitte drunter schreiben u 23:04

A12: mod: kann man das irgendwie beheben? auch tf technik zuständig? meygee: bgf oder? itc: unterschied zwischen mitglied u sympathisant erklären anjobi: sobald ein ehemaliger sympathisant einen mitgliedsbeitrag bezahlt ist das ein beitritt itc: wenn er nichts reinschreibt ist das eine spende mod: da muss man genauer daruaf hinweisen, nur weil auf dem formular stand, man kann auch sympathisant ankreuzen, hat er das angekreuzt, er wäre gern mitglied geworden output: sympathisantenstatus gibts nicht mehr meygee: soll sich bei bgf melden u die korrigiert das output: richtig, jetzt, aber aus formular gehört das herausgenommen anjobi: wer hat es hineingenommen?

23:06 A13: mod: einberufung der bgv erfolgt durch bgf anjobi: bestätigt mod fragt nach genauem ort anjobi: steht für oktober noch nicht fest mod: bis dahin kann man kiene anträge stellen, das sind bis dahin nur unverbindliche bitten, in die to aufzunehmen? magnusdei: verteht zusammenhang zwischen ort u antragstellung nicht mod: § 3 (4) ab der offiziellen mitteilung des tagungsortes können anträge gestellt werden, also vorher offensichtlich nicht magnusdei: würde es trotzdem gleich stellen mod: fragt nach mod: ist nicht rechtlich verbindlich, u dann hat man fürs nochmals stellen 2 wochen zeit u der 1. ders vergisst, das zu kopieren, regt sich auf mod: gibts eine vorläufige tagesordnung? 23:08 schutti: fragt nach der fragestellung mod: gibts eine vorläufige to für die zukünftige bgv schutti: weiß von nichts, aber möglich mod: er ist nicht zuständig u nicht in der tf, aber langsam gehört da was gemacht zener: wurde von der bgf an lo wien delegiert, die an tf bgv zusammenarbeiten soll, was soll beschlossen werden? mod: wollte nur auskunft, keinen beschluss zener: an tf bgv oder lo wien wenden output: die stadt wurde mit graz ja schon ausgesucht mod: um den konkreten ort anjobi: an die tf bgv wenden mod. erledigt, ok

23:11 nächster Agendapunkt A14 maus: ist nich tda anjobi fragt, ob er anrufen soll meygee: liest antrag vor, fragt ob anjobi ndas von allen vorliegen haben itc: hat mit maus darüber gesprochen, wollte klar machen, dass die möglichst schnell die nda unterschreiben die neue los gründen anjobi: es geht eher darum, dass die ndas an einem punkt gebündelt werden sollen, was er befürwortet, fraglich ist, wie das gehandhabt wird itc. muss darüber diskutiert ewrden anjobi: das soll innerhalb der bgf gemacht werden 23:12 abstimmung

A15: wolf itc: bgf-sache zener: er hat gesagt, er hat schwierigkeiten mit internet u kann sich evtl nur per text melden meygeee: liest antrag vor, scheitert an schachtelsatz itc: es geht um interimistische bestellung der los, u es sollen alle gleich behandelt werden meygee: sollen alle in gründung befindlichen los, iLRs u iLGF bestimmen dürfen? itc: können wir das abstimmen?, das ist sache der bgf zener: ich bin dem antrag abgeneigt, der punkt ist nicht hinterlegt in regelwerken, lo stmk u lo nö haben bereits vor lpt lr entsandt, was beides auf fehler zurückzuführen sind, die innerhalb der bgf passiert sind, sollen so behandlelt werden in regelwerken ist definiert, dass erst nach lpt diese ämter gibt papajoe: derzeit jede unterstützung ist willkommen, sollte niemandem verweigert werden, ipitimp: wenn ebv darüber abstimmt, ist wenigstens was entscheiden chilli: die bgo ist nicht ausreichend für die aktuellen geschäfte, plädiert auf update der bgo itc: zener stimmt er zu magnus: jede hilfe ist gut, je besser die verbindung zwischen bund u ländern funktioniert ist besser für uns alle, u die bo die bearbeitet weden soll, wäre an tf bgv weiterzugeben zener: lr haben ja stimmrecht in der ebv, daher sollte ebfv da schon abstimmen meygee: abstimmung 23:18

A16: wolf: stimmendelegation für lqfb u für bgv vereinigen meygee:, kann nicht abgestimmt werden, da lqfb noch nicht gilt 2 zustimmungen keine weiteren äußerungen (ich habe mich auch enthalten, habe meine meinung schon mehr alds genug kund geta

A15 23:20 rodeo: bedenken wenn wir hier mi ja stimmen wollen, müssen wir zuerst go-antrag formulieren, nicht mit einfacher anfrage die go aushebelbar

papajoe: das soll an schiedsgericht verwiesen werden, wir sind un snicht einig über interpretation der bo u der satzung oder es wird antrag gestellt auf änderung der go anjobi: ebv ist das oberste organ zwischen den bgvs chilli: sieht das auch so defnordic: findet es bedenklich, wenn dann stimmrecht im ebv von interimistischem irgendwas itc: guter einwand anjobi: beobachter reinschicken ohne stimmrecht bis zum lpt, um kommunikation aufrecht zu erhalten papajoe: unterschiedliche interpretationen wurden schon festgestellt itc: wer von den abstimmenden ist interimistisch? chilli ist interimistisch papajoe ist nicht interimistich rodeo: in der bo steht das drin, übergeben wir das dem schiedsgericht, damit ist der antrag obsolet, weil nicht der go konform papajoe: nicht konform wäre schon ein vorgreifen auf das urteil des sg rodeo: gibt nur wieder was in go drin steht meygee: bitte um fassung des beschlusses 23:24 schutti verabschiedet sich itc ist auch für verweis an schiedsgericht

23:24 beschluss wird gefasst wolf hat im chat geschrieben, dass eine gründungsveranstaltung eine lgv gleichzeitig wäre anjobi: ist zu trennen ? steht das wo defnordic: hätten schon echte wahlen stattgefunden anjobi: deswegen gibts die gründungsveranstaltung mit den 5 gründungsmitgliedern u danach ist innerhalb von 6 monaten ein lpt einzuberufen, der dann rechtmäßigen vorstand ipitimp: wenn nichts anderes geregelt, dann gleiche fristen wie für dei bgv, deswegen ist das zu trennen, es sagt ja niemand dass gleich sowas zu wählen ist, wäre zu trennen, aber so direkt ist das nicht herauszulesen anjobi: ergibt sich aber aus der bo, dass der lr auf einem lpt zu wählen ist ipitimp: wenn gleich auf gründungsveranstaltung gesagt wird, .. meygee: beschluss ist, dass übergabe an schiedsgericht vorzulegen ist anjobi: nein von der bgf itc: bv auch nicht auch magnus u papajoe haben nichts dagegen, es ans schiedsgericht was zu übergeben gizmo: wird dauernd an schiedsgericht verwiesen, das muss dann ja schon öfter tagen als der bv anjobi: bei einer gründung beschließen wir laut go einen iLV, nicht mehr itc: liegt daran dass go u satzung lücken hat papajoe: u wir uns nicht entscheiden trauen gizmo: ist das nun so, dass der ebv keine entscheidungen treffen will zener: es iste eine einfache ja/nein-frage, schiedsgericht wurde noch nicht angerufen

antha meldet sich um lo salzburg zu verteten defnordic: sagt dass schiedsgericht zu lang dauert u man entscheidung treffen soll itc: keine mangenlnde entscheidungslust vorhanden, aber muss man sehr genau sein mit satzung u bo anjobi: gibt den fehler eh zu, ist satzungsinkonform gelaufen, dh aber nicht dass wir uns bei den wahlen nicht nach der satzung zu gehen ist, es heißt nicht dass die versammlung das nicht so zu machen hat, wie die satzung läuft mod: 23:35 alle beteiligten sollten sich überlegen, dass schiedsgericht keine fristen hat itc: ist über den antrag nun abgestimmt worden?

output: antrag ist gültig rodeo: lr ist durch den lpt zu wählen, bis zu schiedsgerichtsentscheid oder lpt hat man sich an die go zu halten anjobi: zieht antrag zurück mod: rodeo hat grad gesagt, der ebv soll einen go-änderungsantrag machen, das kann der ebv nicht machen anjobi: das kann er machen itc: rodeo soll hineinschreiben, dass wir uns darüber klar sind, dass hier ein antrag befürwortet wird, der nicht der satzung entspricht oder der go rodeo: kann nicht einfach go ausgehebelt werden ipitimp: wenn ihr als ebv der meinung seid, dass der beschluss zweckmäßig ist, dann könnt ihr das natürlich so beschließen, dann gibts den antrag an das schiedsgericht u interimistisch gilt euer ebv-beschied mod: ebv ist nicht zuständig die go zu ändern meygee: beschluss oder abstimmung gizmo: wie man mit go arbeitet oder so, wäre von ipitimp zu erläutern ipitimp weiß nicht was man von ihm will rodeo: haben wir den beschluss das ans schiedsgericht weiterzugeben, oder wollen wir die vorige abstimmung gelten lassen? meygee: ente papajoe: ob wir links oder rechts gehen, wir müssen weiter gehen, wir müssen uns entscheiden, wir müssen entscheiden, ob wir ddas in ordnung befinden oder nicht anjobi: wir entshceiden nur, ob du lv bist oder iLV papajoe: es geht nur um eine entscheidung zu treffen, wir haben abgestimmt, die abstimmung ist zu respektieren gizmo: sieht das auch so itc: siehst du einen interessenskonflikt zwischen deiner funktion als ebv u als iLV meygee: will darauf eine antwort hören papajoe: nein, sieht er nicht so, er ist auch dafür, die anderen länder anzubinden, es geht um salzburg, nicht um nö meygee: es muss deshalb entschieden werden, weil das schiedsgericht nicht innerhalb der zeit ist papajoe: wir müssen jetzt eine entscheidung treffen ob das den anderen los nicht erlaubt wird oder ob es ihnen erlaubt wird morgen wird es entschieden meygee: damit schließt du aus, dass es ans shciedsgericht geht papajoe: wenn wir hier nicht entscheiden, muss das eine antwort dennoch geben auf die frage, was gilt dann bei der nächsten ebv-sitzung? wird dann aus der lo salzburg wer stimmberechtigt sein itc: protestiert ausdrücklich gegen dieses vorgehen gizmo: satzungsgeschichte klar, e bv auch klar, go reicht manchmal nicht aus, er versteht die interessenskonflikt-problematik nicht, wenn der papajoe sich für andere los einsetzt ändert das nichts für ihn, wenn es einen aufstand gibt gegen eine person oder so, dann gibts einen entshceid zum schiedsgericht es soll nicht aufgeschoben werden, wo ist das problem, wenn eine person einen job ü bernimmt itc: ist entschieden, muss nicht diskutiert werden, siehe abstimmung 15, 466, inklusive interimistischer LVs die abgestimmt haben meygee: der beschluss darunter, dass man es an das schiedsgericht überträgt ist hinfällig, odre papajoe: entweder gibts bei der nächsten sitzung einen stimmberechtigten salzburger oder nicht, ob das richtig ist oder nicht soll das sg entscheiden, daher sind beide abstimmungen meygee: es geht nur eins, nicht beides anjobi: es gibt weder einen stimmberechtigten salzburger noch einen stimmberechtigten nöler meygee: es gibt die protestnote anjobi: verweist das hier also ans schiedsgericht meygee: das geht so nicht itc: kann nachträglicher antrag gemacht werden gizmo: eilantrag gibts ja meygee: sollen alle aktuell in zukunft los iLRs haben usw das ist bejaht itc: es ist entscheiden, rechtlich unzulässig aber ok meygee: ihr könnt vor dem schiedsgericht dagegen protestieren das wäre die sauberste abarbeitung itc: darf chilli da schon mit abstimmen? vor dem beschluss dieses antrages meygee: ohne chilli ist 4 : 3 u damit ist die mehrheit erreicht toni_h es betrifft natürlich alle vorher abgestimmten agendapunkte, ob die gelten meygee: mehreheit ist auch ohne chilli erreicht, dagegen kann nur von seiten des sg angegangen werden wenn hier das so festgelegt wird, dann wäre wenn nein rausgekommen wäre, hätte chilli kein stimmrecht gehabt, da es aber auch ohne ihn ja ist, ist seine stimme ok u kein problem itc: ist seiner ansicht nach korrekt meygee: fragt ob das für alle so korrekt ist itc macht ihn bedenklich, dass hier satzungswidrige beschlüsse gemacht werden können rodeo: bestätigt itc papajoe: nicht schon wieder es ist ja abgestimmt gizmo: du hast ja abgestimmt meygee: der beschluss ist so oder so gültig, u damit kannst du nur ans sg gehen rodeo: wenn das der fall ist, dann haben wir ja grade eine ganze satzung go zunichte gemacht u das klären wir nachher ob das gültig ist oder nicht, es geht auch um einen demokratischen gedanken, die bgv ist das höchste organ, es steht uns nicht zu das einfach zu kippen, das ist ein satzungswidriger antrag papajoe: wenn ich dir sage, ich habe ein schnitzel gegessen u in wirklichkeit hab ich eine fritattensuppe u ein schnitzel gegeessen, stimmt das was ich gesagt hate oder nicht? itc u rodeo widersprechen ihm rodeo: es steht drin, dass du das schnitzel nur auf der bgv essen darfst :D 23:56 rodeo: dann können wir in zukunft jeden punkt der satzung u der go außer acht lassen, u diskutieren hinterher gizmo: das lass doch wirklich das sg klären, der ebv ist ja auch stellvertreter für die bgv u wenn wir das schon merken, dass was krankt dann soll doch auch die bgv entscheiden, ob entscheidungen wie diese nachträglich legitimiert werden, im schlimmsten fall ist es parteischädigendes verhalten u fürht zum ausschluss u das ist sicher nicht gegeben chilli: ich sehe das mit der aktuellen bgo u der aktuellen satzung tatsächlich schiweirig, es gibt die satzung u die bgo u es kann ja in zukunft unterschiedlich behandelt werden können, satzung an bgv u bgo auch durch ebv ändern lassen, bgo sollte nicht in stein gemeisselt werden u nicht satzung doomi: professionalität sagt, bissl mehr zeit, da langfristige schäden größer sind u engagement widerspricht sich dabei ipitimp: konkreter hintergrund der ein föderalistischer ist u es geht um gleichbehandlung, es wurde festgestellt, dass es gegen die ordnung ist u wie das gegen die basis sein kann, versteht er nicht ganz, das soll im forum genauer ausdiskutiert werden, u vom schiedsgericht ausdiskutiert u von bgv nochmals beschlossen anjobi sagt er habe hier keine chance defnordic: stimmrecht an ebv kann nicht einfach so übergeben werden an iLRs itc: es gibt keine gründe, sich hier über satzung u go hinwegzusetzen lafi: wird morgen von go in nö aus dem LV vorschlagen, freiwillig auf das stimmrecht zu verzichten, bis das thema ausgehandelt ist mod: ist ein guter anreiz, einen lpt abzuhalten ipitimp: es ist unklar, ob man sich über go hinwegsetzt da sind unterschiedliche meinungen vorhanden meygee: das ist funktion des schiedsgerichts, bis die bgv das entscheidet papajoe: § 12 LR sieht Satzung vor, dass LR sich aus je einem von den LOs entsandten mitgliedern zusammen anjobi: u LR ist von lpt zu entsenden, sieht das von lafi sehr positiv, da ncha der go gerichtet, richtet einen lpt aus u dann können wir das machen, hat mit den salzburgern gesprochen, 2 von 3 waren sich mit ihm einig, dass ein iLV eine beratende Funktion in den EBV reinschicken kann, das ist auch vollkommen konform, Fakt ist, stimmrecht erhält dieser lr erst nach abhaltung des lpt, u das ist so

papajoe: die entsendung des lr wird auf lpt beschlossen, aber da steht nicht , dass das nur auf dem lpt beschlossen wird, daher ist die lo verpflichtet, einen lr zu entsenden, was ihr dann aber verweigert wird, wenn sie satzung einhalten möchte entsendet sie den lr, wenn sie die bo einhalten will, dann nicht meygee: es ist hier keine einigung mehr möglich, nach dem schluss der sitzung kann hier frei diskutiert werden, da das problem jetzt nicht ad hoc gelöst werden kann, aber alle bedenken sollen zu protokoll gegeben werden

0:06 lafi: wäre dafür, er ist iLGF in NÖ u wird das dem iLV so weitergeben, damit bekommen wir ein Problem mit den anderen bundesländern, wird morgen eine emalil an alle rausgeben, um freiwillig darauf zu verzichten, um die diskussionen zu unterbinden papajoe: für NÖ sagt er, wenn wir unser e iLGF auflösen müssen u den iLR dann werden wir zurückgeworfen lafi: alles auflösen müssen stimmt nicht, aber im LR sollte man mal auf dsa Stimmrecht verzichten, interimistisch dürfen wir alles machen, aber nach der sitzung müssen sämtliche beschlüsse bestätigt werden nachträgelich, werden neue leute gewählt muss alles neu aufgearbeitet werden, nachdem es interimistisch ist sage ich, wir reden mit, aber wir haben kein stimmrecht als iLR, man müsste dann sowiso beschließen dass die alten beschlüsse gültigkeit erhalten gizmo: begrüßenswert, acuh einen iLR kann man gut gebrauchen, das mit nachträglicher legitimierung hofft er dass auch freiwillig passiert, dass auch die offensichtlich unzulängliche satzung u go aktiv / proaktiv u mitarbeit in tf justizia mit zubearbeiten ersucht er mod: ruft auf lqfb zu verwenden meygee: die derzeitige satzung ist gültig u nicht jene von übermorgen, auch für alle regelwerke 0.11 gizmo: die go ist zwar ein abbild der geschäftlichen handhabe im unternehmen, aber die go muss sich anpassen u dies führt zu unpraktikablen modi u wenn es zu fix fixiert ist, dann nicht nur probleme anprangern, sondern aktiv mitarbeiten meygee: wenn dsas nun so existiert, kann ich sie nicht einfach über den haufen schmeißen itc: brauchen wir ja keine wortmeldung dann mehr mod: er ist der jurist mit dem gizmo gesprochen hat, wenn die bgv das beschlossen hat kann auch nur die bg v das abändern, soll die bgv halt beschließen, dass die go abgeändert werden kann

impitimp: das ist nicht so klar wie anjobi sagt, es ist nunmal vorgesehen, dass es eine instanz gibt, die darüber entscheidet, dann ok, aber dann gibts keine entscheidung meygee: da liegen die 2 varianten so weit entfernt dass man sich nicht einigen kann

antha weist darauf hin, dass per lqfb auch go geändert werdenkann zener sucht die stelle aus dem bgv-protokoll vom 1.4.2012 zener: antrag ist 7.2

0:16 meygee schließt dann sitzung

mod: wenns eh drin steht, warum nutzt man das dann nicht zener: nicht über diese frage, es wird viel zu viel darüber diskutiert, wer was ändert, anstatt wie

sol zum lqfb: es macht sinn, darüber nachzudenken, wie man das ändert, wahlordnung

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