Bundesvorstand/Protokolle/2015-03-15

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Sitzung des Bundesvorstands

Ort: Mumble NRW
Datum: 2015-03- :–20:15 bis 21:58
Schriftführer:
Protokoll:
Protokoll-Register: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Bundesvorstand/Protokolle
Teilnehmer:
  • Stimmberechtigt:eest9, Friday, VinPei, Presidente, MoD
  • Entschuldigt:
  • Gäste:_pyrex_, 6581, Anatol, Danton, Harlequin, PeterTheOne, Rotzbub, Tycho

Inhaltsverzeichnis

Statusberichte

MoD: viel telefoniert wegen Wien anders
Presidente: bissl was für die webseite gemacht.
Friday: nicht viel.
eest9: Protokolle online gestellt, Forum verlinkt
VinPei: Kontakt mit jemandem der sich eventuell für das Schiedsgericht zur Verfügung stellt; diese Person entscheidet sich bis zum 22., hab gestern abend wegen Wahlbündnis was ausgearbeitet; aufarbeiten, die Lage beruhigen.

Umlaufbeschlüsse

Update Beschlüsse von letztem Mal

Anträge

Beschlussantrag: Der BV möge folgende Stellungnahme zum Wahlantritt der Piratenpartei in Wien beschließen: "Ausgangssituation: Nach diversen Beschlüssen und Schiedsgerichtsurteilen im Zusammenhang mit der Wienwahl und den Meinungsverschiedenheiten, die dadurch innerhalb der Partei entbrannt sind, sieht sich der Bundesvorstand veranlasst, den Status quo zusammenzufassen, weiterführende Überlegungen anzustellen und Konsequenzen zu ziehen, die einer Klärung der Ausgangslage und Versachlichung der Diskussion förderlich sind. Feststellung des Status Quo: 1.) Zunächst gab es im August 2014 einen Liquid-Beschluss der LO Wien, in dem sich die Mehrheit der Mitglieder für einen Alleinantritt bei der Gemeinderatswahl aussprach. https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/5218.html 2.) Danach gab es am 1. Februar 2015 einen Mitgliederbeschluss, der sich Mehrheitlich dafür aussprach Antritt im Rahmen einer Wahlplattform anzustreben. http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Kategorie:Landesorganisation_Wien/LGV2015-1/Antr%C3%A4ge#Antrag_2 https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Landesorganisation_Wien/LGV2015-1/Protokoll Dieser Beschluss wurde jedoch durch das Landesschiedsgericht am 20.02.2015 aufgehoben und wurde vom BSG bestätigt am 15.03.2015. 3.) das Bundesschiedsgericht hat am 19.02.2015 entschieden, dass der Teil der BGO, der einen 70%igen Mehrheitsbeschluss für die Gültigkeit einer Bündnisvereinbarung auf Landesebene notwendig macht, satzungswidrig und damit nicht anwendbar ist. https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schiedsgericht/Antr%C3%A4ge/IS_2015-02-19#BSG-Urteil 4.) Die Mitglieder haben sich per Liquidbeschluss am 14.03.2015 für folgendes ausgesprochen: „Die Bundesorganisation der Piratenpartei Österreichs spricht sich für die Wahlplattform Wien anders entsprechend dem Antrag 2 der LGV Wien 2015-1 und der Kooperationsvereinbarung der Bündnispartner aus. Die Bundesorganisation der Piratenpartei billigt, das geringfügige Änderungen, wie Rechtschreibfehler, Verbesserungen von Formulierungen und Konkretisierungen am Text der Kooperationsvereinbarung lediglich der Zustimmung des LV Wien bedürfen, sofern solche Änderungen weder Zweck noch Intention der Vereinbarung zuwider laufen. Außerdem sieht die Bundesorganisation hiermit alle Bedingungen aus dem Antrag 2 der LGV Wien 2015-1 und BGO §16(2) in diesem Antrag und der Kooperations Vereinbarung als erfüllt an.“ https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/5681.html Überlegungen: Kassiert wurden von den Schiedsgerichten erst einmal der Beschluss vom 01.02.2015 sowie die erforderliche Zustimmung auf Bundesebene aus der BGO. In Betracht zu ziehen sind somit zunächst der Liquid-Beschluss von August 2014 und der Liquid-Beschluss vom 14.03.2015. Da diese in diametralem Widerspruch zueinander stehen, bleibt letztlich die Frage, welcher der beiden Beschlüsse nun zählt. Ein Blick in die Satzung könnte hier weiterhelfen: 1.) §8, Abs. 4 der Satzung besagt, dass die BGV u.a. die Entscheidung über Wahlplattformen hat. https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzung#.C2.A7_8._Bundesgeneralversammlung_.28BGV.29. Seit der Schiedsgerichtsentscheidung vom 19.02.2015 wissen wir aber, dass dies nur für die Bundesebene gilt. 2.) Gemäß § 13, Abs. 4 liegt die Entscheidung über eine Wahlplattform im vorliegenden Fall somit bei der LO-Wien. https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Satzung#.C2.A7_13._Landesorganisationen_.28LOs.29 Da hieraus nun folgt, dass die Bundespartei nach derzeitiger Satzungslage nicht über einen Wahlantritt in einem Bundesland zu entscheiden hat, hält somit nach unserer Auffassung nur noch der Liquid-Beschluss vom August 2014 einer Überprüfung stand. Letztlich hat aber nicht der Bundesvorstand die Deutungshoheit über die Beurteilung der Situation, sondern das Bundesschiedsgericht. Konsequenzen: 1.) Der Bundesvorstand ruft die Streitparteien zur Mäßigung und Akzeptanz der Schiedsgerichtsentscheidungen und satzungsgemäßen Beschlüsse auf. 2.) Der Bundesvorstand nimmt zur Kenntnis, dass sowohl in Wien, auch wenn der Beschluss durch das Landesschiedsgericht aufgehoben wurde, eine Mehrheit der Mitglieder einen Wahlantritt im Rahmen eines Bündnisses wünscht und auch auf Bundesebene eine Mehrheit der Mitglieder den Antritt im Bündnis gutheißt. 3.) Satzung und Bundesgeschäftsordnung sind in Einklang zu bringen. Der Bundesvorstand wird hierzu Vorschläge formulieren." ( petertheone: https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/5661.html löst das schon, sofern man dafür ist das der bund über alle kooperationen entscheidet. ) 4.) Um die aktuelle Situation möglichst schnell und trotzdem demokratisch zu lösen schlagen wir vor, schnellstmöglich eine LGV einzuberufen und dort explizit darauf hinzuweisen dass 34% der Partei das angedachte Wahlbündnis nicht befürworten. Das Ergebnis sollte dringend respektiert werden. In Wien haben Befürworter und Gegner noch eine weitere Chance zu mobilisieren und auch sind die Details des angedachten Bündnisses nun schon (fast?) zur Gänze bekannt. Da auf Landesebene hohe 70% notwendig sind, bedarf es dort derart hoher Zustimmung, dass eine solche Entscheidung respektiert werden sollte. weitere Anträge: https://ppoe.piratenpad.de/BV-Antraege
(Unipiratenaträge sind noch offen)

Ernennung thomas.boehm zum Themensprecher für Demokratie und Transparenz

eest9: wir haben für diesen Bereich bereits Vilinthril und würde in so einem Fall gerne vorher mit beiden sprechen!
Würde auch eine Zusammenarbeit mit Vil nicht ausschliessen, oder ist es von der Satzung her nicht möglich mehrere Themensprecher zu haben? Tut sich im Moment in diesem Bereich wenig oder täuscht das?
eest9: hmmm magst mal Kontakt mit ihm aufnehmen? Er war zumindest in der Vergangenheit recht aktiv. Aber ja, mehr aktivität in diesem Bereich wäre sicher wünschenswert
Ja, kann ich machen
eest9: sollten wir mit vil und thomas darüber sprechen/schreiben und das aus nächste Woche verschieben
Presidente: ja
Petertheone: sonst könnte man auch eine Arbeitsgruppe dazu wieder aufmachen
VinPei: Wäre sowieso der Meinung, dass so Themensprecher immer an eine Arbeitsgruppe gekoppelt sein sollte


eest9: entschuldigt sich bei Friday weil er so emotional wurde und ihr ins Wort gefallen ist

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