Geschäftsordnung
Aus PiratenWiki
Inhaltsverzeichnis
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Mitgliedschaft
Die Regelungen zur Mitgliedschaft in der Piratenpartei Österreichs sind den Statuten zu entnehmen.
Beitritt
Es ist ein Beitrittsgesuch mit den laut Statuten erforderlichen Daten an den Schatzmeister der Bundesorganisation zu stellen. Dieser hat dem Beitrittsgesuch bei Erfüllung der statutarischen Vorgaben und unter Beachtung eines möglicherweise vorangegangenen Parteiausschlusses stattzugeben. Sieht der Schatzmeister einen Grund, den Beitritt zu verweigern, hat er das Gesuch dem BV zur Entscheidung vorzulegen. Der offizielle Beitritt erfolgt mit dem Einlangen des ersten Mitgliedsbeitrages.
Ausschluss
Der Ausschluss von Mitgliedern wird vollständig durch die Statuten geregelt.
Generalversammlung
Einberufung
Sie wird vom Bundesvorstand selbsttätig unter Mitteilung der Tagesordnung und des Tagungsortes an alle Parteimitglieder einberufen. Sie gilt als ordentlich einberufen, wenn alle nach genannten Fristen ordnungsgemäß eingehalten wurden. Bei postalischen Aussendungen gilt das Datum des Poststempels. Nicht ordentlich einberufene Generalversammlungen gelten als nicht beschlussfähig. Nicht beschlussfähige GV GV müssen binnen vier Wochen wiederholt werden.
Ordentliche Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung wird mit einer Vorlaufzeit von acht Wochen einberufen. Die achtwöchige Frist beginnt mit der Aussendung der Aufforderung zur Mitarbeit an der GV an die Mitglieder auf elektronischem Wege sowie bestätigter Inkenntnissetzung der LO LO. Der BV hat, sofern eine solche nicht bereits existiert, die TF: Generalversammlung zu gründen, die zwei Wochen Zeit hat, eine vorläufige Tagesordnung zu erstellen, die ebenfalls auf elektronischem Wege ausgesandt wird und im Wiki und im Forum der Taskforce zur Diskussion bereitgestellt wird.
Die LO LO haben innerhalb dieser Frist die Möglichkeit, ihre Bewerbung als Veranstalter der GV einzureichen. Taskforces müssen nach Ablauf dieser Frist zur Abstimmung zu bringende Dokumente im Wiki und im Forum zur Diskussion stellen.
Nach dem Ablauf der zwei Wochen beginnt die zweiwöchige Einreichungsfrist für die GV. Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zu stellen, Tagesordnungspunkte vorzuschlagen und sich als Kandidat für Parteiposten zu melden.
Parallel laufen offene Diskussion der zur Abstimmung zu bringenden Dokumente. In dieser Zeit können von allen Mitgliedern Verbesserungsvorschläge eingebracht werden. Des Weiteren wird im Falle mehrerer möglicher Veranstaltungsorte im Forum eine Abstimmung über den bevorzugten Veranstaltungsort abgehalten.
Die TF: Generalversammlung hat nach Ablauf der zweiwöchigen Frist aus den Einreichungen ein Programm für eine maximal zweitägige Generalversammlung zu erarbeiten. Die TF: Generalversammlung wird dazu explizit mit dem Recht ausgestattet, einzelne Anträge zu gewichten und gegebenenfalls mit Begründung fallen zu lassen. Des Weiteren ist sie dazu berechtigt, Anträge zusammenzufassen. Ihre Aufgabe ist eine Vorbereitung für eine möglichst straffe und zielorientierte Durchführung der GV. Sie hat dafür sechs Tage Zeit.
Eine Woche nach dem Ende der Einreichungsfrist hat der BV die von der TF: Generalversammlung erstellte Tagesordnung mit der regulären Einladung auf postalischem Wege auszuschicken, so betroffene Mitglieder die Ankündigung nicht bereits vorhergehend zur Kenntnis genommen haben.
Mit dem Ende der Einreichungsfrist tritt die Sperre der Dokumente in Kraft. Die einreichenden Taskforces sind in den folgenden zwei Wochen mit der Einarbeitung der Vorschläge bzw. der Erstellung von Änderungsanträgen für alternative oder widersprechende Vorschläge betraut. Nach dem Ablauf der zwei Wochen wird das Dokument bis zur GV gesperrt und steht in der offenen Begutachtung. Es können jedoch Änderungsanträge gestellt werden, die bei der GV als solche vorgetragen und zur Abstimmung gebracht werden.
Kandidaturen sind bis eine Woche vor der Abhaltung der ordentlichen GV möglich.
Die LO des während der Einreichungsfrist gewählten Veranstaltungsortes wird offiziell benachrichtigt und mit der Leitung der Organisation der GV beauftragt. Der LV der LO übernimmt als ständiger Vertreter des LPT der LO die Leitung über die TF: Generalversammlung. Die TF: Generalversammlung hat bei den Entscheidungen beratende Funktion, die Entscheidungsgewalt liegt bei der LO. Die TF: Generalversammlung ist hauptsächlich für die ortsunabhängige Organisation zuständig, während die LO die lokale Organisation sowie die Gesamtregie übernimmt.
Sollte es Unentschieden zwischen zwei LO LO stehen, erhält diejenige LO den Zuschlag, deren letzte Abhaltung einer GV weiter in der Vergangenheit liegt. Sollte keine LO anbieten, die Abhaltung der GV zu organisieren, so kann im Forum zwischen allen verfügbaren LO LO gewählt werden und die BV weist der gewählten LO die Aufgabe zu, die GV zu organisieren. Im Falle einer Verlegung muss in der gleichen Art eingeladen und eine Frist von zwei Wochen gewahrt werden.
Außerordentliche Generalversammlung
Die außerordentliche Generalversammlung wird mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen einberufen. Die vierwöchige Frist beginnt mit der Aussendung der Aufforderung zur Stellungnahme zur außerordentlichen GV an die Mitglieder auf elektronischem Wege sowie bestätigter Inkenntnissetzung der LO LO.
Der BV hat, sofern eine solche nicht bereits existiert, die TF: Generalversammlung zu gründen, die fünf Tage Zeit hat, eine vorläufige Tagesordnung zu erstellen, die ebenfalls auf elektronischem Wege ausgesandt wird und im Wiki und im Forum der Taskforce zur Diskussion bereitgestellt wird.
Die LO LO haben innerhalb dieser Frist die Möglichkeit, ihre Bewerbung als Veranstalter der GV einzureichen. Taskforces müssen nach Ablauf dieser Frist zur Abstimmung zu bringende Dokumente im Wiki und im Forum zur Diskussion stellen.
Nach dem Ablauf der fünf Tage beginnt die fünftägige Einreichungsfrist für die GV. Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zu stellen und sich als Kandidat für bei der außerordentlichen GV eventuell neu zu besetzenden Parteiposten zu melden. Parallel laufen offene Diskussion der zur Abstimmung zu bringenden Dokumente. In dieser Zeit können von allen Mitgliedern Verbesserungsvorschläge eingebracht werden. Des Weiteren wird im Falle mehrerer möglicher Veranstaltungsorte im Forum eine Abstimmung über den bevorzugten Veranstaltungsort abgehalten.
Die TF: Generalversammlung hat mit Ablauf der fünftägigen Frist aus den Einreichungen ein Programm für eine eintägige Generalversammlung zu erarbeiten. Die TF: Generalversammlung wird dazu explizit mit dem Recht ausgestattet, einzelne Anträge zu gewichten und gegebenenfalls mit Begründung fallen zu lassen. Des Weiteren ist sie dazu berechtigt, Anträge zusammenzufassen. Ihre Aufgabe ist eine Vorbereitung für eine möglichst straffe und zielorientierte Durchführung der außerordentlichen GV. Sie hat dafür drei Tage Zeit.
Vier Tage nach dem Ende der Einreichungsfrist und spätestens zwei Wochen vor der GV hat der BV die von der TF: Generalversammlung erstellte Tagesordnung mit der regulären Einladung auf postalischem Wege auszuschicken, so betroffene Mitglieder die Ankündigung nicht bereits vorhergehend zur Kenntnis genommen haben.
Mit dem Ende der Einreichungsfrist tritt die Sperre der Dokumente in Kraft. Die einreichenden Taskforces sind in den folgenden elf Tagen mit der Einarbeitung der Vorschläge bzw. der Erstellung von Änderungsanträgen für alternative oder widersprechende Vorschläge betraut.
Nach dem Ablauf der elf Tage wird das Dokument bis zur GV gesperrt und steht in der offenen Begutachtung. Es können jedoch Änderungsanträge gestellt werden, die bei der GV als solche vorgetragen und zur Abstimmung gebracht werden.
Kandidaturen sind bis eine Woche vor der Abhaltung der außerordentlichen GV möglich.
Die LO des während der Einreichungsfrist gewählten Veranstaltungsortes wird offiziell benachrichtigt und mit der Leitung der Organisation der GV beauftragt. Der LV der LO übernimmt als ständiger Vertreter des LPT der LO die Leitung über die TF: Generalversammlung. Die TF: Generalversammlung hat bei den Entscheidungen beratende Funktion, die Entscheidungsgewalt liegt bei der LO. Die TF: Generalversammlung ist hauptsächlich für die ortsunabhängige Organisation zuständig, während die LO die lokale Organisation sowie die Gesamtregie übernimmt.
Sollte es Unentschieden zwischen zwei LO LO stehen, erhält diejenige LO den Zuschlag, deren letzte Abhaltung einer GV weiter in der Vergangenheit liegt. Sollte keine LO anbieten, die Abhaltung der GV zu organisieren, so kann im Forum zwischen allen verfügbaren LO LO gewählt werden und die BV weist der gewählten LO die Aufgabe zu, die GV zu organisieren.
Im Falle einer Verlegung muss in der gleichen Art eingeladen und eine Frist von einer Woche gewahrt werden.
Beschlussfähigkeit
Alle Mitglieder, die ihre Nichtteilnahme an der GV mitteilen, gelten als entschuldigt. Entschuldigte Mitglieder gelten im Sinne der Beschlussfähigkeit als anwesend.
Pflichten
Die ordentliche Generalversammlung hat allen Pflichten nachzukommen.
Die außerordentliche Generalversammlung muss sich ausschließlich mit dem Grund der Einberufung beschäftigen. Anträge an außerordentliche GV GV, die nicht mit dem Grund der Einberufung in Zusammenhang stehen, können an die ordentliche GV verwiesen werden.
Rechte
Die ordentliche Generalversammlung kann alle Rechte vollumfänglich wahrnehmen.
Die außerordentliche GV kann nur den Rechten nachkommen, die mit dem Grund der Einberufung zusammenhängen. Bei einer außerordentlichen GV, die zur Änderung des Parteiprogramms einberufen wurde, kann also kein neuer Vorstand gewählt werden. Die Genehmigung des Protokolls der letzten GV ist überhaupt nicht möglich, dies obliegt allein ordentlichen GV GV.
Protokoll
Es können zusätzlich zum hauptsächlichen Protokollisten bis zu zwei zusätzliche Protokollisten verwendet werden. Der erste zusätzliche Protokollist hat die Aufgabe, den Moderator in seiner Tätigkeit zu unterstützen, indem er die Warteschlange für Wortmeldungen verwaltet und dem Moderator zu verlesende Stellen vorbereitet. Der zweite Protokollist kann eine im Internet übertragene Mitschrift anfertigen, um zugeschalteten Mitgliedern das Verfolgen der Diskussion zu ermöglichen.
Abstimmungen
Sind zu demselben Gegenstand mehrere Anträge gestellt, so ist über den weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. Entscheidend hierfür ist der Grad der Abweichung von der Vorlage.
Abgestimmt wird durch Aufheben der Delegiertenkarte. Vor Abhaltung einer Abstimmung kann jedoch der Antrag auf eine geheime, schriftliche Wahl gestellt werden.
Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Sind die Stimmenenthaltungen größer als die Ja- und Nein-Stimmen zusammen, gilt der Antrag als nicht entschieden. Er wird auf der nächsten Generalversammlung neu vorgelegt.
Wahlordnungen
Prinzipiell wird die offene Wahl verwendet. Es kann jedoch auf Antrag vor der Abstimmung eine geheime Wahl durchgeführt werden.
Offene Wahl
Über jeden Kandidaten wird einzeln abgestimmt, es werden Dafür, Dagegen und Enthaltungen gezählt. Wenn der Kandidat weniger Dafür als Dagegen erhält oder die Anzahl der Enthaltungen gleich oder größer der Summe der Dafür und Dagegen ist, gilt der Kandidat als prinzipiell abgelehnt. Am Ende werden die Bewerber nach Dafür und in zweiter Folge nach Dagegen gereiht.
Geheime Wahl
Tagesordnung
Über die Tagesordnung ist als Punkt drei der Tagesordnung jeder GV abzustimmen. Vor dieser Abstimmung können Anträge zur Aufnahme neuer Tagesordnungspunkte gestellt werden. Eine grundsätzliche Ablehnung der Tagesordnung beendet die GV. Hernach ist die TO laut Beschluss der Versammlung abzuarbeiten. Der Moderator und ein BV-Mitglied haben die korrekte Abarbeitung der TO mit ihren Unterschriften zu bestätigen. Sollte von der TO unrechtmäßig abgewichen werden, z.B. durch nicht beschlossenes Auslassen eines Tagesordnungspunktes, hat sich der Moderator dafür gegenüber dem BV oder der folgenden GV zu verantworten. Bei ordentlichen GV ist dem Hauptteil ein Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ hinzuzufügen. Im Allfälligen können keine Beschlüsse gefasst werden.
Durch Mehrheitsbeschluss der GV kann die Tagesordnung nachträglich geändert werden.
Rumpftagesordnung
Jede Tagesordnung besteht aus genau fünf Punkten. Der Hauptteil besteht dabei aus beliebig vielen Punkten.
- Begrüßung
- Moderation
- a. Aufstellung potentieller Moderatoren
- b. Abstimmung
- Tagesordnung
- a. Verlesung
- b. Abstimmung
- Hauptteil
- Verabschiedung
Moderation
Eine GV hat von einem oder sequentiell mehreren Moderatoren moderiert zu werden. Der Moderator hat für die strikte Einhaltung der von der TO vorgegebenen Themen und Zeiten zu sorgen.
Wortmeldungen
Das Aufzeigen mit der persönlichen Stimmkarte (welche eine große, gut lesbare Nummer enthalten sollte) veranlasst Protokollist #2, auf der Warteliste des Moderators den Redner vorzumerken. Alternativ kann dies durch den Moderator selbst erfolgen. Der Moderator vergibt an jeden Redner eine zwei- bis fünfminütige Redezeit, die er dem Redner im Voraus ankündigt, jedoch kann er sich entscheiden, sollte der Beitrag des Redners von Gewicht sein (also inhaltlich neu und wertvoll [Informationen, die die Diskussion um neue Blickpunkte erweitert oder wichtige Details eines Blickpunktes klarer darstellt] und nicht die 1000ste Neudefinition eines Punktes), diese Redezeit zu verlängern, indem er dem Redner per Handzeichen oder Kopfnicken zu verstehen gibt, er möge fortfahren. Wenn der Moderator per Hand- oder Kopfzeichen das Ende der Redezeit andeutet, hat der Redner noch 15 Sekunden Zeit, seine Rede zum Abschluss zu bringen, ansonsten ist der Moderator berechtigt, ihn zu unterbrechen.
Ausnahmen: Direkt vom Thema betroffene Personen (z.B. Kandidaten bei ihrer Abstimmung) haben eine prinzipiell höhere Gewichtung als nicht direkt betroffene Personen, d.h., wenn sie andeuten, dass sie sich auf den aktuellen Redner beziehen möchten, werden sie vorgereiht. Es ist dem Redner jedoch auf jeden Fall seine minimale Redezeit zuzugestehen und er ist nicht zu unterbrechen. Der Bundesvorstand gilt als Exekutivorgan der Partei als ständig betroffen, jedoch ist die Gewichtigkeit seiner vorgereihten Einwürfe besonders streng zu bemessen und gegebenenfalls vom Moderator frühzeitig zu unterbrechen.
Rechte
Moderator hat zusätzlich zu den in „Wortmeldungen“ genannten Rechten das Recht, den Antrag auf Ausschluss eines Redners an die GV zu stellen, sollte dieser Redner wiederholt stören oder ihm zugeteilte Redezeiten nicht einhalten.
Rede zur Geschäftsordnung
Bemerkungen und Anträge zur Geschäftsordnung müssen umgehend behandelt werden und sind durch Heben beider Hände anzuzeigen. Sie dürfen die Dauer von 3 Minuten nicht überschreiten. Anträge zur Geschäftsordnung sind insbesondere
- Anträge auf Vertagung oder Unterbrechung der Sitzung,
- Auslassen oder Verschiebung eines Tagesordnungspunktes,
- Überweisung an einen Ausschuss,
- Schluss der Debatte,
- Schluss der Rednerliste,
- Beschränkung der Redezeit,
- Fassung der Fragestellung bei Abstimmung,
- sachliche Richtigstellung oder
- persönliche Erklärung.
Erhebt sich bei einem Antrag zur Geschäftsordnung kein Widerspruch, so ist der Antrag angenommen. Andernfalls ist nach Anhören eines Gegenredners über den Antrag abzustimmen.
Öffentlichkeit
Die GV ist eine geschlossene Veranstaltung, bei der jedoch Gäste und Medien grundsätzlich geduldet werden. Die Öffentlichkeit kann auf Beschluss des amtierenden BV oder der GV ganz oder für einzelne Punkte der TO ausgeschlossen werden.
Bundesvorstand
Tätigkeitsbericht
Jedes Mitglied des Bundesvorstandes hat im Laufe seiner Funktionsperiode einen schriftlichen Tätigkeitsbericht anzufertigen. Dieser wird für jede Generalversammlung mit den Tätigkeitsberichten der anderen Vorstandsmitglieder zusammengeführt und als Bericht des Bundesvorstandes der GV zur Entlastung vorgelegt.
Taskforces
Arbeitsweise
Taskforces verfügen über zwei Foren: Das offizielle Forum und das Forum der freien Rede. Das offizielle Forum ist für normale Mitglieder nur lesbar. Abgesehen von Moderatoren und Administratoren haben nur das Kernteam und Interessenten Schreibrechte. Das Forum der freien Rede hingegen ist für jeden schreibbar. Im offiziellen Forum sollen alle stichhaltigen Argumentationen und Vorschläge neutral und um jegliche Redundanzen bereinigt gesammelt und verarbeitet werden. Diese Argumentationen und Vorschläge werden von den Interessenten aus dem Forum der freien Rede herausgearbeitet. Gegensätzliche Vorschläge werden als Änderungsanträge formuliert, über die in einer Forenabstimmung abgestimmt werden kann.
Mitgliedschaft
Jeder kann sich zur Mitarbeit in einer TF melden; er hat dann den Status eines Interessenten. Kernmitglieder müssen vom BV legitimiert werden. Die Kernmitglieder können geschlossen einen Kandidaten ablehnen, müssen dies aber gegenüber dem BV begründen. Abgewiesene Mitglieder können dagegen in erster Instanz beim BV und in zweiter Instanz beim Parteirat berufen.
Geschäftsprozesse
Behandlung von Anbringen
Anbringen können formlos an jedes Parteiorgan gerichtet werden, wobei die GV besonderen Bestimmungen unterliegt. Jedes Anbringen muss behandelt werden.
Vereinbarung zur Überarbeitung
Die vorliegende Geschäftsordnung muss bis zur nächsten Generalversammlung überarbeitet werden.

