Bundesvorstand/Protokolle/2017-01-10

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

BundesgeneralversammlungenBundesvorstandBundesgeschäftsführungLandesgeneralversammlungenLandesorganisationenLänderratRechnungsprüfungSchiedsgerichtInternationale Delegierte


ÜbersichtBeschlussregisterTätigkeitenSitzungsprotokolleehemalige Mitglieder

Sitzung des Bundesvorstands

Ort: Mumble, NRW: 10.01.2017, 20:04 bis 20:49 Uhr
Protokoll:
Protokoll-Register: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesvorstand/Protokolle
Teilnehmer:
  • Stimmberechtigt:
  • Entschuldigt:
  • Gäste:

Inhaltsverzeichnis


Statusberichte

MoD: Org - Wiener Stammtisch
Desertrold: Entwurf für Statutenänderung, Treffen mit AG Technik (Koop, Zeitplan, Newsletter), SocialMedia, Einrichtung eines BundesFBAdminaccounts
VinPei: Entwurf NRW an EBV & Mailaussendung, Statuten LAS & inaktive LOs


Umlaufbeschlüsse

Update Beschlüsse von letztem Mal

Anträge

Antrag 1: Graz-Wahl unterstützen

  • Eingereicht von desertrold


Hiermit beschließt der BV zur Unterstützung des Gemeinderatswahlkampfs 2017 einen Betrag von bis zu 1000.- € aus dem Bundesbudget zur Verfügung zu stellen. Dieses Geld dient zur Abdeckung / Rückerstattung von Reisekosten, Erstellung von Werbemitteln (Plakaten, Flyern...) sowie als Fahrtkostenbeitrag zur Wahlparty in Graz. Die Abwicklung und Genehmigung obliegt der BGF.

Zustimmung: MoD, VinPei, desertrold Ablehnung: Enthaltung: Angenommen: (3/0/0); 20:11Uhr


Antrag 2: Auflösung inaktiver LOs

  • Eingereicht von desertrold


Hiermit wird beschlossen nach Ausgang der LQ Abstimmung (A3) eine EBV Sitzung einzuberufen, um gemäß BGO §9 (1) inaktive LOs formal aufzulösen. Begründung: Es gibt verwaiste LOs, die nicht in der Lage sind, sich selbst aufzulösen und/oder sich nicht satzungskonform verhalten. Folglich muss der Bund tätig werden.

Zustimmung: MoD, desertrold, VinPei Ablehnung: Enthaltung: Angenommen: (3/0/0); 20:22Uhr


Antrag 3: Inaktivstellung nicht aktiver LOs

  • Eingereicht von VinPei


Hiermit beschließt der BV, dass eine Inaktivstellung der LOs einer dauerhaften Schließung vorzuziehen ist und daher eine dementsprechende Statutenänderung zur Abstimmung gebracht werden soll.

Beschlussantrag - Änderung der BGO:

§9 (1) soll um folgenden Teil ergänzt werden:

§9 Landesorganistionen der Bundesgeschäftsordnung (1) lautet: „Zur Gründung einer Landesorganisation sind mindestens vier Mitglieder nötig, die seit mindestens drei Monaten Mitglieder der Piratenpartei Österreichs sind. Die Gründung einer Landesorganisation erfolgt durch Beschluss der BGV. ...“ Dieser Absatz wird folgendermaßen ergänzt: "Zur Gründung einer Landesorganisation sind mindestens vier Mitglieder nötig, die seit mindestens drei Monaten Mitglieder der Piratenpartei Österreichs sind. Die Gründung einer Landesorganisation erfolgt durch Beschluss der BGV. Inaktiv gestellte LOs können durch die BGV in einfacher Mehrheit oder den EBV mit einer Mehrheit von zumindest 65% der abgegebenen gültigen Stimme wieder aktiviert werden. ...“

weiters

Die BGV kann eine Landesorganisation mit einer Mehrheit von zumindest 65% der abgegebenen gültigen Stimmen auflösen. Der EBV kann eine Landesorganisation bei Zustimmung der Mehrheit aller seiner Mitglieder auflösen. Zusätzlich kann die Landesgeschäftsordnung die Selbstauflösung einer LO/LP vorsehen oder die LO/LP gemäß §9 (11) vom EBV mit 65% der abgegebenen Stimmen inaktiv gestellt werden. Eine inaktive LO bleibt formal bestehen, ist aber handlungsunfähig bis die Grundvoraussetzungen zur Gründung einer LO erfüllt sind. Der EBV kann mit einer Mehrheit von 65% der abgegebenen Stimmen die LO wieder aktiv stellen, woraufhin eine LGV samt Organwahl analog des Gründungsprozesses abzuhalten ist. Wird dem nicht binnen 30 Tagen statutenkonform nachgekommen, gilt die LO automatisch wieder als inaktiv. Die Inaktivstellung einer LO ist zeitlich nicht begrenzt und kann durch den EBV mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden.

ebenfalls soll die BGO um §9 (11) erweitert werden:

§9 (11) „Ist eine LO / LP mit der Abhaltung der statutengemäßen Landesgeneralversammlung in Verzug und werden trotz Aufforderung durch den BV, mehr als 2 Monate keine Sitzungsprotokolle des LV veröffentlicht und/oder reagiert der LV trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung länger als 1 Monat nicht auf Schreiben des BV oder der BGF – und ist keine andere Abhilfe, etwa gemäß §13 (8) der Satzung möglich – so kann sowohl die BGV wie der EBV die LO / LP mit einer Mehrheit von zumindest 65% der abgegebenen gültigen Stimmen für inaktiv erklären. Dies hat zur Folge, dass die alleinige Zuständigkeit für Angelegenheiten der LO / LP bis zur Reaktivierung auf die Bundespartei übergeht und etwaige noch vorhandene Organstellungen in der der LO / LP verfallen. Hat seit 6 Monaten nachweislich kein Kontakt zum LV stattgefunden und sind auch andere Aktivierungsversuche gescheitert, hat die BGF (sowit möglich) die Verbindlichkeiten der LO / LP zu prüfen und eine EBV Sitzung ist einzuberufen. Ist durch die Inaktivstellung der LO / LP Schaden für die Bundespartei zu erwarten, ist die LO / LP durch den EBV mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen aufzulösen. Ist kein Schaden zu erwarten, gilt die LO/LP auch ohne Beschluss automatisch als inaktiv.“

§ 13. Landesorganisationen (2) der Satzung lautetet bisher: „Die Gründung und Auflösung einer Landesorganisation erfolgt gemäß der Bundesgeschäftsordnung.“ Dieser Satz wird, wie folgt, ergänzt: „Die Gründung / Reaktivierung und Auflösung / Inaktivstellung einer Landesorganisation erfolgt gemäß der Bundesgeschäftsordnung.“

§2. Verteilung der Einnahmequellen (2) der Bundesfinanzordnung wird am Ende, wie folgt, ergänzt: „Wird eine LO/LP durch die BGV oder den EBV für inaktiv erklärt, so verbleiben die bis dahin aufgelaufenen Anteile, der dieser LO/LP regulär zustehenden Mitgliedsbeiträge bei der Bundesorganisation und werden erst dann ausbezahlt, wenn die Reaktivierung durch die BGV oder den EBV festgestellt wurde. Ebenso stehen neue Anteile an den Mitgliedsbeiträgen einer für inaktiv erklärten LO/LP erst wieder zu, wenn die BGV oder der EBV feststellt, dass die Inaktivität nicht mehr fortbesteht und eine statutenkonforme LGV abgehalten wurde.“

Zustimmung: MoD, desertrold, VinPei Ablehnung: Enthaltung: Angenommen: (3/0/0); 20:22 Uhr


Vorlage:A4 Hiermit soll folgender Antrag zur Abstimmung im Liquid gebracht werden:

Beschlussantrag: (FÜR LIQUID)

§13 Landesorganisationen (LOs) der Satzung ist um einen Absatz (9) zu ergänzen: „In Bundesländern, in denen keine statutenkonforme LO (mehr) existiert oder diese inaktiv gestellt wurde, kann der Bundesvorstand ein vertrauenswürdiges Mitglied mit der Aufgabe des Landessprechers (LAS) betrauen. Dieser dient als Ansprechpartner für Mitglieder und Interessenten – oder nach Absprache mit dem BV, gegenüber Dritten - im Bundesland.“ §9 Landesorganisationen der Bundesgeschäftsordnung wird um einen Absatz (11) ergänzt: „Der Landessprecher (LAS) koordiniert die Tätigkeit der Bundespartei in dem jeweiligen Bundesland und ist insbesondere angehalten, Neumitglieder zu werben, zu betreuen und auf die Gründung oder Neuaktivierung einer Landesorganisation hinzuarbeiten. Der LAS berichtet zumindest monatlich dem BV.

Dem LAS kann durch BV & BGF Zugang und Verantwortung über Kommunikationskanäle der Piratenpartei überlassen werden, das beinhaltet SocialMedia, Emailverteiler etc...; dem LAS ist es aber ausdrücklich untersagt ohne Genehmigung durch den BV weitere Kanäle zu schaffen. Weitere Befugnisse– etwa die einer LO oder das Tätigen von Ausgaben ohne vorherige Genehmigung durch die BGF – hat ein LAS ausdrücklich nicht. Die Funktion des LAS endet mit der Gründung / Neuaktivierung einer LO im Bundesland, der Rücklegung der Funktion an den BV oder mit der Abberufung durch den BV“

§12 der Satzung (1) besagt: „Der LR setzt sich aus je einem von jeder LO entsandten Mitglied zusammen.“ Dieser Absatz wird, wie folgt geändert: „Der LR setzt sich aus je einem von der LO entsandten Mitglied und den, vom BV bestimmten Landessprechern (LAS), zusammen.“ §11 der Satzung Erweiterter Bundesvorstand (2) besagt: „Er besteht aus den Mitgliedern von BV, BGF und LR.“ Der Absatz wird, wie folgt ergänzt: „Er besteht aus den Mitgliedern von BV, BGF und LR, wobei die vom BV eingesetzten LAS im EBV nur beratend mitwirken und kein Stimmrecht haben.“

§3. Verwaltung und Verwendung der finanziellen Mittel (9) wird um den folgenden Satz ergänzt: „Die Entgegennahme von Geld ist für LAS im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit nur zulässig, wenn sogleich die Bundesgeschäftsführung über Höhe und Zweck der Zahlung informiert wird. Für Promotätigkeiten kann der BV den LAS Gelder aus dem Bundesbudget zuerkennen, die dem von der BGF als ”Werbemittel” zugedachten Teil des Bundesbudgets zu entnehmen sind. Ein Wirtschaften “auf eigene Kasse” ist nicht möglich.“

Begründung: Um Mitgliedern und Interessenten auch in den Bundesländern, in denen keine Landesorganisationen (LOs) oder Landesparteien (LPs) bestehen oder diese inaktiv sind, Ansprechpersonen (LandessprecherInnen) zu bieten; Aktionen vor Ort durchzuführen; die Parteiarbeit zu koordinieren oder den Wiederaufbau einer LO/LP zu fördern, sobald der Zuwachs an Mitgliedern eine Neugründung bzw. Reaktivierung einer LO/LP und die Wahl eines Landesvorstands erlaubt, wird die Position von LandessprecherInnen geschaffen. Die LandessprecherInnen werden vom Bundesvorstand eingesetzt/entlassen – handeln in dessen Auftrag und berichten diesem. Gleichzeitig sollen bürokratische Hürden bzgl. der Neugründung / Reaktivierung oder auch der Stilllegung inaktiver LOs/LPs vereinfacht werden, damit z.B. eine zu gründende LO, die über genügend Mitglieder verfügt und arbeiten will, nicht möglicherweise bis zu einem Jahr auf die nächste Bundesgeneralversammlung (BGV) warten muss, um aktiv zu werden.

Zustimmung: MoD,desertrold, VinPei Ablehnung: Enthaltung: Angenommen: (3/0/0); 20:22 Uhr

Desertrold stellt die Anträge ins Liquid.

Diskussion

Neumitglieder und Probezeit, Facebook-Postings & Richtlinien, Schiedsgericht & Berufung


Allfälliges

Punkte im Auge behalten:Verfassungsklage gegen Staatsschutzgesetz

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Pirat*innenpartei
Mitmachen im Wiki
Werkzeuge
Drucken/exportieren